Zum Notruf und dem angeblichen Softwareproblem stellt sich die Frage, warum das Softwareproblem dann nicht gelöst wird?
Zum Side Assist, können wir dir hier alles Mögliche raten...aber letztlich kommt es auf die Einsicht und Auffassung des Garantie-/Gewährleistungsgebers an.
Entweder ist es ein Garantieschaden, dann zahlt diese auch nach deren Bedingungen...oder es ist ein Reparaturschaden nach Unfall VOR(???) Kauf, dann greift die Gewährleistung...bei Kauf im Oktober 2024 dürfte die Beweislast bei dir liegen...was hier aber einfach zu beweisen wäre, da dieser Reparaturschaden als Mangel bereits beim Kauf vorlag.
Wenn du denen das so verklickerst, sollte das für dich zufriedenstellend ausgehen.