Werkstatt will mich nicht.
Hallo zusammen.
Habe heute in einer freien Werkstatt in Köln angerufen, zwecks Termin für Ölwechsel, Kerzen, Bezinfilter, Innenraumfilter.
Als ich anmerkte, das ich das Material selbst mitbringen wolle, sagte man mir am Telefon, das die Werkstatt mitgebrachtes Material PRINZIPIELL nicht verbaut!
Jetzt meine Frage: Darf eine Werkstatt mich als Kunden zurückweisen, wenn ich das Material selbst mitbringen will? (es handelt sich ausschliesslich um Qualitätsprodukte, also NGK Kerzen, MAN-Filter etc.)
61 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von pelmich
@BlueWhite:
Meine Frage habe ich deswegen gestellt, weil mein Bekannter (der im Teilezubehörhandel tätig ist und von dem ich die Teile billiger bekomme) genau das Gegenteil von dem behauptet hat was du sagtest.
Nämlich das Werkstätten auch vom Kunden selbstmitgebrachtes Material verbauen müssen, solange:
es Erstausrüsterqualität ist und Original verpackt ist.
Tja,da hat dein Bekannter wohl keine Ahnung😁
Wir haben über 12.000 Kunden in der Kundendatei. So gut wie alle Kunden akzeptieren diese Regelung und können unser Sorge auch nachvollziehen. Wer das nicht kann, dem bleibt es frei die Werkstatt zu wechseln.
Ich muss dazu aber auch sagen, dass unsere Kunden meist besser situiert sind und nicht so aufs Geld schauen müssen (gerade die Audi und Porschekunden). Alle anderen bleiben 24Monate bis Garantieende oder bis der Leasingvertrag ausläuft.
Ich bringe immer meine eigenen Teile mit. Denn ich kaufe nur BMW Ersatzteile oder halt von wirklich Namhaften Herstellern..Das weiß meine Werkstatt auch..Ich bin da sehr pingelig..Mir kommt kein No Name Produkt ans oder ins Auto..Entweder original oder gar nicht..
re
Wenn du deine eigenen Sachen mitbringst zum verbauen, wie soll den dann noch die Sache mit der Garantie funktionieren, wenn mal was kaputt gehen sollte. Würde ich auch nicht machen als Werkstattleiter, weil wenn ich sowas zur Gewohnheit lassen werde, dann hab ich ja bald ne Menge Kunden vor meiner Tür die versuchen werden sich genau wegen sowas zu beschweren... dann heißt es nämlich "aber sie haben es doch eingebaut" ^^ das geht ja dann weiter bis vors Gericht 🙂
Ähnliche Themen
Re: re
Zitat:
Original geschrieben von Sebi_OG
Wenn du deine eigenen Sachen mitbringst zum verbauen, wie soll den dann noch die Sache mit der Garantie funktionieren, wenn mal was kaputt gehen sollte. Würde ich auch nicht machen als Werkstattleiter, weil wenn ich sowas zur Gewohnheit lassen werde, dann hab ich ja bald ne Menge Kunden vor meiner Tür die versuchen werden sich genau wegen sowas zu beschweren... dann heißt es nämlich "aber sie haben es doch eingebaut" ^^ das geht ja dann weiter bis vors Gericht 🙂
Meinst DU er hats jetzt verstanden?😁
Re: Re: re
Zitat:
Original geschrieben von Limo320
Meinst DU er hats jetzt verstanden?😁
10 mal hält besser!😁
Wer seine eigenen Teile mitbringt und a bissel was im Kopp hat,wird keinem Mechaniker die Schuld geben,wenn bspw. der Bremsbelag abbrennt,weil es doch bloß Hartpapier war.....
Ich zumindest würde erstmal Ursachenforschung betreiben,bevor ich mitm Finger auf nen Mech zeig.....
Greetz
Cap
Zitat:
Original geschrieben von CaptainFuture01
Wer seine eigenen Teile mitbringt und a bissel was im Kopp hat,wird keinem Mechaniker die Schuld geben,wenn bspw. der Bremsbelag abbrennt,weil es doch bloß Hartpapier war.....
Ich zumindest würde erstmal Ursachenforschung betreiben,bevor ich mitm Finger auf nen Mech zeig.....
Greetz
Cap
Tcha, da stehst du aber allein da, 99% der Kunden die ihre Teile mitbringen zeigen erstmal auf die Werkstatt.
ich habe auch das glück eine werkstatt zu haben wo ich mein zeug selbst mitbringen kann.da spart man schon eine menge kohle.die as. kostet mich da auch nur ca 35€.
Das Zurückweisen mitgebrachter Materialien mag rechlich zulässig sein, aber Aussagen, wie
Zitat:
xxx
Eine Werkstatt darf Dich selbst dann als Kunden zurückweisen, wenn denen Deine Nase nicht gefällt!
Ich denke, dass dich jede Werkstatt zurückweisen darf. Es ist keine Werkstatt verpflichtet, dir eine Leistung zu erbringe. Rein rechtlich gesehen darf sich jeder seine Kunden selbst aussuchen.
Das soll ein Kunde mal bei mir versuchen - ICH entscheide, welche Aufträge ich annehme und welche nicht!
sind spätestens seit April letzten Jahres leider komplett falsch (auch wenn es nur die wenigsten wissen):
http://bundesrecht.juris.de/agg/
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist auch auf zivilrechtliche Sachverhalte anwendbar (§2 Ziffer 7), wenn eine Benachteiligung im Sinne einer unter vergleichbaren Bedingungen anderen Personen angebotene Leistung einer bestimmten Person verweigert wird (§19 Ziffer 1 Unterpunkt 1).
Das Beste kommt aber noch: Wenn der Benachteiligte (dessen Nase dem Dienstleister [= Werkstatt] nicht passte) den Dienstleister wegen der Verweigerung der Leistung zivilrechtlich belangt, so steht der Dienstleister in der Beweislast (§22). Letzteres mit denkbar schlechten Karten, wenn er nach dem "Nasenfaktor" gehandelt hat.
Weiterhin ist Schadenersatz zu leisten (§21 Ziffer 2) und abweichende Vereinbarungen (wie z.B. AGB der Werkstatt, wobei diese dumm wäre, dort einen "Nasenfaktor" niederzuschreiben) haben keine Gültigkeit (§21 Ziffer 4).
Gruß
hl
Zitat:
Original geschrieben von herrlocke
Das Zurückweisen mitgebrachter Materialien mag rechlich zulässig sein, aber Aussagen, wie
sind spätestens seit April letzten Jahres leider komplett falsch (auch wenn es nur die wenigsten wissen):
http://bundesrecht.juris.de/agg/
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist auch auf zivilrechtliche Sachverhalte anwendbar (§2 Ziffer 7), wenn eine Benachteiligung im Sinne einer unter vergleichbaren Bedingungen anderen Personen angebotene Leistung einer bestimmten Person verweigert wird (§19 Ziffer 1 Unterpunkt 1).
Das Beste kommt aber noch: Wenn der Benachteiligte (dessen Nase dem Dienstleister [= Werkstatt] nicht passte) den Dienstleister wegen der Verweigerung der Leistung zivilrechtlich belangt, so steht der Dienstleister in der Beweislast (§22). Letzteres mit denkbar schlechten Karten, wenn er nach dem "Nasenfaktor" gehandelt hat.
Weiterhin ist Schadenersatz zu leisten (§21 Ziffer 2) und abweichende Vereinbarungen (wie z.B. AGB der Werkstatt, wobei diese dumm wäre, dort einen "Nasenfaktor" niederzuschreiben) haben keine Gültigkeit (§21 Ziffer 4).Gruß
hl
Es wird bestimmt keiner abgewiesen mit den Worten: Dein Nase ist krumm, geh hier weg!
So blöd müsste mal einer sein.
Wir haben auch eine bestimmte Klientel die wir nicht bedienen wollen. Wenn jemand ungepflegt ist und sich vor einen hinfläzt und dann noch mit Sido-Slang anfängt einem zu erzählen was man machen müsste, dann ist mein Terminplan leider voll.
Diese Personen mögen Rechnungen nicht und zahlen darum auch nicht. Und das Geld einzuklagen, …, da ist unser Terminplan besser voll.
Man man man...
Wenn die dir (aus welchem Grund auch immer) nicht helfen wollen, ist das deren Sache. Angenommen denen paßt deine Nase nicht, dann werden sie, zumindest wenn sie clever sind, dir das nicht auf die Selbige binden, sondern eben einfach nur "nein, machen wir nicht" sagen.
Und das dürfen sie definitiv, oder meinst du sie sind verpflichtet dir zu helfen? Sie können, wenn sie wollen, sie werden in den meisten Fällen auch, weil es gibt ja Geld 😉, aber müssen tut ne Werkstatt diesbezüglich nichts.
Grüße
LoL 😁 😁
Deine Nase ist krumm, daher bedienen wir dich nicht.. ja so blöd wird wohl keiner sein 😁
Wegen Zündkerzen und Luftfiler dich einplanen und 15€ verdienen... das macht doch keine Werkstatt....
Um das gemacht zu bekommen, sollte die Werkstatt dich schon kennen, dann fällt es noch unter Kundenservice....
Moin,
der elegante Weg einer Werkstatt einen Kunden abzulehnen ist der (zu hohe) Preis.
Wenn ich jemanden nicht bedienen möchte, dann kostet ein Ölwechsel halt nicht 80,- sondern 200,- EUR und schon wird der Kunde sich eine andere Werkstatt suchen 😉
Beste Grüße
Zitat:
Original geschrieben von RolandHB1
Moin,
der elegante Weg einer Werkstatt einen Kunden abzulehnen ist der (zu hohe) Preis.
Wenn ich jemanden nicht bedienen möchte, dann kostet ein Ölwechsel halt nicht 80,- sondern 200,- EUR und schon wird der Kunde sich eine andere Werkstatt suchen 😉
Beste Grüße
Obwohl, das ist auch ein schlechter Weg, denn zu hohe Preise sprechen sich rum und wenn der Chef das mitbekommt gibt’s einen auf den Deckel. Besser man ist in den nächsten 2 Wochen ausgebucht (fiktiv), das wirkt zu 99,99%.