Winterreifen vom Alten?

Audi A5 F5 Coupe

Hallo, kann schon jemand was dazu sagen ob die Reifen und Felgen des alten A5 auf dem Neuen verwendet werden können? Meine aktuellen Winterreifen sind noch nicht so alt, und wenn möglich würde ich sie gerne weiterverwenden.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@krheinwald schrieb am 8. Oktober 2018 um 19:50:44 Uhr:


Nach meinem Verständnis ist eine ABE überflüssig, da genau diese Felge im CoC steht. Allerdings musst Du auch die aufgeführten Reifendimensionen draufziehen.

Es ist ja eben nicht

genau diese Felge

, nur genau diese Dimension. Eine ABE, also eine

allgemeine

Betriebserlaubnis hat die Felge vom B8 auch aller Wahrscheinlichkeit nach gar nicht. Wozu auch? Sie hat zusammen mit dem Fahrzeug damals eine BE erhalten.

Wenn es nur um die Dimension gehen würde, könnte man sich auch ein passendes Holzrad drechseln. Im weiteren Verlauf müsste man ein Festigkeitsgutachten erstellen lassen und die Felge dann beim TÜV abnehmen und eintragen lassen.

1. Das Festigkeitsgutachten für die Holzfelge kann man sich abschminken. Man kann sie daher nicht eintragen lassen und sie somit auch nicht fahren.

2. Wenn man weder ABE noch Gutachten für die B8-Felge am B9 hat, dann bekommt man sie auch nicht eingetragen und darf sie ebenfalls nicht fahren.

3. Wenn man auf einem Audi eine Audi-Felge fährt, die kein besonderes Aufsehen erregt, dann wird sich darüber niemand beschweren. Auch eine Versicherung im Falle des Unfalls wird das nicht bezweifeln, sofern die Traglast passt. Es müsste ohnehin bewiesen werden, dass die Felge maßgeblich am Zustandekommen des Unfalls beteiligt war. Da der neue A5 nicht schwerer als der Alte ist...

4. Ausnahme wäre z. B. die Montage von Vorderradfelgen vom Audi R8. Da der R8 vorn sehr leicht ist, haben diese Felgen auch nur eine geringe Traglast. Sieht am A5 geil aus, sollte man aber nicht tun. 😉

Wenn alles 100% legal sein soll, dann brauchst du für eine Felge, die nicht zusammen mit dem Fahrzeug zugelassen wurde Papiere oder Gutachten. Je nachdem was du bekommst, musst du die einfach nur mitführen oder eintragen lassen. Im Brief muss voraussichtlich nichts eingetragen werden, da Räder hier i. d. R. nicht erwähnt werden.

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Ich schreibe, was ich für richtig halte und werde mich von dir nicht in irgendwelche Schranken weisen lassen. Und ob es jemandem hilft, darf jeder selbst beurteilen. 😠

Können wir auf das Thema zurückkommen? 😉

Offziell ist ja eine Eintragung erforderlich. Reicht bei der Felge ein Traglastgutachten von Audi?
Was kostet solch eine Einzelabnahme und muss man die sofort in den Fahrzeugschein eintragen lassen?
Oder ist das wie bei Zubehörfelgen?

Jepp, Traglastbescheinigung reicht.
Kosten zwischen 68 und 112 €.
Fahre mal beim TüV vorbei und frage was erforderlich ist.
Eventuell kann man diese geringe Abweichung auch ohne Einzelabnahme machen.

Natürlich nicht. Wenn du eine Eintragung willst, brauchst du eine Abnahme. Auf welcher Basis sollte die Zulassungsstelle es sonst eintragen?

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Okay. Danke.
Wie kommt es das der Preis so hohe Schwankungen hat?

@Twinni
Er meinte mit einer Änderungsabnahme wie bei Zubehörfelgen denke ich.

Zitat:

@Cokefreak schrieb am 8. Juli 2018 um 20:05:27 Uhr:


Jepp, Traglastbescheinigung reicht.
Kosten zwischen 68 und 112 €.
Fahre mal beim TüV vorbei und frage was erforderlich ist.
Eventuell kann man diese geringe Abweichung auch ohne Einzelabnahme machen.

@Fladder
jepp so war es gemeint.
Eine normale Eintragung mit entsprechendem Gutachten, unterscheidet sich von einer Einzelabnahme.

Der TÜV hat die et27 als Originalfelge in der Datenbank.
Mal anfragen ob überhaupt Unterlagen benötigt werden und welche Abnahme erforderlich ist.

Aber du bezogst dich doch auf "die geringe Abweichung". Abweichung ist Abweichung. Irgendwer muss doch dafür eine Grundlage schaffen, damit es eingetragen werden kann. Falls ein entsprechendes Gutachten für DIESE Felge bereits vorhanden ist, interessiert nicht mehr, wie groß oder klein die Abweichung zu einer ANDEREN Felge ist, da dann bereits eine Grundlage für die Eintragung besteht.

So ich war jetzt mit meine Golf beim TÜV und habe den Prüfer mal darauf angesprochen.

Er meinte das sei mit dem Traglastgutachten kein Problem. Damit sich die Kosten in Grenzen halten soll ich mich doch nach dem Gutachten von Zubehörfelgen erkundigen die die gleichen Dimensionen (ET, Zoll, Breite) haben, da diese Felgen ja dann schon begutachtet wurden. Da wurden dann schon diverse Test gemacht und somit hätten sie dann weniger Arbeit. Was dann günstiger wäre. In der Preisliste von mir stehen ca. 90€ inkl. 15min Arbeitsaufwand.

Zitat:

@Fladder schrieb am 15. Juli 2018 um 11:14:07 Uhr:


So ich war jetzt mit meine Golf beim TÜV und habe den Prüfer mal darauf angesprochen.

Er meinte das sei mit dem Traglastgutachten kein Problem. Damit sich die Kosten in Grenzen halten soll ich mich doch nach dem Gutachten von Zubehörfelgen erkundigen die die gleichen Dimensionen (ET, Zoll, Breite) haben, da diese Felgen ja dann schon begutachtet wurden. Da wurden dann schon diverse Test gemacht und somit hätten sie dann weniger Arbeit. Was dann günstiger wäre. In der Preisliste von mir stehen ca. 90€ inkl. 15min Arbeitsaufwand.

Nach Rücksprache und Bestätigung der Audi-Werkstatt war es ohne Einzelabnahme möglich die Winterreifen vom B8 auf den B9 zu übernehmen und zu montieren. Bin eine Saison mit den Winterreifen schon ohne Probleme unterwegs gewesen. Montiert wurden 19 Zoll in der Größe 255. da steht nichts über und es gibt keinen Kontakt im Radkasten.

Zitat:

@eidum schrieb am 26. Juli 2018 um 22:18:24 Uhr:


Nach Rücksprache und Bestätigung der Audi-Werkstatt war es ohne Einzelabnahme möglich die Winterreifen vom B8 auf den B9 zu übernehmen und zu montieren. Bin eine Saison mit den Winterreifen schon ohne Probleme unterwegs gewesen. Montiert wurden 19 Zoll in der Größe 255. da steht nichts über und es gibt keinen Kontakt im Radkasten.

Klar geht‘s. Geht ja auch bis 20 Zoll.

Außerdem kommt es ja auch auf die ET der Felge an 😉

Die Rücksprache mit der Werkstatt ist keine Zulassung. Damit bist du illegal unterwegs. Würde mich allerdings auch nicht stören. Ich vehe mal davon aus, du meinst Räder und nicht Reifen.

Hallo zusammen,
nachdem ich den ganzen thread gelesen habe, noch eine Frage von meiner Seite.
Ich kann Felgen vom alten B8 8,5x18 ET29 bekommen, die Felgengröße ist auch in meinen COC Papieren vom neuen S5 Coupe B9 eingetragen. Kann ich die bedenkenlos montieren, oder muss ich was eintragen lassen. Die Maße sind lt. COC Papieren erlaubt, jedoch weiß ich nichts von der Traglast! Könnt ihr mir weiterhelfen?

Danke und Gruß
Knut2803

Die Felgengrosse ist inkl. der ET so Eingetragen??

Ja, stimmt komplett überein. In der Felge steht 8,5x18 ET29 und in meinen COC Papier steht exakt diese Größe als Standard. Selbst die Bereifung 245/40 18 stimmt überein.

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