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Xenon im E30

BMW 3er E21

Hallo wie sieht den das aus mit XENON im E30 limo Bosch scheinwerfer original lässt sich so was nachrüsten ist das legal und was kostet sowas in etwa?? habt ihr schon erfahrungswerte damit muß das beim tüv eingetragen werden??

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von mister e30


gut das es so schlaue leute gibt wie dich frage mich nur warum manche menschen noch studieren und sich dipl.ingenuer nennen

Guter Einwand. Ich bin auch Dipl.-Ingenieur, und jetzt?

Man muss nicht studiert haben um zu verstehen, dass bei der Umrüstgeschichte nicht das Datum der Erstzulassung sondern das Datum der Umrüstung wichtig ist. Genau genommen genügt es da schon, wenn man lesen kann.

Klick !!!

Da steht:

Zitat:

Bei der nachträglichen Umrüstung älterer Kraftfahrzeuge dürfen seit dem 01.04.2000 nur bauartgenehmigte
Scheinwerfer mit Gasentladungslampen unter den in § 50 Abs. 10 StVZO genannten Bedingungen
verwendet werden (§ 72 Abs. 2 zu § 50 Abs. 10 StVZO).

Gruss

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Nix legal bekommst auch nicht so einfach eingetragen wenn, überhaupt!
grtz

Also gesetzlich vorgeschrieben ist:

-Automatische Leuchtweitenregulierung
-Scheinwerferreinigungsanlage (man is das Wort lang...😁...)
(dein Auto muss diese 2 Vorraussetzungen umbedingt erfüllen, da gibts keine Ausnahme)

Und in irgendwelche Scheinwerfer nur die Gasentladungslampen installieren is nich, es sei denn du hast nen gut gelaunten TÜV-prüfer...😉

MfG derkleinetimmy

Weder der Bosch noch der Hella Scheinwerfer
wurden bei der Prüfzeichenabnahme auf die
VErwendung von Xenon Brennern getestet.

Von daher darf ein TÜV/DEkra ... Prüfer
die Verwendung von Xenonbrennern
selbst mit Wischwasch und autom.
Höhenverstellung nicht genehmigen.

Gruss

Zitat:

Original geschrieben von DerKleineTimmy


...es sei denn du hast nen gut gelaunten TÜV-prüfer...😉

Mahlzeit,

auch der hilft dir nichts, denn ein Bullizist der sich ein wenig auskennt legt dir die Bude an Ort und Stelle still😉

Und die Jungs haben sich gemausert, den meisten kannste kein X für ein U vormachen...

Das einzige was ginge wären die Bosch-Xenons aus dem e32 750i in Verbindung mit der Nachrüst-ALWR von Hella (der 750i brauchte keine ALWR, weil er Niveau an der HA hat) und Hochdruck-SWRA; allerdings gab's für selbige schon vor zehn Jahren keine Ersatz-Leuchtmittel mehr.

BMW hat(te) für den Fall dass eines den Dienst quittiert lediglich einen Umrüstsatz auf Halogen im Programm.

Ausserdem vier fette Steuergeräte und Kabel die eher Gartenschläuchen ähneln denn Kabeln😁

Ergo: Xenon im e30 legal nicht möglich.

Gruß
Steff

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habe die tage dazu auf der messe mit einem tüv-prüfer geredet: heraus kam, dass es möglich ist...

entweder man nimmt die nicht mehr lieferbaren und bei ebay für ca 1500 euro gehandelten bmw e32 scheinwerfer, das ist völlig legal

und dazu braucht man auch keine höhenregulierung und scheinwerferwaschanlage, da das bei den baujahren noch nicht vorgeschrieben war, oder:

das wäre mal die top möglichkeit für alle!!!:

man lässt die originalscheinwerfer und einen satz leuchtmittel, die passen prüfen und eine abe erstellen...

das kostet ca 2000 euro und wenn einer die abe bzw das gutachten machen lässt, dann kann man das sicherlich auch gut verkaufen... oder andersherum, wenn sich genug leute zb aus dem forum melden würden und in einer spendenaktion spenden würden, dann könnte man das geld zusammenkriegen und Alle würden daraus profitieren, da das thema xenon ja immer wieder angesprochen wird.

es gibt von hella auch einen xenon bzw bixenon satz, den könnte man verbauen anstatt der originalscheinwerfer, da diese aber sehr dünn sind sieht das eher bescheiden aus, wenn man jetzt aber ein passendes gehäuse herstellen würde oder das originale vom bmw benutzen würde und einen umbausatz (mit abe) herstellen würde, wäre es auch legal...

aber sagen wir mal so... das gutachten kostet 2000 und wenn man´s machen lassen würde dann ginge es. und da die fl scheinwerfer de linsen haben, ist es sogar sehr wahrscheinlich dass diese die abe bzw gutachten erhalten würden!

habe mir selber schonmal überlegt, das wagnis einzugehen, aber dann muss ich mich als einzelpersoin auch vor nachmachern udn kopierern schützen etc. anwaltskosten blababla damit ich das eingesetzte geld nicht verlier und dazu ist mir das risiko als einzelperson zu hoch...

Zitat:

Original geschrieben von wessiman


entweder man nimmt die nicht mehr lieferbaren und bei ebay für ca 1500 euro gehandelten bmw e32 scheinwerfer, das ist völlig legal

und dazu braucht man auch keine höhenregulierung und scheinwerferwaschanlage, da das bei den baujahren noch nicht vorgeschrieben war, oder:

Diese Information ist schonmal falsch. Es ist nämlich das Datum der Umrüstung ausschlaggebend, nicht das Datum der Erstzulassung.

Gruss

dann hat der mensch wohl in diesem punkt unrecht gehabt!

Zitat:

Original geschrieben von Caravan16V



Zitat:

Original geschrieben von wessiman


entweder man nimmt die nicht mehr lieferbaren und bei ebay für ca 1500 euro gehandelten bmw e32 scheinwerfer, das ist völlig legal

und dazu braucht man auch keine höhenregulierung und scheinwerferwaschanlage, da das bei den baujahren noch nicht vorgeschrieben war, oder:

Diese Information ist schonmal falsch. Es ist nämlich das Datum der Umrüstung ausschlaggebend, nicht das Datum der Erstzulassung.

Gruss

gut das es so schlaue leute gibt wie dich frage mich nur warum manche menschen noch studieren und sich dipl.ingenuer nennen

Zitat:

Original geschrieben von mister e30


gut das es so schlaue leute gibt wie dich frage mich nur warum manche menschen noch studieren und sich dipl.ingenuer nennen

Guter Einwand. Ich bin auch Dipl.-Ingenieur, und jetzt?

Man muss nicht studiert haben um zu verstehen, dass bei der Umrüstgeschichte nicht das Datum der Erstzulassung sondern das Datum der Umrüstung wichtig ist. Genau genommen genügt es da schon, wenn man lesen kann.

Klick !!!

Da steht:

Zitat:

Bei der nachträglichen Umrüstung älterer Kraftfahrzeuge dürfen seit dem 01.04.2000 nur bauartgenehmigte
Scheinwerfer mit Gasentladungslampen unter den in § 50 Abs. 10 StVZO genannten Bedingungen
verwendet werden (§ 72 Abs. 2 zu § 50 Abs. 10 StVZO).

Gruss

um mal auf´s thema zurückzukommen: selbst wenn man es jetzt braucht oder auch nicht, finde ich das doch schon interessant, dass es möglich wäre...

Lass mal gut sein.
Caravan 16 V hat schon Recht !

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von mister e30



Zitat:

Original geschrieben von Caravan16V


Diese Information ist schonmal falsch. Es ist nämlich das Datum der Umrüstung ausschlaggebend, nicht das Datum der Erstzulassung.

Gruss

gut das es so schlaue leute gibt wie dich frage mich nur warum manche menschen noch studieren und sich dipl.ingenuer nennen

Zitat:

Original geschrieben von mister e30


Hallo wie sieht den das aus mit XENON im E30 limo Bosch scheinwerfer original lässt sich so was nachrüsten ist das legal und was kostet sowas in etwa?? habt ihr schon erfahrungswerte damit muß das beim tüv eingetragen werden??

schwachsinn!🙄

...möglich wäre durch ein gutachten was man erstellen lassen müsste legal xenon zu fahren...

ich werd mich mal informieren wo das lichttechnische institut noch mal war, habs vergessen... aber das lässt sich ja rausfinden und dann mal sehen... vielleicht gibts in einigen monaten legal xenons im e30?! vielleicht sogar bixenons 😁

Das LTI ist in Karlsruhe.

Gruss

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