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Zulassungsbescheinigung Teil 1 im Auto?

Audi A5 8T Coupe
Themenstarteram 28. Januar 2011 um 8:32

Guten Morgen allerseits!

Laßt ihr eure Zulassungsbescheinigung Teil 1 im Wagen?

Ich habe noch gelernt den Fahrzeugschein im Auto mitzuführen. Kürzlich habe ich aber gehört das das nicht mehr so sein soll?!

Natürlich kann man das Papier auch ins Portemonnaie stecken. Ich mag aber nicht wenn zu viel Zeugs darin ist. Ausser Geld natürlich...

Gruß,

vmaxxxer

Beste Antwort im Thema
am 28. Januar 2011 um 11:04

Zitat:

Original geschrieben von abts3a5

Eigentümer ist immer noch die (juristische/natürliche) Person, die den Kaufvertrag unterschrieben hat und nicht die, die im Besitz der ZBs ist. Sollte aber mit etwas juristischem Grundverständnis eigentlich klar sein.

Nein, Eigentümer ist die Person, der das Auto übereignet wurde oder die auf andere Weise das Eigentum erworben hat. Wenn das Auto z.B. kreditfinanziert gekauft wird, wird in aller Regel die Bank (Sicherungs-)Eigentümerin sein, und nicht der Käufer. Sollte aber mit etwas juristischem Grundverständnis eigentlich klar sein... :rolleyes:

Dass die Zulassungsbescheinigung Teil II (oder früher der Fahrzeugbrief) kein Eigentum am Fahrzeug begründet, ist richtig. Aber mit dieser Bescheinigung kann gutgläubig Eigentum an dem Fahrzeug erworen werden, wenn also ein Nicht-Eigentümer sowohl das Fahrzeug als auch die Zulassungsbescheinigung Teil II hat und das Fahrzeug an jemand anderen (verkauft und) übereignet, dann wird dieser andere Eigentümer des Fahrzeugs (es sei denn, er weiß, dass sein Vertragspartner nicht Eigentümer ist oder muss aus sonstigen Umständen damit rechnen). Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief nicht vorgelegt wird, kann der Erwerber nie davon ausgehen, dass der Veräußerer Eigentümer ist und kann deshalb selbst kein Eigentümer werden.

Aus diesem Grund ist es wichtig, die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht im Auto aufzubewahren.

Das war aber ja nicht die Frage, wollte ich nur mal klarstellen, bevor jemand auf die Idee kommt, auch Teil II könnte man risikolos im Auto aufbewahren. Die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) ist nach § 11 Abs. 5 FZV vom jeweiligen Fahrer immer mitzufühen. Deshalb kann es, gerade wenn auch mehrere Personen mit dem Auto fahren, sinnvoll sein, diese im Auto aufzubewahren.

Im Gegensatz zu Teil II fällt mir auch kein Grund ein, der dagegen spricht, Teil I im Auto aufzubewahren, ich mache das auch so, weil ich ebenfalls keine Lust habe, mir damit den Geldbeutel vollzustopfen.

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Zitat:

Original geschrieben von softwarefriedl

 

was zum schmökern:

http://auto.t-online.de/.../index

push/

Wofür sonst, wenn nicht für den "Fahrzeugschein", ist die Lasche an der Fahrersonnenblende?

Themenstarteram 28. Januar 2011 um 16:57

Zitat:

Original geschrieben von A5-Fan

Wofür sonst, wenn nicht für den "Fahrzeugschein", ist die Lasche an der Fahrersonnenblende?

Ich hab z.B. 2 scheckkartengroße Karten mit den Versicherungsdaten. Im Falle eines Falles. Meine und die für den Unfallverursacher... :cool:

Wie gesagt, ich habs damals so gelernt. Der (alte) Fahrzeugschein sollte im Auto mitgeführt werden. Keine Ahnung in welchem Zusammenhang ich gehört/gelesen habe das es nicht mehr gemacht werden soll. Ich hab die ZB1 ja auch dort verstaut.

Aber die Lasche könnte auch dort sein..... weil sie schon immer dort war :confused:

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