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Mon Feb 23 14:11:27 CET 2009    |    MOTOR-TALK    |    Kommentare (3)    |   Stichworte: Oldtimer-Club, Termine

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Der Startschuss fällt zwar erst am 20. Juni 2009 in Aachen, aber Oldtimer-Fans können sich bei Interesse schon jetzt für die 175 Kilometer lange Route der 1. Euregio Spring Classic (19. –21. Juni 2009) anmelden.

 

Die Tour geht durch Städte und Dörfer der deutschen Eifel, den belgischen Ardennen und durch Landschaften im niederländischen Limburg. Ziel der Reise ist das Drei-Länder-Eck, dem höchsten Punkt in den Niederlanden (Vaals), dort wo man in nur wenigen Schritten alle drei Länder betreten kann. Die Strecke führt vorbei an deutschen und belgischen Schlösser und der typischen limburgischen Architektur(Fachwerkhäuser), über Hügel und durch Haarnadelkurven, mit tollen Aussichten.

 

 

Unter www.euregiospringclassic.com gibt es noch mehr Infos und natürlich die Möglichkeit, einen von 150 Teilnehmerplätzen zu ergattern.

 

Die Oldtimer-Fahrt wird vom Mercure Hotel Aachen Europlatz in Zusammenarbeit mit dem Oldtimer-Club Ecurie Aix-la-Chapelle e.V. veranstaltet und wer danach noch nicht genug hat, der kann direkt anschließend am 21.Juni an der „12. Int. Oltimer-Rallye Aachen“ teilnehmen, die direkt vom Oldtimer-Club Ecurie Aix-la-Chapelle e.V. organisiert wird.


Wed Feb 18 22:57:22 CET 2009    |    MOTOR-TALK    |    Kommentare (61)    |   Stichworte: Abwrackprämie, BAFA, Demontage, Nützliches, Schredder, Umweltprämie, Verschrottungsprämie

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Achtung: Ab dem 30. März 8.00 Uhr kann ein Antrag auf die Umweltprämie nur noch über das Online-Registrierungssystem gestellt werden. Mehr Infos und die entsprechenden Änderungen bezüglich der Abwrackprämie findest Du hier.

 

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Du interessierst Dich für die Abwrackprämie? Im Forum gibt es schon viele Fragen und Antworten zum Thema. Um es Euch noch leichter zu machen, haben wir die Fragen und Antworten gesammelt und hier zusammengetragen. Du findest hier auch alle wichtigen Informationen und Links, die für die Antragstellung zur Abwrackprämie nützlich sind.

 

Die Richtlinien zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen, wie es im Amtsdeutsch heißt, wurde am 27.01.2009 vom Bundeskabinett beschlossen. Damit kann die Umweltprämie, so wie die Abwrackprämie von der Regierung auch genannt wird, in der Höhe von 2.500 Euro nun ab sofort beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden.

 

Wie das geht und was Du dabei beachten musst, haben wir für Dich hier zusammengesellt:

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ump_a_2009.pdf (3282 mal heruntergeladen)

Wed Feb 18 22:57:09 CET 2009    |    MOTOR-TALK    |    Kommentare (55)    |   Stichworte: Abwrackprämie, Dies & Das, Rabatt, Umweltprämie, Verschrottungsprämie

Wer die Voraussetzungen für die Abwrackprämie erfüllt, der kann sich jetzt auch noch die Extra-Rabatte der Hersteller sichern. Die Auto-Marken liefern sich gerade jetzt einen harten Kampf mit noch härteren Rabatten um die zeitlich begrenzte Gunst der Käufer. Mit dem Bewußtsein, dass nachdem die Mittel für die Umweltprämie versiegt sind, auch die Käufer wieder ausbleiben werden, erhoffen sich die Hersteller so zumindestens einen Stück vom großem Konjunktur-Kuchen. Wer sich an dieser Rabattschlacht beteiligt und wie hoch diese sind, kannst Du hier nachlesen:

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Wed Feb 18 10:18:36 CET 2009    |    MOTOR-TALK    |    Kommentare (85)    |   Stichworte: Autozug, Umfrage

Würdest Du mit dem Autozug in den Urlaub fahren?

Unter dem Motto „Entspannt und stressfrei in den Urlaub“ wirbt die Deutsche Bahn für den Autozug. Dieser fährt durch Europa und steuert Städte wie Salzburg, Verona, Triest, Bozen, Narbonne oder Alessandria an. Natürlich kann man den Autozug auch für eine Fahrt von Hamburg nach München nutzen. Die Vorteile einer solchen Reise sind schnell aufgezählt:

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Thu Feb 05 15:18:16 CET 2009    |    MOTOR-TALK    |    Kommentare (213)    |   Stichworte: Bußgeld, Bußgeldkatalog, Geldstrafe, Katalog, Nützliches

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Die letzte Bußgelderhöhung ist gerade mal ein Jahr her und da kommt schon der neue Katalog auf den Tisch. Frisch überarbeitet wird es für Raser, Drängler und Betrunkene am Steuer so richtig teuer. So sind die Geldstrafen diesmal oft doppelt so hoch, wie noch im vergangenen Jahr.

 

Das Bundeskabinett hatte bereits am 21. Mai 2008 den Entwurf des Bundesverkehrsministeriums zur Erneuerung des Bußgeldkataloges mit deutlich höheren Bußgeldern verabschiedet, welches jetzt zum 01.02.2009 in Kraft getreten ist. Begründung für die hohen Geldstrafen sind die trotz jährlich sinkender Unfallzahlen noch immer rund 5.000 Verkehrstote in Deutschland. Deutlich zu viel!

 

Den offiziellen Bußgeldkatalog findest Du zum nachlesen auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.

 

Die wichtigsten Bußgeld-Änderungen im Überblick:

 

VerkehrsverstoßBußgeld (EUR) bis 31.01.2009Bußgeld (EUR) ab 01.02.2009
unangepasste Geschwindigkeit 50 100
Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot 40 80
Fehlverhalten auf Autobahnen (z.B. Wenden, Rückwärtsfahren, Vorfahrtsverletzung usw.) 40 - 150 70 - 200
zu geringer Abstand 40 - 250 (gestaffelt nach Geschwindigkeit und Abstand) 75 - 400 (gestaffelt nach Geschwindigkeit und Abstand)
Tempolimit missachtet (innerorts) *) 50 - 425 (nach Höhe der Geschwindigkeits-überschreitung) 80 - 760 (nach Höhe der Geschwindigkeits-überschreitung)
Tempolimit missachtet (außerorts) *) 40 - 375 (nach Höhe der Geschwindigkeits-überschreitung) 70 - 600 (nach Höhe der Geschwindigkeits-überschreitung)
keine Rücksichtnahme auf schwache Verkehrsteilnehmer 60 80
Fehlverhalten an Fußgängerüberwegen 50 80
Fehlverhalten an Bahnübergängen 50 - 450 80 - 700
gefährliches Überholmanöver 40 - 125 Verdopplung der jeweiligen Bußgeldsätze (80 - 250)
Vorfahrt missachtet 50 100
Drogen und Alkohol am Steuer 250 (erster Verstoß) 500 (zweiter Verstoß) 750 (dritter Verstoß) 500 (erster Verstoß) 1000 (zweiter Verstoß) 1500 (dritter Verstoß)
Null-Promille-Regel für Fahranfänger nicht eingehalten 125 250
Rote Ampel missachtet 50 - 200 90 - 360
Durchführung illegaler Kfz-Rennen 200 (Veranstalter) 150 (Teilnehmer) 500 (Veranstalter) 400 (Teilnehmer)
Fahren mit nicht verkehrssicheren Kfz 50 - 150 80 - 270
Überladung um mehr als 5 Prozent (Lkw) bzw. 20 Prozent (Pkw) 50 - 200 (Fahrzeugführer Lkw) 75 - 225 (Fahrzeughalter Lkw) 50 - 125 (Pkw) 80 - 380 (Fahrzeugführer Lkw) 140 - 425 (Fahrzeughalter Lkw) 95 - 235 (Pkw)
Lkw-Sonntagsfahrverbot nicht eingehalten 40 (Fahrer) 200 (Halter) 75 (Fahrer) 380 (Halter)