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"Unfallfrei" gekauft und jetzt Unfallschaden entdeckt

Ford Mondeo Mk4 (BA7)
Themenstarteram 6. August 2011 um 7:51

Hallo,

hab mir vor ca. 6 Wochen einen "unfallfrei laut Vorbesitzer" Mondeo gekauft.

Jetzt hab ich mir eine Anhängerkupplung einbauen lassen und dabei wurde festgestellt das die hintere Stoßstange nicht original ist.

Also ich habe einen blauen Mondeo und die Stoßstange ist von einem silbernen die dann blau umlackiert wurde.

Jetzt stellt sich mir die Frage ob ich da eine Wertminderung nachträglich erhalten kann.

Muss aber dazu sagen das das Auto schon recht günstig war: EZ 01.2009 mit guter Ausstattung 68000km und das ganze für 14200 Euro.

Der Fordhändler bei dem ich die Anhängerkupplung einbauen lies meinte dazu das ich ja weis warum der Wagen so günstig war. Damit will ich mich aber nicht abfinden denn für mich war "UNFALLFREI" ein wichtiges Kaufkriterium.

Hat jemand schon mal so etwas erlebt und Erfahrungen damit gesammelt oder weis jemand wie ich jetzt vorgehen soll?

Werd am Montag mal die Rechtsabteilung vom ADAC anrufen

Gruß

Beste Antwort im Thema

Auf jeden Fall, würde ich vorher mal zum Gutachter/Dekra/TüV fahren und schauen lassen, ob mehr als nur die Stoßstange defekt ist. Die Stoßstange, kann ja auch durch einen Parkrempler hin sein. (z.B. ist die Frau rückwärts gegen nen Pfahl und schon war nen Knick drin!)

Es muss ja nichts schlimmes sein! Nicht jeder Schaden macht aus einem Auto ein Unfallwagen! (Nur, solltest du das doch besser dem nächsten Besitzer angeben, wenn du den Wagen mal wieder verkaufen möchtest.)

Nur ne neue Stoßstange, ist in der Regel kein Grund zur Panik! Die wurde der Optik wegen erneuert... Meine Freundin hat sich auch die Stange zerkratzt. Die Kratzer waren damals noch übel und hässlich, als das Auto noch "gut" war. Da es billiger war eine Gebrauchte zu kaufen und diesen passend lackieren zu lassen, als das Original durch eine neue zu ersetzen, haben wir uns dafür entschieden. Denke, der Vorbesitzer hat ähnlich gedacht.

Natürlich ärgerlich, dass er dir das nicht gesagt hat. Wenn ein Gutachter oder die Werkstatt nichts anderes findet, freu dich lieber über den günstigen Preis und das kleine Geheimnis deines Wagens! (Frauen binden ja auch nicht jeden auf die Nase, dass sie sich "Kratzer"/Falten haben glätten lassen!)

MfG

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am 6. August 2011 um 8:56

Ähm wurde vielleicht der ganze Wagen blau lackiert?

Wenns dann wirklich ein Unfallwagen ist, würde ich zu dem Verkäufer hinfahren und ihn damit konfrontieren...evtl. kannst du da noch was rausholen.

Wäre echt mies wenns wirklich ein Unfallwagen ist!

Themenstarteram 6. August 2011 um 10:32

Ne is nur der hintere Stoßfänger der lackiert wurde.

Mich würd nur interessieren obs da was rauszuholen gibt

Gruß

Auf jeden Fall, würde ich vorher mal zum Gutachter/Dekra/TüV fahren und schauen lassen, ob mehr als nur die Stoßstange defekt ist. Die Stoßstange, kann ja auch durch einen Parkrempler hin sein. (z.B. ist die Frau rückwärts gegen nen Pfahl und schon war nen Knick drin!)

Es muss ja nichts schlimmes sein! Nicht jeder Schaden macht aus einem Auto ein Unfallwagen! (Nur, solltest du das doch besser dem nächsten Besitzer angeben, wenn du den Wagen mal wieder verkaufen möchtest.)

Nur ne neue Stoßstange, ist in der Regel kein Grund zur Panik! Die wurde der Optik wegen erneuert... Meine Freundin hat sich auch die Stange zerkratzt. Die Kratzer waren damals noch übel und hässlich, als das Auto noch "gut" war. Da es billiger war eine Gebrauchte zu kaufen und diesen passend lackieren zu lassen, als das Original durch eine neue zu ersetzen, haben wir uns dafür entschieden. Denke, der Vorbesitzer hat ähnlich gedacht.

Natürlich ärgerlich, dass er dir das nicht gesagt hat. Wenn ein Gutachter oder die Werkstatt nichts anderes findet, freu dich lieber über den günstigen Preis und das kleine Geheimnis deines Wagens! (Frauen binden ja auch nicht jeden auf die Nase, dass sie sich "Kratzer"/Falten haben glätten lassen!)

MfG

am 6. August 2011 um 11:18

Zitat:

Original geschrieben von OldGeronimo

Ne is nur der hintere Stoßfänger der lackiert wurde.

Mich würd nur interessieren obs da was rauszuholen gibt

Falls du im Rahmen des Fahrzeugkaufs bei einem Privaten keinen Gebrauchtwagen-Test (dokumentiert!) gemacht hast, würde ich dies an deiner Stelle umgehend nachholen. Falls dabei nichts Negatives oder Unbekanntes festgestellt wird, wäre das eine gute Investition in das Vertrauen zu deinem Fahrzeug.

 

Mach den Versuch und verlange vom Verkäufer die entsprechende Reparatur-Rechnung. Wenn er dich nicht über den Tisch gezogen hat, wird er dir die Auskunft darüber nicht verweigern.

 

Bleibt es beim offenbar ersetzten Stossfänger durch einen Gebrauchten und ist die Arbeit fachgerecht ausgeführt worden, wäre dies für dich im rechtlichen Sinne wahrscheinlich «nur schade» jedoch kein Schaden. Beispiel: Ein gebrochener Stossfänger ohne weiteres Schadensbild ist nur ein Bagatellschaden und sollte bei einer entsprechenden Behebung keine Wertminderung zur Folge haben.

Gruß,

 

als Verkäufer sollte man egal was mal gemacht wurde bzg.lackieren alles angeben,ob Parkrempler o.Schaden an der Karosse.

Wenn beim Anbau der Kupplung nix weiter darauf hindeutete wie die Stoßstange dann wirds nix weiter sein,allerdings würde ich den der sie angebaut hat mal genauer löchern ob sie alles untersucht haben,notfalls einen Gebrauchtwagencheck mit Schwerpunkt Unfall machen lassen.

 

MfG

Wenn die Stossstange neu ist bzw. auch noch diletantisch eine silberne in blau lackiert dann ist dies ein Unfallwagen.

Ein Unfallschaden mindert den Wert immer, egal wie fachmännisch das repariert wurde.

am 6. August 2011 um 15:22

Zitat:

Original geschrieben von Norbert-TDCi

Wenn die Stossstange neu ist bzw. auch noch diletantisch eine silberne in blau lackiert dann ist dies ein Unfallwagen.

Ein Unfallschaden mindert den Wert immer, egal wie fachmännisch das repariert wurde.

Das könnte dann aber bedeuten, dass wenn der Verkäufer ein Fahrzeug mit ersetzter Stossstange als unfallfreies Fahrzeug verkauft, gar von arglistiger Täuschung gesprochen werden könnte und dies als Betrug einzustufen wäre... ...mit all seinen Folgen?

 

PS: in meinem obigen Post bin ich davon ausgegangen, das alles andere (inkl. der Befestigungsträger) unversehrt war und lediglich der Stossfänger als Anbauteil ersetzt wurde. 

 

Nachtrag, Frage: wenn du die Schweller beim Aufbocken eindrückst und diese ersetzen musst, hast du dann schon einen Unfallwagen? Da bestünde ja allenfalls die Vermutung, dass ein versteckter Mangel vorhanden sein könnte.

Selbst dann ist es m.E. ein Unfallwagen, kann mich da aber natürlich irren.

Es ist dann lange noch kein Unfallwagen! Wenn der Vorbesitzer, die Stange wegen Kratzer gewechselt hat, ist es ein Unfallwagen? Nur, weil er den Wagen wieder hübsch gemacht wurde...??

Du zahlst also für eine kleine Reparatur und musst massive Einbussen beim Verkauf akzeptieren? Dann lass ich doch die Kratzer drin und habe dann nen Vorteil beim Verkauf? Mit Kratzern ist es kein Unfallwagen, wenn ich ihn wieder hübsch mache ist es einer!

MfG

Warum sollte man eine Stossstange mit Kratzern austauschen anstatt sie einfach neu zu lackieren :confused:

Eine ausgetauschte Stossstange deutet auf Unfall hin, das kann man doch nicht leugnen ??

Ich hatte auch schon eine verkratzt, die habe ich lackieren lassen und nicht getauscht.

Aber solange er den Verkäufer nicht drauf anspricht können wir hier lange mutmaßen ;)

Kann, wie schon oben erwähnt auch eine Kante gewesen sein. Ein Riss oder so....

MfG

am 6. August 2011 um 18:13

Soweit ich mich erinnern kann, sind Schönheitsreparaturen bis 1000€ noch nicht als Unfallschaden zu werten.

Wo ich damals mein SLK bei MB München gekauft hatte, durfte diese ihn offiziell als unfallfrei verkaufen, obwohl bereits noch auf dem Werksparkplatz Kratzer reingemacht wurden und deshalb nachlackiert wurde.

Der Verkäufer erklärte mir auch (verstanden uns ganz gut und deshalb hat er mich in MB-Fahrzeugsystem reinschauen lassen) das alles unter 1000€ nach gänger Rechtssprechung keine Wertminderung darstellt, soweit es fachgerecht durchgeführt wurde.

Dieser Wert soll angeblich sogar schon auf 2000€ angehoben wurden sein, Auskunft eines VW-Händlers im Herbst 2010, da ja der Austausch mancher Komponenten (Xenonscheinwerfer u.s.w.) sonst schon die alte Grenze sprechen würde.

Gruß

Renè

Ratgeber Recht aus 2009

http://www.autobild.de/artikel/ratgeber-recht-912017.html

Punkt 4, Stossstange getauscht = Unfallwagen

Punkt 3, Stossstange nachlackiert = kein Unfallwagen

Themenstarteram 6. August 2011 um 20:02

Ok will mal erklären.

Das Auto habe ich von einem Gebrauchtwagen-Händler gekauft.

Bei dem Mondeo handelt es sich um einen Leasingrückläufer.

Ich werde am Montag mal die ADAC Rechtsabteilung bzw. deren Rechtsanwälte in München kontaktieren um die weitere Vorgehensweise abzuklären.

Anschließend werde ich den Händler anrufen (der wird echt begeistert sein) weil habe schon nach 4 Tagen einen neuen Kühler über die Gewährleistung eingebaut bekommen und jetzt läuft grad die nächste Aktion weil mein Tempomat sich abschaltet und nicht mehr aktivieren lässt, kommt aber nur sporadisch vor was das Problem erschwert.

Naja jetzt komm ich noch mit dem Schaden an.........

Wie in meinem ersten Post schon geschrieben war der Preis echt super aber hier gehts ums Prinzip weil ich eben auf keinen Fall einen "Unfallwagen" kaufen wollte.

Ich denke ich werde nicht darum kommen das Auto mal genauestens von einem Fachmann begutachten zu lassen.

Shit weil ansonsten gefällt mir das Auto wirklich gut und will es auch auf keinen Fall zurückgeben wenns nicht ein größerer Bums war

Gruß

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