Xenon Bußgeld ????
Wer kann mir sagen mit was ich rechnen muß mit illegal Xenon ????????
http://img227.imageshack.us/img227/5676/pict00011119ma.jpg
Beste Antwort im Thema
Du verstehst es einfach nicht: Solltest Du originale Xenons vom C4 haben, kannst Du die einbauen...ein TÜVler darf sie Dir aber nicht eintragen, da seit 2002 ohne aLWR und SRA Xenon verboten ist.
Solltest Du das Zeug in einen ehemaligen Halogen-SW eingebaut haben, dann ist es so oder so nicht legal.
Und genau darum ging es in dem Thread: Gepfuschtes Xenon - nix original!
Und wenn Du mal richtig gelesen hättest: TÜVler tragen viel ein, aber das hat nicht immer seine Richtigkeit..ein polizeilich bestellter Gutachter hebelt solche Sachen dann meist aus...
Mensch, lies doch einfach mal, was ich geschrieben habe...
90 Antworten
Also ich habe mir die Innenbelüftete Bremsanlage der V6´er eingebaut, da ich nur die Vollmateriealscheiben hatte.
Als ich beim TÜV fragte ob ich diese Eintragen muss kam die Aussage:
War das in diesem Modelltype verbaut? Wenn ja kein Problem, da diese Teile zu diesem Modell gehören.
Auch wegen einen Motorumbau habe ich schon gefragt.
Antwort:
Wenn der Motor und das Getriebe in diesem Modell verbaut waren, wird nur die technischen Daten Angepasst und nachgeshen ob die Bremse passt.
Also ich kann mir hier nicht vorstellen das es mit Originalteilen von diesem Modell Probleme geben sollte.
Und ja Audi kann nachsehn wie das Auto ausgeliefert wurde, aber die ABE zählt im Normalfall für ALLE C4 Modelle.
Ist ja mit den E-Prüfzeichen das gleiche.
Aber zum Glück habe ich keine Xenon Lichter....
Zitat:
Original geschrieben von gandhara05
...Glück dem, der ein nievauregulierten C4 besitzt.
...Strapaziertes Konto für den der neue Dämpfer braucht....
@maxl
selbst wenn du Recht hast, wäre dann damit jeder Umbau bzw jede Reparatur eines D1-Systems mit D2S Brennern und ggf sogar anderem Steuergerät aber immer illegal. Und wie schon so oft gesagt, es wurden nur die ersten Modelle ohne SWRA und alWR ausgeliefert. Diese haben eine ABE ohne den ganzen Kram. Die meisten gehören weder zu den ersten (was ja in jedem Fall noch 100er waren bzw ausschließlich S4), noch zu denen, die in der Zeit nachgerüstet haben als es noch nicht Pflicht war Zusatzeinrichtungen nachzurüsten. Eine Reparatur des Brenner wäre ebenso NUR mit D1 Brennern erlaubt, alles andere wäre schon wieder eintragungspflichtig. Wir wissen, dass D2S und D1 wohl gleich sind, zumindest glauben wir das zu wissen, ein Gutachten darüber hat jedoch niemand. Und selbst wenn jemand im Schadensfall ohne LWR und SWR durchkommt ist es allerspätestestens dann vorbei, wenn es keine D1 mehr gibt. Ich werde wohl mal Philips anschreiben müssen...vielleicht können die mir ja bestätigen, dass die Brenner identisch sind (Lichttechnisch natürlich).
Pflicht wurde es ab 2000
also alle C4 fallen noch in die Grauzone, zu den Reparaturen habe ich nix gesagt ich sprach von Original Xenon.
P.S. wer hat eig. diese Leiche ausgegraben über die wir uns so gern "streiten"
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Das ist Audi eigentlich auch egal, aber dann musst Du andere Scheinwerfer verbauen und die eben eintragen lassen, oder Du machst Sie komplett raus und keine neuen rein 😁 was natürlich auch zum erlischen der BE führt. Wir leben nun mal in einer extremen Bürokratie 🙄 Wenn Dir das nicht passt, musst Du in ein anderes Land ziehen...aber auch da wirst Du auch genug Vorschrifen für den Verkehr vorfinden....
Oder Du fährst nach Afrika...dort sehen die so was glaub mit sehr viel Humor.... 😁 Dort kannst Du mit deinem C4 alles machen....
Die BE wird ersmals erteilt, wenn das Fahrzeug in den Verkehr gebracht wird. Jede Veränderung muß von einer annerkanten Prüfstelle abgenommen werden, deshalb wie oben steht " zur Wiedererlangung der Betriebserlaubniss " die mit dem Umbau erst mal verfällt.
So ist es jedenfalls Gesetzlich geregelt !!
Du kannst machen, was Du willst, solange niemend fremdes dadurch zu Schaden kommt...
seit wann müssen teile die für das fahrzeug eine zulassung haben eingetragen werden?
wenn mir mein lenkrad nicht mehr gefällt nehm ich ein anderes das in dem fahrzeug verbaut wurde und baue es ein, ohne eintragung.
ebenso kann ich sitze mit sitzheizung nachrüsten.
wenn ich die original nebelscheinwerfer nachrüste trage ich die auch nicht ein, wozu? stehen ja in der ABE.
wozu also originalteile eintragen?
Stimmt... 🙄 nicht alles muß eingetragen werden. Da kann man jetzt ewig diskutieren. Ein ist sicher... Sicherheitsrelevante Teile am Fahrzeug schon.. Teile die schon über ein ABE für das Fahrzeugs entällt natürlich nicht. Dann ist hald die Prüfung vom Hersteller des Teils erfolgt.
Originalteile JAIN. Also man kann ohne Prüfung keine Bremsanlage vom A2 in den S6 einbauen, obwohl das ja Originalteile sind vom gleichen Hersteller.
Ich glaube das würde den Thread sprengen, wenn wir jetzt auf alles näher eingehen würden.😁
Auf Nummer sicher zu gehen würde ich trozdem den TÜV immer zu rate ziehen. Dann ist man auf der sicheren Seite...
man kann umbauen wenn das Teil ne sicherheitsrelevante Verbesserung darstellt, z.B. kann man beim A4 B5 1.6 ohne großen Streß die größere Bremsanlage vom 1.8T einbauen. Probleme gabs mit der vom S4 oder RS4 (weiss nimmer genau von welchem), da hier nicht Audi als Hersteller im Brief des Fahrzeugs genannt wird, sondern die Audi individual, die juristisch gesehen einen anderen Hersteller darstellt (logisch gesehen Schwachsinn, darüber brauchen wir nicht diskutieren, es geht aber ums Rechtliche).
Kurz: Normalerweise darf man bei seinem Wagen das verbauen, was ab Werk im selben Modell (u.U. Facelift ausgeschlossen!) verbaut war und was eine sicherheitsrelevante Verbesserung darstellt - oder eben nicht sicherheitsrelevant ist. Also keine 1.6er Bremsanlage in den 2.4 V6 😁
Beim Licht ist das aber so eine Sache, da kann sich der Tüv questellen - oder aber falls es zum Unfall kommt die Versicherung. Die sind inzwischen extra drauf aus nach Unfällen, in denen der Streitfall vor Gericht geht, per Gutachter solche Dinge hervorzuzaubern, damit sie nicht oder nicht so viel zahlen müssen.
Ich würde vor einem Umbau mit mehreren Tüv/Dekra-Leuten aus der Region reden und ihnen genau darlegen aus welchem Fahrzeug/Modelljahr die Spenderteile kommen und dann in Ruhe erfragen ob es da zu Komplikationen kommen kann.
Im Zweifelsfall ist man dann auf der sicheren Seite BEVOR man richtig viel Geld für Teile ausgegeben hat, die die Betriebserlaubnis erlöschen lassen.
Zitat:
Original geschrieben von zajazi
hallo.WARUM WERDEN DIESE NACHRÜSTSATZ XENON VON HÄNDLERN VERKAUFT;WARUM LÄSST DER STAAT DAS ZU ,DAS SIE ES VERKAUFEN??
Wir leben hier in einer freien Marktwirtschaft. Da hat der Staat recht wenig Möglichkeiten, in das Marktgeschehen einzugreifen.
Warum sollte der Handel unterbunden werden, wenn nur die Benutzung im öffentlichen Straßenverkehr untersagt ist?
Zitat:
Original geschrieben von gandhara05
Also wenn ich BIld 3 und 4 von dir richtig deute, dann ist hier definitiv das Umrüstdatum nicht entscheidend, sondern die EZ des Fahrzeugs
hättest du dir die ebenfalls angehängte pdf-datei, die wesentlich neuer ist, als "bild 3 und 4" durchgelesen, wäre dir foglender absatz aufgefallen:
Zitat:
Bei der nachträglichen Umrüstung älterer Kraftfahrzeuge dürfen seit dem 01.04.2000 nur bauartgenehmigte Scheinwerfer mit Gasentladungslampen unter den in § 50 Abs. 10 StVZO genannten Bedingungen verwendet werden (§ 72 Abs. 2 zu § 50 Abs. 10 StVZO).
und der §50 schreibt nunmal swra & alwr vor.....
da wir heute allerdings im jahre 2009 leben, ist xenon folglich NUR dann nachrüstbar wenn
-geprüfte xenon-scheinwerfer
-alwr
-swra
verbaut werden.........
punkt, ende, aus!
jegliche weitere diskussion, obs legal ohne dies ginge ist sinnlos, da der gesetzgeber hier KEINEN spielraum lässt.....
Zitat:
Original geschrieben von nogaroc4
Jeder Umbau mußt Du aber beim TÜV genehmigen/abnehmen lassen....
nein...man muss nicht jeden umbau beim tüv vorfahren!
Habe ich mich doch schon längst verbessert MAGIRUSDEUTZULM !!!
Du darfst in Deutschland fast alles kaufen.... nur eben benutzen darfst Du es nicht.
Du kannst Die die Xenon.Birnen ja auch an einer Batterie in die Werkstatt hängen, oder als Reperaturlicht benutzen... nur eben nicht in die Hallogenscheinwerfer 😁
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
da wir heute allerdings im jahre 2009 leben, ist xenon folglich NUR dann nachrüstbar wenn
-geprüfte xenon-scheinwerfer
-alwr
-swra
verbaut werden.........punkt, ende, aus!
jegliche weitere diskussion, obs legal ohne dies ginge ist sinnlos, da der gesetzgeber hier KEINEN spielraum lässt.....
Das Nachrüsten ohne alwr & swra ist eh nur für zwei Modelle zulässig die Anfangs ohne dieses Zubehör mit Xenon zu bestellen waren und das sind der A8 und 7er mit Bj vor 2000. Nur wird keiner diese Modelle nachträglich auf Xenon umrüsten da es keine Ersatzscheinwerfer mehr gibt,wenn bei denen mit Xenon einer kaputtgeht muß auf konventionelle Scheinwerfer umgerüstet werden.
Man kann alko sagen das es theoretisch Modelle gäbe die man legal umrüsten könnte ohne alwr & swra,in der Praxis isst das aber mangels Teile unmöglich.Ausser jemand würde zufällig eines dieser seltenen Modelle auf einem Schrottplatz finden und die Scheinwerfer wären noch intakt.😁 Aber dann würde ich nicht umrüsten sondern die Dinger teuer verticken.
Es gibt aber durchaus einen legalen Weg fast jedes Auto umzurüsten,nur die dazu nötigen Gutachten dürften in aller Regel den Wert der Autos weit übersteigen.😁
PS:Wie diverse Scheinwerfertests der letzten Jahre zeigen sind Xenonscheinwerfer nicht zwingend besser als konventionelle Scheinwerfer.Es gab durchaus Beispiele wo die H7 Serienlösung deutlich besser als die Xenonscheinwerfer abschnitten.
zu deinen 2 modellen kannst du den C4 dazurechnen 😁
war beim S6Plus sogar serienausstattung,
der kam aber auch von der quattro gmbh
aber der normale a6 hatte es optional.
hab auch schon 2.8er V6 mit serei xenon gesehen, die ham dann aber meist auch maximal ausstattung mit alcantara usw. 😉
Das Thema ist echt langsam ermüdent. Trau mir schon garnicht was dazu zu schreiben. Es kommen immer mehr Beiträge hinzu die zum Teil noch verwirrender und vor allem in ihren Fakten ungenauer sind als es das Thema eh schon ist.
Im Anhang noch einmal die ABE der ORIGINALEN XENONSCHEINWERFERN :
vom 13.05.1994
Scheinwerfer mit E Prüfzeichen Nr. K44517 links rechts
oder andere für Fahrzeuge dieser Art bauartgenehmigte gleicher Einbaulage........
was soviel bedeutet die Scheinwerfer haben eine ABE passend für jeden C4 und müssen nicht beim Tüv vorgeführt werden. Desweiteren besteht hier Bestandsschutz so das, wenn der Einbau vor 2000 stattgefunden hat keine SRA und ELWR eingebaut sein müssen. ( Letzteres gabs eh noch nicht zu der Zeit ) Die würde sonst auch in der ABE als Bedingung aufgeführt sein.
Nun muß mir mal jemand nachweißen das die Umrüstung nach 2000 stattgefunden hat. Für die Modelle gibt es keine Historie bei Audi.
Laut Prospekt vom Stand 22.07.1996 gab es für alle Modelle bzw. Motorvarianten Xenonscheinwerfer die in Verbindung mit dem Pro Line Style Packet bestellt wurden.
MFG
Zitat:
Nun muß mir mal jemand nachweißen das die Umrüstung nach 2000 stattgefunden hat. Für die Modelle gibt es keine Historie bei Audi.
Wie genau meinst Du das?
Bei meinem A4 B5 BJ98 konnten die mir bei Audi haarklein jedes einzelne Ersatzteil auflisten, was unter Vorlage des Fahrzeugscheins jemals bei einer Audi-Werkstatt auf dieses Fahrzeug bestellt wurde.
Da der Wagen bis zum Kauf scheckheftgepflegt war konnte ich so genau nachprüfen, was bisher schon ausgetauscht wurde und an welchen Rückrufaktionen er teilgenommen hatte.
Denke des wird auch für andere Modelle möglich sein, oder hängt das von der Vernetzung der Audi-Partner ab, die ursprünglich an der Kiste rumgeschraubt haben?