Welche Dashcam für den F11?

BMW 5er F11

Ohne jetzt über Sinn und Zweck zu diskutieren, einfach die Frage ins Forum:

Welche Dashcam verwendet ihr aktuell?

Den Faden habe ich gelesen: http://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?attachmentId=736127

Beste Antwort im Thema

Hallo!

SEUFZ!

Wie immer ist der Weg eines solches Threads der gleiche.

Es wird die Frage gestellt, welches Produkt man nehmen kann und die Antworten sind am Thema vorbei. Es geht nicht mehr um Einzelprodukte wie nachgefragt, es geht um Sinn oder Unsinn des Produktes an sich.

Fragt man nach Chiptuning, dann kommt eine vernünftige Antwort und weitere 20, die Tuning an sich als Werk des Teufels ansehen. Fragt man nach einer anderen Abgasanlage, dann erhält man 2 oder 3 korrekte Antworten und der Rest beschäftigt sich mit der evtl. Lärmbelästigung der Feldhamster und dem Liebesleben der Wühlmäuse bei 60 db.

Wieso kann man solche Diskussionen eigentlich nicht in einem eigenen Thread abarbeiten?

CU Oliver

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So ein Blödsinn. Habe erst vor kurzem ein Bericht gelesen wo die Aufnahme zugelassen wurde.
War das Urteil wo einer von einem Unbeteiligten gefilmt wurde weil er über eine rote Ampel gefahren ist.

Die Denkweise vom Rechtsstaat Deutschland will mir nicht in den Kopf.

Hab eine Blackvue drin, und die bleibt auch drin. Wenn ich mal angehalten werde, schnell runterdrehen oder den Löschenknopf auf der Seite drücken.

Die Aufnahmen von sog. Dashcams werden als kritisch gesehen und es gibt keine einheitliche Vorgehensweise. Grundsätzlich verstoßen die Aufnahmen gegen die informationelle Selbstbestimmung und führen grundsätzlich zu einer Unverwertbarkeit. In einem
Prozess ist jedoch das Interesse des Beweisführers, die Aufnahme als Beweismittel anzuführen höher angesiedelt. Somit unterliegt es grundsätzlich nicht einem Verwertungsverbot. Es ist mittlerweile auch gängige Praxis, vorhandene Aufnahmen, vor Ort durch die Polizei sicherzustellen, da es im Strafverfahren als Beweismittel gilt. Das OWi Verfahren gilt Analog dem Strafverfahren.

Also ich denk mal, wenn dir einer deine Karre beim ausparken streift, ist das höher zu stellen als, Datenschutz und Selbstbestimmung. Der jenige hat ja eine Straftat begangen, absicht oder nicht.

Endlich mal eine vernünftige Entscheidung vom BGH
https://www.tagesschau.de/inland/dashcam-urteil-101.html

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dann wird es wohl zukünftig vor Gericht viel zu sehen geben... und jetzt wird es Zeit die richtigen Aktien zu kaufen, Dashcam-Hersteller-Aktien werden einen Gewinnsprung hinlegen...

Denke ich nicht, nur die schlauen bauen sich eine Dashcam ein.

Es ist als Beweismittel zwar zugelassen, allerdings wird/wurde nicht geregelt wie es sich mit den Datenschutzbestimmungen verhält, wenn man sie während der Fahrt laufen hat. Ich habe auch seit Jahren eine drin, wurde aber auch noch nicht kontrolliert. Allerdings hatte ich einmal einen Unfall auf der BAB, wo sich vor mir ohne zu schauen einer auf die durchgehende Fahrspur eingereiht hat und mich dabei erwischt hat. Er behauptete, dass ich beschleunigt hätte und der Unfall so zustande kam. Die aufnehmenden Polizeibeamten stellten meine SD-Karte von der Dashcam sicher. Der Unfall konnte so zu meinen Gunsten geklärt werden, da die Kamera mittels GPS auch die Geschwindigkeit anzeigt.

Es ist und bleibt eine Grauzone. Ich kenne keine Dashcam, die nur bei einem Zusammenstoß, Beschleunigungssensor, anfängt aufzunehmen.

Die Sache ist doch klar.
Durch das permanente Aufnehmen verstößt Du gegen das datenschutzgesetz und müsstet eigentlich dafür Strafe zahlen.
Natürlich nicht sofort, du bekommst erst die Aufforderung, die Kamera zu entfernen.
Sonst drohen 100€ strafe.
Im Ernstfall rettet die Kamera Deine Schadensfreiheitsklasse und spart Dir die Selbstbeteiligung.
Und rettet evtl. Deinen Führerschein.
Ich bin schon von der Polizei kontrolliert worden, aber die hat die Kamera nicht interessiert, die haben genug anderes zu tun.
Außerdem ist die Kamera unauffällig oben neben dem Spiegel platziert.

http://mobil.krone.at/1708670

und... was fahrt ihr so an Hardware spazieren und wie - bebildert - wurde selbige ins Fahrzeug integriert?

anbei, wie man es nicht 😁 machen sollte:

https://www.youtube.com/watch?v=ToqrBSksPf0
(ACHTUNG: Bitte bei Bestellung unbedingt die Fahrgestellnummer angeben. Die Halterung ist für den öffentlichen Straßenverkehr NICHT ZUGELASSEN!)

VG

kanne

iTracker GS6000-A12

Hab die Cam am hinteren Zigarettenanzünder angeschlossen und die Kabelage unten durch die Fußräume nach vorne durchgereicht. Unter der Fußmatte nach vorne zum Motorhaubenöffner und ab da habe ich das Kabel dann in die Spalte rein gestopft, damit es nicht sichtbar ist. An der A-Säule entlang habe ich es unter die Lippe der A-Säulenabdeckung verlegt.

Dieser Artikel beschreibt auch differenziert die rechtliche Situation

https://www.auto-motor-und-sport.de/.../

Bei mir sieht es so aus:-) Sehr unauffällig. Marke irgendein China Zeug für 80€.
Integriert ist nur das USB Kabel in die A Säule und unten zum Zigarettenanzünder im Fußraum. Somit sind keine Kabel die rumhängen oder stören und gleichzeitig kein Eingriff in die Elektronik des Fahrzeugs.

20180211-191424s

@kurdtkuei: läuft die Cam permanent oder wird selbige ab einer gewissen "Beschleunigung" aktiviert?

selbiges wäre ja quasi BGH konform, so ich das richtig auslege...

Die Camera läuft bei mir permanent, die Aufnahmen dauern aber 5 min und werden immer wieder automatisch überschrieben, das soll auch konform sein. Und wenn nicht, wird es nicht dazu führen, dass der Richter die Aufnahmen als Beweismittel ablehnt und sich nicht anschaut, sondern höchstens kann er die 100€ Straffe für mich anordnen (das nehme ich in Kauf, weil da es meistens um viel mehr Geld geht).

Man kann aber die Cam auch so einstellen, dass die auf das eingebaute ?Gyroskop? reagiert und sich nur z.B. beim starken Bremsen oder Unfall einschaltet.

Habe diese seit 2015, hat mir gerichtlich schonmal sehr geholfen...läuft problemlos seit Kauf...Denke aber mal mit dem Gerichtsurteil jetzt werden die wie Pilze aus dem Boden schiessen! 😁

Screenshot_2018-05-16-12-39-15.png
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