Welchen Ausweis von Polizisten verlangen???
Hi,
ich war auf dem Weg heut morgen zur Arbeit. Es war grau und hat geregnet, ich hatte Abblendlicht und NSW an.
Hält mich ein Polizist vor einer Schule an und fragt mich, ob ich Nebel sehe und warum ich mit den NSW fahre. Ich sagte, wenn er keinen Nebel sieht, sehe ich wohl bestimmt auch keinen und nach §17 StVO Abs. 3 ist die Benutzung der NSW durch die erhebliche Sichtbehinderung durch Regen legitim, Scheibenwischer waren auf Dauerwischen. Er meinte, dass es jeder behaupten kann, ich solle die NSW sofort ausmachen und lieber nochmal in der StVO lesen. Da ich unter Zeitdruck stand hab ich nicht groß diskutiert und eh die mir im Regen mein Auto auseinandernehmen zur Kontrolle hab ich ja und amen gesagt und durfte weiter.
Was lass ich mir von einem Polizisten zeigen, wenn er vielleicht ein Bußgeld verhängt hätte und ich in Widerspruch gehe??? Brauch ich ne Dienstnummer oder was genau? Normalerweise lassen die sich ja von uns Autofahrern die Dokumente zeigen :-)
56 Antworten
Ich bin ein Fan von Leuten, die in der Stadt bei Regen sofort die NSl einschalten ....... 😠
Es ist in der Stadt nicht erlaubt und dass ist auch gut so.
Schon mal was von "Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer" gehört ...?
Antares
Bin ja kein "beim ersten Tropfen" mit NSW Fahrer, aber hat ja ordentlich geregnet. Hat mit Rücksicht nix zu tun, die blenden ja nicht.
Hör ich zum ersten Mal, dass die in der Stadt verboten sind, §17 der sich ja ausschließlich und umfassend mit der Beleuchtung von Kfz befasst weist darauf gar nicht hin???
Woher wisst ihr das? Da steht doch nur, dass Fernlicht (logisch) verboten ist...
Ich hatte mich verlesen und NSL gelesen ...... 😎
§ 17 Beleuchtung
(...)
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
usw. usw . usw.
Laut Bußgeldkatalog sind da mal eben 10 Euro fällig
Zitat:
Beleuchtung
73 Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen nicht oder nicht vorschriftsmäßig benutzt, obwohl die Sichtverhältnisse es erforderten, oder nicht rechtzeitig abgeblendet oder Beleuchtungseinrichtungen in verdecktem oder beschmutztem Zustand benutzt
Mit Gefährdung anderer 15 Euro
Mit Sachbeschädigung 35 Euro
Schau mal hier
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Zitat:
Original geschrieben von Antares
Ich hatte mich verlesen und NSL gelesen ...... 😎§ 17 Beleuchtung
(...)
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein.
usw. usw . usw.
dann hat golfDD doch recht. NSW sind also bei starkem regen erlaubt!
Danke, schön und gut, aber bezieht sich der Text ja wieder auf die NSL mit den 50m.
Ich will mich ja nicht verteidigen und bin auch kein Proll der mit den NSW in der Tiefgarage angibt, aber suche halt nur die gültige Rechtsquelle, die mir untersagt in der Stadt am Tag bei Sichtbehinderung durch Regen mit NSW zu fahren, wie orbit1 das sagt.
Lt. StVO dürfte ich ja sogar nur mit Standlicht und NSW fahren, aber darum geht es ja nicht.
Ja, im Prinzip könntest Du die NSW immer benutzen, wenn ......
§52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten
(1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit 2 Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer. Sie dürfen nicht höher als die am Fahrzeug befindlichen Scheinwerfer für Abblendlicht angebracht sein. Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, daß sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können.
Nebelscheinwerfer müssen einstellbar und an dafür geeigneten Teilen der Fahrzeuge so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Sie müssen so eingestellt sein, daß eine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer nicht zu erwarten ist. Die Blendung gilt als behoben, wenn die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor jedem einzelnen Nebelscheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber bei Nennspannung an den Klemmen der Scheinwerferlampe nicht mehr als 1 lx beträgt.
usw.. usw .. usw ...
Das heißt im Klartext : Sind die NSW mit dem äußeren Rand usw. usw. nicht mehr als 400 mm von der äußeren Fahrzeugkante entfernt, können die brennen wie sie wollen. Mit Standlicht, mit Abblendlicht sogar mit Fernlicht - oder mit allen zusammen.
Aber leider nicht alleine -
Mahlzeit Gemeinde,
wieder mal ganz grosses Kino hier. Der TE fragt nach `welche Legitimation`und irgendwelche Gutmenschen haben nichts besseres zu tun, als ihm mit irgendwelchen Paragraphen zu kommen.😕🙄 Geht doch ins Sicherheitsforum, da gibt´s genug andere, mit denen ihr euch darüber auslassen könnt.
@TE:
Lass dir den Namen nennen sowie den Dienstausweis zeigen, auf weitere Nachfrage muss auch die Dienstnummer genannt werden.
mfg
invisible_ghost
wie schaff ich es denn, dass die NSW alleine leuchten?
bei mir geht das nur in verbindung mit dem abblendlícht...
Grüße und Danke an meinen Nachbarn aus DW!
Auf die §§ sind wir ja nur gekommen, da orbit1 meinte, dass NSW in der Stadt verboten sind und ich keine Rechtsquelle dazu finden konnte, ich reite den ganzen Tag auf §§ des BGB und HGB rum, daher die ist die Diskussion auch ganz ok meinerseits...
Es ist technisch ja auch gar nicht über die Schalterstellungen möglich nur mit NSW zu fahren, aber nicht nur bei VW. Ich sag mal vorsichtig bei fast allen Serienlösungen aller Hersteller geht das nicht. Mir fällt auch keiner ein wo es geht. Aber wenn mit Abblendlicht, dann gehts auch mit Standlicht, aber eben nicht "alleine".
@Nachbar,
Gruss zurück, gern geschehen!😉
Um aber nochmal zu den § zu kommen, mich nervt das in letzter Zeit hier immer schlimmer werdende herumreiten auf irgendwelchen Vorschriften, § usw..... Deine Frage war auf die Legitimation des Schutzmannes gerichtet, nicht einer der Moralwächter hat darauf geantwortet. Aber ist ja auch egal, gibt wichtigeres.
Verregnete Grüsse
invisible_ghost
Zitat:
Original geschrieben von invisible_ghost
... auf weitere Nachfrage muss auch die Dienstnummer genannt werden.
Ich hab' mal gehört so etwas wie eine Dienstnummer gehört in schlechte amerikanische Spielfilme.
In Deutschland gibt es das nicht, oder doch?
Zitat:
Original geschrieben von daytrader
Zitat:
Original geschrieben von invisible_ghost
... auf weitere Nachfrage muss auch die Dienstnummer genannt werden.
Ich hab' mal gehört so etwas wie eine Dienstnummer gehört in schlechte amerikanische Spielfilme.
In Deutschland gibt es das nicht, oder doch?
Auf jedem Dienstausweis ist ein Foto, Name, Dienstgrad und Dienstnummer. Nur die Form ist von Bundesland zu Bundesland anders
Also bei mir ist die Fahschulzeit noch nciht soooo lange vorbei... hab doch gleich nochmal mein schlaues Buch herrvorgekramt 😁
Bei der NSL, muss eine Sichtbehinderung durch NEBEL vorliegen und die Sichtweite muss unter 50m liegen.
Die NSW, darst du bei jeglicher Sichtbehinderung durch Schnee regen oder Nebel anmachen, wie schnell du die zusätzlichen Lichter benötigst leigt dabei im eigenen Ermessensbereich...Hat mit Stadt oder nicht rein gar nichts zu tun.
Du warst also auf jeden Fall im Recht, mir wollte ein Polizist auch mal erklären ich dürfte nicht an einer Bushaltestelle ANHALTEN... Wenn du ihn durch Zufal nochmal siehst und die scheinwerfer anhast, dann sag ihm wenn er sich lächerlich machen möchte, soll er dich anzeigen 😉
EDIT: Dienstausweis ;-)