Winterreifen vom Alten?

Audi A5 F5 Coupe

Hallo, kann schon jemand was dazu sagen ob die Reifen und Felgen des alten A5 auf dem Neuen verwendet werden können? Meine aktuellen Winterreifen sind noch nicht so alt, und wenn möglich würde ich sie gerne weiterverwenden.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@krheinwald schrieb am 8. Oktober 2018 um 19:50:44 Uhr:


Nach meinem Verständnis ist eine ABE überflüssig, da genau diese Felge im CoC steht. Allerdings musst Du auch die aufgeführten Reifendimensionen draufziehen.

Es ist ja eben nicht

genau diese Felge

, nur genau diese Dimension. Eine ABE, also eine

allgemeine

Betriebserlaubnis hat die Felge vom B8 auch aller Wahrscheinlichkeit nach gar nicht. Wozu auch? Sie hat zusammen mit dem Fahrzeug damals eine BE erhalten.

Wenn es nur um die Dimension gehen würde, könnte man sich auch ein passendes Holzrad drechseln. Im weiteren Verlauf müsste man ein Festigkeitsgutachten erstellen lassen und die Felge dann beim TÜV abnehmen und eintragen lassen.

1. Das Festigkeitsgutachten für die Holzfelge kann man sich abschminken. Man kann sie daher nicht eintragen lassen und sie somit auch nicht fahren.

2. Wenn man weder ABE noch Gutachten für die B8-Felge am B9 hat, dann bekommt man sie auch nicht eingetragen und darf sie ebenfalls nicht fahren.

3. Wenn man auf einem Audi eine Audi-Felge fährt, die kein besonderes Aufsehen erregt, dann wird sich darüber niemand beschweren. Auch eine Versicherung im Falle des Unfalls wird das nicht bezweifeln, sofern die Traglast passt. Es müsste ohnehin bewiesen werden, dass die Felge maßgeblich am Zustandekommen des Unfalls beteiligt war. Da der neue A5 nicht schwerer als der Alte ist...

4. Ausnahme wäre z. B. die Montage von Vorderradfelgen vom Audi R8. Da der R8 vorn sehr leicht ist, haben diese Felgen auch nur eine geringe Traglast. Sieht am A5 geil aus, sollte man aber nicht tun. 😉

Wenn alles 100% legal sein soll, dann brauchst du für eine Felge, die nicht zusammen mit dem Fahrzeug zugelassen wurde Papiere oder Gutachten. Je nachdem was du bekommst, musst du die einfach nur mitführen oder eintragen lassen. Im Brief muss voraussichtlich nichts eingetragen werden, da Räder hier i. d. R. nicht erwähnt werden.

63 weitere Antworten
63 Antworten

Zitat:

@RS5 450 schrieb am 17. Oktober 2018 um 08:37:58 Uhr:


Hast Du hier schon einmal geschaut wegen der Traglastbescheinigung ??

https://www.original-felgen.com/18zoll/

Guter Tipp, hab gleich mal geschaut: Die Felgen sind aufgeführt/abgebildet (es sind die "10 V Speichen" 8t0601025BB), leider fehlt das Traglastgutachten. Also warte ich eben auf Post von Audi - kann 3-4 Wochen dauern, meinte der Audi-Mitarbeiter.

Da mein B8 mit dem 3.0 TDI vermutlich ein ganzes Stück schwerer war, als der B9 2.0 TFSI, würde ich die Räder auch ohne Gewissensbisse vorab montieren lassen. So min. 6-700 kg Traglast pro Felge sollten sie üblicherweise ja bringen.

Ich habe heute nachfolgende Antwort vom Audi-Kundenservice bekommen auf die Frage, ob ich die Winterreifen, die ich zusammen mit den Felgen und dem Auto gekauft habe auch fahren darf. Kauf war “leider“ von einem Audi-Mitarbeiter und nicht vom Händler.

Sehr geehrter Herr .....

vielen Dank fuer Ihre E-Mail.

Die Felgen vom Vorgaengermodell des Audi A5 Sportback (8T) wurden nicht in Verbindung mit dem neuen Modell von uns abgeprueft.

Audi Original Teile werden nur fuer das dafuer vorgesehenen Modell abgeprueft und werkseitig verbaut. Der Verkauf der Felgen
ueber den Audi Partner erfolgt ebenfalls nur fuer das Vorgaengermodell. Dementsprechend liegt fuer das aktuelle Modell auch
keine Freigabe vor.

Fuer Felgen aus dem freien Zubehoermarkt muss ebenfalls immer eine Allgemeine Bauartgenehmigung oder eine Allgemeinen
Betriebserlaubnis (ABE) vorliegen, die die Verwendung der Felge am jeweiligen Fahrzeug nachweisen kann auch wenn die Masse der
Felge in Ihren Fahrzeugpapieren dokumentiert sind.

Eine Freigabe kann gegebenenfalls nur in Form einer Einzelabnahme durch eine amtlich anerkannte Pruefstelle erfolgen. Die
Freigabe obliegt alleinig dem zustaendigen Sachverstaendigen. Dies gilt ebenfalls fuer die Freigabe einer Bereifung.

Wird somit wohl auf eine Einzelabnahme rauslaufen.

Zitat:

@seppbl schrieb am 17. Oktober 2018 um 22:47:33 Uhr:


Wird somit wohl auf eine Einzelabnahme rauslaufen.

Dafür brauchst du aber auch ein Gutachten, aus dem Festigkeit und Traglast hervor geht. Hast du das bzw. bekommst du es von Audi?

Irgendwo habe ich gelesen, dass Audi diese Daten dem TÜV alle zur Verfügung gestellt hat.

Werde das selber mal prüfen, hab von meinem 2007er A5 noch die 19" Winterreifen, werd mich da also auch mal schlau machen.

Ähnliche Themen
Deine Antwort
Ähnliche Themen