Welchen Ausweis von Polizisten verlangen???
Hi,
ich war auf dem Weg heut morgen zur Arbeit. Es war grau und hat geregnet, ich hatte Abblendlicht und NSW an.
Hält mich ein Polizist vor einer Schule an und fragt mich, ob ich Nebel sehe und warum ich mit den NSW fahre. Ich sagte, wenn er keinen Nebel sieht, sehe ich wohl bestimmt auch keinen und nach §17 StVO Abs. 3 ist die Benutzung der NSW durch die erhebliche Sichtbehinderung durch Regen legitim, Scheibenwischer waren auf Dauerwischen. Er meinte, dass es jeder behaupten kann, ich solle die NSW sofort ausmachen und lieber nochmal in der StVO lesen. Da ich unter Zeitdruck stand hab ich nicht groß diskutiert und eh die mir im Regen mein Auto auseinandernehmen zur Kontrolle hab ich ja und amen gesagt und durfte weiter.
Was lass ich mir von einem Polizisten zeigen, wenn er vielleicht ein Bußgeld verhängt hätte und ich in Widerspruch gehe??? Brauch ich ne Dienstnummer oder was genau? Normalerweise lassen die sich ja von uns Autofahrern die Dokumente zeigen :-)
56 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von ThaFUBU
bei mir kriegen die nebler jungs immer bi-xenon, anders hilfts nicht
Bi-Xenon bedeutet, dass Du einen Xenon-Brenner hast und einen Halogen-Fernscheinwerfer pro Seite.
Wenn das Abblendlicht angeschalten ist und Du das Fernlicht einschaltest, wird eine Blende im Brenner bewegt (dadurch Fernlicht-Ausleuchtung) und der Halogenscheinwerfer dazugeschalten.
Ist das Licht aus und Du betätigst die Lichthupe, wird nur der Halogenscheinwerfer aktiviert.
Zitat:
Original geschrieben von orbit1
in der stadt nicht erlaubt, die nsw, hab schon 10€ bezahlt deswegen!
antwort des herrn gelangweilten staatsdieners mit lustigem kostüm..."in der stadt nicht elaubt...nen 10ner her(..oder wollte er sich nur brötchen holen.?)
schön blöd von dir das zu zahlen!
nsw sind nämlich auch in der stadt erlaubt!
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
schön blöd von dir das zu zahlen!Zitat:
Original geschrieben von orbit1
in der stadt nicht erlaubt, die nsw, hab schon 10€ bezahlt deswegen!
antwort des herrn gelangweilten staatsdieners mit lustigem kostüm..."in der stadt nicht elaubt...nen 10ner her(..oder wollte er sich nur brötchen holen.?)
nsw sind nämlich auch in der stadt erlaubt!
jo aber nur unter bestimmten bedingungen
Zitat:
Original geschrieben von General83
jo aber nur unter bestimmten bedingungenZitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
schön blöd von dir das zu zahlen!
nsw sind nämlich auch in der stadt erlaubt!
davon, dass die grundvorraussetzungen für den betrieb der nsw bestanden, ging ich eigentlich aus.....
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Ihr habt Probleme,
ich fahre in Österreich immer nur mit NSW, da man sie dort als Tagfahrlicht benutzen darf, dazu sind meine noch gelb und das sieht beim roten BMW scharf aus :-P
Zitat:
Original geschrieben von wing2579
Zitat:
bestes mir bekanntes beispiel sind die Hamburger berge. dort war bis vor wenigen jahren 120km/h bei nässe...
so aber "nässe" ist per gesetz nicht definiert.
eine zivilstreife stoppte einen GT3 fahrer mit 230km/h bei regen und wollte ihm den lappen abnehmen. der gute herr (hambuger Top anwalt) klage mit der begründung, es sei ja keine "nässe" vorhanden gewesen.
der richter lies ein gutachten erstellen, daraus folgte das "nässe" eingeschlossener wasserfilm von 1 cm höhe ist. das lustige an diesen 1cm, das ist rein technisch auf 98% aller autobahnen in deutschland garnet möglich. selbst auf neuen 100% ebenen bildet sich kein 1cm hoher wasserfilm. das wäre auqaplaning pur...
😁 Hamburg und Berge in einem Wort ist der Brüller des Tages.
Könntest du mal versuchen an das Aktenzeichen des Urteils zu kommen?
Aber um einige wieder auf den Boden zurückzuholen,wenn es sich nicht um einen Topanwalt gehandelt hätte wäre das Urteil mit Sicherheit anderst ausgefallen und wird auch bei einem 08/15 Bürger immer noch anderst ausfallen.Da ist der Schein bei 230 im Regen weg,auch wenn man sich auf dieses Urteil berufen sollte.bei dem sich noch die Frage stellt ob da das Amtsgericht wirklich letzte Instanz war.
Zitat:
Original geschrieben von He Bad
Zitat:
Original geschrieben von He Bad
Bi-Xenon bedeutet, dass Du einen Xenon-Brenner hast und einen Halogen-Fernscheinwerfer pro Seite.Zitat:
Original geschrieben von ThaFUBU
bei mir kriegen die nebler jungs immer bi-xenon, anders hilfts nicht
Wenn das Abblendlicht angeschalten ist und Du das Fernlicht einschaltest, wird eine Blende im Brenner bewegt (dadurch Fernlicht-Ausleuchtung) und der Halogenscheinwerfer dazugeschalten.
Ist das Licht aus und Du betätigst die Lichthupe, wird nur der Halogenscheinwerfer aktiviert.
fahre immer mit licht, gibt aber genug dunkle autos die im wäldchen ohne fahren, naja nicht mein leben .....
doch, wenn du sie übersiehst!!!
heute ist bei uns wieder so ein extremer grauer regentag und ich hätte auch fast einen übersehen, der kein licht anhatte, alle anderen hatten welches.
Zitat:
Zitat:
Original geschrieben von ThaFUBU
bei mir kriegen die nebler jungs immer bi-xenon, anders hilfts nicht
da gibts halt bi-xenon zurück (wenn ich nicht mit dem golf unterwegs bin)
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Deswegen heißen die ja auch Harburger-Berge! 😉 Immerhin ist der Kiekeberg 113!!! Meter hoch! 😁 Da kann die globale Erderwärmung ruhig kommen.Zitat:
😁 Hamburg und Berge in einem Wort ist der Brüller des Tages.
Zitat:
Original geschrieben von }Z{
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Deswegen heißen die ja auch Harburger-Berge! 😉 Immerhin ist der Kiekeberg 127!!! Meter hoch! 😁 Da kann die globale Erderwärmung ruhig kommen.
Zitat:
Original geschrieben von }Z{
und hat nen skilift 😁Zitat:
Original geschrieben von }Z{
mal schauen was der winter bringt, ne gefroren alster wäre mal wieder geil...
die Harburger berge sind ne reine LKW-Chaosrennstrecke...
ich weis bis heute noch nicht, warum kein druchgehendes überhohlverbot für lkws vor und hinterm elbtunnel herrschen...
aber so ist das halt wenn niedersachen und hh auf 1 fahrtstrecke wirken...
mfg