Xenon Nachrüsten & MII-Paket
Hallo @all,
ich habe zwei Fragen zu meinem neuen Car.
1. Ich hätte gerne Xenon gehabt ist ab BJ.99 sehr selten. Jetzt habe ich gestern mal bei eBay gestöbert nach Scheinwerfern. Die bekommt man ja so um 300 Éuro. Weiß jmd. was ich definitiv noch außer den Scheinwerfern brauche?
- Leuchtweitenregulierung
- Scheinwerferreinigungsanlage
- Kabelbaum?(anderer/zusatz)??
Und kann mir jmd. Preise und Teilenummern sagen?
2. Meine Limo ist ja BJ.99 ich hätte aber gerne das aktuelle MII-Paket dran. Ist das ohne Probleme hinten und vorne möglich oder muss man was anpassen?
Ich weiß die Xenon-Frage kam schon öfters aber ich habe gestern auch schon gesucht und keine 100%-ien antworten gefunden!
Vielen Dank fürs lesen und fürs rege posten!!!;-))
greetz teQ
32 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von BMW320ie46
soweit ich weiss müssen für Xenonscheinwerfer Stabis an der Hinterachse montiert werden, damit mit die automatische LWR den Beladungszustand erkennt. Alles andere würde kein Tüv bekommen.
Es müssen nicht. Es gibts ne TüV-Anweisung die besagt das Fzge bis 04.2000 von diesm befreit sind.
Die ersten Fzge mit Xenon sind ohne Aut. LWR und SRA augeliefert worden.
Gruß
Spark
das verstehe ich z.b. nicht, das xenon bis 04.2000 die scheinwerfer nicht beschädigt oder anderen die sichterschwert, aber nach 05.2000 brauchst du alles, da es ab da stört und beschädigt.
ich find das irgentwie lächerlich.
mfg piet
Zitat:
Original geschrieben von StonedTauren
das verstehe ich z.b. nicht, das xenon bis 04.2000 die scheinwerfer nicht beschädigt oder anderen die sichterschwert, aber nach 05.2000 brauchst du alles, da es ab da stört und beschädigt.
ich find das irgentwie lächerlich.
mfg piet
ne, darum geht es nicht.
Aber irgendwo müssen die ja die Grenze setzen.
Und das ist nunmal der 04/2000
Zitat:
Original geschrieben von StonedTauren
das verstehe ich z.b. nicht, das xenon bis 04.2000 die scheinwerfer nicht beschädigt oder anderen die sichterschwert, aber nach 05.2000 brauchst du alles, da es ab da stört und beschädigt.
ich find das irgentwie lächerlich.
mfg piet
Wasfür Beschädigung der SW? Sowas habe ich noch nie gehört 🙂
Es sind komplet Xenon-SW von BMW und keine normalen SW die mit Xenon-Brennern nachgerüstet wurden.
Den Zeitpunkt 04.2000 hat das KBA mit Hella und Fzg-Herstellern abgestimmt. Fzge vor diesem Datum haben einfach Glück 😁 und einige Halter können es ganz legal ausnutzen.
Gruß
Addi
Ähnliche Themen
Hi
Ich dachte immer, dass das BJ des Autos egal ist. Wenn die Xenon Scheinwerfer vor einem gewissen Datum eingebaut wurden, müssen sie nicht mit der Leuchtweitenregulierung nachgerüstet werden. Wenn Xenon nach diesem Datum eingebaut bzw. nachgerüstet wird, dann muss die SRA und LWR dabei sein. Das gleiche gilt z.B. auch für die zweite Nebelschlussleuchte. Früher waren zwei zulässig. Als das Gesetz vorschreib, dass nur noch eine zulässig ist, musste man die zweite nicht deaktivieren, wenn man sie schon hatte. Man durfte aber nicht bei einem neueren Auto die zweite nachrüsten.
Ja das wird ja eine sehr Interessante Diskussion hier, vielen Dank für das rege interesse das mich wirklich weiterbringt.
Das Gutachten kenne ich da steht dieses wirklcih so drin. Ich werde mir Scheinwerfer und die LWR nachrüsten das reicht. Die SRA braucht man nicht. Die LWR rüste ich aus Sicherheitstechnischen Gründen mit, kostet ja nicht die Welt und ich spare ja den Kabelbaum + Lichtschalter!
Grüße an alle und wer noch was weiß darf gerne posten!
teQ
@teQQuilla:
Wenn du es drin hast und alles läuft und getüvt ist, dann poste hier doch bitte mal die genauen Kosten, wäre ja mal interessant zu wissen...
Vielleicht hast du ja auch Lust, eine kleine Bilderserie des umbaus zu machen (so wie Timo)?
Danke,
Oli
des heisst ich mache mich nicht starfbar, wenn ich in meine vor 2000er kiste, xenon einbaue? Ich habe keine SWR-Anlage und keine ELW-Regulierung! Wäre einfach nur Xenon was ich für 200 Öre bekommen würde..... Vielen Dank
Gruss Lanzelott
@Lanzelott
Meiner Meinung nach darfst du das nicht. Ab einem gewissen Datum schreibt das Gesetz vor, dass man mit Xenon auch die SRA und LWR mit nachrüsten muss. Wenn bei dir Xenon vor diesem Datum nachgerüstet worden wäre, dann wäre es in Ordnung. Wenn du aber Xenon nach diesem Datum nachrüsten willst (was ja der Fall ist) musst du die neuen gesetzlichen Bestimmungen einhalten.
Das Gesetz wurde ja in Bezug auf Xenon geändert. Die bereits mit Xenon ausgestatteten Autos müssen deswegen nicht geändert werden, aber alle Autos, welche nach der Gesetztesänderung gebaut oder nachgerüstet werden, müssen die neuen Bestimmungen einhalten.
Es zählt das Datum, welches bei der Zulassung der Xenon Scheinwerfer steht. Wenn sie vor diesem Datum zugelassen wurden, dann braucht man die SRA und LWR nicht. Alles nach diesem Datum wird nur mit SRA und LWR zugelassen.
Das Xenon wird nicht vom TüV eingetragen da alles Orignial BMW muss NICHTS eingetragen werden. Ich bräuchte nur die Scheinwerfer lt. diesem Gutchten von Hella / Gesetzgeber / usw.
Ich werde jdnfalls net zum TüV gehn...
Naja, ich gebs auf, schliesslich ist es euer Problem.
Wir hatte diese Diskussion hier schon ein paar mal (ev. die Suchfunktion benutzen) und da kam heraus, dass wenn Xenon vor diesem Datum der Gesetzesänderung nachgerüstet wurde, dann war es okay. Sobald Xenon aber nach diesem Datum nagerüstet wird, muss die LWR und SRA dabei sein (unabhängig vom BJ des Fahrzeugs).
Zitat:
Original geschrieben von OO==00==OO
Naja, ich gebs auf, schliesslich ist es euer Problem.
Wir hatte diese Diskussion hier schon ein paar mal (ev. die Suchfunktion benutzen) und da kam heraus, dass wenn Xenon vor diesem Datum der Gesetzesänderung nachgerüstet wurde, dann war es okay. Sobald Xenon aber nach diesem Datum nagerüstet wird, muss die LWR und SRA dabei sein (unabhängig vom BJ des Fahrzeugs).
Ja weist wenn ich tatsächlich keinen Kabelbaum brauhe überleg ich mir nochmal ob ich die SRA net doch nachrüst;-))
Aber eintragen muss ich es nicht, DA MUSST DU MIR RECHT GEBEN! ES SIND ALLES BMW ORIGINAL TEILE!!
Nein, eintragen musst du es nicht. Wenn dir aber eines der beiden Sachen zum Xenon fehlen, wird der TÜV stutzig. Wenn du Pech hast, schaut er die Austattungstabelle an und sieht, dass du Xenon nicht von Werk aus hast. Dann wird die Frage auftauchen, wann du es nachgerüstet hast. Wenn du nicht beweisen kannst, dass du es vor diesem Datum der Gesetzesänderung nachgerüstet hast, dann wirds schwierig.
Meiner Meinung nach sollte man Xenon komplett (also mit SRA und LWR) nachsrüsten oder garnicht. Die SRA und LWR machen durchaus Sinn und nicht nur als Schickane gedacht.