320d xdrive auf Euro 6 umrüsten?
Hallo zusammen.
Ich besitze einen 320d xdrive mit Euro 5.
Bis jetzt habe ich immer nur die Aussagen gehört, dass das umrüsten nur mit dem adblue geht und diese so gut wie nicht zum nachrüsten ist.
Heute habe ich was gelesen, dass bei vielen Modellen es einen speicherkat gibt. Der diese Euro 6 erfüllt.
Wie sieht es mit den Modellen xdrive aus?
Gibt es hierzu schon genauere Infos?
Mfg Christian
Beste Antwort im Thema
...wesentliche Hürde beim EUR6-Test ist die Beschleunigungsprüfung. Dabei ist entscheidend, wie groß die Fahrzeugmasse im Verhältnis zum Drehmoment des Motors ist. Kurz gesagt: Muss sich der Motor zu sehr mühen, entsteht zuviel NOx.
Da xDrive-Modelle etwas schwerer sind, schaffen viele - bei gleicher Motorisierung - den Test nur mit AGR + NOx-Speicherkat + SCR-Technik (AdBlue).
Die 3er-xDrive-Modelle sind hinreichend leicht, deshalb geht es bei denen auch mit AGR + NOx-Kat - ebenso beim M550, weil der genug Dampf hat.
Wie EUR5 ist EUR6 ja eine "Prüfstandsnorm", die natürlich günstigst möglich erfüllt wird.
Wenn also das relativ geringe Mehrgewicht des xDrive entscheidet, ob SCR verwendet werden muss, heißt das doch, dass ein NOx-Kat lediglich ein Feigenblatt ist.
Das ist SCR zwar auch, weil es nur unter den praxisfremden Testbedingungen aktiv ist, aber die Anwendung kann durch Softwareänderungen auch auf andere Betriebszustände ausgedehnt werden - allerdings braucht man dann viel mehr AdBlue...für größere Vorratstanks ist aber kein Platz.
Eine Umrüstung auf EUR6 per NOX-Speicherkat wird wohl mit überschaubaren Kosten verbunden sein, dient aber nicht dem Umweltschutz.
Im Anhang ist eine Auflistung der 2015er SCR-Modelle.
mm
89 Antworten
Ich würde auch weiterhin (selbst mit einem Euro5 Diesel) diese Straßen nutzen. Eine Überprüfung von Fahrzeugen im fließenden Verkehr dürfte sehr schwierig bis gar nicht möglich sein. Da ja auch direkteinspritzende Benziner die Grenzwerte überschreiten (Feinstaub und NOx) - und noch andere kreberregende Schadstoffe, wie einige schweizer Universitäten aktuell herausgefunden haben - käme auch eine Klage wegen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz in Frage. Letztendlich müssten dann alle Verbrenner verboten werden.
Der Dieselfahrer hat in gutem Glauben ein Auto erworben, dass den Zulassungsbedingungen entspricht, auch wenn diese dann nur im Labor gelten. (Ein Privatmann kann das ja nicht so leicht in seiner Garage nachprüfen)
Mal abgesehen davon, stoßen gerade in Hamburg riesige Container- und Freizeitschiffe gehörige Mengen an Umweltgiften aus. Aber an die Reedereien kommt ja nicht so leicht ran wie an den kleinen Privatmann.
Also, immer locker bleiben..... 😉
Zitat:
@Jens Zerl schrieb am 3. Mai 2017 um 07:50:56 Uhr:
Die Schlinge zieht sich weiter zu:
http://www.spiegel.de/.../...mburg-auf-max-brauer-allee-a-1145774.html
und es wird weitergehen. In Berlin erwarte ich ähnliches und im verstärkten Maße auch, gerade mit Blick auf unseren RRG-Senat.
letztlich wird es für die Stinkerfahrer eine ökonomische Abwägung werden (da viele von ihnen für ökologische Aspekte eh nicht erreichbar sind):
langwierige, ev. kostenintensive Klage wegen Gleichbehandlungsverstoß oder ähnlich kruder Begründung mit unklarem Ausgang vs. Investition in Nachrüstlösung (falls verfügbar) oder moderneres Antriebskonzept vs. Akzeptanz von Strafmaßnahmen bis hin zur Anzweiflung der Tauglichkeit am Straßenverkehr teilzunehmen.
Zitat:
@Z4-6 schrieb am 3. Mai 2017 um 09:22:09 Uhr:
Ich würde auch weiterhin (selbst mit einem Euro5 Diesel) diese Straßen nutzen. Eine Überprüfung von Fahrzeugen im fließenden Verkehr dürfte sehr schwierig bis gar nicht möglich sein. Da ja auch direkteinspritzende Benziner die Grenzwerte überschreiten (Feinstaub und NOx) - und noch andere kreberregende Schadstoffe, wie einige schweizer Universitäten aktuell herausgefunden haben - käme auch eine Klage wegen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz in Frage. Letztendlich müssten dann alle Verbrenner verboten werden.
Der Dieselfahrer hat in gutem Glauben ein Auto erworben, dass den Zulassungsbedingungen entspricht, auch wenn diese dann nur im Labor gelten. (Ein Privatmann kann das ja nicht so leicht in seiner Garage nachprüfen)
Mal abgesehen davon, stoßen gerade in Hamburg riesige Container- und Freizeitschiffe gehörige Mengen an Umweltgiften aus. Aber an die Reedereien kommt ja nicht so leicht ran wie an den kleinen Privatmann.Also, immer locker bleiben..... 😉
Ein Gleichheitsgrundsatz für verschiedene Verbrennungstechnologien gibt es nicht - was soll das denn sein?
Überprüfung ist auch im laufenden Verkehr via Kontrollen möglich, so wie auch Alkohol, Gurtpflicht oder sonstige Verbote kontrolliert werden.
Zitat:
@Jens Zerl schrieb am 3. Mai 2017 um 07:50:56 Uhr:
Die Schlinge zieht sich weiter zu:
http://www.spiegel.de/.../...mburg-auf-max-brauer-allee-a-1145774.html
Wie heißt es so schön in dem Artikel:
"Obwohl die Stadt das punktuelle Fahrverbot als mildes Mittel bezeichnet, ist es eine Maßnahme von hohem Symbolwert."
Sehe ich mit dem Symbolwert genau so, wenn man bedenkt, dass es keine 20 von nicht an eine Landladestation angedockten Riesenfrachter im Freihafen von HH braucht, um mehr Schadstoffe frei zu setzen als allle gleichzeitig zur selben Zeit durch HH rollenden Diesel-PKW es tun 😠.
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Der Punkt ist halt, dass die Riesenfrachter nicht direkt an den Wohungen vorbei kommen. Im Gegensatz zu CO2 geht es bei NoX ja nicht um eine globale Summe, sondern um die punktuelle Belastung.
Die aktuell diskutierten "willkürlichen" Fahrverbote werden langfristig nicht durchgesetzt werden können.
Dumm nur, dass es beim aktuell diskutierten Diesel-Fahrverbot in HH nicht um Feinstaub, sondern die NOx-Belastung geht.
Reifen und Bremsen verursachen meines Wissens keine NOx-Belastung.
Und selbst bei der Feinstaubdiskussion sollte man die unterschiedlichen Partikelqualitäten des Reifen- und Bremsverschleißes und der Diesel- bzw- Benzin-Verbrennung nicht in einen Topf werfen, da diese eine ebenfalls sehr unterschiedliche Kritikalität bezüglich menschlicher und tierischer Gesundheit haben.
Zitat:
Ein Gleichheitsgrundsatz für verschiedene Verbrennungstechnologien gibt es nicht - was soll das denn sein?
Überprüfung ist auch im laufenden Verkehr via Kontrollen möglich, so wie auch Alkohol, Gurtpflicht oder sonstige Verbote kontrolliert werden.
Es ging mir eher darum, dass auch ein Benziner schädliche Abgase ausstößt. Besonders die neuen Direkteinspritzer sind in Sachen Schadstoffe (Rußpartikel und NOX) auch eher grenzwertig.
Warum also soll nur der Dieselfahrer für Sachen büßen, die er gar nicht zu verantworten hat. Da ja jeder PKW-Nutzer gesundheitsgefährdende Abgase ausstößt, sehe ich hier den Gleichheitsgrundsatz als gegeben.
http://www.zeit.de/mobilitaet/2016-06/abgas-diesel-benzin-partikel
Jeder PKW-Fahrer verursacht durch die Nutzung seines Fahrzeugs ein betriebsbedingtes Risiko für andere Vekehrsteilnehmer... und trotzdem werden einige für die Übertretung bestimmter Grenzwerte, wie z.B. Geschwindigkeitbegrenzungen, zurecht zur Verantwortung gezogen... ich versuchs demnächst auch mal mit dem Gleichheitsgrundsatz in meinem Widerspruchsschreiben 😉
Dass andere Fahrzeuge ebenfalls gesundheitsgefährdende Stoffe absondern, z.T. sogar erheblich schlimmer wie ich selbst beim Vergleich der Endrohre meines Direkteinspritzers mit den Endrohren unseres Diesels feststellen kann, rechtfertigt nicht die Anwendung eines Gleichheitsgrundsatzes für Äpfel und Birnen. Ist doch auch irgendwie alles Obst 😉
und ja, auch gegen die gesundheits- und umweltschädlichen Auswirkungen des Betriebes von DI-Motoren gehört konsequent vorgegangen.
Zitat:
@Z4-6 schrieb am 4. Mai 2017 um 09:33:33 Uhr:
Zitat:
Ein Gleichheitsgrundsatz für verschiedene Verbrennungstechnologien gibt es nicht - was soll das denn sein?
Überprüfung ist auch im laufenden Verkehr via Kontrollen möglich, so wie auch Alkohol, Gurtpflicht oder sonstige Verbote kontrolliert werden.Es ging mir eher darum, dass auch ein Benziner schädliche Abgase ausstößt. Besonders die neuen Direkteinspritzer sind in Sachen Schadstoffe (Rußpartikel und NOX) auch eher grenzwertig.
Warum also soll nur der Dieselfahrer für Sachen büßen, die er gar nicht zu verantworten hat. Da ja jeder PKW-Nutzer gesundheitsgefährdende Abgase ausstößt, sehe ich hier den Gleichheitsgrundsatz als gegeben.http://www.zeit.de/mobilitaet/2016-06/abgas-diesel-benzin-partikel
Ich bestreite nicht, dass Benziner ähnlich problematische Schadstoffe ausstoßen, ich bezweifle, dass es einen Gleichheitsgrundsatz für Verbrennungsmotoren gibt, der eine willkürliche Regelung verbieten würde. Gäbe es einen solchen, dürft Diesel im Umkehrschluss schon lange nicht mehr günstiger besteuert sein. 🙂
Hallo zusammen, ich fahre einen 320 GT EZ. 08.2013, also einen der ersten die überhaupt ausgeliefert wurden und auch der hat eine EU6 Zulassung. Dennoch wäre ich bereit bei vertretbaren Kosten in eine Sinnvolle Verbesserung der Abgasbehandlung zu investieren.
Wieso du hast doch die Euro 6 Norm also brauchst du auch nix nachzurüsten. Betrifft ja nur die Euro 5 Fraktion
Naja, aber Euro7 schaffen ja nicht mal E-Autos. Die Nutzung von Strom aus der Steckdose ist nämlich da verboten wegen des Kohlestromanteils bzw. Solaranteils an seltenen Erden und der damit verbundenen Gesundheitsgefährdungen. Nur Strom aus Windkraftanlagen ist noch erlaubt zum Fahrzeugbetrieb 😁