Xenon Nachrüsten !
hi leute
ich wollte an meinen 3er xenon nachrüsten abllerdings wird das bestimmt nocht so einfach und billig werden.
gibt es denn eine alternative?
gibt es birnen die von der farbtemperetur xenon nahe kommen?
gruß
Beste Antwort im Thema
Selbst wenn du ein Set hast welches ein Prüfzeichen hat isses nicht zulässig, da der Serienhauptscheinwerfer das Lichttechnische Gutachten und damit seine Zulassung nur in Verbindung mit den dafür vorgesehen leuchtmitteln hat. Sobald du da eine andere lampe oder gar nen Brenner reinmachst erlischt diese Zulassung. Du müsstest dann erst ein lichttechnisches Gutachten deiner Scheinwerfer mit den Xenon-Brennern erstellen lassen, wenn dieses erfolgreich alle Kriterien erfüllt erhält der Scheinwerfer dann auch in verbindung mit diesen Xenon-Brennern eine Zulassung, sonst nicht.
26 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Thunder79
Das Prüfzeichen bezieht sich nur und ganz allein auf den Scheinwerfer, dennoch ist in De. der Betrieb von Gasentladungslampen nur in Verbindung mit ALWR und SRA erlaubt.
Sowohl SRA als auch ALWR sind erst seit Juni 2000 vorgeschrieben. Wer also seinen E46 vor diesem Datum auf Xenon umgerüstet hat, der braucht beides nicht. Und da sich der Zeitpunkt der Umrüstung nachträglich nicht ermitteln läßt, kann jeder E46 mit entsprechender EZ legal ohne SRA und ALWR betrieben werden.
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Sowohl SRA als auch ALWR sind erst seit Juni 2000 vorgeschrieben. Wer also seinen E46 vor diesem Datum auf Xenon umgerüstet hat, der braucht beides nicht. Und da sich der Zeitpunkt der Umrüstung nachträglich nicht ermitteln läßt, kann jeder E46 mit entsprechender EZ legal ohne SRA und ALWR betrieben werden.Zitat:
Original geschrieben von Thunder79
Das Prüfzeichen bezieht sich nur und ganz allein auf den Scheinwerfer, dennoch ist in De. der Betrieb von Gasentladungslampen nur in Verbindung mit ALWR und SRA erlaubt.
Mit solchen Aussagen wäre ich ebenfalls vorsichtig, ich glaube kaum, dass man bei einem 99er E46 einfach die Xenons reinschmeisst und dann soll die Sache legal sein. Vermutlich betrifft es nur die Fahrzeuge, die ab Werk mit Xenon verbaut wurden und nach defekt/Unfall neue SW benötigen. Die brauchen dann auch heute kein ALWR und SRA nachrüsten. Aber Fahrzeuge die mit Halogens ausgeliefert wurden, müssen mit Sicherheit diese Teile nachgerüstet haben, alles andere wäre nicht logisch und wiederspricht sich entsprechend. BMW verbaut seit 92 Xenon-SW, im 7er waren schon immer beide Teile vorhanden. Ich kann mir also nicht vorstellen, dass es generell BMW´s ohne diese Features gibt und der Betrieb ohne legal sein soll....
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von Thunder79
So ein Schwachsinn!!!
🙄
Kann es sein, daß Du meinen Beitrag nicht verstanden hast? Ließ ihn Dir doch bitte nochmals durch und dann versuche einfach mal inhaltlich darauf einzugehen. Deinen Ratschlag, erst denken, informieren, dann posten, darfst Du dabei gerne berücksichtigen.😉
Ist so richtig, bei den Fahrzeugen vor 99 muss schon ab WERK xenon verbaut worden sein, damit die regelung ohne scheinwerferreinigungsanlage greift. die ALWR ist trotzdem vorschrift.
windet euch nicht wie die würmer rund, es bringt nix, kaufts xenon original, oder lasst es sein. eine andere legale möglichkeit gibt es nicht. sowas kostet eben.
immer diese billigheimer die seitenlang diskutieren und schlupflöcher suchen um ihren bastelkram zu verbauen.
punkt aus.
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Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
🙄Zitat:
Original geschrieben von Thunder79
So ein Schwachsinn!!!Kann es sein, daß Du meinen Beitrag nicht verstanden hast? Ließ ihn Dir doch bitte nochmals durch und dann versuche einfach mal inhaltlich darauf einzugehen. Deinen Ratschlag, erst denken, informieren, dann posten, darfst Du dabei gerne berücksichtigen.😉
Ich denke, damit können wir die "Diskussion" abschließen, es dreht sich, wie so oft hier, viel zu schnell im Kreis. Ich find es nicht okay, dass hier manche Aussagen posten, die nicht der Tatsache entsprechen und durchaus illegal sind und teils gefährlich (wie im Airbag-Thread neulich).
Noch schlimmer finde ich es, wenn man es noch verhemment verteidigt. Wenn ihr Euch so sicher seid, dann postet bitte eine Quelle oder sonstiges Zeugs, wo man es schwarz auf weiß nachlesen kann. Aber einfach schreiben, alle 99er E46 dürfen legal ohne SWRA und ALR umgerüstet werden, ist falsch und andere fallen vielleicht drauf ein.... und stehen im ungünstigsten Fall bei einem Crash ohne Versicherungsschutz da. Klar, hätten die sich auch besser informieren können....
Gruß, Tino
Zitat:
Original geschrieben von Thunder79
Wenn ihr Euch so sicher seid, dann postet bitte eine Quelle oder sonstiges Zeugs, wo man es schwarz auf weiß nachlesen kann. Aber einfach schreiben, alle 99er E46 dürfen legal ohne SWRA und ALR umgerüstet werden, ist falsch und andere fallen vielleicht drauf ein....
Bitte sehr:
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung:
Zitat:
§50 Abs.10:
Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit
1. einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,
2. einer Scheinwerferreinigungsanlage und
3. einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,
ausgerüstet sein.
In § 72 (Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen) heißt es:
StVZOZitat:
zu: § 50 Abs. 10 (Scheinwerfer mit Gasentladungslampen) ist anzuwenden auf Kraftfahrzeuge,
1. die bereits im Verkehr sind und nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet werden oder
2. die ab dem 1. Juli 2000 auf Grund einer Betriebserlaubnis erstmals in den Verkehr kommen.
Daraus geht eindeutig hervor, daß ein 99er E46 weder SWRA noch ALWR braucht, sofern er vor dem 1. April auf Xenonlicht umgerüstet wurde. Rüstet man diesen heute um, dann benötigt man natürlich beides. Der Punkt ist aber, wie will man feststellen, ob die Umrüstung am 31.März 2000, am 1. April 2000 oder gestern Abend efolgt ist?
@Hadrian,
das ist für mich schon eher eine Basis für eine "Diskussion" ... 😉
Ich finde die Formulierungen sehr wage niedergeschrieben, ich denke es sind eher die Ab-Werk verbauten Xenons gemeint. Der Gesetzgeber sieht für Nachrüstaktionen keine speziellen Regeln vor, sondern beschreibt immer nur ein Fahrzeug im Original-Zustand. Umrüster oder Tuner oder wie auch immer, haben sich dennoch an die Gültigen "Regeln" zu halten.
Ich denke nicht, dass es kein Freibrief für alle E46 vor 2000 ist, Versicherungen sind in der Hinsicht (so meine Erfahrung) sehr penibel, logischerweise, denn sie wollen sich ja vor dem Zahltag drücken. 😉
Z.b wäre es denkbar, das es Probleme gibt, wenn man feststellt dass die SW Baujahr 2005 sind, oder man nicht nachweisen kann, dass ein Fahrzeug mit ab Werk verbauten Halogen-Sw vor 2000 umgerüstet wurde.
Alles in allem wäre ich da vorsichtig. Ganz mal davon abgesehen, über die Reinigungsanlage kann man sich streiten, aber Xenon´s mit ihrer Blendwirkung sollten über eine autom. Niveauregulierung verfügen, ich möchte nicht einem Fahrzeug begegnen, dessen Xenons die Baumkronen anstrahlen, weil der Fahrer vergessen hat, im Hängerbetrieb die SW runter zu regeln. Ich sehe es ja an meinem, selbst beim anfahren justieren sich die SW im Bruchteil einer Sekunde nach unten. Bei einem Lichtstrom der den Halogens um Faktor 2,5 überlegen ist, eine sinnvolle Sache.
Gruß, Tino
nein, "ausgestattet werden" heisst immer AB WERK, nicht nachträglich einfach eingebaut! Das gilt auch vor dem 1. April! Also nix is mit Gesetzeslücke, seht es endlich ein...
@ Thunder, ja und das mit Fug und Recht, hab in letzter Zeit öfter solche Trottel hinter mir oder begegne welchen die in ihren Scheiss Karren ein HID-Kit in die Halogen reingesteckt haben. A) erkennt man sofort an der Farbe und B) es blendet wie sau, trotz automatisch Abblendendem Spiegel hat man eine extreme Blendwirkung von hinten.
Hi, was jemand was das alles original von BMW kosten würde. Also ALWR und SRA und natürlich die Scheinwerfer selber?😕
Zitat:
Original geschrieben von carlo_cokxx
Hi, was jemand was das alles original von BMW kosten würde. Also ALWR und SRA und natürlich die Scheinwerfer selber?😕
direkt von BMW ca. 2000 Öcken. Gebraucht ca. 1000 Öcken wenn man alle Teile findet.
Kannst du mir noch sagen was ich an Einbau rechnen muss?
Zitat:
Original geschrieben von carlo_cokxx
Kannst du mir noch sagen was ich an Einbau rechnen muss?
k.a. selbst ist der mann. lass dir doch einfach mal ein unverbindliches angebot von deinem :-) machen?