Wartezimmer i4: Lieferzeiten, Lieferstatus, Zulassung …
Guten Morgen,
dann eröffne ich mal das Wartezimmer für den i4.
Gestern fix einen M50 bestellt, Liefertermin 04/2022
( frühester möglicher Termin in Österreich)
Lg
Heli
15007 Antworten
Zitat:
@knorkinator schrieb am 22. September 2023 um 01:02:03 Uhr:
Zitat:
@i4Tester schrieb am 22. September 2023 um 00:47:47 Uhr:
Das heißt das System ist nun deutlich flüssiger? Oder was macht es für dich so viel besser? 🙂Die neue Headunit MGU22 verwendet komplett neue Hardware, deshalb ist OS 8.5 auch nicht für die alte MGU21 verfügbar.
Da ist quasi ein Qualcomm Snapdragon 855 drin, was ein sehr potenter Mobile-SoC ist, der vor 5 Jahren in den Topmodellen der Smartphone-Hersteller verwendet wurde. Das Ding hat deutlich mehr Rechenleistung (um den Faktor 3-4) und vor allem Grafikleistung als der bisherige Intel Atom. Und die doppelte Menge Arbeitsspeicher obendrein.
Hier gibt's mehr Details dazu: https://g05.bimmerpost.com/forums/showthread.php?t=2009305
WTF?
Man kauft ein Auto für 80-90k und dann bauen sie einen 5 Jahre alten Chip ein?
Vl storniere ich doch noch. Geizhälse!
In allen Autos stecken bislang immer deutlich ältere Chips als zum Beispiel in der aktuellsten Smartphone-Generation.
Jetzt hab ich meine FIN schon eine Woche und immer noch kein Produktionsdatum 🙁🙁🙁
Zitat:
@knorkinator schrieb am 21. September 2023 um 14:27:38 Uhr:
Ich werde mich nun nach unerwartet kurzer Zeit ebenfalls aus dem Wartezimmer verabschieden.Hier für künftige Besteller die Eckdaten, eventuell hilft das jemandem beim Terminieren und Verhandeln.
- edrive40 in rot mit guter Ausstattung, aber ohne Individual-Optionen bei Farbe und Interieur
- Bestellung am 17.08.2023 mit 20,5 % Rabatt auf BLP exkl. BAFA, "Barzahlung"
- Auto befand sich nicht schon im Vorlauf o.ä.
- Produktion war für KW42 (Mitte Oktober) vorgesehen, Auslieferung im November
- Fertig produziert am 14.09.
- Transport an das andere Ende der Republik
- Abholung am 29.09. in der Niederlassung
[...]
Das ist sehr erfreulich, ich bauche mai 2024 einen ersatz fuer einen leasingruecklauefer.
Dann liege ich ja noch gut in der zeit ein i4 waere durchaus eine option.
w
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Zitat:
@3L-auto-ja schrieb am 22. September 2023 um 08:35:48 Uhr:
Zitat:
@knorkinator schrieb am 21. September 2023 um 14:27:38 Uhr:
Ich werde mich nun nach unerwartet kurzer Zeit ebenfalls aus dem Wartezimmer verabschieden.Hier für künftige Besteller die Eckdaten, eventuell hilft das jemandem beim Terminieren und Verhandeln.
- edrive40 in rot mit guter Ausstattung, aber ohne Individual-Optionen bei Farbe und Interieur
- Bestellung am 17.08.2023 mit 20,5 % Rabatt auf BLP exkl. BAFA, "Barzahlung"
- Auto befand sich nicht schon im Vorlauf o.ä.
- Produktion war für KW42 (Mitte Oktober) vorgesehen, Auslieferung im November
- Fertig produziert am 14.09.
- Transport an das andere Ende der Republik
- Abholung am 29.09. in der Niederlassung
[...]Das ist sehr erfreulich, ich bauche mai 2024 einen ersatz fuer einen leasingruecklauefer.
Dann liege ich ja noch gut in der zeit ein i4 waere durchaus eine option.w
Für Mai könnte das durchaus was werden, da würde ich trotzdem zeitnah bestellen. Ist ja auch immer die Frage, welche Variante du möchtest. Gibt ja doch deutliche Unterschiede in den Lieferzeiten, was 35er, 40er und M50 angeht. Ansonsten würde ich mich aber nicht an den hier angegebenen anderthalb Monaten von Bestellung bis Lieferung orientieren. Das werte ich als Glücksgriff - der sicherlich auch schon im Vorlauf war.
Zitat:
@Glyzard schrieb am 22. September 2023 um 05:59:52 Uhr:
WTF?
Man kauft ein Auto für 80-90k und dann bauen sie einen 5 Jahre alten Chip ein?
Vl storniere ich doch noch. Geizhälse!
Sei froh, davor gabs nen Intel Atom der 10 Jahre alt war 😉.
Zitat:
@quisel schrieb am 17. September 2023 um 13:43:40 Uhr:
Der Start ab Sekunde 20 ist ja auch korrekt, denn die sind schon aufgenommen. So ist es im G21 auch. Das gespeicherte Video ist dann 40 Sekunden lang. Bei dir nicht?
Nein, leider nicht. Deswegen störe ich mich ja auch daran 😉
Zitat:
@flavio5 schrieb am 17. September 2023 um 12:19:33 Uhr:
Dann wäre es gut, wenn jemand mit OS8 am besten dem aktuellen 8.5 einmal berichten würde, ob auch bei manueller Aufnahme keine 20s vor Betätigen des Buttons gespeichert werden. Laut Anleitung (gerade nochmal geprüft) werden auch bei manueller Aufnahme die 20s davor gespeichert. Es wird aber auch darauf hingewiesen, dass es im Vorfeld einige Einstellungen benötigt und es je nach Land abweichen kann.@HHeraufdemLand
Bist du aus D oder AT/CH?
So, ich kann dich beruhigen:
auch manuell sind es (im i4) insgesamt 40 Sekunden. Zumindest soll es so sein. Hatte gestern den 5er beim Service und das nachgefragt - und gleich einen Termin für den i4 gemacht (Software).
Dann wird es demnächst auch (bei mir) funktionieren.
Zitat:
@phchecker17 schrieb am 17. September 2023 um 15:47:32 Uhr:
Die 20 Sekunden sind übrigens nicht rechtlich begrenzt, die SP21-Fahrzeuge (iX, i5, i7, etc.) können alle einen längeren Zeitraum. Ist soweit ich weiß einfach eine Systemgrenze, da die Aufnahmen irgendwo gepuffert werden.Bei den besagten Fahrzeugen kann man manuell sogar auch lange Clips aufnehmen, z.B. eine schöne Passfahrt o.Ä.
Sorry, viel zu tun gewesen. Ich erlaube mir noch einmal kurz hierauf zurückzukommen:
"Nicht rechtlich begrenzt" ist da so eine These, der ich nicht uneingeschränkt folgen würde. Wo dir zuzustimmen ist: es existiert keine gesetzliche Regelung. Allerdings höchstrichterliche Rechtsprechung, die eine solche so lange substituiert, bis sie geschaffen wäre. Ob deine Einschätzung im Hinblick auf den Auszug des BGH, der mir mal über den Weg gelaufen ist, Bestand haben kann entscheide bitte jeder selbst.
Dort ist zumindest klargestellt, dass die "Aufzeichnung einer schönen Passfahrt", in Bezug auf den Aufzeichnungshintergrund, eine anlasslose Aufzeichnung darstellt und unzulässig ist, Rdn. 19/21/25.
Kostet allerdings nur ein Bußgeld, falls es überhaupt entdeckt und dann auch verfolgt würde.
Was die (2x 20 =) 40 Sekunden betrifft, so hat der BGH eine Aufzeichnungsvorlage dieser Länge zumindest nicht beanstandet (ich hätte vermutet, hieran orientierte sich BMW, aber offenbar dann doch nicht, wenn nur im i4). Dennoch ist die Aussage klar getroffen worden, dass die Aufzeichnung anlassbezogen und kurz sein muss, Rz. 26.
Nun, 5 Jahre nach dem Urteil, sind die Erwägungen bekannt und wenn diesen nicht gefolgt würde ergäbe sich m.E. kein Grund (mehr), jegliche Aufzeichnung (insbesondere solche, die nicht nur kurz sind) im evtl. Zivilprozess zuzulassen, weil inzwischen jeder in der Lage gewesen wäre, dahingehende Vorsorge zu treffen. Als Grenze würde ich mich hier am nicht Beanstandeten, also an 40 Sekunden orientieren, da sich hierdurch eine voraussichtlich gesicherte Rechtsposition ergibt.
Natürlich kann diese Grenze jeder beliebig erhöhen bzw. erweitern, wenn das im Fahrzeug technisch möglich ist.
Je weiter sich aber vom nicht Beanstandeten wegbewegt wird, desto unsicherer wird sich die eigene Rechtsposition, aller Voraussicht nach, entwickeln, Rzn. 29-31. Ergänzend könnte eben die o.g. Bußgeldproblematik dazukommen.
Habt ein schönes WE 😉
Zitat:
@F30328i schrieb am 22. September 2023 um 07:56:55 Uhr:
In allen Autos stecken bislang immer deutlich ältere Chips als zum Beispiel in der aktuellsten Smartphone-Generation.
Ja, das muss jedoch kein nachteil sein.
Tendenziell sind aeltere chips etwas langsamer, das muss aber nicht spuerbar sein.
Zum anderen verbrauchen sie etwas mehr strom, aber das ist fuer ein handy wichig, bei dem sprombedarf eines autos egal. Kein wirklicher nachteil.
Der vorteil ist man weiss ob sie funktionieren, oder zumindest weiss man welche macken sie haben.
Das weiss man bei der alleneusten technik nicht. Grade im auto wo es sehr warm sein kannn, sehr kalt auch feucht, es erschuetterungen gibt.
Ich denke das kann man vertreten.
Sorry fuer OT.
w
@HHeraufdemLand ich kenne die Grundlagen für die Aufzeichnungen, allerdings sind deine Interpretationen glaube ich nicht ganz korrekt.
Aktuell ist nach meinem Stand das Rechtsverständnis das, dass:
1. Anlasslose dauerhafte Aufzeichnung nicht erlaubt bzw. entsprechend auch gerichtlich verwendbar ist
2. Anlassbasierte Aufzeichnung für einen bestimmten Zeitraum erlaubt ist, z.B. eben bei Unfall oder manueller Auslösung
3. Aktive Aufnahmen, wie man sie auch mit dem Handy oder einer anderen Kamera machen würde, ebenfalls erlaubt sind, zumindest für private Zwecke
Wenn ich also meine Passfahrt aktiv über einen Aufnahmeknopf aufnehme, dann ist das nicht anlasslos, sondern ich wollte diese Passfahrt für mich privat aufnehmen. Anders ist es, wenn ich die Kamera dauerhaft mitlaufen lasse, damit ich danach die Passfahrt auch auf Video habe.
Technisch gibt es auch bei den neueren Fahrzeugen die zeitliche Einschränkung bei automatischen Aufnahmen, allerdings wurden eben die Intervalle verlängert. Daher die Aussage, dass die Begrenzung auf 20 Sekunden nicht rechtlich ist. Die zeitliche Begrenzung an sich jedoch ist rechtlich, da hast du Recht 🙂
Gerade die Info bekommen, dass meiner überraschend schon seit 2 Tagen auf 150 steht, dürfte also Anfang Oktober schon fertig sein. Versuchen jetzt die Abholung so weit es geht vorzuziehen.
Entweder da sind wirklich ganz viele gewerbliche Besteller abgesprungen oder BMW hat überraschend anderweitig Kapazitäten geschaffen, damit so viele vorgezogen werden können. Man könnte fast meinen, dass ein kompletter Monat an Produktionsvolumen einfach entfallen ist.
Zitat:
@phchecker17 schrieb am 22. September 2023 um 12:07:27 Uhr:
@HHeraufdemLand ich kenne die Grundlagen für die Aufzeichnungen, allerdings sind deine Interpretationen glaube ich nicht ganz korrekt.Aktuell ist nach meinem Stand das Rechtsverständnis das, dass:
1. Anlasslose dauerhafte Aufzeichnung nicht erlaubt bzw. entsprechend auch gerichtlich verwendbar ist
2. Anlassbasierte Aufzeichnung für einen bestimmten Zeitraum erlaubt ist, z.B. eben bei Unfall oder manueller Auslösung
3. Aktive Aufnahmen, wie man sie auch mit dem Handy oder einer anderen Kamera machen würde, ebenfalls erlaubt sind, zumindest für private Zwecke
Ich denke, es muss hier dazu nicht allzu lange diskutiert werden 😉 Die Quelle ist ja angefügt und jeder vermag die beiden Fallkonstellationen, die der BGH für Aufnahmen aus dem Kfz geschaffen hat, dort selber herauszulesen. Jedenfalls hat der BGH sich in seinem Grundsatzurteil nicht genötigt gesehen, einen dritten "Privatfall" zu schaffen.
Wichtig ist hierbei stets zu abstrahieren, was die Folgen der Aufzeichnung sind (1. evtl. Bußgeld, falls verfolgt; 2. Verwertbarkeit). Eine Nichtverfolgung, aus welchem Grund auch immer, ist jedenfalls keine weitere Variante, aus der auf eine Zulässigkeit geschlossen werden könnte.
Gut möglich, dass du Recht hast 😉 Rein technisch gibt es aber nach meinem Kenntnisstand genau diese Funktion in allen SP21+-Fahrzeugen mit Drive Recorder ungeachtet der Zulässigkeit, nur bei SP18 eben nicht.
Zitat:
@anyonetwo schrieb am 18. September 2023 um 14:52:38 Uhr:
Sieht man über die VIN denn auch ob er I drive 8.5 hat? Baustart war wohl der 03.08.
Hat OS 8.5 - Baustart war bei mir auch der 03.08.2023.