Vielen Dank für die zahlreichen und hilfreichen Antworten.
Und als ob der Händler hier mitgelesen hätte, prangt nun fett "unfallfrei" in der Beschreibung.
Bei mobile.de steht das hier übrigens zum Thema:
Zitat:
Beschädigt sind Fahrzeuge mit unrepariertem, erheblichem Schaden, z. B. durch Verkehrsunfall, Brand, Hagel, Wasser, Motor- oder Getriebeschaden. Nicht gemeint ist damit: 1.) normaler Verschleiß; 2.) Bagatellschäden; 3.) ein ehemals verunfalltes, inzwischen aber repariertes Fahrzeug. Weiterhin gilt ein Fahrzeug nur dann als unfallfrei, wenn es noch nie einen erheblichen Unfallschaden erlitten hat. Darunter versteht man alle Schäden, die über einen Bagatellschaden hinausgehen (z. B. Kratzer im Lack). Auch wenn der Schaden sachgerecht repariert wurde, gilt das Fahrzeug nicht mehr als unfallfrei. Mit 'Fahrtauglich' ist schließlich gemeint, dass das Fahrzeug technisch in der Lage ist zu fahren (kein Motorschaden o. Ä.). Dies bezieht sich nicht auf Aspekte der Verkehrssicherheit oder die sonstige Verkehrstauglichkeit des Fahrzeugs.