"Unfallfrei" gekauft und jetzt Unfallschaden entdeckt
Hallo,
hab mir vor ca. 6 Wochen einen "unfallfrei laut Vorbesitzer" Mondeo gekauft.
Jetzt hab ich mir eine Anhängerkupplung einbauen lassen und dabei wurde festgestellt das die hintere Stoßstange nicht original ist.
Also ich habe einen blauen Mondeo und die Stoßstange ist von einem silbernen die dann blau umlackiert wurde.
Jetzt stellt sich mir die Frage ob ich da eine Wertminderung nachträglich erhalten kann.
Muss aber dazu sagen das das Auto schon recht günstig war: EZ 01.2009 mit guter Ausstattung 68000km und das ganze für 14200 Euro.
Der Fordhändler bei dem ich die Anhängerkupplung einbauen lies meinte dazu das ich ja weis warum der Wagen so günstig war. Damit will ich mich aber nicht abfinden denn für mich war "UNFALLFREI" ein wichtiges Kaufkriterium.
Hat jemand schon mal so etwas erlebt und Erfahrungen damit gesammelt oder weis jemand wie ich jetzt vorgehen soll?
Werd am Montag mal die Rechtsabteilung vom ADAC anrufen
Gruß
Beste Antwort im Thema
Auf jeden Fall, würde ich vorher mal zum Gutachter/Dekra/TüV fahren und schauen lassen, ob mehr als nur die Stoßstange defekt ist. Die Stoßstange, kann ja auch durch einen Parkrempler hin sein. (z.B. ist die Frau rückwärts gegen nen Pfahl und schon war nen Knick drin!)
Es muss ja nichts schlimmes sein! Nicht jeder Schaden macht aus einem Auto ein Unfallwagen! (Nur, solltest du das doch besser dem nächsten Besitzer angeben, wenn du den Wagen mal wieder verkaufen möchtest.)
Nur ne neue Stoßstange, ist in der Regel kein Grund zur Panik! Die wurde der Optik wegen erneuert... Meine Freundin hat sich auch die Stange zerkratzt. Die Kratzer waren damals noch übel und hässlich, als das Auto noch "gut" war. Da es billiger war eine Gebrauchte zu kaufen und diesen passend lackieren zu lassen, als das Original durch eine neue zu ersetzen, haben wir uns dafür entschieden. Denke, der Vorbesitzer hat ähnlich gedacht.
Natürlich ärgerlich, dass er dir das nicht gesagt hat. Wenn ein Gutachter oder die Werkstatt nichts anderes findet, freu dich lieber über den günstigen Preis und das kleine Geheimnis deines Wagens! (Frauen binden ja auch nicht jeden auf die Nase, dass sie sich "Kratzer"/Falten haben glätten lassen!)
MfG
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51 Antworten
@XLTRanger
>Der TE hat den Wagen von einem Händler gekauft, mit der Klausel "unfallfrei laut Vorbesitzer". Mit genau dieser Klausel sichert sich ein >Händler ab, weil er eben nur ein Zwischenhändler ist,
Wo steht denn geschrieben "Unfallfrei laut Vorbesitzer" ? habe ich das übersehen ?
Damit wäre ja jeder aus dem Schneider....Es ist der z.B. der Unterboden teilweise durchgerostet, wenn dann der Händler sagt, "Der Vorbesitzer hat gesagt es ist alles in Ordnung, oder der Wagen hatte laut Vorbesitzer keinen Unfall"
Hat der Händler denn nicht die Pflicht nach Unfallschäden den Wagen zu untersuchen ?Er ist immerhin Autohändler und nicht Gemüseverkäufer....
Der Stossfänger scheint schlecht lackiert zu sein, Grundierung usw., sonst wäre, wenn es "nur" der Stossfänger ist, nicht auffallen dürfen.
Gruss
M.
Ich will ja Niemandem die Diskussion versauen aber es ist nunmal so, dass Stossstangen schon ab Werk, neu lackiert worden sein können!
Meine Mutter hatte mal einen silbernen Fiesta. Bei anbringen von Parksensoren fiel mir dann die rote Farbe darunter auf. Der Wagen wurde neu beim Händler gekauft. Der Grund ist denkbar einfach. Bei der Lackierung ist ein Fehler passiert wie z.B Nase. Der Stossfänger muss neu gelackt werden. Es scheint hierbei keine Sortierung nach Vorfarbe zu erfolgen und schon hat das man einen solchen Stossfänger am Auto.
Dies ist übrigends nicht nur bei Ford so. Selbst bei Bentley kann das passieren. Weiss es zufällig aus zuverlässiger Quelle.
Zitat:
Original geschrieben von Motorai
@XLTRangerWo steht denn geschrieben "Unfallfrei laut Vorbesitzer" ? habe ich das übersehen ?
Blätterst Du nochmal 2 Seiten zurück und findest gleich im Eingangsthread (lohnt sich immer, den zu lesen, wenn man wissen will, worum's überhaupt geht):
"hab mir vor ca. 6 Wochen einen "unfallfrei laut Vorbesitzer" Mondeo gekauft. "
Zitat:
Original geschrieben von Motorai
Damit wäre ja jeder aus dem Schneider....
Vollkommen richtig, denn genau dafür sind solche Klauseln da.
Zitat:
Original geschrieben von Motorai
Hat der Händler denn nicht die Pflicht nach Unfallschäden den Wagen zu untersuchen ?Er ist immerhin Autohändler und nicht Gemüseverkäufer....
Nein. Er kann zum Beispiel ein reiner Gebrauchtwagenhändler mit einem grossen Platz, ein paar bunten Fähnchen und einem Wohnwagem als Verkaufsbüro sein. Ohne jeden Werkstattbetrieb. Ein Händler kauft und verkauft Waren, nichts anderes. Insofern unterscheidet sich ein Autohändler nicht unbedingt von einem Gemüsehändler. Und auch der Gemüsehändler verlässt sich auf die Qualität seiner Gemüseproduzenten, er ist aber nicht verpflichet, jeden Apfel, den er verkauft, einer Lebensmittelhygienischen Untersuchung zu unterziehen.
Also ich war bis jetzt immer der Meinung das der Verkäufer für die Angaben haftet und sich nicht damit rausreden kann das er den Wagen Unfallfrei gekauft hat.
So könnte man ja mittels eines Zwischenhändlers ( der man um zwei Ecken selber ist ) jedes Fahrzeug als Unfallfrei hin bekommen.
Es wird davon ausgegangen, ein Händler ist eine visierte Person und hat größere Unfallschaden zu erkennen.
Ein Händler ist somit verpflichtet, das Fahrzeug auf größere Vorschaden zu prüfen. Sind es geringere Schäden, die man bei einer Prüfung der üblichen Punkte (vordere Träger, Heckbereich, Türen, Spaltmaße) nicht erkennen kann, ist hier dem Händler nicht zwingend vorzuwerfen, er hätte dies sehen müssen. Ist das Fahrzeug aber schwerer beschädigt gewesen, ist dies meist nicht spurlos und durch visierte Personen zu erkennen. (aktuelle Rechtssprechung)
Die Stoßstange, ist defakto kein größerer Schaden und somit nicht zwingend durch den Händler zu entdecken, wenn der Lack deckend drauf war und jetzt erst abblättert.
MfG
Zitat:
Original geschrieben von Norbert-TDCi
Also ich war bis jetzt immer der Meinung das der Verkäufer für die Angaben haftet und sich nicht damit rausreden kann das er den Wagen Unfallfrei gekauft hat.
Nicht zwingend. Er ist nur fuer Angaben haftbar, die er selbst nachpruefen kann. Was machst Du zum Beispiel, wenn Du ein gebrauchtes, 5 Jahre altes Auto aus dritter Hand kaufst, und nach 3 Jahren weiterverkaufst. Unterschreibst Du (rechtsverbindlich), dass das Auto unfallfrei ist, oder unterschreibst Du, dass es in der Zeit, die Du es besessen hast, keinen Unfall hatte?
Du wirst auch in JEDEM Kaufvertrag fuer einen Gebrauchten die Klausel "Kilometerstand
abgelesen" finden...
Jetzt habe ich 3 Seiten gelesen und die wichtigen Informationen noch nicht bekommen.
TE, was hat denn die Rechtsabteilung des ADAC gesagt? Du wolltest ja am Montag da anrufen.
Gruß
Hallo also hier mal ein kurzes Update,
in dem Thread wurde eigentlich schon alles gesagt aber der Reihe nach.
ADAC: es gibt die Rechtsprechung das einem gewerblichen Autohändler es zuzumuten ist ein Auto auf eventuelle Unfallschäden zu untersuchen und diese auch zu erkennen, die Aussage im Kaufvertrag" Unfallfei laut Vorbesitzer" ist somit nicht relevant und jederzeit anfechtbar.
Mir wurde empfohlen Kontakt mit dem Händler aufzunehmen und versuchen eine Wertminderung auszuhandeln.
Sollte es zu keiner Einigung kommen würde folgerndes Szenario auf mich zukommen.
Anwalt nehmen und das ganze einklagen... das Gericht würde in dem Fall wahrscheinlich einen Gutachter bestimmen der den "Unfallschaden" untersucht und dann dem Gericht eine Empfehlung gibt.
Dabei sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
1 Ist es ein Unfallschaden
2 War der Unfallschaden so ohne weiteres zu erkennen
3 Wie hoch ist der Unfallschaden
4 Wie hoch war der Kaufpreis
5 Wie war zum Kaufdatum der Marktübliche Preis "ohne" Unfallschaden
sollte wie in meinem Fall der Kaufpreis recht günstig gewesen sein kann, da entscheidet aber jedes Gericht anders, kann es sein das das Gericht das Verfahren einstellt weil der Meinung das keine Wertminderung vorliegt.
Wenn natürlich ein vorsätzlicher Betrug erwiesen ist sieht das ganze natürlich anders aus.
So habe gerade eben mit dem Chef der Fordwerkstatt telefoniert in der die überlackierte Stossstange festgestellt wurde und der sagte
ACHTUNG:
erst mal auf die Bühne und nachschauen ob es überhaupt ein Unfall war weil es durchaus vorkommt das im Montagewerk keine Stoßstange in der Wagenfarbe vorrätig ist und deshalb ab Werk eine andersfarbige verbaut wird die dann nachträglich umlackiert wird.
Dies ist gängige Praxis was er schon häufiger erlebt hat und auch schon mit Kunden aus dem Grund Ärger hatte..
So nächste Woche hab ich nun einen Termin da heben wir das Auto mal auf die Bühne und schauen mal nach obs denn wirklich ein Unfall war oder Ford selbst die silberne angeschraubt hat.
Melde mich dann wieder und gebe Bescheid
Gruß
Hallo OldGeronimo
Das tönt fürs erste mal (für dich) versöhnlich. Ich sehe da aber etwas eigenartige Gedankensprünge:
Zitat:
Jetzt hab ich mir eine Anhängerkupplung einbauen lassen und dabei wurde festgestellt das die hintere Stoßstange nicht original ist.
Der Fordhändler bei dem ich die Anhängerkupplung einbauen lies meinte dazu das ich ja weis warum der Wagen so günstig war.
und jetzt die Aussage desselben Ford-Fritzen:
Zitat:
ACHTUNG:
erst mal auf die Bühne und nachschauen ob es überhaupt ein Unfall war weil es durchaus vorkommt das im Montagewerk keine Stoßstange in der Wagenfarbe vorrätig ist und deshalb ab Werk eine andersfarbige verbaut wird die dann nachträglich umlackiert wird.Dies ist gängige Praxis was er schon häufiger erlebt hat und auch schon mit Kunden aus dem Grund Ärger hatte.
Bist du da auf eine falsche Fährte geführt worden, oder ist da doch mehr dran? Überlege es dir gut, den Garagebesuch möglichst zu dokumentieren: Fotos, Aussageprotokoll, unabhängiger Zeuge.
Da die Garage, nicht der fFH ist, bei dem er den Wagen gekauft hat, sind keine Zeugen und Co. nötig. Alles, was sich dokumentieren lassen würde, ist auch morgen noch am Auto zu finden.
Einfach hinfahren und nochmal begutachten lassen. Die Werke hat nichts davon, dich zu bescheißen und würde sich erst recht Probleme machen. Daher: Sie wollen sich das sicher nochmal ansehen, bevor du aufgrund ihrer 1. Aussage, ein Prozess anstrebst.
Also nichts verwerfliches, oder etwas, wo du ihnen mit Zeugen und Protokollen kommen musst.
MfG
Klingt für mich eigentlich unvorstellbar das im Werk eine andere Stossstange umlackiert wird.
Habe davon in unserer Fiestafertigung noch nie was gehört.
War allerdings auch nie da wo die Stossstangen verbaut werden 😉
Zitat:
Original geschrieben von Johnes
Da die Garage, nicht der fFH ist, bei dem er den Wagen gekauft hat, sind keine Zeugen und Co. nötig. Alles, was sich dokumentieren lassen würde, ist auch morgen noch am Auto zu finden...
Also nichts verwerfliches, oder etwas, wo du ihnen mit Zeugen und Protokollen kommen musst.
Schon klar, habe ich auch nicht behauptet. Dennoch: wenn der Wagen schon auf dem Bock ist, würde ich im Sinne der Effizienz dokumentieren (inkl. den Aussagen des FFH). Oder soll das gleiche Prozedere xMal wiederholt werden? - Es soll vorkommen, dass einem die verlorene (vergeudete?) Zeit mit einem längeren Leben wieder geschenkt wird...
Zitat:
Original geschrieben von Thunder-CH
Oder soll das gleiche Prozedere xMal wiederholt werden?
Wenn es ein Unfall war, muss ein späterer Gutachter das so oder so! Daher: Unnötig!
MfG