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xenon

Themenstarteram 19. April 2005 um 22:42

Im Fahrzeugzubehörhandel werden vermehrt Gasentladungs-Lichtquellen mit Vorschaltgeräten zum nachträglichen Einbau in Scheinwerfer angeboten, die ausschließlich mit herkömmlichen Glühlampen als Leuchtmittel genehmigt worden sind. Bei diesen Angeboten werden die Gasentladungs-Lichtquellen häufig auch als Xenon-Glühlampe oder Xenon-Brenner bezeichnet. Teilweise gibt es bereits schon entsprechend umgerüstete Scheinwerfer im Angebot.

 

Derartige Umrüstungen auf Xenon-Licht sind unzulässig. Nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Scheinwerfern, zu denen auch der Sockel und die festgelegte Lichtquellen-Art gehört, führen zum Erlöschen der Bauartgenehmigung der Scheinwerfer. Damit erlischt auch die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.

Zulässige Umrüstungen auf Xenon-Licht sind nur durch Einbau von kompletten Scheinwerfersätzen möglich, die eine entsprechende Bauartgenehmigung aufweisen. Dabei ist zu beachten, dass Kraftfahrzeuge, die auf Xenon-Abblendlicht umgerüstet werden, zusätzlich ausgerüstet sein müssen mit:

einer automatischen Leuchtweitenregelung

einer Scheinwerferreinigungsanlage und

einem System, dass das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichts auch bei Fernlicht sicherstellt

zusatzauflagen:

ein werksseitig vorhandener einbauplatz für das steuergerät muss vorhanden sein.

dieser mus schutz vor feuchtigkeit bieten und aus schlecht brennbarem mateial bestehen bzw damit verkleidet sein.

Der Fahrzeugkabelbaum muss so verarbeit sein, das er lasten bis 500W mindestens 1min unbeschadet überstehen kann.dieses muss Hersteller bzw Tüv bestätig sein.

Grund: bei defekter Lampe bzw. anschlüssen versucht die Steuereinheit mehrfach den Brenner zu zünden bei dem sehr hohe Leistungsspitzen auftreten.

Die scheinweren müssen nach einbau so eingestellt sein, das sie den gegenverkehr keinesfalls blenden oder Gefährden können und trotzdem dem Fahrer eindeutige Sicht verschaffen.

 

wurden alle auflagen erfüllt, steht einer eintragung nichts mehr im wege.

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12 Antworten

Endlich jemand, der diesem Xenon-Wahn entschlossen entgegentritt :-)

Dieses Thema nimmst Du wohl sehr persönlich ;-)

Ich hab zwar kein Xenon und hab auch nicht das Geld oder die Lust mir welches einzubauen aber ich finde diesen Beitrag trotzdem supi.

Hat sicher Arbeit gekostet

:-)

am 20. April 2005 um 7:32

wurde doch schon oft durchgenommen das thema

ich glaube sogar das der text 1:1 schonmal reinkopiert wurde

030 hat die prozedur mit dem eintragen hinter sich

ich denke er kann dazu den besten kommentar abgeben weil er nix irgendwo rauskopieren muss und aus eigener erfahrung dazu tips geben kann

Themenstarteram 20. April 2005 um 10:36

glt auch nur für die leute die hir immer aufs neue diese blöden fragen für xenon stellen.

hoffe diese habe ich damit jetzt beantwortet.

 

weiterhin habe ich noch zusatzauflagen gefunden.

die ich oben nochmal zugeschrieben habe.

 

PS: ich nehme es sehr ernst, weil mich solche Vollidioten schon Mehrfach im Strassenverkehr geblendet haben und ich dadurch fast mal meinem Vordermann draufgefahren werden.

Desweiteren sehe ich immer wieder solche kisten abfackeln und wir dürfen sie bei unseren Einsätzen dann wieder löschen.

Schlimm ist nur, dass es immer unschuldige mitreinzieht.

am 20. April 2005 um 14:42

Zitat:

Original geschrieben von rotenmeer

030 hat die prozedur mit dem eintragen hinter sich

ich denke er kann dazu den besten kommentar abgeben weil er nix irgendwo rauskopieren muss und aus eigener erfahrung dazu tips geben kann

Das es nicht so ist, hat man im letzten Thread zu diesem Thema gesehen.

am 21. April 2005 um 10:40

das mit dem blenden waren dann aber normale scheinwerfer und keine de's ... oder die haben ned eingestellt!

selbst hella gibt wohl unter der hand zu, dass sich ihr "geht ned" auf normale reflektionsscheinwefer und eben nicht de's bezieht!!!!

gruß cabbiman... tüv gibts halt ned so leicht und legal... ohne lichttechnisches gutachten

Themenstarteram 21. April 2005 um 11:05

auch die de´s

im prinzip auch egal.

wenn du lesen könntest wüsstest du darfste an beiden nix bauen.

b du nun möchtest der nicht.

am 21. April 2005 um 22:31

ich kann lesen.... solltest du auch mal versuchen

ich habe geschrieben, dass es keinen legalen tüv drauf gibt (mit mehr zahlen findet sich da was... aber das ist eben illegal). aber was bitte soll an de's blenden??? selbst hella sagt, dass es bei de's kein problem ist, im gegensatz zu reflektionsscheinwerfern... aus dem grund ist es zwar schwachsinn, dass es ned erlaubt ist... aber is halt so

gruß cabbiman

Themenstarteram 22. April 2005 um 1:57

natürlich können linsen genauso blenden.

das licht wird wir bei einem reflektor gebrochen und gestreut.Berechnet für 55w wie der reflektor auch.

und wenn da z.B die geilen (auch verbotenen)100W lampen drinne stecken oder der falsch einestellt ist blendet der ebenso.

evtl auch durch schmutz wasser etc kommt es zu fehlstreuungen.

und bei 100w zum Kabelbrand.

am 8. Mai 2005 um 23:21

naja... dann is ja xenon perfekt.... das hat nur 35watt *G*

"verbrauch" (jaja ich weiss strom wird ned verbraucht... es werden nur ladungsträger bewegt...) ist keine aussage über den wirkungsgrad.... und der is wichtig

und wenns licht auf die straße leuchtet wirste auch von 500 watt ned geblendet... hat was mit der verteilung vom licht zu tun.

außerdem habe ich nur gesagt, dass hella (--> scheinwerferhersteller) meinte, dass reflektionsscheinwerfer problematisch sind.... de's eben ned... sorry, dass die eine dir widersprechende meinung haben

wiegesagt trotzdem erlischt die zulassung bei veränderungen am scheinwerfer (streng genommen sogar beim reinigen)

Themenstarteram 9. Mai 2005 um 15:34

@ cabbiman

sag mal in physik warste wohl immer eingepennt oder was is los.

natürlich verändert sich die lichtbrechung bei höherer wattzahl.

nur licht was vorher nicht mehr so hell war aber trotzdem in deine richtung gebrochen wurde man aber kaum noch wahrgenommen hat, ist dann auf einmal so hell das du es warnimmst und kann dich dann blenden.

draußen in der nacht ist auch noch licht( deshalb kannste da auch noch die hand vor auugen sehen.), sonnst könntest ja nix mehr sehen.blendet dich aber nicht.

am tag dann schon.

wenn kein licht vorhanden ist siehst du nix aber wirklich nix.nur dinge die angeleuchtet werden kannst du warnehmen.

am 9. Mai 2005 um 18:40

schön, dass du wiede besser über mein leben bescheid weisst als ich... außerdem hatte ich in physik 1en.

naja zum thema lichtbrechung:

warum soll das licht, bei geeignetem leuchtmittel anders gebrochen werden?!?!

passt die wellenlänge passt auch die brechung! kannst dir ja spasseshalber ma ne quecksilberlampe nehmen und mit der aufn einzel oder doppelspalt leuchten... die leuchtet ja am anfang erstmal schwächer und wird dann heller... aber die wellenlänge bleicht gleich... dann beobachte mal was passiert! (soviel verrate ich dir: die verschiedenenfarbigen balken, bzw die überlagernungen werden ned wandern)

gruß cabbiman... wiegesagt: ned immer von dir auf andere schließen

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