Xenon Bußgeld ????

Audi A6 C4/4A

Wer kann mir sagen mit was ich rechnen muß mit illegal Xenon ????????

http://img227.imageshack.us/img227/5676/pict00011119ma.jpg

Beste Antwort im Thema

Du verstehst es einfach nicht: Solltest Du originale Xenons vom C4 haben, kannst Du die einbauen...ein TÜVler darf sie Dir aber nicht eintragen, da seit 2002 ohne aLWR und SRA Xenon verboten ist.

Solltest Du das Zeug in einen ehemaligen Halogen-SW eingebaut haben, dann ist es so oder so nicht legal.

Und genau darum ging es in dem Thread: Gepfuschtes Xenon - nix original!

Und wenn Du mal richtig gelesen hättest: TÜVler tragen viel ein, aber das hat nicht immer seine Richtigkeit..ein polizeilich bestellter Gutachter hebelt solche Sachen dann meist aus...

Mensch, lies doch einfach mal, was ich geschrieben habe...

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😁 Die sind 100% legal.Und 100% perfekt.😎
Mit OE Standardbrenner oder Plusbrenner.

mfg. Der Xenonmeister

Zitat:

Original geschrieben von s6v8freund


😁 Die sind 100% legal.Und 100% perfekt.😎
Mit OE Standardbrenner oder Plusbrenner.

mfg. Der Xenonmeister

FALSCH!

Es ist nur legal wenn das Auto das Werk mit Gasentladungslampen verlassen hat. Wenn man diese jetzt legal nachrüsten möchte, braucht man die SRA und ALWR! Also man muss sich an die aktuellen Vorschriften halten. Wenn man die org. Xenonscheinwerfer einbaut/nachrüstet ohne SRA und ALWR erlischt die Betriebserlaubnis. Hatte mich da erst vor paar Wochen mit einem netten Arbeiter von Audi und vom TÜV unterhalten. Es spielt halt eben das Datum des Nachrüsten eine Große Rolle und nicht die EZ!

MfG

Zitat:

Original geschrieben von derhuy



Zitat:

Original geschrieben von s6v8freund


😁 Die sind 100% legal.Und 100% perfekt.😎
Mit OE Standardbrenner oder Plusbrenner.

mfg. Der Xenonmeister

FALSCH!
Es ist nur legal wenn das Auto das Werk mit Gasentladungslampen verlassen hat. Wenn man diese jetzt legal nachrüsten möchte, braucht man die SRA und ALWR! Also man muss sich an die aktuellen Vorschriften halten. Wenn man die org. Xenonscheinwerfer einbaut/nachrüstet ohne SRA und ALWR erlischt die Betriebserlaubnis. Hatte mich da erst vor paar Wochen mit einem netten Arbeiter von Audi und vom TÜV unterhalten. Es spielt halt eben das Datum des Nachrüsten eine Große Rolle und nicht die EZ!

MfG

Tach,
also streiten bringt hier nichts.
Kann dazu nur sagen hatte früher einen 2,5 Tdi und hab die da auch nachgerüstest.
Tüver hatte  das nicht interesiert ob der Xenon hat oder nicht.Da das Orginalscheinwerfer
sind und bleiben egal ob die ab Werk verbaut worden oder nicht.Nachrüsten kannste die ohne Probleme da brauchst auch keine Scheinwerferreinigungsanlage und anderen schnick schnack.Ist so😁.
Ab 1998 wurde das erst eingeführt.Davor gab es sowas garnicht.Was es nicht gab kannste auch nicht nachrüsten.Ist so😁.
Wenn du die Orginal nachrüstest wird dir nie einer was können egal ob Tüv oder unsere
grünen Freunde.Ist so😁.

Habe auch keine Scheinwerferreinigungsanlage dran.😎Nehme immer ein Tuch😁.
Kenne genug die das kpl. nachgerüstest haben und keiner hat bis jetzt irgendwelche
Probleme damit gehabt.😎

mfg. Marco

Zitat:

Original geschrieben von derhuy


FALSCH!
Es spielt halt eben das Datum des Nachrüsten eine Große Rolle und nicht die EZ!

Und wer weißt mir nach wann ich nachgerüstet habe?

Wenn ich mir Xenon einbau bzw schon eingebaut habe wie willst DU feststellen WANN ich das getan habe?

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Könnte mir nun mal jemand was zu meinem Post sagen?
Seit einigen Beiträgen kommt hier wieder das typische hin und her...
Ich habe mich doch ganz klar fragend aud die Anhänge von nogaroC4 bezogen.
In Anhang Bild 3 und 4 ist ganz klar von der EZ die Rede.
Würde auch Sinn machen, da dies das einzig nachweisbare und greifbare bzw stichfeste Datum ist.
Das Datum der Nachrüstung ist ja doch eher schwammig.

Du darfst originales Xenon nachrüsten.... Bis zu einem Gewissen Datum der EZ, sonst benötigst du die ALWR und SWR
Sprich Scheinwerfer eines Xenon Modells in die eines Halogenmodells bauen... Komplett.
Sobald man an die Schweinwerfer geht und was umbaut egal was ist es eig schon illegal...
Jedoch gibt es auch hier wieder eine "grau" Zone....

Egal wie schon Xenon ist, mir istr es im Moment einfach zu teuer und es gibt für mcih wichtigere Sachen....

Das mit dem Datum bei Xenon ist genau wie mit dem Datum für die Innenausstattung 😁
ab 1.Juni.1998 braucht alle ein E-Prüfzeihen innen 😁 gab es vorher nicht so ist der Innenumbau für mich ganz leicht 😛

Ich hätte mal ein Vergleichsbild machen sollen, aber du hättest dann vor einer Wand gedacht der Halogenscheinwerfer sei aus 😁

P.S.: weiß jemand ob das KBA mir Zulassungsdaten zu den Scheinwerfern geben kann? ALso getestetes Leuchtmittel etc. Wenn man ann noch die Daten der D1 und D2S bekäme könnte man ja theoretisch sogar jeden Umbau auf D2S eintragen lassen?! Bei gleichen Daten dürfte sichdas Lichtbild ja nicht verändern. Klar schlägt Philips auf seiner Seite D2S für den C4 vor, aber das ist kein Gutachten oder Datenblatt und noch dazu ohne Gewähr...

Also wenn du dir org. Scheinwerfer einbaust wird dir keiner was tun bzw wie schon gesagt kann dir keiner was nachweisen. Das stimmt schon.
Nur streng gesehen ist es dann halt immer noch nicht ganz sooooo legal 😉 , aber halt die beste Lösung nachts was zu sehen. Deswegen ist es das nächste was bei meinem Dicken kommen wird 😁

MfG

Falsch !!!

Ich habe deswegen grad mal beim TÜV angefragt.

lt. §50 Abs.10 StVZO ist in der Übergangsvorschrift folgender Text: o.g. Paragraph ist anzuwenden für Fahrzeuge die in Verkehr sind und nach dem 01.04.2000 mit Gasentladungslampen ausgerüstet werden!!!

Anmerk.: der besagte Paragraph 50(10) beeinhaltet u.a. autom. Leuchtweitenregelung u. Scheinwerferwaschanlage.
d.h. bei Nachrüstung immer das volle Programm.

Das heißt, wenn Du jetzt Dir Originale holst musst Du trozdem die LWR und SRA nachrüsten !!

Natürlich kannst Du sagen, das das vorher drin war, sollte es aber rauskommen, das dem nicht so ist, verlierst Du deine BE und somit den  Versicherungsschutz.

Kommt hald immer darauf an, ob das einer prüft.... ich denke aber, da wir Finanzkriese haben werden die Versicherungen da oder da schon genauer hinschaun um zu sehen, wo man was findet um doch nicht zahlen zu müssen. So was wäre dann ein gefundenes Fressen...

Mal ne doofe Frage:
Sind ab Werk eingebaute Xenon eigentlich im Brief eingetragen?
LG
RJ

Zitat:

Original geschrieben von nogaroc4


Falsch !!!

Ich habe deswegen grad mal beim TÜV angefragt.

lt. §50 Abs.10 StVZO ist in der Übergangsvorschrift folgender Text: o.g. Paragraph ist anzuwenden für Fahrzeuge die in Verkehr sind und nach dem 01.04.2000 mit Gasentladungslampen ausgerüstet werden!!!

Anmerk.: der besagte Paragraph 50(10) beeinhaltet u.a. autom. Leuchtweitenregelung u. Scheinwerferwaschanlage.
d.h. bei Nachrüstung immer das volle Programm.

Das heißt, wenn Du jetzt Dir Originale holst musst Du trozdem die LWR und SRA nachrüsten !!

Natürlich kannst Du sagen, das das vorher drin war, sollte es aber rauskommen, das dem nicht so ist, verlierst Du deine BE und somit den  Versicherungsschutz.

Kommt hald immer darauf an, ob das einer prüft.... ich denke aber, da wir Finanzkriese haben werden die Versicherungen da oder da schon genauer hinschaun um zu sehen, wo man was findet um doch nicht zahlen zu müssen. So was wäre dann ein gefundenes Fressen...

Ja nur wie bekommen die raus WANN ich das nachgerüstet habe, das ganze wird/ist ja niergends vermerkt.

Und selbst wenn die Schweinwerfer neu aussehen, können diese immer noch neue sein die auf Grund eines defektes getauscht wurden.

Sprich im C4 ist es möglich die nachzurüsten, da es dir

KEINER

nachweisen kann wann du das

original

Xenon nachgerüstet hast

NEIN... die sind Bestandteil der ABE und dort vermerkt.

Du kannst aber bei Audi nachfragen und die können anhand der Fahrgestellnummer sehen, was die alles beinhaltet...genauso kann das der TÜV Gutachter und Sachverständige der Versicherung.

Das nichts im Schein steht heißt noch lange nicht, das man se einfach so verbauen darf und keiner wirds je merken. 

In der Regel fragt aber keine danach...auch kein Polizist.

Wie gesagt, das kommt erst zm tragen, wenn Du ein Unfall baust oder in einen verwickelt bist.

Ich habe da mal bei Audi angefragt deswegen, weil ich auch welche verbauen wollte: 

vielen Dank fuer Ihre Anfrage.
Die AUDI AG hatte bei den ersten Fahrzeugen, die ueber die Ausstattung Scheinwerfer mit Gasentladungslampen (Xenon) verfuegten, dies ohne Leuchtweitenregulierung (LWR) und ohne Scheinwerferreinigungsanlage (SRA) ausgeliefert. Fuer Fahrzeuge die werkseitig mit dieser Ausstattung ausliefert wurden, besteht eine Betriebserlaubnis. Eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder eine Bestaetigung fuer den Umbau auf Scheinwerfer mit Gasentladungslampen ohne LWR und SRA fuer Ihr Fahrzeug koennen wir leider nicht zusenden.

Selbstverständlich ist das nachweißbar. Daher werden Änderungen ja auch im Schein eingetragen und auch beim KBA in der Datenbak ( steht immer eine Nummer auf dem Gutachten ) vermerkt...jede Eintragung wird ja von der Zulassungsbehöde einbehalten und zum KBA weitergegeben, damit die das eben ändern können.  Oder hast Du dieses Gutachten wieder zurückbekommen ?? Ich jedenfalls noch nie !!! Da kann dann jedes staatliche Organ Einsicht nehmen...genau wie Du deine Punkte in Flensburg abfragen kannst.

Tuev

Diese ABE betrifft im Normalfall alle C4, dort sind alle Ausstattungsvarianten hinterlegt, und selkbst wenn es nicht in der ABE steht so kann mir immer noch keiner nachweisen das ich es nicht vor 2000 umgebuat habe und hier war es ja noch Original.

Jeder Umbau mußt Du aber beim TÜV genehmigen/abnehmen lassen....
Ist das nicht der Fall,  bist Du ohne BE unterwechs. So steht das in der STVZO !! Solange da nichts geändert wurde zählt die letzte ABE und da sind se dann nicht drin...bist Du dran...

Abgesehen davon wird die ABE mit jeder Fahrgestellnummer abgenommen. Aber frag doch einfach mal beim TÜV nach....Ich kann mich ja auch Irren... aber bin mir da ziemlich sicher. Audi konnte mir ganz genau sagen, wie mein Fahrzeug damals ausgeliefert wurde...weil eben das eben für jedes Fahrzeug einzeln festgehalten wird. 

Audi weiß aber nicht ob du nicht ein Jahr später das miese Licht nicht mehr ausgehalten hast ud deswegen umgebaut hast. Das ist meiner Erkenntnis nach die einzige Grauzone.
Ansonsten gilt wie immer:

Xenonscheinwerfer mit Zulassung
aLWR
SWR
fertig aus!

Problem bei mir:
originale Scheinwerfer, aber umgebaut auf D2S mit anderem Zündgerät. Eigentlich habe ich damit ja nur die alten vor 2000 nachgerüsteten Scheinwerfer repariert. nunja. Xenon im C4 entweder komplett oder zumindest immer halb illegal. Ob das jetzt besser ist als ein Kit aus ebay muss jeder selber wissen. Ich finde zumindest, dass es deutliche Vorteile hat.

Für alle die es komplett legal haben wollen gibt es ja SWRA's und natürlich auch nachrüstbare aLWR...Glück dem, der ein nievauregulierten C4 besitzt.

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