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Xenon Bußgeld ????

Audi A6 C4/4A
Themenstarteram 30. April 2006 um 15:07

Wer kann mir sagen mit was ich rechnen muß mit illegal Xenon ????????

 

http://img227.imageshack.us/img227/5676/pict00011119ma.jpg

Beste Antwort im Thema

Du verstehst es einfach nicht: Solltest Du originale Xenons vom C4 haben, kannst Du die einbauen...ein TÜVler darf sie Dir aber nicht eintragen, da seit 2002 ohne aLWR und SRA Xenon verboten ist.

Solltest Du das Zeug in einen ehemaligen Halogen-SW eingebaut haben, dann ist es so oder so nicht legal.

Und genau darum ging es in dem Thread: Gepfuschtes Xenon - nix original!

Und wenn Du mal richtig gelesen hättest: TÜVler tragen viel ein, aber das hat nicht immer seine Richtigkeit..ein polizeilich bestellter Gutachter hebelt solche Sachen dann meist aus...

Mensch, lies doch einfach mal, was ich geschrieben habe...

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Du verstehst es einfach nicht: Solltest Du originale Xenons vom C4 haben, kannst Du die einbauen...ein TÜVler darf sie Dir aber nicht eintragen, da seit 2002 ohne aLWR und SRA Xenon verboten ist.

Solltest Du das Zeug in einen ehemaligen Halogen-SW eingebaut haben, dann ist es so oder so nicht legal.

Und genau darum ging es in dem Thread: Gepfuschtes Xenon - nix original!

Und wenn Du mal richtig gelesen hättest: TÜVler tragen viel ein, aber das hat nicht immer seine Richtigkeit..ein polizeilich bestellter Gutachter hebelt solche Sachen dann meist aus...

Mensch, lies doch einfach mal, was ich geschrieben habe...

am 1. Mai 2006 um 6:52

Schade das nicht alle so schlau und freundlich sind wie du. Habe ich doch wieder was fürs Leben gelernt. Danke.

Hallo,

man sollte das ganze durchaus etwas kritischer sehen. Ich muss Lexmaul hier jedenfalls zustimmen, er hat mit seinen Ausführungen recht.

Vermutlich kräht kein Hahn danach, aber sollte sich jemand daran aufhängen, nützt selbst der Eintrag durch den TÜV plötzlich gar nichts mehr.

Gruß Jürgen

Zitat:

Original geschrieben von C4 Xenon

Schade das nicht alle so schlau und freundlich sind wie du. Habe ich doch wieder was fürs Leben gelernt. Danke.

Ey, jetzt nicht böse sein ;)

Mir kann das doch total egal sein, aber wieso Geld für unnütze Sachen rauswerfen und Ärger mit der exekutiven Gewalt bekommen?

Das Thema Xenon wird auch in 5 Jahren mit den gleichen Sachen so weitergehen :D

"TÜV" für nachrüst Xenon

 

Hallo Ihr beiden.

Ich habe mich heute einmal bei meiner Prüfstelle zu diesem Thema informiert. Der Prüfingenieur hat zuerts sofort abgewunken und pauschal gesagt "geht nicht".

Wir haben dann zusammen in der aktuellen KBA-Datenbank nachgesehen, was es z. Zt. für den C4 evtl. geben könnte. Fest steht, und das gilt grundsätzlich für alle Fahrzeuge:

1. kein herkömlicher SW kann legal mit Xenon-Brennern nachgerüstet werden. Die Xenon-SW sind konstruktiv komplett anders aufgebaut, nicht nur die Streuscheibe ist anders.

2. Xenon-SW sind prinzipiell nur mit autom. (nicht !!! mit manueller) LWR oder automatischer niveaurerulierung zulässig.

3. Eine funktionszüchtige SWR-Anlage ist ebenfalls Pflicht.

Also gibt es nur eine Möglichkeit, legal Xenon nachzurüsten und eintragen zu lassen und das ist die orginalen, typgeprüften Xenon-SW, die automatische LWR oder NVR und eine typgeprüfte SWR in den jeweiligen Wagen einzubauen.

Wenn also jemand eine Eintragung ohne diese Komponenten bekommen hat, muß da entweder eine Inkompetenz oder eine illegale Gefälligkeit bei dem jeweiligen Prüfer vorliegen.

Oder: Ihr redet da etwas aneinander vorbei und C4-Xenon hat tatsächlich alle drei Komponenten nachgerüstet bzw. schon teilweise serienmäßig in seinem C4 gehabt.

Ich werde mich mal bei einem Freund, der Meister beim "freundlichen" ist, erkundigen welche Teilenummern zu welchen Kursen da beim C4 möglich bzw. nicht möglich sind.

Werde ich dann hier nochmal einstellen.

Ich hoffe, das hilft euch weiter.

Mit freundlichen Grüßen

Der C4 brauchte weder aLWR noch SRA...nur darf rein theoretsch diese Nachrüstungsart auch nur bis 2002 so durchgefürt werden.

Aber wer will das nachweisen ;)

Beim C4 braucht man also nur die Scheinwerfer und das wars...und nix eintragen!

Zitat:

Original geschrieben von Lexmaul23

Der C4 brauchte weder aLWR noch SRA...nur darf rein theoretsch diese Nachrüstungsart auch nur bis 2002 so durchgefürt werden.

Aber wer will das nachweisen ;)

Beim C4 braucht man also nur die Scheinwerfer und das wars...und nix eintragen!

Genau... Beim C4 war das bis dahin legal - mit original Xenon Scheinwerfern. Und seit 2002 halt nicht mehr. Deshalb sind solche eintragungen seit 2002 somit "nutzlos" und dienen eher als "Beweis" dass die Nachrüstung nachträglich erfolgt ist/ und zwar nach 2002 seitdem das verboten wurde...

Lexmaul hat vollkommen recht

Re: "TÜV" für nachrüst Xenon

 

Zitat:

Original geschrieben von 200turboquattro

Also gibt es nur eine Möglichkeit, legal Xenon nachzurüsten und eintragen zu lassen und das ist die orginalen, typgeprüften Xenon-SW, die automatische LWR oder NVR und eine typgeprüfte SWR in den jeweiligen Wagen einzubauen.

Gab es überhaupt die ALWR im C4??? Müsste doch irgend nen Sensor an der Achse sein?! Ich errinner mich grad an's Amerikanische eBay, die hatten sämtliche Ausstattung, aber keinen LWR-Schalter?! Also werden die's wohl doch haben...

Wer lesen kann, der ist klar im Vorteil ;): Es gab die aLWR nie für den C4 und die ist auch nicht notwendig!

Der amerikanische Markt ist eh immer anders strukturiert und demnach gibt es dort auch andere, technische Bestimmungen!

am 26. Oktober 2009 um 14:15

hallo.WARUM WERDEN DIESE NACHRÜSTSATZ XENON VON HÄNDLERN VERKAUFT;WARUM LÄSST DER STAAT DAS ZU ,DAS SIE ES VERKAUFEN??

UM LEUTE ZU VERARSCHEN; DAS DER STATT AN BUSGLEDER GELD SPART:ALLES SOWAS VON ARSCH

MFG

Zitat:

Original geschrieben von zajazi

hallo.WARUM WERDEN DIESE NACHRÜSTSATZ XENON VON HÄNDLERN VERKAUFT;WARUM LÄSST DER STAAT DAS ZU ,DAS SIE ES VERKAUFEN??

UM LEUTE ZU VERARSCHEN; DAS DER STATT AN BUSGLEDER GELD SPART:ALLES SOWAS VON ARSCH

MFG

???????????????????????

am 26. Oktober 2009 um 14:41

1. ist das Thema uralt

2. wieso etwas verbieten? Damit lässt sich doch Geld machen: Mwst. , Bußgelder etc.

Rauchen und Alkohol verbietet auch niemand obwohl es nicht gesund ist.

3. muss jeder selber wissen was er tut. Wenn jeman sein Auto auf seinem Quadratkilometer großen

Grundstück einbaut und dann nur darauf fährt, kannste dir auch Scheinis aus Kerzen, Holz und Alufolie

bauen. Es gibt genug Leute, die sich sowas für Events kaufen und hinterher ausbauen (oder auch

nicht) oder deren Autos nur für Showzwecke sind. Wer alt genug ist sollte wissen ob er komplett legal

unterwegs sein möchte oder darauf pfeift. Die Mehrheit hier sind erwachsene Leute. Man sollte ihnen

zutrauen einzuschätzen was sie tun. Es gibt immer wieder genug die sowas in Reflektorscheinwerfer

ohne Zulassung bauen, für die gibts dann die grünen/blauen Engel (oder doch Teufel:D) die das dann

richten müssen. Zu Recht. Dass es in einem DE kaum auffällt, zumal im C4, erst recht nicht, wenn die

Klappen für Rechtsverkehr benutzt werden, ist eine andere Geschichte. Kein Gutachten der

(ebay-)Welt macht einen Halogen- zu einem zugelassenen Xenonscheinwerfer. Einzige Ausnahme

ist hier das lichttechnische Gutachten, für das sich die Meisten hier wohl eher einen Zweitwagen

kaufen würden...

ganz einfach wär kein orginales xenon einbaut, der hat pech. geld sparen am falschen ende, kann das zwar nachvollziehen das es echt teuer is, aber wenn dann gescheid und kein pfusch.

wie lexmaul schon sagt wenn man nachbaut dann nur orginal, denn das nachzuweisen wird schwer . aber so 50euro nachrüstkits erkennt jeder ziemlich schnell.

in der bucht werden die öfter verkauft zwar dekete brenner, aber wenns is kann s6v8freund die schon wieder reparieren.die ironie is, das die meisten schreiben, das es sich um orginal xenon handelt , wenn man sich aber genauer die streuscheibe anschaut is die meistens vom halogener, also falsch.

Tenk

Das ganze wurde in einem anderen Forum schon öffters diskutiert und da hat ein DEKRA Prüfer mal eine Klaarstellung reingeschrieben:

 

Da ich momentan damit zu tun habe und ich hier erfreulicherweise immer wieder auf interessierte Ohren stoße, will ich hier versuchen entgültig Klarheit zu schaffen bezüglich der omminösen Xenon-Nachrüst-Sets, die vermehrt bei eBay und teilweise sogar im sogenannten Fachhandel auftauchen.

Beispielhaft nehm ich mir mal folgendes eBay-Angebot heraus: Xenon-NachrüstsatzXenon Nachrüstset von HELLA

für alle H7 - H1 - H4 Scheinwerfer

inkl. 2 Brenner D2S Osram / Philips

inkl. 2 Vorschaltgeräte HELLA

inkl. 2 Anschlusskabel 12 Volt

ALLES KOMPLETT NAGELNEU !!!

@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@

Des weiteren erhalten Sie einen Anschlussplan

U N D

eine Bestätigung des Kraftfahrtbundesamtes und der HELLA KG das KEINE automatische Leuchtweitenregulierung und KEINE Scheinwerferreinigungsanlage nachgerüstet werden müssen.

* * * * * * * * * * * * *

Für alle Fahrzeuge mit Reflektor-Scheinwerfer oder DE-Linse unter anderem :

Opel Astra, Calibra, Vectra, Zafira, Kadett, BMW E28, E30, E36, E34, E46, E39, VW Golf I, Golf II, Golf III und Golf IV, Corrado, VW Bora, Passat 3B, VW Polo, VW Vento, VW Jetta, VW T4, VW Sharan, Audi A2, A3, A4, A6, A8 und Audi 80, 100, Ford Focus, Fiesta, Escort, Galaxy, Honda Civic, Seat Ibiza, Seat Leon, Seat Cordoba, Skoda Octavia. Passt ansonsten auch für alle anderen Fahrzeuge mit getrenntem Fern- und Abblendlicht, z.B. auch für Peugeot, Volvo V70, Mercedes oder Geländewagen wie Suzuki, Toyota, Nissan etc. oder Wohnmobile wie Fiat Ducato und viele viele mehr.

+++++++++++++

BEI H7 DIREKT PASSEND - BEI H1 passend nach kleiner Anpassung nach Anleitung - BEI H4 PASSEND mit ADAPTERRING laut ANLEITUNG.

* Das SET wurde getestet und funktioniert einwandfrei *Mag sein, dass die verkauften Teile bauartgenehmigt sind und ein Prüfzeichen haben. Sobald ich dieses Leuchtmittel aber in meinen herkömmlichen E4-Scheinwerfer einbaue, verliere ich die Bauartgenehmigung für meinen Scheinwerfer und sobald sich daraus eine Gefährdung ergibt (eine Blendung des Gegenverkehrs ist sehr wahrscheinlich) erlischt auch gleich die Betriebserlaubnis meines Fahrzeugs. Der renomierte Hersteller Hella meint dazu folgendes: Statement von Hella

Zitat:

Illegale Xenon-Nachrüstung ist gefährlich und verboten

Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt, Versicherungsschutz wird eingeschränkt - Bis zu 100-fach höhere Blendwerte

Vor dieser Bastelanleitung wird gewarnt: Man kaufe ein Set mit Kabeln, Xenon-Lichtquelle und Vorschaltgerät, entferne die Halogenlampe aus dem Scheinwerfer, säge ein Loch in die Abdeckkappe, stecke die Xenonlampe in den Reflektor, verbinde das elektronische Vorschaltgerät mit dem Bordnetz, und fertig ist der Xenon-Scheinwerfer. Wer so handelt, gefährdet andere Verkehrsteilnehmer durch extreme Blendung und verhält sich gesetzwidrig: die Betriebserlaubnis seines Fahrzeugs erlischt und der Versicherungsschutz wird eingeschränkt. Legal sind lediglich komplette, typgeprüfte Xenon-Scheinwerfer-Sets inklusive automatischer Leuchtweitenregulierung und Scheinwerfer-Reinigungsanlage.

Darum ist es verboten, aus einem Halogenscheinwerfer einen Xenonscheinwerfer zu machen:

In Europa dürfen nur komplette Xenon-Scheinwerfersysteme nachgerüstet werden. Sie bestehen aus einem Satz typgeprüfter Scheinwerfer (etwa mit dem Kennzeichen E1 auf der Abschlussscheibe), einer automatischen Leuchtweitenregulierung und einer Scheinwerfer-Reinigungsanlage (Vorschrift gemäß ECE-Regelung R48 und § 50 STVO, Absatz 10).

Jeder Scheinwerfer erhält seine Bauartgenehmigung zusammen mit der Lichtquelle (Halogen oder Xenon), mit der er betrieben wird. Wenn die Lichtquelle gegen eine weder typgeprüfte noch für die Bauartgenehmigung des Scheinwerfers vorgesehene Lichtquelle ausgetauscht wird, erlischt diese Bauartgenehmigung und damit die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs (§19 STVZO, Absatz 2, Satz 2, Nr. 1). Fahren ohne Betriebserlaubnis führt zu Einschränkungen des Versicherungsschutzes (§ 5, Absatz 1, Nr. 3 KfzPflVV, Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungs-Verordnung). Auch wer solche nicht typgeprüften Beleuchtungsgeräte verkauft, muss mit Schadensersatzansprüchen der Käufer rechnen. Denn mit der Weitergabe dieser Teile übernimmt der Verkäufer nicht nur die Garantie, dass sie zu dem vorgesehenen Zweck verwendet werden dürfen, sondern unter Umständen auch die Risiken des Schadens, und das in unbegrenzter Höhe.

Hohe Blendwerte:Bei Messungen im Lichtlabor haben Hella-Spezialisten festgestellt, dass die aktive Lichtverteilung eines Scheinwerfers, der für Halogenlampen entwickelt wurde und nun illegal mit einer Xenon-Lichtquelle betrieben wird, in keiner Weise mehr den ursprünglich berechneten Werten entspricht. Bei Reflexionssystemen wurden Blendlichtwerte gemessen, die die zulässigen Grenzwerte bis zum 100-fachen überschreiten. Die Scheinwerfer dieser Fahrzeuge haben dann keine Hell-/Dunkel-Grenze mehr und sind auch nicht mehr einstellbar. Die Blendlichtwerte entsprechen denen von Fernscheinwerfern. Dies führt zu einer massiven Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.

Völlig legal ist hingegen die Nachrüstung von Xenon-Scheinwerfern, wie sie Hella als Komplett-Sets (typgeprüfte Doppelscheinwerfer, Leuchtweitenregulierung und Scheinwerfer-Reinigungsanlage) inzwischen für Audi A3, BMW 5er, Ford Focus, Mercedes-Benz E-Klasse, Opel Astra, VW Golf IV sowie für die Nutzfahrzeuge Mercedes-Benz Actros, Scania BR4 und Fiat Ducato (ab Januar 2003) anbietet. Damit lassen sich die Vorteile des hoch leistungsfähigen Xenonlichts optimal nutzen:

mehr als doppelte Lichtleistung im Vergleich zur Halogenlampe;

hellere und breitere Ausleuchtung der Fahrbahn;

dem Tageslicht angenäherte Lichtqualität (Farbtemperatur Halogenlicht 3.200 Kelvin, Xenonlicht 4.300 Kelvin, Tageslicht bei Sonnenschein 5.300 Kelvin); das kommt den Sehgewohnheiten des Menschen entgegen. Der Autofahrer ermüdet nicht so schnell und fährt entspannter.

Gefahren am Fahrbahnrand oder Hindernisse vor dem Fahrzeug werden früher erkannt, Fußgänger und Radfahrer sind besser sichtbar.

Xenonlicht verstärkt die Kontraste und das Farbsehen. Bei schlechter Witterung verbessert sich das räumliche Sehen.

Auf der Seite wird noch auf eine Presserklärung des KBA verwiesen, die im Wesentlichen dasselbe aussagt:

 

Nun aber noch die Argumente des Verkäufers unter die Lupe genommen: Er verschickt auf Anfrage tatsächlich die Kopie eines Fahrzeugscheins, der die Eintragung *M. NACHGERÜSTETN GASENTLADUNGSLAMPEN IN DEN BAUARTGEPR. SCHEINWERFERN OHNE ALWR U. SRA* enthält (veröffentliche ich jetzt hier nicht) enthält.

Abgesehen von der Möglichkeit einer nicht ordnungsgemäßen Eintragung (das soetwas nicht selten vorkommt wissen viele hier vielleicht sogar besser als ich) gibt es noch ein Schlupfloch: Es gibt ein paar wenige Fahrzeuge, die in ihrer ABE ausdrücklich die Verwendung von Gasentladungslampen in den Serienscheinwerfern ohne LWR und SRA erlauben. Mit einem Auszug aus dieser Betriebserlaubnis oder einer Bescheinigung des Herstellers kann eine solche Eintragung durch ein nach § 27 StVZO (Berichtigung der Fahrzeugpapiere) oder mit einem § 21-Gutachten eine solche Eintragung zustande kommen und auch rechtlich wirksam sein.

Bitte fragt jetzt nicht, ob das fü euer Auto zutrifft, ich weiß es nicht. Ist aber sehr selten und ab Anfang/Mitte der 90er Jahre gab es für Serienfahrzeuge sowieso keine ABE mehr sondern nur noch EG-Typgenehmigungen. Des weiteren gibt es noch Übergangsfristen für die LWR- und SRA-Ausrüstung ab 1990, die gilt aber nur für Umbauten, die vor 1990 ausgeführt und abgenommen wurden.

So, ich hoffe, den Informationsbedarf bezüglich Xenon-Nachrüstung gedeckt zu haben.

P.S. Mit diesem Beitrag will ich in keiner Weise den zitierten eBay-Anbieter anprangern, das Angebot und die Angebotsbeschreibung sind für jedermann frei zugänglich.

 

Unten sind diese SUPER Xenon Gutachten zum legalen fahren :-)

Xenon Gutachten
Xenon Gutachten
Xenon Gutachten
+5
am 26. Oktober 2009 um 18:12

Also wenn ich BIld 3 und 4 von dir richtig deute, dann ist hier definitiv das Umrüstdatum nicht entscheidend, sondern die EZ des Fahrzeugs. Dementsprechend bräuchte ich KEINE aLWR und auch keine SWRA. Auf der recht schlecht erkennbaren 5. Seite wird über eine Empfehlung der Nachrüstung dieser Elemente gesprochen. Eine Empfehlung ist keine Pflicht. Ich bin jetzt langsam doch wieder verwirrt.

Heißt das jetzt ausdrücklich, dass ich mir in einem Auto Vor EZ Juli2000 keinerlei Gedanken um Zusatzeinrichtungen wie LWR und SWRA machen muss? Eine SWRA wird auf jeden Fall noch nachgerüstet, aber aLWR nicht.

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