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Xenon oder nur Halogen?
Moinsen.
Ein Kumpel von mir hat sich jetzt auch einen Passat gekauft. Einen B6 Bj 07/2006, R-Line mit 170 PS glaub ich und allem möglichem schnick schnack.
Nun sind wir in der NAcht mal ne Runde gefahren und mir ist aufgefallen, das dass Licht extrem gelblich ist, dafür das er behauptet es wäre Xenon. Das hat ihm anscheinend auch der Händler gesagt. Es wirkt aber wie Halogen. Ganz anders als bei mir.
Gibt es da evtl. unterschiedliche Xenon brenner für die R-Line oder ist da was faul. So Gläser hat er auch drinnen, diese gewölbten die ich auch hab, mein Licht ist aber wirklich Xenon mit Kurvenlicht und statischem Seitenlicht. Wesentlich blauer und heller!
Apropos, Kurvenlicht, saget der Händler, seie Kaputt, er hat ihn daraufhin 300€ günstiger gemacht. Hätte ich so nicht gemacht, aber is ja nicht meine Entscheidung.
Hat ihn der Händler über den Tisch gezogen oder irre ich mich?
Hier noch ein Bild aus dem Deep-Web, so sieht das Licht aus, ein wenig anders als bei mir, das Standlicht sieht etwas komisch aus, dachte das gehört so zur R-Line (hat auch der Händler gesagt!)
http://abload.de/thumb/k800_3c_h7nc4uipsyg.jpg
Helft dem armen Teufel, ich glaub er hat ihn beschissen. SO ein Scheiß ^^
Gruß faase
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30 Antworten
Ich würde sagen das sind Scheinwerfer ausm Zubehör... Vielleicht hatte er mal nen frontklatscher... Guckt mal genauer... Was kosten für nachrüsten angeht, berechne mal was allein die xenon Scheinwerfer kosten... Liegst bei knapp nen schein....
Da haste recht @ampassator, das wird auch noch konsequenzen haben, glaub mir ^^ Das war so ein Fähnchen-Händler, hab ihm abgeraten, er meinte das der seriös sei und ein Freund von ihm den kenne. Na gut, nicht mein Deal...
@Gpoint84 : Selbsttest kenn ich, macht meiner Auch! Fühl mich dann immer wie in Raumschiff Enterprise xD
@Reader236 : Wohl wahr, ich Blindfisch Achte mehr auf die Straße als auf Autos, aber ab jetzt schau ich genauer hin ^^
@risky18 : Frontklatscher hatte er, hab aber nen befreundeten Mechaniker gefragt, er sagte das sind Originale, halt doch die Halogen. Er nimmt sich jetzt nen Batzen Geld in die Hand und verbaut, wie @joggel88 schon gesagt hat, Xenons. Ich werde ihn dabei Unterstützen, nur beim Einbau, zahlen darf er selber, hat sich ja auch selber über den Tisch ziehen lassen, weil er nicht auf mich hören wollte der naive Sack ^^
Gruß!
Zitat:
@ampassator schrieb am 31. Juli 2015 um 20:55:46 Uhr:
Mal abgesehen von den vielen und richtigen Hinweisen, wie man die Scheinwerfer unterscheiden kann:Zitat:
@faase schrieb am 31. Juli 2015 um 10:09:37 Uhr:
Apropos, Kurvenlicht, saget der Händler, seie Kaputt, er hat ihn daraufhin 300€ günstiger gemacht. Hätte ich so nicht gemacht, aber is ja nicht meine Entscheidung.
Wieso läßt man sich auf so etwas ein? Mit defektem Kurvenlicht (wenn das den Tatsachen entsprochen hätte) kommt man ziemlich sicher nicht durch den TÜV, und ein Scheinwerfer alleine kostet schon mehr als diese 300,-€ Rabatt.
War das eigentlich so ein typischer Fähnchen-Händler? Der hat deinen Kumpel ja mit jeder Aussage zu den Scheinwerfern belogen!
Weil er wenig erfahrung hat und nicht auf mich gehört hat. Ich hoffe bloß, die Nachwelt lernt aus seinem Fehler, ge Matze

Wie dem auch sei, er ist selbst Schuld und bekommt 0 Beileid

Zumindest um den TÜV muss er sich wegen der Originalteile keine Sorgen machen. Ich bezweifle auch, das der Händler nur Link war, ein bisschen Halbwissen in Kombination und schon passiert sowas. Da sind beide mit Schuld, Zumindest hat er den Unfall nicht verschwiegen, obwohl er das hätte können, der sah nämlich garnicht aus wie ein Unfallwagen...
welche eigenschaft zum fahrzeug wurde im (hoffentlich gemachten) schriftlich gefertigten Kaufvertrag vereinbart?
Vermutlich keine, die feste Anbauteile wie Scheinwerfer betreffen. Wer macht denn auch sowas...
vermuten bringt wohl nichts.
ich hab gerade in meinen geschaut (vom B6) war allerdings ein Autohaus:
niedergeschrieben ist (zur ausstattung)
Automatikgetriebe
Airbags
Außentemperaturanzeige
ESP
Schwarz mettalic
ZV mit Funkfernbedienung
GRA
Klimaanlage "Climatronic"
Multifunktionslenkrad
MFA Plus
Nebelscheinwerfer (dann wird man wohl xenon auch erwähnen,oder?)
Paket Winter 3???
sitzheizug
Radio RCD 300
4X Winterräder
Navigationssystem nachgerüstet (Kenwood DNX520VBT)
maßgeblich ist aber eigentlich auch etwas anderes.
das war nicht im Kaufvertrag niedergeschrieben ist, ist schwer bis gar nicht beweisbar!
Das steht wirklich so in deinem Kaufvertrag? Da steht beispielsweise "MFA Plus" drin?
Kann ich überhaupt nicht nachvollziehen. Mein Kaufvertrag ist von einem überregionalen (guten!) Skoda/VW/Audi Autohaus, da steht bzgl. Ausstattung gar nichts drin. Es gibt ein Beiblatt mit Zusatzvereinbarungen, welche im Zuge der Verhandlungen besprochen wurde, aber wozu sollte da auch Werksausstattung aufgeführt sein? Ich habe noch nie einen Kaufvertrag für einen Gebrauchtwagen gesehen, in welchem Werksausstattungen aufgeführt werden. "Fahrersitz, Beifahrersitz, Sitzbank hinten, Tank, vier Räder, Lenkrad, Pedalerie" - stelle ich mir amüsant vor, so einen Vertrag aufzusetzen...
Das ist auch vollkommen gaga, um nicht zu sagen überflüssig, weil es ja zum Fahrzeug gehörige und vor allem für den Käufer sichtbare Teile sind. In einen Kaufvertrag gehören - wenn überhaupt - Sonderausstattungsmerkmale, die nicht selbstverständlich sind, wie z.B. Motor-Tuning oder die Beigabe von separaten oder abnehmbaren Teilen wie einem Satz Räder, aber doch keine fest verbauten Teile.
ist alles völlig egal.
nochmal: es geht um das was er beweisen kann und das reduziert nun mal zu 99% auf das schriftliche.
in meinem kaufvertrag steht es so drin, wie ich es oben geschrieben habe. das mag jedes Autohaus händler anders machen - ändert aber nichts am obigen.
Normalerweise sollte im Kaufvertrag doch die Austattungslinie des Fahrzeuges niedergeschrieben sein. Dies sollte dann ja die dazugehörigen Merkmale einschließen. Aber interessant wäre ja nun was im Vertrag überhaupt steht und ob der Händler nun schon mal informiert wurde? Eine Nachrüstung bei einem doch recht alten Fahrzeug in diesem Ausmaß würde ich nur durchführen, wenn man alles selbst macht und die Teile erschwinglich ran bekommt.
P.s.: Ein scheinbar defektes Kurvenlicht/System mit 300€ Rabatt zu begleichen wäre auch bei Vorhanden Xenon's ein Schnäppchen für den Händler gewesen. Er hat so oder so gut verdient!
Man kann doch einfach die Fahrzeug-Identifikationsnummer im Internet eingeben oder bei VW nachfragen-dann bekommt man eine lange Liste in der Alles steht was das Fahrzeug besitzt...
Zitat:
@passi800 schrieb am 2. August 2015 um 10:56:26 Uhr:
Er hat so oder so gut verdient!
die aussage ist für mein verständnis zu früh getroffen.
es kommt darauf was für eine beschaffenheit vereinbart wurde!
Ist das Xenon im Kaufvertrag dokumentiert so liegt ein Sachmangel i.S.d. §434 I S.1 BGB vor und der Verkäufer wäre zur Nachbesserung verpflichtet.
gruß
Jip, hab mir bei vw auch die komplette fahrzeughistorie liste ausdrucken lassen und alles was an dem Fahrzeug werksmäßig verbaut wurde... Dürfte zwar für nen außenstehenden nen paar Euro kosten, aber die sind glaub ich gut investiert...
Zitat:
@risky18 schrieb am 2. August 2015 um 12:18:06 Uhr:
Jip, hab mir bei vw auch die komplette fahrzeughistorie liste ausdrucken lassen und alles was an dem Fahrzeug werksmäßig verbaut wurde... Dürfte zwar für nen außenstehenden nen paar Euro kosten, aber die sind glaub ich gut investiert...
Wieso ein Paar Euro?
Zitat:
@passi800 schrieb am 2. August 2015 um 10:56:26 Uhr:
Normalerweise sollte im Kaufvertrag doch die Austattungslinie des Fahrzeuges niedergeschrieben sein.
Wieso "normalerweise" und "sollte"? Da gibt es exakt gar keinen Grund für. Das Fahrzeug wird - auch vom Händler - gekauft wie besichtigt (und probegefahren). Die Ausstattungsmerkmale sehe ich als Käufer, wenn ich nicht gerade im Delirium mein Auto kaufe. Und es kommt dann doch wohl eher selten vor, daß ein Händler Ausstattungsmerkmale ausbaut.
Wenn ich ein Auto besichtige und rechtsverbindlich kaufe im Glauben, daß es vorne "Parkpiepser" hat und die hat es dann nicht, dann lehnt sich der Händler - egal was für eine "Ausstattungslinie" das Fahrzeug hat - zurück und sagt "hattanich, is so, hättense mal jefracht".
Dieser Fallstellt sich aber deutlich anders dar, denn der Händler hat versichert, daß das Fahrzeug Xenon hat. Hat es offensichtlich nicht. Der Käufer hat Zeugen, es ist vollkommen egal, ob von den Xenon was im Kaufvertrag drinsteht. Es wäre hilfreich, wenn drinstehen würde "300,-€ Nachlaß wg. defektem Kurvenlicht", aber das kann ich mir bei der geschilderten Katastrophe sowieso nicht vorstellen.
Eine zugesicherte, für den Käufer wesentliche Eigenschaft ist nicht vorhanden. Ich würde vom Kauf zurücktreten. Aber ich hätte mich auch vorher besser informiert oder mehr auf meinen fach- und sachkundigen Kumpel gehört, den ich ja extra wegen seiner Sachkunde mitgenommen habe...
die kostet nichts; einfach bei VW nachfragen.
ich hatte die mir mla besorgt, weil ich überlegt hatte das Fahrzeug zu verkaufen
seinerzeit (2013) wollten die von mir als eigetumsnachweis noch eine beglaubitgte kopie des Fahrzeugbriefes haben.
gruß