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Scotty18- Blog

Andy´s Blog- Codierungen, Umbauten und vieles mehr

Tue Nov 18 15:44:56 CET 2008    |    Scotty18    |    Kommentare (49)    |   Stichworte: Kennzeichenbeleuchtung, LED, Led-Kennzeichenbeleuchtung

Led-Kennzeichenbeleuchtung
Led-Kennzeichenbeleuchtung

Auf Grund der, wie ich finde besseren  Optik - ist das SLN (Selbstleuchtende Kennzeichen) erstmal "stillgelegt" und musste der LED-Kennzeichenbeleuchtung weichen..

 

 

Genommen habe ich diese :

 

www.hypercolor.de/index.php?cat=c17_Kennzeichenlicht.html

 

inkl. der Checkwiderstände damit es keine Fehlermeldung im FIS gibt- Die Widerstände werden weniger "warm" wie die normalen Birnen. Sprich keine Probleme.

Alte Birnen raus -neue REIN fertig ...

 

 

Haltbarkeit-- Bisher 1 JAHR  ohne Probleme!

 

 

 

 

Ergebnis:

Siehe Fotos...

 

 

 

Mfg

Andy

 

ALLE FOTOS UNTERLIEGEN DEM COPRYRIGHT und sind nur mit meiner Genehmigung zu verwenden!

 

 

 


Thu Nov 20 22:22:15 CET 2008    |    __NEO__

http://bundesrecht.juris.de/stvzo/__19.html

 

Ganz interessant zu lesen. Zum Einen ist beschrieben, was weiter oben von vekocity angemerkt ist, zum Anderen steht dort aber auch:

 

Zitat:

(3) 1Abweichend von Absatz 2 Satz 2 erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs jedoch nicht, wenn bei Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen

 

1.

für diese Teile

 

a)

eine Betriebserlaubnis nach § 22 oder eine Bauartgenehmigung nach § 22a erteilt worden ist oder

b)

der nachträgliche Ein- oder Anbau im Rahmen einer Betriebserlaubnis oder eines Nachtrags dazu für das Fahrzeug nach § 20 oder § 21 genehmigt worden ist

 

und die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung nicht von der Abnahme des Ein- oder Anbaus abhängig gemacht worden ist oder

2.

für diese Teile

 

a)

eine EWG-Betriebserlaubnis, eine EWG-Bauartgenehmigung oder eine EG-Typgenehmigung nach Europäischem Gemeinschaftsrecht oder

b)

eine Genehmigung nach Regelungen in der jeweiligen Fassung entsprechend dem Übereinkommen vom 20. März 1958 (BGBl. 1965 II S. 857) über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung, soweit diese von der Bundesrepublik Deutschland angewendet werden,

 

erteilt worden ist und eventuelle Einschränkungen oder Einbauanweisungen beachtet sind oder

3.

die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung dieser Teile nach Nummer 1 Buchstabe a oder b von einer Abnahme des Ein- oder Anbaus abhängig gemacht ist und die Abnahme unverzüglich durchgeführt und nach § 22 Abs. 1 Satz 5, auch in Verbindung mit § 22a Abs. 1a, bestätigt worden ist oder

4.

für diese Teile

 

a)

die Identität mit einem Teil gegeben ist, für das ein Gutachten eines Technischen Dienstes nach Anlage XIX über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau dieser Teile (Teilegutachten) vorliegt,

b)

der im Gutachten angegebene Verwendungsbereich eingehalten wird und

c)

die Abnahme des Ein- oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb durchgeführt und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau entsprechend § 22 Abs. 1 Satz 5 bestätigt worden ist; § 22 Abs. 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 3 gilt entsprechend.

 

2Werden bei Teilen nach Nummer 1 oder 2 in der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung aufgeführte Einschränkungen oder Einbauanweisungen nicht eingehalten, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.

(4) 1Der Führer des Fahrzeugs hat in den Fällen

 

1.

des Absatzes 3 Nr. 1 den Abdruck oder die Ablichtung der betreffenden Betriebserlaubnis, Bauartgenehmigung, Genehmigung im Rahmen der Betriebserlaubnis oder eines Nachtrags dazu oder eines Auszugs dieser Erlaubnis oder Genehmigung, der die für die Verwendung wesentlichen Angaben enthält, und

2.

des Absatzes 3 Nr. 3 und 4 einen Nachweis nach einem vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Verkehrsblatt bekanntgemachten Muster über die Erlaubnis, die Genehmigung oder das Teilegutachten mit der Bestätigung des ordnungsgemäßen Ein- oder Anbaus sowie den zu beachtenden Beschränkungen oder Auflagen

 

mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen. 2Satz 1 gilt nicht, wenn die Zulassungsbescheinigung Teil I, das Anhängerverzeichnis nach § 11 Abs. 1 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung oder ein nach § 4 Abs. 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung mitzuführender oder aufzubewahrender Nachweis einem entsprechenden Eintrag einschließlich zu beachtender Beschränkungen oder Auflagen enthält; anstelle der zu beachtenden Beschränkungen oder Auflagen kann auch ein Vermerk enthalten sein, daß diese in einer mitzuführenden Erlaubnis, Genehmigung oder einem mitzuführenden Nachweis aufgeführt sind. 3Die Pflicht zur Mitteilung von Änderungen nach § 13 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung bleibt unberührt.

(5) 1Ist die Betriebserlaubnis nach Absatz 2 Satz 2 erloschen, dürfen nur solche Fahrten durchgeführt werden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen. 2Am Fahrzeug sind die bisherigen Kennzeichen oder rote Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen zu führen. 3Die Sätze 1 und 2 gelten auch für Fahrten, die der amtlich anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr im Rahmen der Erstellung des Gutachtens durchführt.

(6) 1Werden an Fahrzeugen von Fahrzeugherstellern, die Inhaber einer Betriebserlaubnis für Typen sind, im Sinne des Absatzes 2 Teile verändert, so bleibt die Betriebserlaubnis wirksam, solange die Fahrzeuge ausschließlich zur Erprobung verwendet werden; insoweit ist auch keine Mitteilung an die Zulassungsbehörde erforderlich. 2Satz 1 gilt nur, wenn die Zulassungsbehörde im Fahrzeugschein bestätigt hat, daß ihr das Fahrzeug als Erprobungsfahrzeug gemeldet worden ist.

(7) Die Absätze 2 bis 6 gelten entsprechend für die EG-Typgenehmigung.

Ob die persönliche Einschätzung des Fahrers oder besser "Bastlers" ausreicht zur Beurteilung ob für andere Verkehrsteilnehmer nun durch die eine oder andere Modifikation eine "Gefährdung zun erwarten ist" oder nicht lasse ich mal dahingestellt sein. In der Regel wird diese Einschätzung aber nicht ausreichen, denke ich. Deshalb gibt es ja für aussen am Fahrzeug angebrachten Leuchten entsprechende Prüfvorschriften, Zulassungen und Kennzeichnungen.

 

Letzlich muss es jeder mit sich selbst ausmachen und vertreten und verantworten können.

Thu Nov 20 22:42:36 CET 2008    |    Twinni

Danke. Aber wer hat soviel Zeit das durchzulesen und auch noch zu interpretieren. Es ist doch alles gesagt. Und egal wie einfach oder wie kompliziert man es ausdrückt: Die einen machen es trotz Verbot (Ignoranten) und die anderen meckern auch wenn's legal erlaubt (Neider). Aber sonst wär's hier ja auch langweilig. Ich finde beide Typen unterhaltsam. ;)

-ganz meiner Meinung-

Tue Dec 02 16:20:04 CET 2008    |    Trackback

Kommentiert auf: Audi A3 8P & 8PA:

 

LED nummerschildbeleuchtung von BMW mit e zeichen

 

[...] ;) so gehts natürlich auch ..

 

und ich bin damit auch sehr zufrieden...

 

http://www.motor-talk.de/.../sln-raus-led-rein-t2051118.html

[...]

 

Artikel lesen ...

Fri Dec 05 17:33:47 CET 2008    |    Fensterheber33662

wie kann ich denn bei einem e90 die kennzeichenbel. ausbauen bzw. led´s einbauen???

Fri Dec 05 17:36:52 CET 2008    |    Scotty18

Kann dir nur bei "AUDI" weiterhelfen. dort sind des 1 schraube pro leuchte....

Bei BMW keine Ahnung; noch nie einen in der "Hand" gehabt.

 

Mfg

Tue Dec 23 19:54:47 CET 2008    |    Trackback

Kommentiert auf: Audi TT 8J:

 

LED-Belechtung für das hintere Kennzeichen?

 

[...] http://www.motor-talk.de/.../sln-raus-led-rein-t2051118.html

[...]

 

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Sun Jan 11 13:45:22 CET 2009    |    Trackback

Kommentiert auf: Audi A3 8P & 8PA:

 

Der "wunderschöne Fotos" Sammelthread }}>

 

[...] siehe hier:

 

http://www.motor-talk.de/.../sln-raus-led-rein-t2051118.html

[...]

 

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Fri Apr 17 16:55:47 CEST 2009    |    Trackback

Kommentiert auf: VW Golf VI:

 

Kennzeichenbeleuchtung

 

[...] gleich dazubestellen.

Hier:

http://www.hypercolor.de/index.php?cat=c17_Kennzeichenlicht

 

Hier siehst mal wie es an einem A3 aussieht. Einfach genial!

 

http://www.motor-talk.de/.../sln-raus-led-rein-t2051118.html

[...]

 

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Wed Nov 04 20:53:15 CET 2009    |    Trackback

Kommentiert auf: Audi A3 8P & 8PA:

 

Kennzeichenbeleuchtung mit LEDs

 

[...] man....

 

 

WIDERSTÄNDE verbauen.. und ich würde die SAUBERE Lösung von Hypercolor nehmen und gut ist!

 

 

http://www.motor-talk.de/.../sln-raus-led-rein-t2051118.html

[...]

 

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Fri Feb 06 18:44:56 CET 2015    |    Trackback

Kommentiert auf: Audi A4 B8:

 

Die original Audi LED Kennzeichenleuchte ist nun da!

 

[...] hatte es hier gelesen

 

http://www.motor-talk.de/.../sln-raus-led-rein-t2051118.html

[...]

 

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Deine Antwort auf "SLN raus LED- rein"

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Scotty18 Scotty18

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GEHT NICHT - GIBTS NICHT

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Wer kein Ziel vor Augen hat, kann auch keinen Weg hinter sich bringen

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Kontakt auch unter : 0160-8548907 oder info@as-diagnose.de (zu "normalen" Zeiten)

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A3 Sportback verkauft @ 26235km

A3 8P           verkauft @ 41250km

Über Mich :

Name :   Andy S.

Geburtstag : 12.04.1985

Alter : 32

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