Winterreifen vom Alten?
Hallo, kann schon jemand was dazu sagen ob die Reifen und Felgen des alten A5 auf dem Neuen verwendet werden können? Meine aktuellen Winterreifen sind noch nicht so alt, und wenn möglich würde ich sie gerne weiterverwenden.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@krheinwald schrieb am 8. Oktober 2018 um 19:50:44 Uhr:
Nach meinem Verständnis ist eine ABE überflüssig, da genau diese Felge im CoC steht. Allerdings musst Du auch die aufgeführten Reifendimensionen draufziehen.
Es ist ja eben nicht
genau diese Felge, nur genau diese Dimension. Eine ABE, also eine
allgemeineBetriebserlaubnis hat die Felge vom B8 auch aller Wahrscheinlichkeit nach gar nicht. Wozu auch? Sie hat zusammen mit dem Fahrzeug damals eine BE erhalten.
Wenn es nur um die Dimension gehen würde, könnte man sich auch ein passendes Holzrad drechseln. Im weiteren Verlauf müsste man ein Festigkeitsgutachten erstellen lassen und die Felge dann beim TÜV abnehmen und eintragen lassen.
1. Das Festigkeitsgutachten für die Holzfelge kann man sich abschminken. Man kann sie daher nicht eintragen lassen und sie somit auch nicht fahren.
2. Wenn man weder ABE noch Gutachten für die B8-Felge am B9 hat, dann bekommt man sie auch nicht eingetragen und darf sie ebenfalls nicht fahren.
3. Wenn man auf einem Audi eine Audi-Felge fährt, die kein besonderes Aufsehen erregt, dann wird sich darüber niemand beschweren. Auch eine Versicherung im Falle des Unfalls wird das nicht bezweifeln, sofern die Traglast passt. Es müsste ohnehin bewiesen werden, dass die Felge maßgeblich am Zustandekommen des Unfalls beteiligt war. Da der neue A5 nicht schwerer als der Alte ist...
4. Ausnahme wäre z. B. die Montage von Vorderradfelgen vom Audi R8. Da der R8 vorn sehr leicht ist, haben diese Felgen auch nur eine geringe Traglast. Sieht am A5 geil aus, sollte man aber nicht tun. 😉
Wenn alles 100% legal sein soll, dann brauchst du für eine Felge, die nicht zusammen mit dem Fahrzeug zugelassen wurde Papiere oder Gutachten. Je nachdem was du bekommst, musst du die einfach nur mitführen oder eintragen lassen. Im Brief muss voraussichtlich nichts eingetragen werden, da Räder hier i. d. R. nicht erwähnt werden.
63 Antworten
Wenn diese Werte eingehalten werden kannst du das auch bedenkenlos fahren , du machst ja nichts anderes als in der COC steht . Mache es selbst auch so und war damit schon für weitere Einträge beim TÜV.
Nee, Papiere braucht man für die Felge trotzdem. Die wurde ja nie mit dem B9 ausgeliefert. Wenn es so einfach wäre, könnte man jede beliebige Felge mit denselben Dimensionen ohne Gutachten drauf packen.
Danke für eure Antworten, so etwas ähnliches habe ich mir schon fast gedacht. Wäre ja zu schön gewesen, wenn es einfach wäre! ;-)
Hat inzwischen jemand die Reifen-/Felgenkombination vom B8 eintragen lassen? Was war beim TÜV notwendig und was hat es dann tatsächlich gekostet?
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Ich glaube, hier passt meine Frage am besten rein:
Habe am Dienstag meinen neuen A5 2.0 TFSI quattro Sportback abgeholt. Ist ein Werkswagen von 2017 mit wenig km.
Der Verkäufer hat mir gleich auch noch passende gebrauchte Winterräder verkauft, 245/40 R18 mit der ET 31
Die Audi-Nummer lautet 8T0601025A, ich häng noch ein Bild dran.
Jetzt wurde ich aufgrund dieses Threads doch misstrauisch und habe mal gegoogelt. Die Felge scheint wohl doch vom alten A5 zu stammen und nicht vom neuen. Leider habe ich kein CoC-Papier zum Auto erhalten (ging wohl zusammen mit dem Brief an die Audi-Bank). Der Händler (großes Audi-Autohaus in Ludwigsburg) ist ca. 140 km entfernt.
Kann ich diese Felge jetzt im Winter fahren oder muss ich da doch noch beim Händler reklamieren? Bin davon ausgegangen, dass ich vom offiziellen Audihändler wohl schon die korrekten Teile bekomme...
Zitat:
@Stromlinie schrieb am 6. Oktober 2018 um 19:38:50 Uhr:
Ich glaube, hier passt meine Frage am besten rein:
Habe am Dienstag meinen neuen A5 2.0 TFSI quattro Sportback abgeholt. Ist ein Werkswagen von 2017 mit wenig km.
Der Verkäufer hat mir gleich auch noch passende gebrauchte Winterräder verkauft, 245/40 R18 mit der ET 31
Die Audi-Nummer lautet 8T0601025A, ich häng noch ein Bild dran.Jetzt wurde ich aufgrund dieses Threads doch misstrauisch und habe mal gegoogelt. Die Felge scheint wohl doch vom alten A5 zu stammen und nicht vom neuen. Leider habe ich kein CoC-Papier zum Auto erhalten (ging wohl zusammen mit dem Brief an die Audi-Bank). Der Händler (großes Audi-Autohaus in Ludwigsburg) ist ca. 140 km entfernt.
Kann ich diese Felge jetzt im Winter fahren oder muss ich da doch noch beim Händler reklamieren? Bin davon ausgegangen, dass ich vom offiziellen Audihändler wohl schon die korrekten Teile bekomme...
Hallo Stromlinie,
Die Felgen stammen vom B8-S5. Ich fahre Sie selber auf meinen B9 SB 3.0 TDI mit Winterreifen 245/40 R 18. Conti TS850 mit Audi Kennung.
Da es sich um eine Audi Felge mit Material--Nr. handelt, ist es kein Problem sofern die Traglast der Felge auf dem B9 ausreicht, was der Fall ist. Die ET ist 2mm mehr und die Breite 8.5 Zoll. Dies sorgt dafür, das die Felge mit Reifen um etwa 4.6mm nach außen geht, ähnlich einer 5mm Spurplatte. Es gibt keinen Überstand mit den 245er Reifen.
Die Freigängigkeit muss mit der Reifenkombination (Größe siehe Luftdruck Aufkleber oder BA) gegeben sein.
Schneeketten sind nicht zulässig, die Felgen ist als nicht Wintertauglich von Audi eingestuft. Wenn der Lack durch Salz unansehnlich wird, lasse ich die Felgen Pulvern.
Jetzt kommt sichtlich wieder der Einwand...... Papiere...eintragen..... JA wenn es sich um Felgen Reifenkombinationen eines Zulieferer handelt.
Bei meinen Dienstwagen mache ich dies bereits seit 3 Passat 's so.
Hatte mir 18Zoll Original VW gekauft. Hier war auch der Wechsel vom B7 auf B8 zum aktuellen Passat.
Da mein Fuhrparkleiter eine Bestätigung braucht fuhr ich zum TÜV der sah online nach der Felge über VW Material- Nr. nach Prüft die Traglast und sah online nach vergleichbarer größe beim B8 Passat.
Danach gab es Ausdruck der Felgendaten mit Stempel "geeignet für Passat B8" für 15Euro.
Wer hat 20 Zoll CAVO (Rotor) vom RS5 Original Audi mit Audi Material - Nr. auf seinen A5 S5?? Wer hat diese Eintragen lassen?
Vor dem RS5 waren am Reifendruck Aufkleber maximal 255/35R19 drauf.
Erst seit dem RS5 sind 275/30R20 mit am Aufkleber drauf.
Gruß
TT-DIESEL
Zitat:
Jetzt kommt sichtlich wieder der Einwand...... Papiere...eintragen..... JA wenn es sich um Felgen Reifenkombinationen eines Zulieferer handelt.
Gruß
TT-DIESEL
Probleme bekommst von uns sicher nicht, aber Polizei und die Versicherung könnten dich bestimmt ärgern bei einer Polizeikontrolle oder einem Unfall.
Hallo zusammen, vielen Dank schon mal für Eure Antworten. Ich habe zwischenzeitlich schon mal Kontakt mit dem Händler aufgenommen, der sich grundsätzlich auch sehr aufgeschlossen zeigt (wenn das so bleibt, werde ich ihn wärmstens weiterempfehlen 🙂 ) und ich habe nun meine COC-Papiere vorliegen. Er wird selbstverständlich tauschen/zurücknehmen, wenn er sich beim Heraussuchen vertan hätte und die Felge die falschen Maße haben sollte.
Also: Die gekaufte Felge 8T0601025A hat die Maße 8,0J x 18 und die ET 31 --> genau das steht auch im COC für M+S-Bereifung. Deshalb sagt mir der Händler bisher auch, damit sei sie dann auch problemlos zu verwenden. Nach meinem Verständnis ist es nun aber so, dass - auch wenn technisch alles funktionieren würde - schlicht eine ABE von Audi für diese Kombination aus Felge und Auto fehlt. Diese wurde für den Vorgänger-A5 ausgestellt und gilt hier nicht
--> wäre das nun die korrekte Argumentation dafür, dass diese Felge eben nicht ohne weiteres auf den neuen A5 darf?
"Witzigerweise" hätte ich ohnehin noch Winterräder vom alten A5 gehabt (8,5J x 18 ET 29, was ebenfalls im COC vermerkt ist), dann hätte ich ja gleich diese nehmen können. Das hatte ich den Händler damals auch gefragt (ohne allerdings die genauen Maße zu kennen), worauf er keine Antwort wusste.
Nach meinem Verständnis ist eine ABE überflüssig, da genau diese Felge im CoC steht. Allerdings musst Du auch die aufgeführten Reifendimensionen draufziehen.
Zitat:
@krheinwald schrieb am 8. Oktober 2018 um 19:50:44 Uhr:
Nach meinem Verständnis ist eine ABE überflüssig, da genau diese Felge im CoC steht. Allerdings musst Du auch die aufgeführten Reifendimensionen draufziehen.
Die Reifendimension würde schon passen - bei allen acht Felgen, die sich hier mittlerweile angesammelt haben...
knut2803 hatte weiter oben ja allerdings auch schon fast die gleiche Frage und neben positiven auch (für mich einleuchtende) negative Antworten bekommen:
Zitat:
@Twinni schrieb am 2. September 2018 um 20:40:37 Uhr:
Nee, Papiere braucht man für die Felge trotzdem. Die wurde ja nie mit dem B9 ausgeliefert. Wenn es so einfach wäre, könnte man jede beliebige Felge mit denselben Dimensionen ohne Gutachten drauf packen.
Und das was fehlt, wäre nach meinem Verständnis dann eben die ABE.
Vielleicht ruf ich auch nochmal bei Audi an. Aber wenns gehen würde, könnte ich ja gleich meine alten Räder verwenden und brauche die neu gekauften gar nicht. Die möchte ich dann auf jeden Fall zurückgeben. Hatte den Händler ja extra noch gefragt, ob ich die alten vom B8 weiterverwenden kann und nur eine ausweichende Antwort erhalten. Nur um mir dann andere Felgen, ebenfalls vom B8 zu verkaufen...
Ist echt ne Wissenschaft das Ganze... 🙁
Zitat:
@krheinwald schrieb am 8. Oktober 2018 um 19:50:44 Uhr:
Nach meinem Verständnis ist eine ABE überflüssig, da genau diese Felge im CoC steht. Allerdings musst Du auch die aufgeführten Reifendimensionen draufziehen.
Es ist ja eben nicht
genau diese Felge, nur genau diese Dimension. Eine ABE, also eine
allgemeineBetriebserlaubnis hat die Felge vom B8 auch aller Wahrscheinlichkeit nach gar nicht. Wozu auch? Sie hat zusammen mit dem Fahrzeug damals eine BE erhalten.
Wenn es nur um die Dimension gehen würde, könnte man sich auch ein passendes Holzrad drechseln. Im weiteren Verlauf müsste man ein Festigkeitsgutachten erstellen lassen und die Felge dann beim TÜV abnehmen und eintragen lassen.
1. Das Festigkeitsgutachten für die Holzfelge kann man sich abschminken. Man kann sie daher nicht eintragen lassen und sie somit auch nicht fahren.
2. Wenn man weder ABE noch Gutachten für die B8-Felge am B9 hat, dann bekommt man sie auch nicht eingetragen und darf sie ebenfalls nicht fahren.
3. Wenn man auf einem Audi eine Audi-Felge fährt, die kein besonderes Aufsehen erregt, dann wird sich darüber niemand beschweren. Auch eine Versicherung im Falle des Unfalls wird das nicht bezweifeln, sofern die Traglast passt. Es müsste ohnehin bewiesen werden, dass die Felge maßgeblich am Zustandekommen des Unfalls beteiligt war. Da der neue A5 nicht schwerer als der Alte ist...
4. Ausnahme wäre z. B. die Montage von Vorderradfelgen vom Audi R8. Da der R8 vorn sehr leicht ist, haben diese Felgen auch nur eine geringe Traglast. Sieht am A5 geil aus, sollte man aber nicht tun. 😉
Wenn alles 100% legal sein soll, dann brauchst du für eine Felge, die nicht zusammen mit dem Fahrzeug zugelassen wurde Papiere oder Gutachten. Je nachdem was du bekommst, musst du die einfach nur mitführen oder eintragen lassen. Im Brief muss voraussichtlich nichts eingetragen werden, da Räder hier i. d. R. nicht erwähnt werden.
Nachtrag zu meinem Felgenproblem: Die Vermutungen wurden nun auch nochmals von Audi bestätigt. Der sehr hilfsbereite Mitarbeiter von der Hotline hat sich intern schlau gemacht und mir zurückgerufen. Die Maße der Felgen sind ok (8,0Jx18 ET31), jedoch fehlt die Betriebserlaubnis von Audi für den B9. Somit dürfen die Felgen in der Tat nicht einfach so verwendet werden.
Habe mich mit dem Händler dementsprechend auf Rückgabe geeinigt.
Bei Audi habe ich eine Traglastbescheinigung für meine eigenen alten B8-Felgen angefordert, die mit den Maßen 8,5Jx18 ET29 ebenfalls im COC-Papier stehen. Damit werde ich dann wohl zum TÜV gehen und mir das irgendwie bescheinigen/eintragen lassen. Sollte ja kein Problem sein 🙂
Vielen Dank für die hilfreichen Beiträge!
Hast Du hier schon einmal geschaut wegen der Traglastbescheinigung ??