Xenon
Ja ,
Hab ma ne Frage wie es aussieht mit nem Xenon umbau hab nen 325i ... 89 bj ... Preise ? aufwand ? gruss d0m1 .. achso und dann such ich immer noch nen lack bzw beulen doktor der gut sachen machen für relativ wenig geld .. berlin umgebung :P
75 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von putschiknutsch
Tja und neuen Fahrzeugschein und brief nimmst du woher????
Aber egal du bist der Held und wirst das machen.
PS:Wenn Xenon das gleiche Lichtbild wie die Halogen hätten wäre eine Umrüstung ja wohl nicht notwendig und die Ingeniere könnte man wegen erfinden sinnloser sachen entlassen.
Klasse du bist es.
Fahrzeugschein und -brief habe ich schon, danke
das "geleiche Lichtbild" bezog auf die Hell-Dunkel-Grenze (am Lichteinstellgerät bzw. wenn man vor eine Wand fährt)
yA, ich bin ich und Feuerlöscher habe ich im Auto, des weiteren kann ich mir sehr gut allein anhand des Kabelquerschnitts, die max. zul. Stromstärke ausrechnen, wobei bei Xenon max. der Zündstrom kurzzeitig eine zu hohe Belastung darstellt, nachher leuchten sie mit 35W.
PS: wenn Xenon hat jemand umgebaut, der schon etliche Sätze gemacht hat, somit bin ich nicht die Testperson
mfg
Moin,
Ich frag mich ja ernsthaft, wie man so borniert sein kann, und gültige Gesetze einfach missachten kann ?! Du weißt, das du mit deinen ÄUSSERUNGEN hier, sogar den Tatbestand des VORSATZES erfüllst ?
Wenn ICH das hier lese muss Ich ehrlich sagen, würde Ich dir den Schein wegen nicht vorhandener charakterlicher Eigenschaften zum Führen eins KFZ auf Lebenszeit wegnehmen.
Mein Gott, du lernst es wohl echt erst, wenn es an dein Konto geht, oder du schlimmstenfalls ein Leben auf dem Gewissen hast, oder ?
WARUM zur Hölle reicht denn das Licht des E30 nicht aus ?! Wenn deins zu Dunkel iss, dann wechsel mal die Reflektoren oder mach sonstwas LEGALES, die Optionen sind doch massig vorhanden.
Und weißt Du was der TÜV-Prüfer sagen wird ?! Tja, der kam mit einem Gutachten hier an. Das sah für meine Augen rechtlich korrekt aus. Dann bekommst Du deshalb auch noch einen dran. Einem TÜV-Prüfer pieselst Du nicht so einfach ans Bein. Die sind nun wahrlich nicht doof.
Und ansonsten kann Ich dir echt nur wünschen, das dein Auto aus dem Verkehr gezogen wird, BEVOR irgendwas passiert.
MFG Kester
lol, ich komme da mit gar keinem Gutachten an, um die Auflagen, etc. kann sich der Prüfer kümmern.
Wie gesagt ist im Vorfeld abgeklärt: Welche Auflagen sind zu erfüllen damit es eingetragen wird? --> Er nennt sie(da er der Sachverständige ist) und ich erfülle sie, dann trägt er es ein.
Und nicht ich schleppe irgendeinen omiösen Wisch da an *lol*
Scheinwerfer gereinigt und "gute" Leuchtmittel habe ich alles schon gemacht, reicht mir halt nicht aus.
mfg
Xenon E30 oder auch alle andere
HALLO LEUTE,
ICH MUSS SAGEN DAS HIER VIEL BLÖDSINN GESCHRIEBEN WIRD.
WAS SOLL DAS GANZE UND ZUWAS IST DANN DER TÜV DA ???
ES IST DAFÜR DA ZU ÜBERPRÜFEN OB DAS FAHRZEUG VERKEHRSSICHER IST UND ZUR ÜBERPRÜFEN DER GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN.
WENN ALLES EINGETRAGEN IST HAT ES DER POLIZEI UND AUCH DER VERSICHERUNG VOLLKOMMEN GLEICHGÜLTIG ZU SEIN !!!!!!!
WEN SOLL MAN DENN VERTRAUEN WENN IM NACHHERREIN DER EINE HÜÜÜ UND DER ANDERE HOOOT SAGT, UND GENAU DESHALB IST DER TÜV BZW. DEKRA ODER SONSTIGE SACHVERSTÄNDIGE DA.
UND DAS EIN PRÜFER "AUF GUT GLAUBEN" ETWAS BESCHEINIGT IST NICHT, JEDENFALLS WAS XENON BETRIFFT, DENN ER STEHT DAFÜR GERADE, DENN SEINE UNTERSCHIFT ODER SONSTIGES ZEICHEN IST AUF DEM PAPIER.
KENNE DAS AUS ERFAHRUNG; ZWAR NICHT BETREFFS XENON SONDERN KAT-NACHRÜSTUNG, ES WAR FÜRCHTERLICH.
ALSO 1. ES WIRD KEIN PRÜFER XENON EINTRAGEN WENN ER ES NICHT VERTRETEN KANN; ALSO DEN BESTIMMUNGEN ENTSPRICHT. 2. WENN ES EINGETRAGEN IST, IST ES DER POLIZEI EGAL.
WIE WEITER OBEN BESCHRIEBEN BAUE ICH GERADE MEINE E30 SCHEINWERFER UM, ALLES MIT ORGINAL TEILEN UND ALLE TEILE HABEN DAS "E" PRÜFZEICHEN, DAS EINZIGE WAS ANGEPASST WIRD IST DAS GEHÄUSE, ALLES WEITERE WIRD SICH ZEIGEN:
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HALLO LEUTE, HIER BIN ICH NOCH EINMAL.
ANBEI EIN PIC VON MEINEM FERTIGEN HAUPTSCHEINWERFER BMW E30, DIE ANDEREN SIND NOCH IN ARBEIT. FÜR FRAGEN STEHE ICH GERNE BEREIT UNTER MEINER MAIL.
Du machst das schon...
@030
Die Maßnahme wird dann sein:
Sofortige Stillegung.
Auflage zum wiederzulassen:
Umbau der Scheinwerfer in Originalzustand.
ES DARF GENNERELL SEIT ANFANG 2004 NICHT MEHR EINGETRAGEN UND ABGENOMMEN WERDEN:
RICHETERLICHE ANORDNUNG UND EIN EXISTIERENDES URTEIL DARÜBER.
FÜR LEUTE DIE LESEN KÖNNEN STAND ES IN DER AUTOBILD UND IN DER ADAC ZEITUNG.
Ahja
Ich habe auch den Eindruck das du Charakterlich ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen bist.
Überlege gerade ob man dieses Evtl. Anzeigen sollte.
Dein geschriebenes ist ja Beweis genug.
@all
Ich persönlich hoffe, das endlich mal diese Leute aus dem Verkehr gezogen werden, die gefährliche eingriffe ind den Straßenverkehr vornehmen.
Zumindestens die die es Wissentlich oder mit Vorsatz machen.
Mir is gestern übrigens einer inner 30er zone mit 110-130kmh ins Parkende Betriebsauto gebrettert.
Sowas hätte man garnicht erst auf die Straße lassen dürfen.
jo wird sich zeigen, da es alles im Vorfelg mit dem Sachverständigen abgeklärt wurde, kannste es auch dem seine Sache sein lassen. Der wurde dafür ausgebildet und ist dazu befugt.
mfg
Edit: mein Auto wird bstimmt nicht wegen einer Hochdruckwaschanlage udn aLWR von Hella still gelegt und auch net wegen den nicht zulässigen US Seitenmarkierungsleuchten
PPS: e32 DE-Scheinwerfer passen auch in den e30, dies ist ein für Xenon freigegebener Scheinwerfer und kein Gebastel. Aber wir werden sehen was mit meiner Eintragung wird. Sind alles original BMW Teile, da hat das Urteil rel. wenig mit zu tun. Des Weiteren gibt es noch die Firma Badcar, die ein lichttechn. Gutachten hat, aber keine Ahnung, ob die noch Eintragungen anbieten.
Also bevor gemeckert wird, was ja hier viele können, erstmal erkundigen, ob bauartbedingte Veränderungen an Komponenten vorgenommen wurden/werden oder nicht. Aber zeig mich ruhig an, du machst dich ja nur lächerlich udn Gegenanzeige gibts auch.
mfg²
danke "030", genau meine meinung, der sachverständige ist dafür zuständig ob es eingetragen wird oder nicht.
um es gleich vorneweg zu sagen, hierbei läuft nicht über gefälligkeit oder mit bares, darauf stehe ich nicht. wenn er es einträgt ist alles ganz reell gelaufen.
noch ein paar worte an "putschiknutsch", dies ist hier eine plattform um gegenseitig erfahrungen und tricks auszutauschen und nicht dazu gedacht hier die leute charakterlich anzuzweifeln bzw. gleich zur anzeige zu bringen (zumal welcher tat liegt vor), ich weiss nicht was dein problem ist, jedenfalls deine meinung kannste hier kundtun, aber unterlasse die persönlichen angriffe.
betreffs der artikel in auto-bild und adac wäre es sehr toll wenn diese mir zugesandt werden, habe sie nicht gelesen.
Es geht ja auch nicht darum das mich das Xenon stört, sondern nur diese Leute die MICH und andere damit Blenden.Darum gibbet ja auch diese Urteile.Weils halt ewig Ärger gibt.
Und Gesetze so scheiße manche nun mal sind sind nicht dafür da mit Voratz gebrochen zu werden um dann evtl noch andere zu Gefährden.
Is ja jedem seine sache wenn er für sich das Rissiko eingehen will aber bitte net im Öffentlichen Straßenverkehr..
Ebenfalls Kotzt es mich an für leute zum Einsatz zu Fahren die grob Fahrlässig fast schon mit Vorsatz an der KFZ-Elektrik fummel und abbrennen.
Unter anderem hätte eine andere Person die Hilfe vielleicht notwendiger gehabt.
Ich finds auch scheisse andere Unschildige darunter mit leiden zu lassen.
Ihr selbst möchtet doch bestimmt auch nicht , das das mit euch gemacht wird oder??
GENGENSEITIGE RÜCKSICHTNAHME!!!
Auf opas Acker kann das gerne jeder machen der will.
Zitat:
Original geschrieben von Wedding
ICH MUSS SAGEN DAS HIER VIEL BLÖDSINN GESCHRIEBEN WIRD.
WENN ALLES EINGETRAGEN IST HAT ES DER POLIZEI UND AUCH DER VERSICHERUNG VOLLKOMMEN GLEICHGÜLTIG ZU SEIN !!!!!!!
WENN ES EINGETRAGEN IST, IST ES DER POLIZEI EGAL.
Mit dem Blödsinn hast du recht, siehe deinen Text.
Meinst du wir schreiben das zum Spass wenn es nicht stimmt?
Moin,
In der STVO/STVZO steht drin, das der Fahrzeughalter und der Fahrzeugführer sich vor Antritt der Fahrt vom ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeuges zu überzeugen haben.
Dagegen würde man z.B. schon mal verstoßen, wenn man wissentlich mit einem Fahrzeug rumdüst, das selbigem Gesetz widerspricht,
Weiters ist vorgeschrieben, das Leuchtweitenregelung und Reinigungsanlage PFLICHT sind. Dafür gibt es einen Stichtag. Eintragungen die RECHTMÄSSIG vor diesem Datum stattfanden, sind GÜLTIG auch OHNE diese Dinge, da lediglich die Rechtslage BEI BEGUTACHTUNG, in anderen Fällen sogar die REchtslage bei EZ des Fahrzeuges zugrunde gelegt werden müssen.
Demzufolge ist ein Umbau OHNE Gutachten, Reinigungsanlage nicht eintragbar. Wird es TROTZDEM eingetragen (es steht das Datum der Eintragung dabei) dann ist diese Eintragung schlicht und einfach ungültig, da sie der gesetzlichen Lage nicht entspricht.
Gegen einen Umbau der GESETZLICH abgesegnet ist, und ALLEN Vorschriften entspricht kann und wird niemand was sagen.
Für alles andere reicht in meinen Augen ausschließlich die Mülltonne.
Man kann ja mal hier reinschauen, was für Folgen illegales Tuning haben kann ...
http://www.motor-talk.de/t395945/f230/s/thread.html
MFG Kester
Ich denke wir haben uns genug über folgen ect unterhalten oder ? für leute die es machen wollen ist das ja alles nett und schön .. aber sind wir mal ehrlich abhalten wird es sie davon auch nicht ..
gruss d0m1
Hallo
legaler Umbau gilt NUR für Farzeuge die serienmässig mit Xenonlicht ausgestattet sind, oder wo es Xenon als Sonderaustattung gab und vor dem 01.07.2000 gebaut worden sind.
Xenon nachrüsten ist nur dann eintragungsfähig wenn man die komplette Halogen-Scheinwerfereinheit, gegen eine komplette Xenon-Scheinwerfereinheit austauscht.
Das austauschen der H1, H4, H3, H7 gegen Xenonbrenner ist illegal da der Scheinwerfer nur eine Zulassung mit dem original Brennmittel besitzt.
Daher ist es völlig egal ob man eine ALR oder SWR hat oder nicht - spart euch die Kohle und kauft eurer Freundin was schönes dafür.
Falls der Tüv euch diesen Oberpfusch als "Gefälligkeitsleistung" einträgt, ist der Eintrag das Papier nicht wert, auf dem es gedruckt ist !
Ihr fahrt somit wie Rotherbach und andere schon mehrfach erwähnt haben, mit einem Auto ohne gültige BE herrum.
Schutzbehauptungen wie "Meiner blendet aber nicht" werden im Zweifelsfalle den Polizeibeamten nicht davon abhalten die jeweilige Bastelkarre aus dem Verkehr zu ziehen - seit diesem Jahr ist lt. Anweisung bei derartigen Veränderungen Zero-Tolerance gegeben.
Grüsse
Alex
so, um das Thema mal wieder aufzugreifen...
ich war heute beim TÜV bzw. bei der Dekra, einfach mal hingefahren(aLWR von Hella ist verbaut und Hochdruck SWRA mit e39 Teilen auch) und siehe da...
gleich nen fähigen Sachverständigen gefunden und Abnahme nach §21 für 46,10, also keine gekaufte Eintragung oder sonstige Bestechung, wurde dann oben im Büro gleich noch in den Brief eingetragen, danach noch kurz zur Zulassungsstelle und nochmal 10,70Euro bezahlt und die Zulassung wurde aktualisiert.
...so nun kann das Gesülze der Neider und sachverständigen Ingenieure hier im Forum wieder losgehen
mfg