Zahnriemenwechsel nach 5 Jahren ?
Hallo
Habe gebrauchten TTC225 mit Herstellungsdatum 11/99,
aber erst 33000km ( echt, lt. Serviceheft ).
Gibt es jetzt die 5 Jahresfrist für Zahnriemenwechsel,
wäre also im November fällig ?
LG
Gerhard
54 Antworten
Keinen Schimmer. Aber frag doch mal bei unterschiedlichen Händlern oder Audi selbst an.
In meinem Wartungsheft steht auch nur ne KM-Grenze von 180.000 km.
Diese soll aber Audi-intern auf 120TKM gedrückt worden sein - zudem nachschauen und Spannung prüfen bei 100TKM.
Vielleicht wurde aus dem "Vorsprung durch ..." ja "Erfahrung mit ..." Technik und eine Zeitbegrenzung eingeführt.
Gruß
TT-Fun
Also ich habe 99000km drauf und die in der Werkstatt meinten des wäre bei 180000km fällig, jetzt weiß ich auch nich weiter. Hab mich schon gefreut dass ich bis dahin noch unnötig Geld ausgeben kann 😉
MfG
Sepp
Zahlt Audi eigentlich einen neuen Motor mit Einbau, wenn der ZR vor 180.000 km reißt ? 😕
🙂
Gruß
TT-Fun
Hallo,
also im Serviceheft steht auf jeden Fall 180tkm. Vorher lass ich meinen auch nicht wechseln. Das kostet um 800€. Und wenn er vorher reißt muß Audi das auf Kulanz machen, sonst dürften die nicht 180tkm im SH stehen haben.
Bei nem Kollegen(GOLF) ist der Riemen vorm Wechselintervalle gerissen und VW hat auf Kulanz alles bezahlt obwohl die Werksintern von 130 auf 100tkm gekürzt hatten. Das kann man ja nicht wissen.
Also immer so tun als wüsste man von nix 😁
Gruß
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Zitat:
Original geschrieben von asshit82
Hallo,
also im Serviceheft steht auf jeden Fall 180tkm. Vorher lass ich meinen auch nicht wechseln. Das kostet um 800€.
Also immer so tun als wüsste man von nix 😁Gruß
Moin!
Ich hatte meinen gerde zur Inspektion, dabei wurde dann festgestellt daß mein Zahnriemen hin war...Ursache war ein defekter Dämpfer der Spannrolle! Der ganze Kram (Zahnriemen, Spannrolle, Keilrippenriemen...usw.) samt Arbeitszeit hätte 520,- € bei Audi kosten sollen...brauchte dann allerdings nur 130,- Zahlen wegen Gebrauchtwagengarantie! ;-)
Mein Wagen hat 78000 Km runter!
Gruß Lars
Ich weiß nicht ob Audi da Kulanz gibt, wenn der Zahnriemen reißt weil er älter als 5 Jahre ist!
Also eigentlich müssten des aber alle Audi Werkstätten wissen und einen darauf hinweisen, aber vll gibt sich das noch bis die Info zu allen Freundlichen durchkommt.
Für alle die sich jetzt immer noch gedanken machen, es zählt was zuerst eintritt, 5 Jahre und älter oder die Kilometerleistung des Zahnriemens!
Wenn eines von beiden (oder beide gleichzeitig) zutrifft, sollte gewechselt werden!
Na ich bin jetzt eh schon bei 67000 km da wird der gewechselt, ist dann aber hoffentlich der letzte Zahnriemen!
Gruß
Wir werden sehen. Ich habe mal an Audi direkt ne Email geschickt. Ich glaub das mit dem Alter des Riemens immernoch nicht so recht.
Gruss.
des steht sogar in Service Heft mit dem alter! Auf jeden Fall beim 225iger! hatte meinen zum Tüv weg nicht in ner Audiwerkstatt sondern in ner Freien! Der hat sich dann des Serviceheft angeschaut und zu mir gesagt das der Zahnriemen nach 4 Jahren oder 100000KM getauscht werden muß! meiner ist jetzt genau 5 Jahre alt und er meinte es sollte gemacht werden weil wenn er reißt ist der ganze Motor am Arsch!!
>des steht sogar in Service Heft mit dem alter! Auf >jeden Fall beim 225iger!
Herstellungsdatum ? MKB ?
Welche Seite im Serviceheft ?
Weil, bei meinem TTC225 ( HD 11/99, APX ) steht
auf Seite 8 unter Zusatzarbeiten:
Alle 180.000km Zahnriemen bei 4Zyl./5v Motoren
ersetzen.
FINDE NIX von 5 Jahresfrist.
LG
Gerhard
@ d_michelchen
poste hier bitte mal, wenn Du eine Antwort von Audi erhältst, was ich allerdings nicht glaube:-)
Gruß
Svenson7
HI1
Hm, was ist denn, wenn man die Gebrauchtwagengarantie hat, der Wagen regelmäßig in Insp. ist und bisher, trotz 5 Jahre alten Wagen, noch nicht gewechselt wurde, da die Werkstatt noch nichts gesagt hat?
Wenn der dann Hops geht, ist das ne Sache der Gebrauchtwagengarantie?
Marc
@svenson7:
Ich gebe bescheid. Die Antwort wird erfahrungsgemäss allerdings mind. 2 Wochen dauern.
Gruss.
So, heute kam die NICHTSsagende Mail von Audi:
Sehr geehrter Herr xxx,
vielen Dank fuer Ihr Schreiben.
Gern geben wir Ihnen Informationen zum Zahnriemenwechsel.
Der Zahnriemen ist ein Verschleissteil und muss, damit Schaeden am Fahrzeug vermieden werden, in bestimmten Wechselintervallen ausgetauscht werden. Dieser Wechselintervall unterliegt individuellen Einsatzbedingungen und ist daher sowohl von der Motorisierung als auch von der Betriebsdauer und Laufleistung abhaengig.
Darueber hinaus wird der Zahnriemen auch im Rahmen verschiedener Inspektionen geprueft.
Dabei wird eine Sichtpruefung durchgefuehrt. Sollte Ihnen nach dieser Pruefung ein Zahnriemenwechsel empfohlen werden, obwohl der Wechselintervall noch nicht erreicht ist, dient dies ausschliesslich der Betriebssicherheit Ihres Fahrzeuges.
Da der Zahnriemenwechsel im Rahmen der Inspektion eine Zusatzarbeit ist, wird er auch nicht mit den regulaeren Inspektionskosten abgedeckt. Daher traegt der Fahrzeugeigentuemer die Kosten fuer den Zahnriemenwechsel. Ueber den Zeitaufwand und die Hoehe der Wechselkosten informiert Sie Ihr Audi Partner gern vor Ort.
Gern sind wir bei Fragen oder Anregungen wieder Ihr Ansprechpartner.
Freundliche Gruesse aus Ingolstadt
i. V. xxxi.
AUDI AG
85045 Ingolstadt
Tel. +49 (0) 800 2834 7378423
Fax. +49 (0) 800 329 26 2834
mailto:kundenbetreuung@audi.de
http://www.audi.com
Was soll denn der Quatsch, jetzt weiss ich genausoviel wie vorher. Das nenn ich Kundenbetreuung. Das letzte.......
Ich werde wenn ich mein auto von der rep. wieder habe mal zu einem freundlichen fahren und fragen was nu los ist wenn er mir sagt bei 180000km erst dann soll er mir das schriftlich geben und dann kann man nur sagen kommt zeit kommt rat 🙂
glaubt nicht was in service heft steht!! die angaben im service heft beziehen sich auf den tag der drucklegung des serviceheftes (das druckdatum steht ganz klein auf dem äußeren umschlag des service haftes zb. 05.2000) ein ervice heft aus dem jahr 2000 enthält völlig veraltete angaben. audi hat die marotte fast jährlich wechselintervalle und umfänge der wartungsarbeiten zu ändern.
wenn ihr es genau wissen wollt geht mit eurem fgahrzeugschein zum händler und er soll im elaswin-system anhand der fahrgestllnummer (auch das gibt es unterschiede) und des mkb die unteralgen "instandhaltung genau genommen" raussuchen und da steht es dann ganz genau drinn wann welche warzungsarbeiten fällig sind.
aber wie gesagt wenn ihr heute zum händler geht, können in einem jahr die wartungsintervalle und umfänge schon wieder veraltet sein.
gruß