Werkstatt verlangt Öl Einkauf Nachweis

VW Golf 8 (CD)

Hallo,

um meine Garantie wieder in Kraft treten zu lassen, fordert die VW Werkstatt wo ich die nächste Inspektion plane einen Einkauf Nachweis des bei der ersten Inspektion verwendeten Öls. Ist dies rechtens? Hat damit bereits jemand Erfahrung gemacht?
Die Rechnung der ersten Inspektion ist vorhanden.

74 Antworten

Also zu allen Punkten kann ich nichts sagen, aber zu Punkt 1:

Bremsflüssigkeit wird alle 2 Jahre gewechselt, das waren mal 3 Jahre, aber nicht beim Golf 8. ich glaube beim Golf 7 FL waren es noch 3 Jahre.

Somit ist an der Aussage der VW Werkstatt was dran.

Zitat:

@rheinlaendernord schrieb am 13. November 2024 um 19:46:55 Uhr:


Ich habe auch von anderen Werkstätten und Marken gehört das man aus Sicherheitsgründen kein mitgebrachtes Öl verwendet. Liegt vielleicht daran das die Motoren immer spezielles Öl brauchen, war vor 20 oder 30 Jahren einfacher.

Aus Sicherheitsgründen wohl eher weniger. Eher aus kommerziellen Gründen, um das teure, eigene Öl zu verkaufen, das auch nicht besser ist.

1. Nein, VW hat bei der Bremsflüssigkeit recht. Der neue Wartungsinvervall (QI6) beträgt beim Golf 8 dafür nur mehr 2 Jahre. Dieser wurde auch schon beim ersten Tausch an den neuen Serviceintervall angepasst.

2. Die Rechnung reicht nicht. Es muß zwingend auf der Rechnung angeführt sein, dass nach Herstellervorschrift gearbeitet wurde.

3. VW macht die Vorgaben für die Gewährleistung. Wenn auf der Rechnung nicht vermerkt ist, dass nach Herstellervorschrift gearbeitet wurde, dann ist es Essig mit weiterer Gewährleistung. Wenn hier durch Vorlage einer Rechnung für das Motoröl die Werksgarantie wieder aufleben kann, dann ist das ein großes Entgegenkommen seitens VW. Und das ist doch eher untypisch für VW.

Wenn man schon Arbeiten, welche im Zusammenhang mit der Gewährleistung stehen, nicht bei VW durchführen lässt, dann sollte man so klug sein und sich dabei genauestens an die Vorgaben von VW halten. Hier liegt also massives eigenes Fehlverhalten vor. Es wurde schlicht am falschen Platz gespart. 😉.

Wie will man denn die Garantie wieder aktivieren, wenn beim Service die Herstellervorgaben nicht eingehalten wurden?

Das Schiff ist doch gesunken, oder?

Die Freie Werkstatt wird doch jetzt keine neue Rechnung erstellen, wo draufsteht, dass nach Herstellervorgaben gearbeitet wurde. Da kommt doch dann der nicht durchgeführte Bremsflüssigkeitswechsel ins Spiel. Das war fällig und ist nicht gemacht worden.

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Ich denke auch, dass der Drops gelutscht ist.

Zitat:

@Marki_M. schrieb am 19. November 2024 um 19:45:07 Uhr:


Also zu allen Punkten kann ich nichts sagen, aber zu Punkt 1:

Bremsflüssigkeit wird alle 2 Jahre gewechselt, das waren mal 3 Jahre, aber nicht beim Golf 8. ich glaube beim Golf 7 FL waren es noch 3 Jahre.

Somit ist an der Aussage der VW Werkstatt was dran.

Beim Golf 8 soll die Wartung (es soll ja scheinbar nur noch eine geben, damals große Inspektion) alle 2 Jahre / 30 tkm gemacht werden. Wie kann es dann dazu kommen, dass jetzt die Inspektion dran ist und der Ölwechsel im November 2025 dran ist?

Ist bei mir auch:

Im Dezember der Ölwechsel, die Inspektion im März.

Ich habe schon einige gesehen, wo der Termin zusammen fällig ist. Da ich auch immer mal Kurzstrecke fahre, geht also auch mit 2 Terminen. Ich fahre auch nicht soviel wie z. B. Pendler.

Wer viel fährt, da wird das dann zusammenliegen. So meine Vermutung.

Aber wir schweifen hier ganz schön vom Thema ab. Die Frage mit der Garantie sollte schon beantwortet sein.

Ölwechel hat nichts mit Inspektion zu tun, das sind zwei vollkommen unabhängige Intervalle.

Zu deinen 3 Punkten wurde ja bereits alles gesagt, sehe hier ebenfalls keinerlei Fehler in der Auflistung, alles sauber so wie es da steht. Daher nur kurz:

1) Bremsflüssigkeit nach 2 Jahren
2) Verweis auf korrektes Öl ist üblich und nachvollziehbar
3) Garantie ruht bis geklärt ist, ob fehlerhaft gehandelt wurde von der freien Werke

Um das bereits in den Brunnen gefallene Kind ev. noch retten zu können, würde ich die freie Werkstatt um eine Bestätigung bitten, dass die Arbeiten an dem Fahrzeug am Datum xxx bei km-Stand xxx nach Herstellervorschrift durchgeführt wurde.

Offensichtlich reitet die VW-Werkstatt jetzt nur auf dem Öl rum...und nicht auf dem fehlenden Bremsflüssigkeitswechsel.

Für mich bleibt weiter ungeklärt, warum sich ein VW-Händler hier in die Garantiebedingungen einmischt...das ist eine Sache zwischen den Vertragspartnern Kunden als Garantienehmer und Hersteller als Garantiegeber.

Oder sollen dort Arbeiten über die Garantie vom VW-Händler ausgeführt abgerechnet werden?

Zitat:

@Danielson16V schrieb am 19. November 2024 um 22:13:27 Uhr:


1) Bremsflüssigkeit nach 2 Jahren

Bei Neufahrzeugen steht da eigentlich nach 3 Jahren. Dann alle 2 Jahre.

Sind aber 2 Jahre. Wurde bei meiner 1. Inspektion nach 2 Jahren gewechselt.

Zitat:

@fluffy_20 schrieb am 20. November 2024 um 09:07:22 Uhr:



Zitat:

@Danielson16V schrieb am 19. November 2024 um 22:13:27 Uhr:


1) Bremsflüssigkeit nach 2 Jahren

Bei Neufahrzeugen steht da eigentlich nach 3 Jahren. Dann alle 2 Jahre.

Wie bitte? Dann wäre der Intervall wie folgt

Jahr 2 Inspektion ohne BFK

Jahr 3 nur BFK

Jahr 4 Inspektion ohne BFK

Jahr 5 nur BFK

und so weiter...

Wozu hätte VW dann alles auf 2 Jahre umgestellt, wenn man nach dem zweiten Jahr ohnehin wieder jährlich zur Inspektion fahren muß?

Wartungsintervall QI6 bedeutet von Beginn an, dass die BFK alle 2 Jahre zu wechseln ist. Ob einem das nun gefällt oder nicht. 😉.

Wer es nicht glaubt, der möge sich die ab Modelljahr 2021 geänderten Servicetabellen von erwin downloaden.

Um die BFK geht es ja ohnehin nicht in diesem Thread. Das Problem ist der fehlende Nachweis für den Ölwechsel gemäß Herstellervorschrift.

Zitat:

@fluffy_20 schrieb am 20. November 2024 um 09:07:22 Uhr:



Zitat:

@Danielson16V schrieb am 19. November 2024 um 22:13:27 Uhr:


1) Bremsflüssigkeit nach 2 Jahren

Bei Neufahrzeugen steht da eigentlich nach 3 Jahren. Dann alle 2 Jahre.

Das galt früher....bei VAG, aber auch bei anderen Herstellern...jetzt sind es bei VW 2 Jahre...wurde bei meinem G8 von VW auch nach 2 Jahren mitgemacht.

Hintergrund für die 3 Jahre war die Anlehnung an die 3 Jahres TÜV-Frist für Neufahrzeuge...danach alle 2 Jahre weiter.

Zitat:

@Marki_M. schrieb am 20. November 2024 um 09:10:19 Uhr:


Sind aber 2 Jahre. Wurde bei meiner 1. Inspektion nach 2 Jahren gewechselt.

Wundert mich nur, dass das Fahrzeug EZ 2021 ist und 2023 zur Inspektion war und jetzt wieder die Inspektion angezeigt wird im Fahrzeug, nach einem Jahr?

Warte habe es mal angehängt. Dann stimmt das mit den 2 Jahren.
Aber sehr komisch. 😉 In Schweden oder Frankreich könnt ihr 3 Jahre warten ..🙂))

Ich mach das nächstes Jahr nach so 3,5 Jahren. Bremst noch gut ..🙂)

Modelljahr 2022

Bremse
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