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Mon Feb 23 14:11:27 CET 2009    |    MOTOR-TALK    |    Kommentare (3)    |   Stichworte: Oldtimer-Club, Termine

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Der Startschuss fällt zwar erst am 20. Juni 2009 in Aachen, aber Oldtimer-Fans können sich bei Interesse schon jetzt für die 175 Kilometer lange Route der 1. Euregio Spring Classic (19. –21. Juni 2009) anmelden.

Die Tour geht durch Städte und Dörfer der deutschen Eifel, den belgischen Ardennen und durch Landschaften im niederländischen Limburg. Ziel der Reise ist das Drei-Länder-Eck, dem höchsten Punkt in den Niederlanden (Vaals), dort wo man in nur wenigen Schritten alle drei Länder betreten kann. Die Strecke führt vorbei an deutschen und belgischen Schlösser und der typischen limburgischen Architektur(Fachwerkhäuser), über Hügel und durch Haarnadelkurven, mit tollen Aussichten.

Unter www.euregiospringclassic.com gibt es noch mehr Infos und natürlich die Möglichkeit, einen von 150 Teilnehmerplätzen zu ergattern.

Die Oldtimer-Fahrt wird vom Mercure Hotel Aachen Europlatz in Zusammenarbeit mit dem Oldtimer-Club Ecurie Aix-la-Chapelle e.V. veranstaltet und wer danach noch nicht genug hat, der kann direkt anschließend am 21.Juni an der „12. Int. Oltimer-Rallye Aachen“ teilnehmen, die direkt vom Oldtimer-Club Ecurie Aix-la-Chapelle e.V. organisiert wird.


Wed Feb 18 22:57:22 CET 2009    |    MOTOR-TALK    |    Kommentare (61)    |   Stichworte: Abwrackprämie, BAFA, Demontage, Nützliches, Schredder, Umweltprämie, Verschrottungsprämie

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Achtung: Ab dem 30. März 8.00 Uhr kann ein Antrag auf die Umweltprämie nur noch über das Online-Registrierungssystem gestellt werden. Mehr Infos und die entsprechenden Änderungen bezüglich der Abwrackprämie findest Du hier.

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Du interessierst Dich für die Abwrackprämie? Im Forum gibt es schon viele Fragen und Antworten zum Thema. Um es Euch noch leichter zu machen, haben wir die Fragen und Antworten gesammelt und hier zusammengetragen. Du findest hier auch alle wichtigen Informationen und Links, die für die Antragstellung zur Abwrackprämie nützlich sind.

Die Richtlinien zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen, wie es im Amtsdeutsch heißt, wurde am 27.01.2009 vom Bundeskabinett beschlossen. Damit kann die Umweltprämie, so wie die Abwrackprämie von der Regierung auch genannt wird, in der Höhe von 2.500 Euro nun ab sofort beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden.

Wie das geht und was Du dabei beachten musst, haben wir für Dich hier zusammengesellt:
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Welche Bedingungen sind an die Abwrackprämie geknüpft?

Altes Fahrzeug

  • Bei dem Fahrzeug muss es sich ein Personenkraftwagen handeln
  • Vom Zeitpunkt der Verschrottung zurückgerechnet, muss das Fahrzeug durchgehend für mindestens ein Jahr auf Deinen Namen in Deutschland zugelassen sein
  • Du bist Halter des verschrotteten Altfahrzeugs gewesen und kannst dies mit Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief nachweisen
  • Die Erstzulassung des Fahrzeugs muss mindestens 9 Jahre vor dem Zeitpunkt der Verschrottung erfolgt sein
  • Die Verschrottung des Fahrzeugs muss zwischen dem 14.01.2009 und dem 31.12.2009 erfolgt sein (es gilt das Datum aus dem Verwertungsnachweis)
  • Du musst nachweisen können, dass Dein altes Auto einer Schredderanlage zugeführt wird

Neues Fahrzeug

  • Bei dem Fahrzeug muss es sich ebenfalls um ein Personenkraftwagen handeln
  • Der Erwerb und die Zulassung des neuen Autos muss zwischen dem 14.01.2009 und dem 31.12.2009 erfolgen
  • Du kannst ebenfalls einwandfrei anhand des Fahrzeugscheins und des Fahrzeugbriefs nachweisen, dass Du der Halter des neuen Fahrzeugs bist
  • Der neue Wagen muss mindestens die Anforderungen der Emissionsvorschrift Euro 4 erfüllen
  • Als Neufahrzeuge im Sinne der Richtlinie gelten auch Jahreswagen, welche – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Zulassung auf Dich – längstens ein Jahr einmalig auf einen Kfz-Hersteller, dessen Vertriebsorganisationen oder dessen Werksangehörigen, einem Kfz-Händler, eine herstellereigene Autobank, ein Automobilvermietungsunternehmen oder eine Automobilleasinggesellschaft zugelassen waren.

Allgemein

  • Antragsberechtigt sind nur Privatpersonen

Was ist mit Altwagen, die ein Saisonkennzeichen hatten?

Ob das alte Auto ein Saisonkennzeichen hatte, ist nicht relevant. Hauptsache Du warst dauerhaft Halter des Fahrzeugs und das für den Mindestzeitraum von einem Jahr.

Darf ich den Antrag zur Abwrackprämie auch dann einreichen, wenn ich mir ein EU-Re-Import-Neuwagen kaufe?

Re-Importe sind von der Förderung nicht ausgeschlossen, solange sie in Deutschland neu zugelassen werden. Es gelten aber auch für die Re-Importe die Bedingungen für den Kauf eines Neuwagens, wie im Punkt „Welche Bedingungen sind an die Abwrackprämie geknüpft?“ beschrieben.

Muss die Verschrottung des alten Fahrzeugs und der Kauf eines Neuwagens direkt ineinander übergehen?

Nein, Du kannst einen Neuwagen kaufen und den alten Wagen noch eine Weile weiterfahren oder umgekehrt, den alten Wagen schon verschrotten und erst Monate später den Neuwagen kaufen. Wichtig ist nur, dass Du bei der Einreichung des Antrags zur Abwrackprämie alle relevanten Nachweise zusammen vorlegen kannst und die Bedingungen zur Antragstellung erfüllt sind. Das heißt, spätestens zu diesem Zeitpunkt muss für den Altwagen ein Verschrottungsnachweis vorliegen haben bzw. das neue Auto muss auf Dich zugelassen sein. Das Nachreichen von Dokumente ist bei der Antragsstellung nicht zulässig. Bedenke auch, dass der Geldtopf für die Abwrackprämie begrenzt ist.

Wo finde ich anerkannte Demontagebetriebe und Schredderanlagen für den Verschrottungsnachweis?

Eine Liste von Demontagebetrieben und Schredderanlagen, die von der BAFA anerkannt sind, findest Du auf der Website der GESA (Die Gemeinsame Stelle Altfahrzeuge).

Der Betriebe stellen Dir den Verwertungsnachweis aus und bestätigen Dir auf dem Antragsformular der BAFA mit seiner Unterschrift und Stempel, dass die Restkarosse einer Schredderanlage zugeführt wird.

Reicht ein Nachweis von meinem Schrott-Händler in der Nähe?

Es ist wichtig, dass Du einen Nachweis von einem anerkannten (zertifizierten) Demontagebetrieb einreichst. Der Gesetzgeber schreibt dies als Voraussetzung für die Genehmigung des Antrags vor. Eine Liste von Demontagebetrieben und Schredderanlagen, die von der BAFA anerkannt sind, findest Du auf der Website der GESA (Die Gemeinsame Stelle Altfahrzeuge). Prüft also vorher, ob der Schrott-Händler in Deiner Nähe auf dieser Liste steht.

Woher bekomme ich das Antragsformular?

Um die Umweltprämie zu beantragen, darfst Du nur den offiziellen Antragsvordruck verwenden. Diesen Antragsvordruck kannst Du Dir direkt auf der Internetseite des BAFA oder hier herunterladen.

Wo muss ich die Antragsunterlagen einreichen?

Den Antrag musst Du als Original mit den vorgeschriebenen Nachweisen an folgende Adresse geschickt werden:

Bundesamt für Wirtschaft
und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- Umweltprämie -
Frankfurter Straße 29 - 35
65754 Eschborn

Die Anschrift steht auch noch einmal auf dem Antragsvordruck, welchen Du Dir auf der Internetseite des BAFA oder hier herunterladen kannst.

Die Antragstellung mit Fax oder E-Mail ist nicht zulässig.

Kann auch mein Händler den Antrag einreichen?

Wenn Du willst, kann auch Dein Händler beim Kauf des neuen Autos den Antrag einreichen, jedoch muss er in jedem Fall durch Dich (den Antragsberechtigten) unterschrieben sein. Die Bescheinigung erhältst Du dann aber nicht durch Deinen Händler, sondern direkt von der BAFA.

Was kann mein Händler im Fall der Umweltprämie alles für mich übernehmen?

Wenn Du Zeit und Behördengänge sparen möchtest, kann auch der Händler, bei dem Du das neue Auto kaufst, folgendes für Dich übernehmen:

  • Einreichung aller relevanten Unterlagen beim BAFA
  • Verschrottung des Gebrauchtwagen

In jedem Fall müssen aber die Anträge durch Dich (den Antragsberechtigen) unterschrieben sein.

Was muss ich alles bei der BAFA einreichen?

Bitte beachte, dass nur vollständige Anträge bei der Reihenfolge für die Bearbeitung der Anträge berücksichtigt werden. Du solltest also darauf achten, dass Du Deine eingereichten Unterlagen vollständig, korrekt ausgefüllt und mit den vorgesehen Unterschriften versehen sind. Ist Dein Antrag nicht vollständig, verlierst Du kostbare Zeit, da Du die Unterlagen wieder zurückgeschickt bekommst, um diese zu vervollständigen.

Folgende Nachweise müssen also gemeinsam mit dem Antrag eingereicht werden:

  • Verwertungsnachweis nach § 15 der Zulassungsverordnung, der durch den Betreiber eines anerkannten Demontagebetriebs gemäß Altfahrzeugverordnung ausgestellt wurde.
  • Nachweis der Außerbetriebsetzung des Altfahrzeugs durch Kopien der Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein mit dem Vermerk der Zulassungsbehörde über die Außerbetriebsetzung) und die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).
  • Nachweis der Zulassung des Neufahrzeugs auf den Antragsteller/die Antragstellerin durch Kopien der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).
  • Kopie der Rechnung beziehungsweise des Leasingvertrags für den Erwerb des Neufahrzeugs.
  • Bei Jahreswagen von Werksangehörigen der Kfz-Hersteller eine Bescheinigung des Kfz-Herstellers, das der Pkw zum Zeitpunkt des Kaufs auf einen 'Werksangehörigen/eine Werksangehörige zugelassen war.

Ab wann wird die Prämie ausgezahlt?

Voraussichtlich wird die Prämie nicht vor März 2009 ausgezahlt, da dies erst nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Investitions- und Tilgungsfonds" (ITFG) beziehungsweise nach Verabschiedung des dafür vorgesehenen Nachtragshaushalts erfolgt.

Von wem wird die Prämie gezahlt?

Zuständig für die Anträge ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn bei Frankfurt/Main. Nach Überprüfung Deiner eingereichten Unterlagen überweist diese Behörde dann auch die Umweltprämie von 2.500 Euro.

Kann die Prämie auch an eine dritte Person ausgezahlt werden?

Die Auszahlung der Umweltprämie kann auch z.B. direkt an Deinen Händler erfolgen. Im Antrag musst Du dies dann entsprechend vermerken und geltend machen.

Wie lange wird die Prämie vom Staat gezahlt?

Die Prämie wird im Zeitraum vom 14.01.2009 bis 31.12.2009 gewährt und auch nur so lange, wie Geld im Topf ist. Insgesamt sind 1,5 Milliarden Euro für die Umweltprämie vorgesehen. Die Prämie reicht so abzüglich der Verwaltungskosten für ca. 600.000 Anträge. Die Mittelverteilung erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs vollständiger Anträge.

Wo kann ich einsehen, wieviel Anträge zur Abwrackprämie beim BAFA eingegangen sind?

Über die Anzahl der im BAFA eingegangenen Anträge auf Gewährung der Umweltprämie kannst Du Dich direkt auf der Internetseite vom BAFA informieren. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat dafür eine extra Seite eingerichtet.

Wo kann ich mich informieren, wenn ich noch weitere Fragen habe?

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 421
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: 030 346 465 470
www.bafa.de

Alle Links im Überblick

ump_a_2009.pdf (3323 mal heruntergeladen)

Wed Feb 18 22:57:09 CET 2009    |    MOTOR-TALK    |    Kommentare (55)    |   Stichworte: Abwrackprämie, Dies & Das, Rabatt, Umweltprämie, Verschrottungsprämie

Wer die Voraussetzungen für die Abwrackprämie erfüllt, der kann sich jetzt auch noch die Extra-Rabatte der Hersteller sichern. Die Auto-Marken liefern sich gerade jetzt einen harten Kampf mit noch härteren Rabatten um die zeitlich begrenzte Gunst der Käufer. Mit dem Bewußtsein, dass nachdem die Mittel für die Umweltprämie versiegt sind, auch die Käufer wieder ausbleiben werden, erhoffen sich die Hersteller so zumindestens einen Stück vom großem Konjunktur-Kuchen. Wer sich an dieser Rabattschlacht beteiligt und wie hoch diese sind, kannst Du hier nachlesen:
[mehr]

[bild=1]Peugeot bietet für eine Vielzahl seiner Modelle die Aktion "1.000 Euro bar auf die Hand!", wenn man einen sofort verfügbaren Peugeot Pkw kauft und bis zum 31.03.09 zulässt. Ein Peugeot 206 kostet in diesem Fall 7.990 Euro und ein Partner Tepee z.B. 11.900 Euro.

[bild=2]Mit dem "By-By-BONUS" möchte Dir Skoda helfen, Dich leichter von Deinem alten Auto zu trennen. So bekommst Du beim Kauf neben der Umweltprämie für einen Skoda Fabia einen Rabatt von 2.820 Euro, für ein Roomster 2.410 Euro und jetzt auch für einen Octavia Classic einen Rabatt von 2.410 Euro.

[bild=3]Unabhängig von den 2.500 Euro staatlicher Umweltprämie legt Toyota noch einen drauf und zwar seine ganz persönliche "Toyota Umweltprämie". Damit spart man neben der Abwrackprämie bei einem AYGO 1.025 Euro, bei einem Yaris 1.530 Euro, beim Kauf eines Auris schon 3.000 Euro und bei der Anschaffung eines Corolla sogar 4.000 Euro.

[bild=4]Beim Hersteller KIA beträgt der Umweltbonus, der zusätzlich zur Abwrackprämie beim Kauf eingerechnet wird, bis zu 1.200 Euro. Damit kostet der KIA cee´d statt 14.430 Euro nur noch 10.730 Euro. Der KIA Picanto ATTRACT ist in diesem Fall dann schon ab 5.590 Euro erhältlich und der Rio ATTRACT für 6.890 Euro.

[bild=5]Mit der Aktion "FIAT-ecoplus+ Bonus" ist Fiat mit seinem Rabatt ganz weit vorne. Wer sich zu der Abwrackprämie noch den Rabatt von FIAT sichert, bezahlt für einen Fiat Panda 4.990 Euro und für einen Punto 6.490 Euro. Hier müssen sich die Käufer aber ranhalten, denn die Aktion ist auf Ende Februar 2009 beschränkt.

Unter dem Motto "Die Traumautos von Mercedes-Benz sind für Sie noch ein Stück näher gerückt" bietet Mercedes Benz sogar bis zum 31.3. für den Kauf eines neuen Mercedes, 2.500 € zusätzlich zum Restwert Deines Gebrauchten – unabhängig von Baujahr oder Zustand. Und wenn Dein Auto die Vorraussetzungen zur Abwrackprämie erfüllt, kannst Du die 2.500 € Umweltprämie vom Staat auch noch draufrechnen.


Wed Feb 18 10:18:36 CET 2009    |    MOTOR-TALK    |    Kommentare (85)    |   Stichworte: Autozug, Umfrage

Würdest Du mit dem Autozug in den Urlaub fahren?

Unter dem Motto „Entspannt und stressfrei in den Urlaub“ wirbt die Deutsche Bahn für den Autozug. Dieser fährt durch Europa und steuert Städte wie Salzburg, Verona, Triest, Bozen, Narbonne oder Alessandria an. Natürlich kann man den Autozug auch für eine Fahrt von Hamburg nach München nutzen. Die Vorteile einer solchen Reise sind schnell aufgezählt:

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  • Man spart Sprit
  • Ist auch am Urlaubs-/Tourenort mobil mit eigenem Fahrzeug
  • Umgeht die langweiligen und langwierigen Autobahnstrecken
  • Die Beförderung über Nacht schafft zusätzliche Urlaubstage, man kommt entspannt an und spart Zeit und Nerven
  • Keine unnötige Abnutzung, Schonung des Materials etc.
  • Keine widrigen Verkehrsverhältnisse (Staus, Schnee, Eis, glatte Fahrbahn)
  • Preiswertes Reisen mit dem Autozug-Spezial: Frühbucher zahlen z.B. Innerdeutsch 99,- Euro und innerhalb Europas 149,- Euro für eine Person im Liegewagen, inklusive Fahrzeugtransport und jeweils 60,- Euro für jeden weiteren Mitreisenden

Die ganz Schnellen unter Euch können sich auch noch die „Abfahrprämie“ der Bahn sichern. In den Genuss der Abfahrprämie in Höhe von 2.500 Cent kommt jeder, der bis 28.02.2009 eine Fahrt mit dem Autozug bucht. Der Reisezeitraum ist gültig ab sofort bis zum 30.04.2009. Ansonsten unterliegt diese Prämie keinen Beschränkungen und schließt auch Last Minute- und AutozugSpezialAngebote mit ein.

Informationen und Buchungsoptionen gibt es im Internet unter www.bahn.de/autozug . Bei der Buchung ist allerdings die Eingabe „Konjunktur“ im Feld Sonderangebot erforderlich, damit der Rabatt für die „Abfahrprämie“ vom Fahrpreis abgezogen wird.

Jetzt wäre es noch interessant zu wissen, ob und wie der Autozug tatsächlich genutzt wird und welche Erfahrungen Du damit gemacht hast. Ist das Angebot mehr was für Auto- oder Motorradfahrer? Und welche Gründe sprechen für und gegen den Autozug?


Thu Feb 05 15:18:16 CET 2009    |    MOTOR-TALK    |    Kommentare (213)    |   Stichworte: Bußgeld, Bußgeldkatalog, Geldstrafe, Katalog, Nützliches

Die letzte Bußgelderhöhung ist gerade mal ein Jahr her und da kommt schon der neue Katalog auf den Tisch. Frisch überarbeitet wird es für Raser, Drängler und Betrunkene am Steuer so richtig teuer. So sind die Geldstrafen diesmal oft doppelt so hoch, wie noch im vergangenen Jahr.

Das Bundeskabinett hatte bereits am 21. Mai 2008 den Entwurf des Bundesverkehrsministeriums zur Erneuerung des Bußgeldkataloges mit deutlich höheren Bußgeldern verabschiedet, welches jetzt zum 01.02.2009 in Kraft getreten ist. Begründung für die hohen Geldstrafen sind die trotz jährlich sinkender Unfallzahlen noch immer rund 5.000 Verkehrstote in Deutschland. Deutlich zu viel!

Den offiziellen Bußgeldkatalog findest Du zum nachlesen auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.

Die wichtigsten Bußgeld-Änderungen im Überblick:

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Verkehrsverstoß

Bußgeld (EUR) bis 31.01.2009

Bußgeld (EUR) ab 01.02.2009

unangepasste Geschwindigkeit

50

100

Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot

40

80

Fehlverhalten auf Autobahnen (z.B. Wenden, Rückwärtsfahren, Vorfahrtsverletzung usw.)

40 - 150

70 - 200

zu geringer Abstand

40 - 250 (gestaffelt nach Geschwindigkeit und Abstand)

75 - 400 (gestaffelt nach Geschwindigkeit und Abstand)

Tempolimit missachtet (innerorts) *)

50 - 425 (nach Höhe der Geschwindigkeits-überschreitung)

80 - 760 (nach Höhe der Geschwindigkeits-überschreitung)

Tempolimit missachtet (außerorts) *)

40 - 375 (nach Höhe der Geschwindigkeits-überschreitung)

70 - 600 (nach Höhe der Geschwindigkeits-überschreitung)

keine Rücksichtnahme auf schwache Verkehrsteilnehmer

60

80

Fehlverhalten an Fußgängerüberwegen

50

80

Fehlverhalten an Bahnübergängen

50 - 450

80 - 700

gefährliches Überholmanöver

40 - 125

Verdopplung der jeweiligen Bußgeldsätze (80 - 250)

Vorfahrt missachtet

50

100

Drogen und Alkohol am Steuer

250 (erster Verstoß) 500 (zweiter Verstoß) 750 (dritter Verstoß)

500 (erster Verstoß) 1000 (zweiter Verstoß) 1500 (dritter Verstoß)

Null-Promille-Regel für Fahranfänger nicht eingehalten

125

250

Rote Ampel missachtet

50 - 200

90 - 360

Durchführung illegaler Kfz-Rennen

200 (Veranstalter) 150 (Teilnehmer)

500 (Veranstalter) 400 (Teilnehmer)

Fahren mit nicht verkehrssicheren Kfz

50 - 150

80 - 270

Überladung um mehr als 5 Prozent (Lkw) bzw. 20 Prozent (Pkw)

50 - 200 (Fahrzeugführer Lkw) 75 - 225 (Fahrzeughalter Lkw) 50 - 125 (Pkw)

80 - 380 (Fahrzeugführer Lkw) 140 - 425 (Fahrzeughalter Lkw) 95 - 235 (Pkw)

Lkw-Sonntagsfahrverbot nicht eingehalten

40 (Fahrer) 200 (Halter)

75 (Fahrer) 380 (Halter)