Was ist mit meinem Auto los?

BMW 3er E46

Bitte helft mir, ich weiß nicht weiter. Habe mein "Schatz" vor einem Monat gekauft und jetzt macht er einen Fehler den ich hier beschreiben will.

Bei dem ersten Bild sieht man, dass der Drehzahlmesser bei dieser Stellung bleibt. Ich drücke dabei nicht aufs Gas. Der Zeiger bleibt hängen.

Nachdem ich den Motor ausgemacht habe, fängt der Drehzahlmesser an zu Schwanken, dabei geht er hoch und runter. Das zweite Bild zeigt den Zeiger auf dem tiefsten Punkt. Ach ja das Auto hört sich an, als ob es sich verschlucken würde. Ich weiß blöd formuliert.

51 Antworten

Zitat:

Abgesehen davon stellt sich mein Händler quer. Er sagt "Das Auto hat ja TÜV bekommen und da war der Fehler nicht da" und "Der Fehler ist ja nicht nachvollziehbar, weil er sporadisch auftritt, vielleicht gibt es den gar nicht."

Rede noch einmal mit dem Händler. Sag' ihm, er muss im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung den Mangel beseitigen.

Wenn er es nach dem zweiten Versuch nicht geschafft hat, kannst Du auf Wandlung klagen. Das heisst, der Händler muss das Fahrzeug zurücknehmen und Dir den Kaufpreis abzüglich einer Pauschale pro gefahrenem km zurückerstatten. Dann gehst Du zum 🙂 und kaufst Dir einen mit E+ 😁

Stellt er sich weiterhin quer -> sofort Anwalt.

Das Problem ist, dass er nicht mal anerkenn, dass der Fehler da ist. Nachdem meine Freundin mit da war und sie mich absichtlich gefragt hatte, was wir machen können (vor dem Verkäufer). Sagte ich ihr, dass ich prinzipiell ein Gutachten erstellen lassen könnte und per Anwalt vorgehen könnte.

Der Verkäufer wurde hellhörig und sagte mir, dass ich doch morgen früh zu einer freien Werkstatt fahre, dass sich auf BMWs spezialisiert hat.

Er redete mit den Leuten von der Werkstatt und sagte denen, bei irgendwelchen sachen der Verkäufer informeirt und ich in Ruhe gelassen werden solle.

Ich habe nur Angst, dass die dort sagen, das gar kein Fehler da ist. und die mir quasi sagen. Kein Fehler kein Geld und keine Nachbesserung.

Mir reicht es kräftig und langsam habe ich die Schnauze voll.

Hast Du keine Videokamera?
Damit sollte sich der Fehler doch sehr einfach dokumentieren lassen.
Und wichtig ist ausserdem, dass Du schriftliche Beweise über die Nachbesserungsversuche hast (z.B. Auftragsdurchschlag) oder zumindest Zeugen (Freundin=nicht so toll, entfernter Bekannter=besser).
Wie gesagt, zweimal Nachbessern musst Du wahrscheinlich tolerieren (AGB des Autohauses/Kaufvertrag durchlesen), danach kannst Du wandeln lassen. Aber Du brauchst in jedem Fall einen Anwalt, da Du schriftlich Fristen setzen musst.

Videokamera ist schwierig. Ich muß ja nachweisen, dass ich kein Gas gebe usw. Aber ich werde es immer da haben. Das ist echt eine gute Idee um etwas zu dokumentieren. Ich glaube Photos helfen da nicht. Danke für deinen Beitrag. Mal schauen, vielleicht finden sie morgen den Fehler und ich kann in Ruhe weiterfahren. Aber falls der Fehler wieder auftritt, dann gebe ich denen noch eine Chance. Aber danach ist mein Anwalt dran.

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Zitat:

Original geschrieben von Speedy_1304


.... Aber Du brauchst in jedem Fall einen Anwalt, da Du schriftlich Fristen setzen musst.

fristen kannst du auch als privatperson setzen...bzw. sollte man auch setzen, damit man im nachhinein beim anwalt sagen kann das er die fristen nicht eingehalten hat. wenn dann der anwalt zum zug kommt kann es gleich ne stufe weitergehen und man hat somit anwaltskosten gespart 😉

Mangel oder Verschleiß

Zeigt sich nach dem Kauf ein Mangel am Fahrzeug, so ist nicht in jedem Fall die gesetzliche Sachmängelhaftung einschlägig. Es ist zu unterscheiden, ob es sich tatsächlich um einen Sachmangel oder lediglich um eine Verschleißerscheinung handelt. Da kein Neu-, sondern ein Gebrauchtwagen vom Verkäufer geschuldet wird, sind gewisse Gebrauchsspuren vom Käufer hinzunehmen, ohne dass Sachmängelhaftungsrechte geltend gemacht werden können. Ein Mangel liegt daher regelmäßig nicht vor, wenn es sich lediglich um übliche Gebrauchs- und Abnutzungsspuren handelt.

Problematisch wird es insbesondere bei einem Defekt eines typischen Verschleißteils. Hier ist im Einzelfall zu prüfen, ob tatsächlich ein Sachmangel vorliegt oder lediglich Verschleiß gegeben ist. Eine konkrete Abgrenzung muss im Einzelfall erfolgen und kann nicht pauschal festegelegt werden. Das OLG Bamberg hat in einem Urteil vom 20.12.2000 (DAR 2001, 357, ADAJUR Dok.Nr. 44689) beispielsweise entschieden, dass abgenutzte Dichtungen und Dichtringe bei einem Gebrauchtwagen keinen Mangel darstellen, da es sich um typische Verschleißteile handelt.

Rechtsfolgen der Haftung des Verkäufers für Fahrzeugmängel

- Nacherfüllung:
Der Käufer hat zunächst das Recht auf Nacherfüllung. Hierbei kann er wählen zwischen Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung eines mangelfreien Fahrzeugs (Ersatzlieferung). Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Im Gebrauchtwagenkauf wird die Lieferung eines mangelfreien Fahrzeugs oft unverhältnismäßig sein, so dass der Verkäufer nachbessern darf.

Liefert der Verkäufer zum Zweck der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache verlangen.

Verweigert der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung oder ist die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder Minderung des Kaufpreises verlangen. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht aus den Umständen etwas anderes ergibt.

- Rücktritt vom Vertrag oder Minderung:

Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist eine vom Käufer dem Verkäufer gesetzte angemessene Frist (ca. 2 Wochen) zur Nacherfüllung erfolglos abgelaufen oder ist eine Fristsetzung nach § 323 Abs. 2 BGB entbehrlich, weil der Verkäufer die Nacherfüllung ernsthaft und endgültig verweigert hat, so kann der Käufer entweder Rückgängigmachung des Kaufvertrages (Rücktritt nach §§ 437 Nr. 2, 440, 323, 326 Abs. 5 BGB) verlangen oder statt des Rücktritts den Kaufpreis durch Erklärung gegenüber dem Verkäufer mindern (Minderung nach §§ 437 Nr. 2, 441 BGB).

Zu beachten ist jedoch, dass der Rücktritt ausgeschlossen ist, wenn es sich um einen unerheblichen Mangel handelt (§ 323 Abs. 5 Satz 2 BGB).

Im Falle des Rücktritts sind die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und die gezogenen Nutzungen herauszugeben. Beim Rücktritt muss der Käufer den Vorteil ausgleichen, den er durch die Benutzung des Wagens bis zu dessen Rückgabe erlangt hat. In der Rechtssprechung wird der auszugleichende Vorteil mit 0,7 bis 1% des reinen Kaufpreises (nicht also einschließlich Überführungs- und Zulassungskosten) des Fahrzeuges pro gefahrene 1000 km bewertet.

Die Minderung hat die gleichen Voraussetzungen wie der Rücktritt, so dass auch hier grundsätzlich eine angemessene Fristsetzung durch den Käufer zur Nachbesserung nötig ist. Eine Minderung ist im Gegensatz zum Rücktritt auch bei unerheblichen Mängeln möglich. (da gemäß § 441 Abs. 1 Satz 2 BGB der § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB keine Anwendung findet). Es gibt keinen generellen Minderungsbetrag. Der Minderbetrag ist im Wege der Schätzung zu ermitteln. Soweit erforderlich, muss ein Sachverständiger durch Gutachten den Minderbetrag festsetzen.

- Schadenersatz:

Liefert der Verkäufer ein mangelhaftes Fahrzeug, so kann der Käufer Schadenersatz nach § 280 BGB verlangen, wenn der Verkäufer die Mangelhaftigkeit zu vertreten hat. Das Verschulden des Verkäufers ist nur dann nicht nötig, wenn er eine besondere Garantie übernommen hat (§ 276 Abs. 1 Satz 1 BGB).

@ kleingecko

Du hattest recht mit dem Luftmengenmesser. Es sind aber anscheinend noch andere Problemchen und die kann ich hier später reinposten, wenn ich die Rechnung in den Händen halte.

Abgesehen davon wird die Rechnung direkt zu Pillenstein geschickt, d.h. kein Gerenne und kein Ärger mehr.

Ich bin so froh, dass die einen Fehler gefunden haben, jetzt kann ich dem sch... Verkäufer vor die Augen treten und sagen, dass er ein Ars... ist. (In Gedanken natürlich). Der meinte ja nur:" Naja das Auto hat ja TÜV bekommen, anscheinend war der Fehler da noch nicht da."

DAnke für eure zahlreichen Beiträge. Ohne dieses Forum wäre ich wohl Amok gelaufen. :-)

Bitte, bitte! 🙂

Verkäufer meinen "grundsätzlich", sie hätten es mit Dummen zu tun. Besonders gereizt reagieren sie, wenn sie merken, dass man ihnen in technischen fragen haushoch überlegen ist.

Denke dir vorher noch was nettes aus und führ den guten Mann ruhig etwas vor. Wenn es wirklich so abgelaufen, wie von dir beschrieben, dann darfst du das ruhig mal machen 😉.

Grüße

na siehste...dann wendet sich ja "hoofentlich" doch alles zum guten. hauptsache der lmm ist auch wirklich der grund 🙂

Halt uns auf dem Laufenden, ob nun wirklich alles ok ist. wenn das der Fall ist, dann wünsch ich dir ab jetzt VIEEEEEEL SPAß mit deinem E46. Wenn man von den "kleinen" Mängeln mal absieht, ist es doch ein unwiderstehliches Auto 🙂

Grüße

Hi ich hatte das Problem bei meinem alten 318ci Bj.2000 auch bin zu BMW gefahren und auf garantie machen lassen und die sagten es wahr der Nokenwellen schaltwerk defekt

Das Auto ist unwiderstehlich. Da hast du recht. Die Haben den Luftmengenmesser getauscht und mir gesagt, dass ich erstmal ein bißchem rumfahren soll. So bis nächste Woche. Wenn der Fehler nicht mehr auftritt schreiben die eine Rechnung und schicken es an Pillenstein. Ich habe aber jetzt schon gemerkt, dass das Auto viel ruhiger läuft und der Drehzahlmesser keine Schwankungen mehr hat. Ich halte euch natürlich noch auf dem Laufenden. Das ist Ehrensache

Zitat:

Fristen kannst du auch als privatperson setzen...

Sofern er sie kennt -natürlich ... 🙂

Sicherer ist, vorher einen Anwalt zu fragen, um Formfehler, an denen alles scheitern könnte, zu vermeiden.
Aber wie ich sehe, hat flat-t die Gesetzestexte vom BGB und die wichtigsten Grundsatzurteile im Kopf 😁

Danke für die Blumen. Ich kenne sie zwar nicht auswendig, aber als BWL Student hat man doch mal ein Überlblick.

Aber ich bin erhlich. Den Text habe ich aus dem Internet. Aber trotzden Danke.

Also liebe Freunden,

das Resultat von der ganzen Geschichte ist folgendes:

Glücklicherweise war in der Werkstatt in der ich war ein Baugleiches Auto mit dem selben Problem. Aus diesm Grund konnte man bei mir ohne aufwendig zu suchen den Fehler finden, weil die Werte bei beiden Fahrzeugen sich sehr ähnelten. Beim anderen Fahrzeug hatte man eine Woche gesucht Fragt mich nicht, welche Werte.

Es wurde der Luftmengenmesser ausgetauscht und der Leerlaufregler mit Bremsenreiniger ausgewaschen, um zu sehen, ob der auch ausgetauscht werden muss. Der WErkstattbesitzer sagte mir, dass ich damit eine Woche rumfahren soll und wir dann den Leerlaufregler auch austauschen.

Das Ende der Geschichte ist so, dass das Auto nicht mehr bei ca. 1200 hängen bleibt und der Drehzahlmesser auch nicht mehr schwankt.

Abgesehen davon wurde meine Wut gegen den VW Hänlder bestätigt. Dieser A.... meinte ja Anfangs, dass ja kein Fehler da war.

Ich möchte mich noch bei euch allen für eure Beiträge bedanken. Es ist gut zu wissen, dass viele Leute das gleiche Hobby haben und besser noch davon bescheid wissen.

Die Reperatur hat insgesamt 280,35 gekostet ohne Leerlaufregler. der kostet hat man mir gesagt 140. Naja zahlt ja die Versicherung.

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