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"Unfallfrei" gekauft und jetzt Unfallschaden entdeckt

Ford Mondeo Mk4 (BA7)

Hallo,

hab mir vor ca. 6 Wochen einen "unfallfrei laut Vorbesitzer" Mondeo gekauft.

Jetzt hab ich mir eine Anhängerkupplung einbauen lassen und dabei wurde festgestellt das die hintere Stoßstange nicht original ist.

Also ich habe einen blauen Mondeo und die Stoßstange ist von einem silbernen die dann blau umlackiert wurde.

Jetzt stellt sich mir die Frage ob ich da eine Wertminderung nachträglich erhalten kann.

Muss aber dazu sagen das das Auto schon recht günstig war: EZ 01.2009 mit guter Ausstattung 68000km und das ganze für 14200 Euro.

Der Fordhändler bei dem ich die Anhängerkupplung einbauen lies meinte dazu das ich ja weis warum der Wagen so günstig war. Damit will ich mich aber nicht abfinden denn für mich war "UNFALLFREI" ein wichtiges Kaufkriterium.

Hat jemand schon mal so etwas erlebt und Erfahrungen damit gesammelt oder weis jemand wie ich jetzt vorgehen soll?

Werd am Montag mal die Rechtsabteilung vom ADAC anrufen

Gruß

Beste Antwort im Thema

Auf jeden Fall, würde ich vorher mal zum Gutachter/Dekra/TüV fahren und schauen lassen, ob mehr als nur die Stoßstange defekt ist. Die Stoßstange, kann ja auch durch einen Parkrempler hin sein. (z.B. ist die Frau rückwärts gegen nen Pfahl und schon war nen Knick drin!)

Es muss ja nichts schlimmes sein! Nicht jeder Schaden macht aus einem Auto ein Unfallwagen! (Nur, solltest du das doch besser dem nächsten Besitzer angeben, wenn du den Wagen mal wieder verkaufen möchtest.)

Nur ne neue Stoßstange, ist in der Regel kein Grund zur Panik! Die wurde der Optik wegen erneuert... Meine Freundin hat sich auch die Stange zerkratzt. Die Kratzer waren damals noch übel und hässlich, als das Auto noch "gut" war. Da es billiger war eine Gebrauchte zu kaufen und diesen passend lackieren zu lassen, als das Original durch eine neue zu ersetzen, haben wir uns dafür entschieden. Denke, der Vorbesitzer hat ähnlich gedacht.

Natürlich ärgerlich, dass er dir das nicht gesagt hat. Wenn ein Gutachter oder die Werkstatt nichts anderes findet, freu dich lieber über den günstigen Preis und das kleine Geheimnis deines Wagens! (Frauen binden ja auch nicht jeden auf die Nase, dass sie sich "Kratzer"/Falten haben glätten lassen!)

MfG

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Ich würde mal abklären warum die Stoßstange erneuert wurde.
wenn dort wirklich nur ein Riss drin war und deswegen gewechselt wurde würde ich mir da keine großen Gedanken machen. Vllt ne Kleinigkeit vom Verkäufer und gut ist.
Ich weiß nicht was die Leute immer so Theater machen weil ne Auto mal ne Unfall hatte.
ich hatte mein Wagen auch 6 Wochen und habe vorne ne HAsen überfahren und hinten ist mit ne Tussi voll rauf gefahren. Hinten musste auch ne neue Heckklappe und Kofferraumblech rein. Dann wurde alles fachmännisch gemacht. Ich könnte mich jetzt jeden Tag drüber ärgern oder einfach hin nehmen. Ich glaube das eine Fachgerechte Instandsetzung nicht schlechter als ab Werk sein muss.
Selbst dad Blech innen ist komplett mit Lack+Klarlack lackiert:-)

Ich lebe mit, freu mich im Nachgang über die Wertminderung die ich ausgezahlt bekommen habe, das meine Knochen heile sind und das meine vordere Stoßstange neu lackiert wurde.
Klar wenn ich den Wagen in ein paar Jahren verkaufe dann werd ich das angeben. Ob ich dann 5000 oder 5500Euro noch bekomme ist mir dann auch egal.

Das ist schon richtig wenn der Rahmen nix abbekommen hat is ja alles gut, fast alles...

Festgestellt wurde der silberne Stoßfänger ja nur weil ein Stück blauer Lack abgeplatzt ist und jetzt halt der Verdacht aufkommt das mir so nach und nach der Lack abblättert und wenn ich dann in mehreren Monaten oder nach dem Winter die Gewährleistungspflicht weg ist ich da sitze und meinen hinteren Stoßfänger auf meine Kosten nachlackieren lassen muss.

Naja wird sich so oder so klären

ja kläre das mal sachlich.
Ist den dir vorher was aufgefallen? Farbunterschiede? Spaltmaße? Wenn nicht dann lass den Mangel beheben und erfreue dich an deinem Mondeo:-)

Zitat:

Original geschrieben von OldGeronimo


Shit weil ansonsten gefällt mir das Auto wirklich gut und will es auch auf keinen Fall zurückgeben wenns nicht ein größerer Bums war

Wenn es ein größerer Bums war, müsste dies dein Mechaniker, der dir die AHK einbauen wollte, schon erkennen.

PS: Wenn du die abplazende Farbe jetzt bemängelst und deinem Händler vorschlägst, dies erst machen zu lassen, wenn es schlimmer wird, habt ihr beide was davon! Du hast die Sicherheit, er hat die Chance, das es nicht schlimmer wird. (Schriftlich dokumentieren!)

Oder, du lässt dir 150€ für die Lackierung auszahlen!

Stoßstange lackieren, dürfte 150€ nicht übersteigen! (Preis bei deinen örtlichen Lackierbetrieben anfragen!) Meine hintere Stoßstange am MK.III, kostet 125€ bei unserem Fachbetrieb. Der fFH nimmt immer noch nen gigantischen Aufschlag, sodass man bei 400€ landen würde. Bringt das Teil aber zum gleichen Betrieb, wo ich nur 125€ zahle.

MfG

Die Definition eines "Unfallwagens" würde mich jetzt aber auch interessieren. Wenn die Stoßstange nur wegen eines Parkremplers getauscht wurde und alle andere Teile unbeschädigt waren, wäre es in meinen Augen (!) kein Unfallwagen. So etwas hatte ich mit meinem Focus - ein netter Mitbürger hat mir beim Parken die hintere Stoßstange sehr erfolgreich zerkratzt und mit seiner Anhängerkupplung auch noch leicht gerissen. Zum Glück hatte er genug Anstand dies zuzugeben, sodass es über seine Haftpflicht abgewickelt wurde. Ein Gutachter ist gekommen und den Tausch der ganzen Stoßstange vorgeschlagen. Ehrlich gesagt habe ich das gar nicht erwartet - der Riss war so klein, dass ich ihn erst gar nicht bemerkt habe... Die ganzen Haltestrukturen und Nebenbleche waren unbeschädigt, sodass auch keine Lackierarbeiten an anderen Teilen notwendig waren. War das somit ein Unfallwagen??? Wenn ja, dann verstehe ich die Welt nicht mehr...

Und noch eine (vielleicht bissl blöde) Frage - ist das Grundmaterial der Stoßstange nicht weiß-silbrig? Kann es nicht sein, dass der AHK-Mechaniker nur die Grundfarbe gesehen hat???

Auf jeden Fall sollte man das aber klären, schon für Deine innere Ruhe...

Gruß, Bartik

Durch meinen Unfall habe ich natürlich auch viel über die Definition "Unfallfrei" / "Unfallwagen" gesucht.
Einige Quellen sprechen von "Unfallfrei" wenn alle Teile die kaputt sind und geschraut werden nach einem Unfall erneuert werden. Das soll der Wagen wieder "Unfallfrei" sein. Andere sprechen sogar von "Unfallfrei" wenn der Rahmen nicht beschädigt wurde. Sprich selbst eine eingeschweißte Bodengruppe muss nicht zwarsläufig einen Unfallwagen nach sich ziehen.
Woanders sprich man von "Unfallwagen" wenn das Auto nicht repariert wurde. Also dir haut einer ne Einfaufswagen in die Tür, lässt das nicht reparieren, also "Unfallwagen".

Also soll heißen, eine genaue Defintion habe ich nicht gefunden. Da scheinen sie Gerichte auch Unterschiedlich zu entscheiden bzw das zu sehen.

Wer also genaue Defintionen hat bitte mit Quelle einstellen:-)

Die schweizer Autohändler beziehen sich bei der Bezeichnung "Unfallwagen" auf die Bewertungsrichtlinien BWR2000 des schweizerischen Fachverbands der freiberuflichen Fahrzeug-Sachverständigen,
hier nachzulesen:

www.autorep.com/?siteID=6C247AE4A624EE61432FEA3DD4B9FD78

Demnach macht die ausgetauschte Stoßstange alleine noch keinen "Unfallwagen" (das war auch mein Weltbild).

"Unfallfrei" ist er damit aber auch nicht.
Wie man da nachlesen kann, entspricht das einem Bagatellschaden. Ein Bagatellschaden ist alles zwischen der Definition "Unfallfrei" und "Unfallwagen", hängt also nicht von der Höhe des Schadens ab.

Ich finde die Beschreibung auf dieser Seite eigentlich sehr treffend (auch wenn sie aus der Schweiz kommt).

Hier noch ein interessanter Beitrag zur Sache:
www.123recht.net/article.asp?a=75533&ccheck=1

Wer also vor hat, einen Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten, darf dem Verkäufer keine Möglichkeit zur Nachbesserung einräumen! - finde ich sehr interessant.
In diesem Fall hier gibt es allerdings wohl nichts nachzubessern.

Steht jetzt eigentlich in Deinem Kaufvertrag "unfallfrei" oder "kein Unfallwagen"?

Zitat:

Wer also genaue Defintionen hat bitte mit Quelle einstellen:-)

Schön das mein Link zum "Ratgeber Recht" der Autobild geflissentlich überlesen wird 😮

Zitat:

Original geschrieben von Norbert-TDCi


Ratgeber Recht aus 2009
http://www.autobild.de/artikel/ratgeber-recht-912017.html

Punkt 4, Stossstange getauscht = Unfallwagen
Punkt 3, Stossstange nachlackiert = kein Unfallwagen

Doch, schon gesehen!

ABER: Nur, weil es günstiger ist, eine gebrauchte Stange zu nehmen und diese zu lacken, statt die Zerkratzte zu spachteln und zu lacken, ist es kein Unfallwagen, obwohl die Stoßstange getauscht wurde.

Du bist auch nicht in der Lage, so einfach nachzuweisen, das die Stoßstange durch einen Unfall soweit zerstört wurde, dass sie gewechselt werden musste. Sie kann auch durch andere Umstände unbrauchbar werden, sodass dies kein Unfallwagen wird. Es ist eine ganz schwere Sache, dies genau zu definieren. Selbst Gutachter und Gerichte sind sich darüber nicht eins!

Auch, haben einige Leute keine Zeit, ihren Wagen 2-3 Tage in die Werkstatt zu geben. Daher: andere Stange nehmen, in die Lackierung geben und später in 30 Min. kurz die Stange tauschen.

Der TE, muss erst mal raus finden, warum die Stoßstange neu gekommen ist!

MfG

Gut, ich kann da nur von mir selber sprechen.

Der Wagen um dem es oben geht ist ein 2009er.
An mein Auto kommen sicherlich keine gebrauchten Teile wenn er erst 2 Jahre oder weniger alt ist.
Da gibt es überhaupt keinen Grund ( keine Zeit o.ä.) da was gebrauchtes dranzuschrauben.

Steht jedem frei!
Naja, einige Leute müssen für ihr Geld richtig arbeiten! Da kann man so doch schon einiges sparen!

Aber, was kann bei einer Stoßstange "gebraucht" sein? Bei einem AGR/KAT/Anlasser & Co., wäre es zu verstehen.

MfG

Hört sich so an als meinst Du ich müsste nicht für mein Geld arbeiten 😁
Bei einem Schaden der so gross ist das die Stossstange ersetzt werden müsste würde ich zum Beispiel die Vollkasko in Anspruch nehmen.

Jetzt kannst Du sagen "der Vorbesitzer hatte vielleicht keine" ............

Tja, je nach Selbstbeteiligung, lohnt es sich auch ggf. mal nicht, diese zu nutzen. Sie zahlen dann 8€ zu, da du die restlichen 300€ selber zahlen musst.... Dann, wirst du für 8€ hoch gestuft.

Manch einer, nimmt sogar noch mehr SB!

MfG

Ich denke, die ganze Diskussion, was nun als Unfallschaden zu werten ist oder nicht, ist in diesem Fall vollkommen überflüssig. Der TE hat den Wagen von einem Händler gekauft, mit der Klausel "unfallfrei laut Vorbesitzer". Mit genau dieser Klausel sichert sich ein Händler ab, weil er eben nur ein Zwischenhändler ist, und die Historie des Wagens überhaupt nicht kennt. Wenn der Vorbesitzer beim Verkauf des Wagens an den Händler diesen als unfallfrei deklariert hat, ist der Händler jetzt komplett auf der sicheren Seite. Denn es ist nicht unbedingt seine Aufgabe, alle Angaben des Vorbesitzers nachzuprüfen.
Mit der Vertragsklausel "unfallfrei laut Vorbesitzer" gibt er faktisch keine Garantie, daß der Wagen unfallfrei ist. Er bestätigt lediglich, daß der Vorbesitzer ihm keinen Schaden gemeldet hat. Wenn hier also überhaupt jemand zur Verantwortung gezogen werden kann, dann ist es der vorherige Besitzer, und nicht der Gebrauchtwagenhändler. Das Problem ist, daß der TE als Käufer jetzt glaubt, einen Schaden zu haben (ob's wirklich einer ist, weiß niemand von uns), der Vorbesitzer, der diesen mutmaßlich verschwiegen hat, aber nicht sein Vertragspartner ist.
Wenn's also nur darum geht, beim Gebrauchtwagenhändler "noch was rauszuholen" (was im Grunde indiziert, daß es faktisch außer der Tatsache, daß die Stoßstange nicht mehr die Originale ist, keinen wirklichen Schaden gibt), dann stehen die Chancen vermutlich gleich Null. Weil der Händler sich eben mit der Klausel "laut Vorbesitzer" gegen genau diesen Fall abgesichert hat.
Der einzig denkbare Fall wäre, wenn der Vorbesitzer, den Schaden sehr wohl angegeben hat, der Händler aber dennoch "Unfallfrei laut Vorbesitzer" in den Vertrag schreibt. Dann kann man ihm Betrug vorwerfen.
Und wie gesagt - ob es sich dabei jetzt um einen Bagatellschaden handelt, wegen dem die Stoßstange getauscht wurde, oder einen massiven Heckaufprall, bei dem der halbe Wagen erneuert und gerichtet wurde, ist für den rechtlichen Anspruch gegenüber dem Händler prinzipiell vollkommen uninteressant.

Zitat:

Und wie gesagt - ob es sich dabei jetzt um einen Bagatellschaden handelt, wegen dem die Stoßstange getauscht wurde, oder einen massiven Heckaufprall, bei dem der halbe Wagen erneuert und gerichtet wurde, ist für den rechtlichen Anspruch gegenüber dem Händler prinzipiell vollkommen uninteressant.

Na danke du machst mir Hoffnung

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