Winterreifen vom Alten?
Hallo, kann schon jemand was dazu sagen ob die Reifen und Felgen des alten A5 auf dem Neuen verwendet werden können? Meine aktuellen Winterreifen sind noch nicht so alt, und wenn möglich würde ich sie gerne weiterverwenden.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@krheinwald schrieb am 8. Oktober 2018 um 19:50:44 Uhr:
Nach meinem Verständnis ist eine ABE überflüssig, da genau diese Felge im CoC steht. Allerdings musst Du auch die aufgeführten Reifendimensionen draufziehen.
Es ist ja eben nicht
genau diese Felge, nur genau diese Dimension. Eine ABE, also eine
allgemeineBetriebserlaubnis hat die Felge vom B8 auch aller Wahrscheinlichkeit nach gar nicht. Wozu auch? Sie hat zusammen mit dem Fahrzeug damals eine BE erhalten.
Wenn es nur um die Dimension gehen würde, könnte man sich auch ein passendes Holzrad drechseln. Im weiteren Verlauf müsste man ein Festigkeitsgutachten erstellen lassen und die Felge dann beim TÜV abnehmen und eintragen lassen.
1. Das Festigkeitsgutachten für die Holzfelge kann man sich abschminken. Man kann sie daher nicht eintragen lassen und sie somit auch nicht fahren.
2. Wenn man weder ABE noch Gutachten für die B8-Felge am B9 hat, dann bekommt man sie auch nicht eingetragen und darf sie ebenfalls nicht fahren.
3. Wenn man auf einem Audi eine Audi-Felge fährt, die kein besonderes Aufsehen erregt, dann wird sich darüber niemand beschweren. Auch eine Versicherung im Falle des Unfalls wird das nicht bezweifeln, sofern die Traglast passt. Es müsste ohnehin bewiesen werden, dass die Felge maßgeblich am Zustandekommen des Unfalls beteiligt war. Da der neue A5 nicht schwerer als der Alte ist...
4. Ausnahme wäre z. B. die Montage von Vorderradfelgen vom Audi R8. Da der R8 vorn sehr leicht ist, haben diese Felgen auch nur eine geringe Traglast. Sieht am A5 geil aus, sollte man aber nicht tun. 😉
Wenn alles 100% legal sein soll, dann brauchst du für eine Felge, die nicht zusammen mit dem Fahrzeug zugelassen wurde Papiere oder Gutachten. Je nachdem was du bekommst, musst du die einfach nur mitführen oder eintragen lassen. Im Brief muss voraussichtlich nichts eingetragen werden, da Räder hier i. d. R. nicht erwähnt werden.
63 Antworten
Zitat:
@EMVCI schrieb am 2. Juni 2017 um 15:03:27 Uhr:
Zitat:
@v6-leo schrieb am 5. März 2017 um 10:50:32 Uhr:
Die 17" vom B8 passen auch auf den B9,
Ist auch die gleiche teile Nummer.
7,5x17 ET28 mit 225/50 R17 98H.
Ich werde die jetzige Winterreifen erstmal auf den neuen übernehmen.Gruß
LeoZu große Felgen gefallen mir persönlich zwar nicht, aber 7,5x17 am A5 hm.. :-)
Zum Glück sind Geschmäcker verschieden,
aber ich muss dir recht geben 😁
Im Übrigen ich muss mich korrigieren die felgen passen nicht auf den neuen,
da hatte ich falsche Infos bekommen.
also passen schon aber nur mit TÜV Einzel Abnahme und Eintragung wegen die einpresstiefe
ET 28 haben die Felgen und der neue muss ET 29 haben.
Gruß
Leo
Habe an dieser Stelle mal eine Frage zu den bekannten "5-Speichen-Cavo-Design-Rädern" am S5.
Sind diese grundsätzlich auch "wintergeeignet"? Und wenn ja, kann ich diese als separaten bzw. zusätzlichen Satz für den Winter bei Audi erwerben oder gibt's die nur im Zusammenhang mit der Erstausrüstung einen Neuwagens?
Also von den 5 Speichen Cavo Design gibt es ja 2 Varianten.
Einmal "normal" (Winter) und einmal "kontrastgrau" (Sommer). D.h., wenn du Winterräder Cavos bestellst, bekommst du die normalen, nicht-kontrastgrauen. Bei den Sommerrädern sind die kontrastgrauen verbaut.
Die Wintervariante ist natürlich wintertauglich (würde ja von Audi sonst nicht so verkauft und vermarktet werden) und auch separat erhältlich.
Bei den Sommercavos (kontrastgrau) kann leider wohl Niemand sagen, wie wintertauglich die sein werden. Nachdem ich jetzt kein 20er bestellen konnte, habe ich diese bestellt. Werde sie wahrscheinlich dann im Winter als Winterfelgen nutzen und mir für den Sommer 20er zulegen. Ob diese separat erhältlich sind, kann ich leider nicht beantworten
Zitat:
ET 28 haben die Felgen und der neue muss ET 29 haben.
Mal ne rein hypothetische Frage 😎
Nehmen wir mal, ich würde ET28 vom B8 auf einem B9 montieren, und in der Rechnung für den Räderwechsel stünde 'Prüfung auf Konformität zum Fahrzeug' - wäre ich dann meiner Sorgfaltspflicht als Halter ausreichend nachgekommen und bei evtl. Problemen aus dem Schneider?
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Zitat:
@Max 0763 schrieb am 9. November 2016 um 16:25:38 Uhr:
Zitat:
@Tigerfox schrieb am 8. Oktober 2016 um 17:04:16 Uhr:
Ein bischen die SuFu nutzen:http://www.motor-talk.de/.../welche-winterraeder-passen-t5509488.html
http://www.motor-talk.de/forum/felgen-vom-b8-t5496071.html
Ergebnis: Vom Lochkreis her passen die alten Felgen, von der ET nicht, sie zu montieren wäre also nur mit Einzelabnahme erlaubt, die aber scheitern könnte (nicht muss), weil die Räder zu weit herausragen.
Nun weiss ich aber nicht, inwieweit das vom A4 übetragbar ist. Der A5 B8 hat ein anderes Fahrwerk als der A4 B8, auf das ganz andere Felgendimensionen draufgehen:
A4 Limo & Avant Winter: 7Jx16 mit 205/60 oder häufiger 225/55 R16, 7Jx17 225/50 R17, 7,5Jx18 225/45 R18, 8Jx18 245/40 R18, 8Jx19 235/40 R19 (RS4 Avant)
Für den Sommer gibt es auch noch 7,5Jx17 mit 225/50 R17 und 8Jx17 mit 245/45 R17 und 8,5Jx19 mit 255/35 R19
A5 Winter: 7,5Jx17 mit 225/50 oder 225/55 R17, je nach Felge, 8Jx18 245/40 R18, aber meist 8,5Jx18 245/40 R18 und eben auch 8Jx19 235/40 R19 für den RS5, im Sommer noch 9Jx19 255/35 R19 und 9Jx20 265/30 R20
A4 Neu Winter: 7Jx16 205/60 R16, 7Jx17 225/50 R17 und 8Jx18 245/40 R18, Sommer auch 7,5Jx17 225/50 R17 und 8,5Jx19 245/40 R19
A5 neu Winter: 7,5Jx17 225/50 R17 und 8Jx18 245/40 R18 sowie 8,5Jx19 mit 245/35, häufiger 255/35 R19, Sommer auch 8,5Jx18 245/40 R18
Ihr sehr also, dass die reinen Felgen- und Reifendimensionen zwischen den Generationen ähnlich sind, aber nicht alle Kombinationen übernommen wurden, dass es aber zwischen A4 und A5 erhebliche Unterschiede gibt. Da jetzt noch das Problem mit der ET kommt, würde ich davon ausgehen, dass weder Winterfelgen vom alten A5 noch vom neuen A4 passen, die Reifen aber tlw. sehr wohl auf neuen Felgen zulässig sind, mit den Felgen ist es ein Glücksspiel.
Also, dass das vom A4 nicht geht auf A5 war klar, aber von A5 B8 auf A5 B9 sollte gehen, meine zB sind 8,5 x 19 mit Lochkreis 112 und ET 30 bei Bereifung 255/35 R19 - die sollten eigentlich auch auf dem B9 passen, oder ?
tun sie auch, hier das Gutachten (allerdings abnahmepflichtig)
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bzgl. den Winterrädern vom B8(8T) an B9(F5). Ich bekomme bald ein A5 Coupé 190PS TDI und schaue mich schon einmal nach Winterrädern um.
Würden den folgenden Räder vom Vorgänger passen?
https://www.original-felgen.com/8t0601025b8z8.html
Ich habe herausgefunden, das diese ohne Probleme passen sollten. Nur beim neuen sind die Winterräder mit ET29 und diese hier sind mit ET28 angegeben. Der Rest wie Zollgröße, Reifengröße etc. ist gleich. Nur bei der Einpresstiefe steht das ältere Rad 1mm weiter nach außen, was technisch gesehen ja keinen großen Unterschied machen sollte.
Nichts desto trotz gehe ich davon aus, dass ich diese dann per Einzelabnahme eintragen lassen müsste? Was kostet so eine Einzelabnahme. Geht die nur beim TÜV oder geht das auch wo anders?
Was kostet das den?
Zudem frage ich mich ob die Traglast der Felge von 650KG für den 190PS TDI überhaupt ausreicht. Könnte jemand der das Fahrzeug hat einmal nachschauen, wie die Achslasten bei diesem TYP sind.
Freue mich über eure Infos.
Kann hier niemand seine Erfahrungen Preis geben?
Es gibt doch bestimmt jemand der so eine Felge schon mal eintragen lassen hat.
Habe meine alten WR mit ET29 beim 🙂 wechslen lassen. Auf der Rechnung steht 'Eignung geprüft', ein Hinweis auf eine notwendige Eintragung ist nicht erfolgt. Damit bin ich meiner Sorgfaltspflicht als sachunkundiger Laie nachgekommen 😉
Naja nichts desto trotz ändert es an dem Problem ja nichts das man die Räder ja eigentlich eintragen muss. Sollte das bei einem Unfall wie auch immer einmal nachgewiesen werden sieht es schlecht aus. Hat jemand mit so einer Einzelabnahme Erfahrungen?
Blödsinn, macht doch nicht immer so einen Wind um nix. 😠
Die Räder sind eintragungsfähig. Ob sie zum Zeitpunkt des Unfalls eingetragen waren oder nicht, ändert gar nichts an den Rädern. Ggf. braucht man dann eine Anwalt, aber die Versicherung hat Null Chancen sich da raus zu winden.
@Twinni ... auch wenn ich Deine Kompetenz rund um Technik sehr schätze und Dein Auto sehr cool ist. Ich wäre durchaus vorsichtiger mit solchen Aussagen wie oben.
Wir haben hier wieder dieselbe Diskussion wie mit dem Wunsch die Heckleuchten zu folieren.
Ich frage mich halt immer warum man bei so vgwl teuren Autos dann an diesem Ende spart. Einfach zum TÜV fahren und eintragen lassen - fertig. Ich würde das Risiko eines nicht eingetragenen Reifens resp Reifen/Felgenkombi nicht mal im Ansatz nehmen wollen. Und schon gar nicht wegen ein paar Kröten.
Bei den Rückleuchten gebe ich dir Recht, da die nicht zulassungsfähig sind. Aber im o. g. Fall trifft das ja nicht zu. Es geht auch weder um das Geld für die Eintragung, noch um den Aufwand. Nur die gebetsmühlenartig wiederholten (Falsch-)Aussagen, dass die Versicherung bei einem Unfall nicht zahlt und die damit verbundene Angstmacherei geht mir extrem auf den Geist. Woher stammen diese... Ach ja... stammen. Vermutlich vom Stammtisch. 😉
Dann schreib solche Tipps in Zukunft nicht mehr, das hilft keinen weiter.
Das die Versicherung nicht zahlen wird, das hab ich nie geschrieben.
Könnte aber dauern bis dann Summe X überwiesen wird und im schlimmsten Fall dann noch mit einen Anwalt und der Versicherung rumstreiten.
Ich hätte da keine Lust deshalb einfacher ist es doch Traglastgutachten von Audi besorgt, danach zum Tüv damit und eintragen lassen. Was du machst das ist deine eigene Sache jeder kann seine Freizeit selbst gestalten.