Welchen Ausweis von Polizisten verlangen???

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hi,
ich war auf dem Weg heut morgen zur Arbeit. Es war grau und hat geregnet, ich hatte Abblendlicht und NSW an.
Hält mich ein Polizist vor einer Schule an und fragt mich, ob ich Nebel sehe und warum ich mit den NSW fahre. Ich sagte, wenn er keinen Nebel sieht, sehe ich wohl bestimmt auch keinen und nach §17 StVO Abs. 3 ist die Benutzung der NSW durch die erhebliche Sichtbehinderung durch Regen legitim, Scheibenwischer waren auf Dauerwischen. Er meinte, dass es jeder behaupten kann, ich solle die NSW sofort ausmachen und lieber nochmal in der StVO lesen. Da ich unter Zeitdruck stand hab ich nicht groß diskutiert und eh die mir im Regen mein Auto auseinandernehmen zur Kontrolle hab ich ja und amen gesagt und durfte weiter.

Was lass ich mir von einem Polizisten zeigen, wenn er vielleicht ein Bußgeld verhängt hätte und ich in Widerspruch gehe??? Brauch ich ne Dienstnummer oder was genau? Normalerweise lassen die sich ja von uns Autofahrern die Dokumente zeigen :-)

56 Antworten

Zitat:

Zitat:

Ich hab' mal gehört so etwas wie eine Dienstnummer gehört in schlechte amerikanische Spielfilme.
In Deutschland gibt es das nicht, oder doch?
 
 
Doch jeder PB hat eine Dienstnr und nen Ausweis, der einmalig ist!!!
Ich kenn mal ne Geschichte, da hatte ein PB die Dienstausweisnr 007....🙄
und als sich ein Bürger über den beschweren wollte, und nach Namen und Dienstausweinr fragte sagte der PB: Mein Name is....  und Ausweisnr. 007.....
das stimmte auch, nur der Bürger kam sich verarscht vor....
Der wurde dann sehr aggressiv......😛

in der stadt nicht erlaubt, die nsw, hab schon 10€ bezahlt deswegen!
antwort des herrn gelangweilten staatsdieners mit lustigem kostüm..."in der stadt nicht elaubt...nen 10ner her(..oder wollte er sich nur brötchen holen.?)

neeee...das kostet wirklich n zehner....
 
tatbestandsnr: 117142.
Sie benutzten missbräuchlich die Nebelscheinwerfer...
§§ 17 III, 49 StVO i.V.m. 24 StVG

na da bin ich ja beruhigt, dass der nette mann nur seine (schweißtreibende) arbeit getan hat, ich elender verbrecher, ich!🙂😎!

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Zitat:

Original geschrieben von orbit1


na da bin ich ja beruhigt, dass der nette mann nur seine (schweißtreibende) arbeit getan hat, ich elender verbrecher, ich!🙂😎!
 
Manchmal is es anstrengender als man denkt.... 🙄

Zitat:

Original geschrieben von Polo5000

Zitat:

Original geschrieben von Polo5000



Zitat:

Original geschrieben von orbit1


na da bin ich ja beruhigt, dass der nette mann nur seine (schweißtreibende) arbeit getan hat, ich elender verbrecher, ich!🙂😎!
 
Manchmal is es anstrengender als man denkt.... 🙄
 

jaja, ich weiß nachts um drei den sanikasten checken und tüv plakette ablesen, aber man soll ja nicht alle mit der selben bürste kämmen,hr.pom!

Zitat:

Original geschrieben von orbit1



Zitat:

Original geschrieben von Polo5000


 
 
 

Zitat:

Original geschrieben von orbit1



Zitat:

Original geschrieben von Polo5000


 
 
 
 
 
jaja, ich weiß nachts um drei den sanikasten checken und tüv plakette ablesen, aber man soll ja nicht alle mit der selben bürste kämmen,hr.pom!
hr, pom???

Das ist vollkommen korrekt, dass Tatbestand unter Beachtung der genannten §§ einen 10er kostet. Dh. also bei missbräuchlicher Nutzung (für meine Begriffe: bei klarem Wetter und Sonnenschein oder bei Nacht, Dämmerung, in Tiefgaragen, Parkhäusern, Tunnels)

Daher gehe ich davon aus, dass orbit1 die NSW auch nicht bei Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Starkregen an hatte.

Es gibt DEFINITIV kein generelles Verbot der NSW in der Stadt ! ! !
Diese Begründung des Schutzmannes ist schlichtweg falsch und ist wahrscheinlich wirklich nur zur Finanzierung des Frühstücksbrötchens dienlich.

pom=polizeiobermeister , oder nich?

Ich schätze mal, dass es Ermessenssache der Rennleitung ist, ob eine erhebliche Sichtbehinderung vorliegt, die die Inbetriebnahme der Nebellampen notwendig macht. Der Polizist scheint sich aber selber nicht sicher gewesen zu sein, denn sonst hätte er den Paragraphen vorgebetet und seinen Obolus eingezogen.

Früher stand auf der Rechnung immer Amtsbezeichnung und Name und Dienststelle des Anzeigers, damit man weiß, wem man danken kann.

Zitat:

Original geschrieben von orbit1


pom=polizeiobermeister , oder nich?
das stimmt, trifft aber bei mir nicht zu....
PKA= Polizeikommissaranwärter......
noch  2 Semester dann bin ich auch fertig und bereit für die Straße.....naja ...zumindest den Dozenten nach....😁
 
Lustig is, dass viele Bürger immernoch Herr Wachtmeister sagen...😉

Zitat:

Original geschrieben von gwak


Ich schätze mal, dass es Ermessenssache der Rennleitung ist, ob eine erhebliche Sichtbehinderung vorliegt, die die Inbetriebnahme der Nebellampen notwendig macht. Der Polizist scheint sich aber selber nicht sicher gewesen zu sein, denn sonst hätte er den Paragraphen vorgebetet und seinen Obolus eingezogen.

Früher stand auf der Rechnung immer Amtsbezeichnung und Name und Dienststelle des Anzeigers, damit man weiß, wem man danken kann.

es gibt keine ermessensache bei bestehenden §!

hab mich selber schonmal mit nen Polizisten angelegt, der wollte mir erklären, das ich ihn nicht überholen darf, wenn er ausserorts 80km/h fährt....

leute kein mensch ist unfehltbar! also immer feundlich bleiden und es ist immer besser sich ein bissel dumm zu stellen...

ich muss mir heute immernoch anhören: "also herr dokor henke" und ich jedes mal "danke aber mit 24 war das rekordverdächtig..."

mfg

Eine erhebliche Sichtbehinderung liegt vor wenn die Sichtweite auf 80-100m eingeschränkt ist.
Ich könnte mich aber jetzt beim besten Willen nicht daran erinnern das ich die letzten 20 Jahre durch Regen eine dermaßen schlechte Sicht hatte.
 
Im großen und Ganzen lässt sich feststellen das zu 90% die NSW als Potenzverstärker herhalten müssen.
😁 Wer`s nötig hat.

Ja heute Morgen, da kamen sie mir wieder entgegen die Nebelscheinwerferblender.
Bei nasser Fahrbahn soll mit mal einer Sagen, dass die nicht blenden!
Nebelscheinwerfer sind nur bei einer erheblichen Sichtbehinderung zu verwenden.
Da geht es bei er Rechtsprechung so um 50-150 m. Da darf es schon ganz schön regnen, damit das unterschritten wird!
Am liebsten würde ich diesen netten Verkehrsteilnehmern immer mit der Leuchtkraft meiner Bi-Xenonschweinwerfer auf deren Fehlverhalten hinweisen. Da die Meißten das aber eh nicht raffen werden, warum ich jetzt aufblende und ich auch nicht den Verkehr gefährden will, schau ich halt weg und wünsche ihnen insgeheim genau dass, was dir heut passiert ist, schade dass du nicht 10 EUR löhen musstest😠

Aber ich sehe grad, Sir Donald hat schon alles gesagt

Zitat:

Original geschrieben von wing2579



es gibt keine ermessensache bei bestehenden §!

Doch, die gibts. Schau Dir mal den Passus an. Das ist ein Gummiparagraph, so schön vage ist der gehalten. Was der Autofahrer als Grund zum Einschalten sieht, muss der Polizist noch lange nicht genauso sehen.

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