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Xenon im E30 mit TÜV ???????????

Themenstarteram 11. März 2005 um 9:35

Hallo, fahre einen 325 Cabrio und möchte ihn legal auf Xenon umrüsten, also mit TÜV. Ich habe zwar alles was ich brauche, Birne , Brenner und sogar E39 Standlichtringe. Habe dann mal zur Probe einen alten Scheinwerfer umgebaut. Sieht alles sauber aus aber ich denke mal beim TÜV habe ich keine Chance.Wer kann mir denn mal helfen ??

Gruß von der Küste

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38 Antworten
am 11. März 2005 um 9:40

Re: Xenon im E30 mit TÜV ???????????

 

Zitat:

Original geschrieben von frankman0811

Sieht alles sauber aus aber ich denke mal beim TÜV habe ich keine Chance.Wer kann mir denn mal helfen ??

hallo frankman,

da kann dir keiner helfen,xenon im e30 wirds legal nie geben! ;)

 

mfg paul

Re: Re: Xenon im E30 mit TÜV ???????????

 

Zitat:

Original geschrieben von 427s/c

da kann dir keiner helfen,xenon im e30 wirds legal nie geben! ;)

Aber da hat doch mal wer von einem echten Nachrüstsatz mit Leuchtweitenregulierung usw. erzählt... so um die 790 Euro oder was der kosten sollte...

Kann mir nicht vorstellen, dass das nicht nachrüstbar ist!

Re: Re: Re: Xenon im E30 mit TÜV ???????????

 

Zitat:

Original geschrieben von Nightmare_19

Aber da hat doch mal wer von einem echten Nachrüstsatz mit Leuchtweitenregulierung usw. erzählt... so um die 790 Euro oder was der kosten sollte...

Kann mir nicht vorstellen, dass das nicht nachrüstbar ist!

hallo alexa,

es gibt sogar jemand,der xenon im e30 mit TÜV hat.deswegen muss es aber trotzdem nicht legal sein!

 

mfg paul

Ja aber wie geht das dann? Ich mein, wenn er TÜV hat, ist der TÜV Prüfer sein Kolleg oder wie?

Ich frag so nach, weil ich selbst auch mit Xenon liebäugl! ;)

Tut mir einen Gefallen.Laßt den E30 in Würde Alt werden.Xenon,Klarglasblinker,Klarglasrückleuchten u.s.w.Das paßt nunmal nicht zu so einem schönen alten Auto.Würg !!!

mfg.Enzo

Zitat:

Original geschrieben von Nightmare_19

Ja aber wie geht das dann? Ich mein, wenn er TÜV hat, ist der TÜV Prüfer sein Kolleg oder wie?

hallo alexa,

das thema wurde hier mal ausführlich besprochen,musst mal suchen.

Zitat:

Original geschrieben von Loki73

Xenon,Klarglasblinker,Klarglasrückleuchten u.s.w.Das paßt nunmal nicht zu so einem schönen alten Auto.Würg !!!

dem kann ich nur zustimmen!

 

mfg paul

Aso? Gibts das, dass ich das verpasst hab?? Naja.. wurscht, dann geh ich nachher mal suchen...

Ob der E30 original am Schönsten ist oder mit irgendwelchen Veränderungen ist Geschmackssache und gehört nicht zum Thema! ;)

Sicher ist das Geschmacksache.Aber die Veränderungen müßen auch zum Auto paßen.Sonst siehts ganz schnell lächerlich aus.Habe früher auch getunte E30 gefahren.Da hat alles zueinander gepaßt.Meiner Meinung nach paßt dieser neue Schnick Schnack nicht zum E30.Und seine Meinung wird man hier ja noch sagen dürfen !!!

mfg.Enzo

Sicher! Wollt dir ja auch nicht den Mund verbieten! ;)

Weißt ja, dass ich nicht der Norm nachschlage und dass die Meisten mein Auto als Kitsch abstempeln... ;)

Null Problemo ! :):):)

am 11. März 2005 um 11:26

Zitat:

Original geschrieben von Loki73

Tut mir einen Gefallen.Laßt den E30 in Würde Alt werden.Xenon,Klarglasblinker,Klarglasrückleuchten u.s.w.Das paßt nunmal nicht zu so einem schönen alten Auto.Würg !!!

mfg.Enzo

Rrrrrrrichtig!

am 11. März 2005 um 12:32

Ich will ja nicht die ganze Diskussion wieder neu entfachen, aber mir ist eingefallen, dass letztes Jahr in Kabel1, Abenteuer Auto ein total verratzter GolfII aufgebaut und verlost wurde. Und genau diesem Teil wurde auch XENON eingebaut und abgenommen.

Da es dan GolfII aber auch nie original mit Xenon gab, wie den E30, macht mich das schon ein bisschen stutzig...

hier der link:

http://www.kabel1.de/info/aa/themen_a-z/index.php?15218

Hoffentlich hab ich jetzt nicht eine Lawine losgetreten....

Greetz,

Chris

Xenon im E30 ist illegal.

Tüv wirds dafür nier geben.

Wenn einer vor dem Stichtag schon Tüv dafür hatte darf ers natürlich behalten.Alle eintragen die danach Stattfanden bzw stattfinden sind nicht gültig und das Fahrzeug kann an ort und stelle Stillgelegt werden. Halter Fahrer und Tüver kriegen eins auf den Deckel.

Umbauten sind nur noch da erlaubt, wo der Hersteller dieses auch serienmäßig anbietet und den kompletten ümrüstsatz anbietet.

z.B. der neue Astra oder der Kia Shuma wo es den in Beiden Ausführungen ab werk gibt.Halogen bzw Xenon.

da ist auch die nötige elektrik schon vorhanden.

nur anklipsen und fertig.

beim E30 gibt es das nicht und darf daher nicht nachgerüstet werden.

punkt aus. brauch man auch nicht mehr dran denken.

Auch wenn einer nen Tüver kennt Gesetz ist Gesetz.

bedenke dass auch der Versicherungsschutz flöten geht.

Achja bei einem Komplettumbau des E30 durch eine Firma wäre es möglich.( hab gerade mit nem kumpel von der Dekra Telefoniert)

nur müsste dafür die komplette Fahrzeugelektronik getauscht werden.Das Material geprüft sein und eine neue Betriebserlaubniss angefordert werden.nur mit eintragen is da nix.ebenfalls muß vorher eien unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzeughersteller vorliegen.

Allerdings übesteigen die Kosten im Normalfall schon einige Neuwagenpreise.

ob sich das Lohnt bezweifle ich.In Amiland oder polen is das wohl was anderes.

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