Welchen Ausweis von Polizisten verlangen???
Hi,
ich war auf dem Weg heut morgen zur Arbeit. Es war grau und hat geregnet, ich hatte Abblendlicht und NSW an.
Hält mich ein Polizist vor einer Schule an und fragt mich, ob ich Nebel sehe und warum ich mit den NSW fahre. Ich sagte, wenn er keinen Nebel sieht, sehe ich wohl bestimmt auch keinen und nach §17 StVO Abs. 3 ist die Benutzung der NSW durch die erhebliche Sichtbehinderung durch Regen legitim, Scheibenwischer waren auf Dauerwischen. Er meinte, dass es jeder behaupten kann, ich solle die NSW sofort ausmachen und lieber nochmal in der StVO lesen. Da ich unter Zeitdruck stand hab ich nicht groß diskutiert und eh die mir im Regen mein Auto auseinandernehmen zur Kontrolle hab ich ja und amen gesagt und durfte weiter.
Was lass ich mir von einem Polizisten zeigen, wenn er vielleicht ein Bußgeld verhängt hätte und ich in Widerspruch gehe??? Brauch ich ne Dienstnummer oder was genau? Normalerweise lassen die sich ja von uns Autofahrern die Dokumente zeigen :-)
56 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von gwak
Doch, die gibts. Schau Dir mal den Passus an. Das ist ein Gummiparagraph, so schön vage ist der gehalten. Was der Autofahrer als Grund zum Einschalten sieht, muss der Polizist noch lange nicht genauso sehen.Zitat:
Original geschrieben von wing2579
es gibt keine ermessensache bei bestehenden §!
das letzte wort hat immer ein richter und gsd dein waldmeister 😁.
bestes mir bekanntes beispiel sind die Hamburger berge. dort war bis vor wenigen jahren 120km/h bei nässe...
so aber "nässe" ist per gesetz nicht definiert.
eine zivilstreife stoppte einen GT3 fahrer mit 230km/h bei regen und wollte ihm den lappen abnehmen. der gute herr (hambuger Top anwalt) klage mit der begründung, es sei ja keine "nässe" vorhanden gewesen.
der richter lies ein gutachten erstellen, daraus folgte das "nässe" eingeschlossener wasserfilm von 1 cm höhe ist. das lustige an diesen 1cm, das ist rein technisch auf 98% aller autobahnen in deutschland garnet möglich. selbst auf neuen 100% ebenen bildet sich kein 1cm hoher wasserfilm. das wäre auqaplaning pur...
naja, 14tage später waren dann alle 120 tempolimits bei regen weg und bis heute gab es trotz steilkurve (wer es kenn) und regen keinen unfall...
mfg
Zitat:
Original geschrieben von wing2579
...
der richter lies ein gutachten erstellen, daraus folgte das "nässe" eingeschlossener wasserfilm von 1 cm höhe ist. das lustige an diesen 1cm, das ist rein technisch auf 98% aller autobahnen in deutschland garnet möglich. selbst auf neuen 100% ebenen bildet sich kein 1cm hoher wasserfilm. das wäre auqaplaning pur...
Woraus zu schließen wäre, dass ich zukünftig bei Tempolimits mit dem Zusatz "Bei Nässe" meinen Zustand der völligen Entspannung nicht aufgeben muss, weil ich im Zweifelsfall eh nicht bezahlen muss??? 🙂
Haste da mal ein Aktenzeichen???
Ciao & Grüße
Marc
Zitat:
Original geschrieben von Netsmurf
Woraus zu schließen wäre, dass ich zukünftig bei Tempolimits mit dem Zusatz "Bei Nässe" meinen Zustand der völligen Entspannung nicht aufgeben muss, weil ich im Zweifelsfall eh nicht bezahlen muss??? 🙂Zitat:
Original geschrieben von wing2579
...
der richter lies ein gutachten erstellen, daraus folgte das "nässe" eingeschlossener wasserfilm von 1 cm höhe ist. das lustige an diesen 1cm, das ist rein technisch auf 98% aller autobahnen in deutschland garnet möglich. selbst auf neuen 100% ebenen bildet sich kein 1cm hoher wasserfilm. das wäre auqaplaning pur...Haste da mal ein Aktenzeichen???
Ciao & Grüße
Marc
nope,
könnte dir nur per PN die person nennen, die geklagt hat...
mfg
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Zitat:
Original geschrieben von wing2579
Na komm schon Raik! 😉 Das sind die Harburger-Berge 😁 Wir "Umland-Harburger" wollen doch mit Hamburg gar nix zu tun haben (außer dort Arbeiten)! 🙂Zitat:
bestes mir bekanntes beispiel sind die Hamburger berge. dort war bis vor wenigen jahren 120km/h bei nässe...
Viele Grüße nach WL
Zitat:
Original geschrieben von ThaFUBU
bei mir kriegen die nebler jungs immer bi-xenon, anders hilfts nicht
Das könnte auch Kontraproduktiv sein...
so mit halb abgelöster Netzhaut sieht der dann noch weniger und fährt in Zunkunft dann mit Neblern und Fernlicht...
Ein Freund von mir lässt bei Nässe immer abstimmen. 4 Jungs im Auto, leichter Regen und dann 120 - bei - Nässe - Schild.
"Wer ist für Regen?"
einer
"Wer ist für kein Regen?"
drei.
"Also, demokratisch abgestimmt und beschlossen, es ist nicht nass. Also Vollgas."
Sicher hat ein Richter das letzte Wort und in sein Ermessen fällt, ob man zahlt oder nicht. Im Fall der oben erwähnten Nässe, der gefahrenen Geschwindigkeit und sich möglicherweise daraus ergebenden Konsequenz für den Fahrer, war ein dagegen Angehen sicher lohnenswert. Aber dieses Gerichtsurteil erteilt keinen Freibrief für alle anderen Fälle von zu schnellen Fahren bei Nässe.
Bei den Nebellampen gehts aber nur um 10€. Für so eine Lapalie würde ich meinen Rechtsschutz nicht riskieren. Die RSVs kassieren gerne Prämie aber kündigen noch lieber, wenn man sie "über Gebühr" in Anspruch genommen hat.
Es sind Einzelfallentscheidungen und damit nicht relevant für andere Fälle. Vor Gericht bekommst du kein Recht, sondern ein Urteil.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von wing2579
das letzte wort hat immer ein richter und gsd dein waldmeister 😁.Zitat:
Original geschrieben von gwak
Doch, die gibts. Schau Dir mal den Passus an. Das ist ein Gummiparagraph, so schön vage ist der gehalten. Was der Autofahrer als Grund zum Einschalten sieht, muss der Polizist noch lange nicht genauso sehen.
bestes mir bekanntes beispiel sind die Hamburger berge. dort war bis vor wenigen jahren 120km/h bei nässe...
so aber "nässe" ist per gesetz nicht definiert.
eine zivilstreife stoppte einen GT3 fahrer mit 230km/h bei regen und wollte ihm den lappen abnehmen. der gute herr (hambuger Top anwalt) klage mit der begründung, es sei ja keine "nässe" vorhanden gewesen.
der richter lies ein gutachten erstellen, daraus folgte das "nässe" eingeschlossener wasserfilm von 1 cm höhe ist. das lustige an diesen 1cm, das ist rein technisch auf 98% aller autobahnen in deutschland garnet möglich. selbst auf neuen 100% ebenen bildet sich kein 1cm hoher wasserfilm. das wäre auqaplaning pur...
naja, 14tage später waren dann alle 120 tempolimits bei regen weg und bis heute gab es trotz steilkurve (wer es kenn) und regen keinen unfall...
mfg
Geile Story, ich habe mich immer schon gewundert warum die schlider wech sind ... jetzt weiss ich es. Danke. ( ich weiss es kommt ein wenig sarkastisch rüber ist aber ernst gemeint )
Zitat:
Original geschrieben von noci86
wie schaff ich es denn, dass die NSW alleine leuchten?bei mir geht das nur in verbindung mit dem abblendlícht...
Zum einen ist das gar nicht möglich, zum anderen was erhoffst du dir davon???
Ich habe die Hella Tagfahrleuchten verbaut, aber diese haben auch eine ganz andere Ausleuchtung als NSW.
Gruß
Dienstnummer gibt es nicht. Damit macht man sich höchstens lächerlich bei der Rennleitung.
Sei doch froh, dass du mit ner mündlichen Verwarnung davongekommen bist.
Wofür sind Nebelscheinwerfer eigentlich da?
Bei starkem Nebel oder Schneefall (von mir aus auch Regen) kann es sein, dass die Abblendlichter die Nebelwand anstrahlen, das Licht wieder reflektiert wird und man so vom eigenen Abblendlicht geblendet wird.
Die Nebelscheinwerfer strahlen aus einem anderen Winkel und mit viel weniger Reichweite auf die Strasse. So wird das Licht kaum reflektiert und man wird nicht mehr geblendet.
Das bringt aber nur was wenn man auch die Abblendlichter ausschaltet! Ergo ist es total sinnfrei, mit Abblendlicht UND NSW zu fahren. Außerdem dürfte man nur so schnell fahren, wie die NSW reichen.
Ich bin öfter auf Landstrassen unterwegs, dort musste ich erst drei mal die Nebelscheinwerfer benutzen. 2x Nebel und 1x sehr sehr starker Schneefall. Man hat außer weiß nichts mehr gesehen. Standlicht+NSW an und weiter gings... 😉 Da war dann aber auch so schlechte sicht, dass man auch die NSL eingeschaltet hat.
Bei Regen kann ich mir nicht vorstellen, wie da Licht zurückgeworfen werden soll. Aber wenn dann müsste es aus Eimern gießen.
NSW blenden bei nasser Fahrbahn übrigens ganz schön, denn das Licht wird von der nassen Fahrbahn schön nach schräg oben reflektiert. Besonders nachts im Regen sehr unangenehm.
Zitat:
Original geschrieben von Snickerz
Dienstnummer gibt es nicht. Damit macht man sich höchstens lächerlich bei der Rennleitung.
Sei doch froh, dass du mit ner mündlichen Verwarnung davongekommen bist.Wofür sind Nebelscheinwerfer eigentlich da?
ich hab nur einmal in meinem ganzen autofahrerleben nebelscheinwerfer gebraucht.
das war in nem sumpfgebiet morgend kurz vor 7 uhr. sichtweite unter 5meter. mit abblendlicht hatte man ab anfang motorhaube nur ne weisse wand...
da entsinnte ich meiner nebelscheinwerfer und bin nur mit neblern und stnadlich weitergefahren. da hatte man aufgrund der niedrigeren strahlungshöhe ca. 15meter sicht!
hatte das selbe nochmal mit nem auto mit xenon, da brach sich das licht nicht so extrem und die nebelleuchten waren eigentlich ünberflüssig...
seitdem halt ich nebelleuchten bei nem xenonfahrzeug für absolut überflüssig...
mfg
@Snickerz
Sehr schön auf den Punkt gebracht! 😉
Bleibt nur noch ein Argument für die Nebler - Ohne sieht das Auto so nackt aus! 😁