Welche Felgen passen

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Hi

also ich hab mir auch einen Golf bestellt, 17 Zoll Siena Felgen

würd gerne jetzt 18 Zöller draufmachen. Geht das? auf muss ich achten? Einpresstiefe oder auf was sonst?

Danke

chris

Beste Antwort im Thema

Die Felgengröße ob 17/18/19 Zoll ist erstmal egal da sich der Abstand zum Radkasten nicht verändert da das Rad oben und unten ja größer ist. Sogar 20 Zoll passen drunter.

Worauf man achten sollte ist die Felgenbreite und die ET ! 7x und 7,5 x sind standard. 8x passt auch. Ab 8,5x oder 9x sollte man auf ET achten.

Lochkreis und anbindung sind natürlich Fahrzeugspezifisch. Also beim Golf 5/112! Sprich 5 Bohrlöcher mit 112.er Rundplatte. Wenn ihr also eine BMW Felge fahren wollt geht das nicht da der BMW 5/120 Hat. Da helfen nur Adapterplatten.

Hier mal ein Beispiel: Felge 8x18 ET 45

8 x ist die Felge breit
18 Zoll ist der Durchmesser
45 ist die ET

Die Felgenbreite und die ET spielen eine wichtige Rolle. Schaut man von oben auf die Felge und nimmt die Mitte dann ist das ET 0.
Von der Stelle wo man die Felge anschraubt bis zur Mitte wird die ET gemessen. Also hier 45mm. Verkleinert oder vergrössert man diesen Wert.... also ET 35 oder ET 50 rückt die Felge je nachdem weiter nach aussen (Kotflügel) oder nach innen (Radkasten). Eine niedrige ET (35) steht als viel weiter raus als eine ET (50) ... hoffe ihr könnt mir bildlich folgen...😉

Wenn ihr also eine breite Felge 8,5x oder 9x fahren wollt geht das nur mit einer hohen ET z.B. 50.
Optimal für den 6.er Golf ist eine breite von 8 mit einer ET zwischen 42 - 51. Egal welche Grösse (18/19oder sogar 20 Zoll)

Felgen werden meistens in verschiedenen ETs produziert. Achtet also immer auf die ET. Beispiel.

Ich wollte eine 8,5 x 19 ET 35 Felge für meinen 6.er haben. Aufgrund der breite von 8,5 und der niedrigen ET 35 steht das Rad über die Kotflügelkante raus. Da wird der TÜV meckern. Diese Kombination ist allerdings machbar wenn ihr an euer Auto hand anlegt. Die Radkästen müssen gebördelt werden bzw. die Kotflügel müssen gezogen werden. Wenn man dann auch noch das Auto tiefer legen möchte hat man das Problem das es evtl. schleifen wird wenn man mal mit 2 oder 3 Mädels und ner Kiste Bier im Kofferraum fahren will. 😁

Der Reifen spielt soweit keine Rolle. Für jede Felge ist die Reifengröße dann sowieso vorgeschrieben. Das ergibt sich dann aus dem Tüvgutachten. Bei meinem Beispiel könnte ich auf der Felge 215 oder 225 oder 235-35-19 fahren.

so...hoffe ich konnte euch ein wenig helfen.

Gruss
Pfeiffer

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Tach zusammen,

bin am überlegen Felgen für den Golf VI anzuschaffen.
Gefunden habe ich OZ Anniversary Felgen von einem Passat.

ET 35, 225/45 R 17; 5/112.

So wie ich das jetzt gelesen habe, muss bei einer ET35 etwas am Fahrzeug geändert werden, oder könnten sie doch passen??
Hat schon jemand Erfahrungen dies bezüglich gesammelt?

Mfg fccologne21

Zitat:

Original geschrieben von fccologne21


Tach zusammen,

bin am überlegen Felgen für den Golf VI anzuschaffen.
Gefunden habe ich OZ Anniversary Felgen von einem Passat.

ET 35, 225/45 R 17; 5/112.

So wie ich das jetzt gelesen habe, muss bei einer ET35 etwas am Fahrzeug geändert werden, oder könnten sie doch passen??
Hat schon jemand Erfahrungen dies bezüglich gesammelt?

Mfg fccologne21

Die Anniversary gibts auch als ET48. Ich würde mich eher dahin orientieren und dann vielleicht noch hinten 10mm Spurplatten drunter machen.

Hi Leute,

ich habe mal eine Frage, in meiner EWG-Übereinstimmungsbescheinigung steht folgendes: 7,5x18 ET51 225/40 R18.
Meine neue Felge ist 8x18 ET 50 225/40 R18 und in der ABE steht das:

"A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält."

Muß ich jetzt noch zum TÜV oder kann ich die Felge so fahren?

Vielen Dank für eure Antworten.

Gruß der-kuerbis

Zitat:

Original geschrieben von der-kuerbis



Muß ich jetzt noch zum TÜV oder kann ich die Felge so fahren?

Vielen Dank für eure Antworten.

Gruß der-kuerbis

Hallo der-kuerbis,

ich gehe mal davon aus, das Deine Felge ne ABE hat??
Wenn ja dann brauchst Du nicht zum TÜV, da die Reifen die gleiche Größe haben, wie in der EWG🙂

Grüße surversilver

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Zitat:

Meine neue Felge ist 8x18 ET 50 225/40 R18 und in der ABE steht das:
A02 ...

Im Gutachten (nicht in der ABE) steht bei der Radgröße mit Sicherheit auch die Auflage

A01

.

Man sollte alle Auflagen lesen.

Steht die

A01

nicht drin, reicht es das Gutachten im Fahrzeug mitzuführen. (Wenn alle anderen Auflagen erfüllt sind)

Zitat:

ich gehe mal davon aus, das Deine Felge ne ABE hat??
Wenn ja dann brauchst Du nicht zum TÜV,

Was hat eine ABE mit dem TÜV zu tun?

Ob du zum TÜV musst, steht im fahrzeugspezifischen Gutachten.

Zitat:

da die Reifen die gleiche Größe haben, wie in der EWG🙂

In der EWG steht die Rad-/Reifenkombination. Die Radgröße 8x18 steht mit Sicherheit nicht drin.

Zitat:

Original geschrieben von Eierlein2



Zitat:

Meine neue Felge ist 8x18 ET 50 225/40 R18 und in der ABE steht das:
A02 ...

Im Gutachten (nicht in der ABE) steht bei der Radgröße mit Sicherheit auch die Auflage A01.
Man sollte alle Auflagen lesen.
Steht die A01 nicht drin, reicht es das Gutachten im Fahrzeug mitzuführen. (Wenn alle anderen Auflagen erfüllt sind)

Natürlich habe ich keine ABE sondern nur ein Gutachten, dass wurde mir aber beim Kauf schon falsch berichtet. Wenn A1 drin stehen würde, hätte ich nicht nachgefragt, weil dann die Sache ja klar ist. Auch alle anderen Auflagen sind in Ordnung, da aber unter Punkt A2 nur etwas von Reifengröße und nicht von Rad bzw. Felgengröße steht bin ich mir unsicher und habe mal nachgefragt.

Ist aber nett das einem gleich unterstellt wird man hat nicht alles gelesen, so macht die Teilnahme an einem Forum richtig Spaß. Vielen Dank für eure Hilfe.

Gruß der-kuerbis

Zur Sicherheit beim Tüv vorbei fahren. Die können dir dann sagen, was zu tun ist.

@ eierlein: es gibt ABE für Felgen (zwar selten), diese dürfen OHNE Tüv-Vorführung montiert werden, wenn die gleiche Reifengröße montiert ist, die laut EWG fürs Fahrzeug freigegeben ist.😉

@ der-kuerbis: kannst Du das Gutachten mal einstellen, dann kann ich Dir genaues sagen.

Grüße🙂

Hi surversilver,

ich habe das Gutachten mal hochgeladen. Danke für deine Hilfe.

Gruß der-kuerbis

Zitat:

Original geschrieben von der-kuerbis


Hi surversilver,

ich habe das Gutachten mal hochgeladen. Danke für deine Hilfe.

Gruß der-kuerbis

dies ist erstmal nur ein TÜV-gutachten, keine ABE! 😉

normalerweise musst du das fzg. einem sachverständigen vorführen, sofern keine ABE vorhanden ist!

dennoch ist die auflage A01 nicht angeführt, da du auch die selbe reifengröße weiterverwendest, sag ich mal: du musst die räder NICHT abnehmen lassen!

dennoch würde ich mich darüber erkundigen, nicht dass irgendwann mal bei einer kontrolle das böse erwachen kommt! 😉

Ist doch ganz einfach... 8x18" ET50 steht nicht in der EG.... deshalb musst du zum TÜV😉

Hallo mein lieber Björn, ich widerspreche Deiner Kompetenz liebend ungern😁, aber ich bin der gleichen Meinung wie Fox.

Laut Gutachten ist eine Vorstellung beim TÜV nicht nötig.
Da er 225/40R18 montiert hat, wie in seiner EWG für sein Auto freigegeben, wird eine Vorstellung beim TÜV ebenfalls nicht nötig.

@ der-kürbis: Die Felgen scheinen eine ABE zu haben!!

Zitat:

GUTACHTEN zur ABE Nr. 47465 nach §22 StVZO

Würde mich da nochmal dahinterklemmen und die verlangen!

Sollte keine ABE aufzutreiben sein, würde ich auch lieber zum TÜV fahren und es absegnen lassen.🙂

ich hab die ronal r41 7,5 x 18 225/40!

muss ich die eintragen lassen?

Gruss Barney.

Zitat:

ich hab die ronal r41 7,5 x 18 225/40!

muss ich die eintragen lassen?

Gruss Barney.

Das steht im zugehörigen Gutachten.

@der-kuerbis

Da die Auflage A01 nicht aufgeführt ist, reicht es das Gutachten im Fahrzeug mitzuführen. (Vorausgesetzt alle anderen Auflagen sind erfüllt).

Hier ist noch die zugehörige ABE

@surversilver

Zitat:

@ eierlein: es gibt ABE für Felgen (zwar selten), diese dürfen OHNE Tüv-Vorführung montiert werden, wenn die gleiche Reifengröße montiert ist, die laut EWG fürs Fahrzeug freigegeben ist.😉

Das ist dummes Zeug. Mit solchen Aussagen riskierst du den Versicherungsschutz.

Auch mit ABE (gar nicht so selten) gelten ausschliesslich die Auflagen im Fahrzeugspezifischen Gutachten.

Lies dir mal das Gutachten vom Kürbis durch. Der Golf 6 muss nicht zum TÜV (keine A01).
Für den Sharan ist mit demselben Rad eine TÜV-Abnahme erforderlich. (A01).
Und das trotz ABE.

Kürbis hat die Rial Lugano mit ET 50 (laut seinem Gutachten).
Dieselbe ABE ist auch für Luganos mit ET 43 gültig. Bei ET 43 muss auch der Golf 6 zum TÜV.

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