Wandlung - wer ist Zuständig?

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hallo Leute,

ich möchte Wandeln (bzw. Rücktritt vom Vertrag und neu bestellen).

Mein Händler sagt, daß er das nicht entscheiden kann, sondern VW selbst muß das entscheiden.

Habe mich also an die gewandt, die haben mir shriftlich mitgeteilt, daß der Händler darüber entscheiden muß...

Weiß da jemand, wer mich da nun hinhalten will??

16 Antworten

Vertragspartner müsste doch der Händler sein, oder?

Vielleicht mal 0800-VOLKSWAGEN anrufen?

habe das auto mit großkunden-rabatt gekauft, vertragspartner sollte aber trotzdem der händler sein.

0800-volkswagen hat mir den o.g. brief geschrieben...

Grundsätzlich ist dein Vertragspartner dein Händler. Aber ich denke, er wird die Aussage getroffen haben, da er ja auch wiederrum dann bei VW vom Vertrag zurücktreten muß. Er will ja schließlich auch nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Würd an deiner Stelle nochmal mit deinem Händler reden und ansonsten ab zum Anwalt.

Also, Dein Ansprechpartner ist der Händler! Der muß allerdings für die Abwicklung mit VW Rücksprache halten! Es kommt, wenn von VW genehmigt, ein offizieller Vordruck zum Händler, in dem auch die Kilometerabrechnung festgeschrieben ist! Bei meinem "EX-Ver" war es so, daß ursprünglich ein Gutachter aus Wolfsburg sich den Wagen ansehen wollte! Das hatte sich komischerweise nach kurzer Zeit erübrigt und es gab grünes Licht! Der Wagen wurde dann vom Händler zurückgenommen, der Ihn dann nach Nachbesserung, als Gebrauchtwagen mit Wertminderung verkauft hat! Die Wertminderung an sich wurde von VW übernommen, deshalb auch die Absprachen zwischen Händler und VW, da VW sich ja nicht übermäßig in Unkosten stürzen will. Hoffe, ich konnte helfen?! MfG

Ähnliche Themen

Wie sieht denn die offizielle Kilometerabrechnung aus?

soweit ich weiß, gibt es da zwischen Benzinern und Diesel unterschiedliche Wert pro KM.... meine mal was von 0,67 € pro Kilometer gelesen zu haben.

Hallo! Na, da hast Du etwas ganz grob in den falschen Hals bekommen!;o) Also, erstmal unterscheidet VW leider grundsätzlich nicht zwischen Diesel und Benziner! Erst, wenn Du mächtig Druck machen solltest und nach langem Hin und Her, kann es unter Umständen sein, daß Sie für einen Diesel eine etwas güstigere Kondition geben! Davon hat hier, meine ich, auch mal jemand berichtet! Habe meine Unterlagen gerade nicht zur Hand, aber es sind 0,67, oder 0,68 % des des Neuwagenpreises pro 1000km! Hoffe, ich konnte helfen?! MfG

Genau darauf wollte ich hinaus. Schade das VW nicht zwischen Benziner und Diesel unterscheidet.

Hallo,

das stimmt so definitiv nicht. Die Gerichte unterscheiden sehr wohl zwischen Diesel und Benziner. Bei einem Diesel werden 0,5% der Anschaffungskosten!!! abzgl. Zulassung und Überführungskosten angesetzt mir der Begründung, dass die Laufleistung eines Diesel höher ist (200.000 km und mehr). Dass der Händler möglicherweise anders argumentiert liegt wohl auf der Hand. Meist reicht die Andeutung die Sache juristisch prüfen zu lassen, dann wird der Händler die 0,5% akzeptieren.

Grüße

Guten Abend 51017040!

Hier ist schon häufiger der Grundsatz angesprochen worden: Erst richtig und komplett lesen, dann nachdenken und dann antworten! Ich hoffe nicht, Du willst mir erzählen, wie die Abwicklung verläuft, wenn ich die gerade erst hinter mir habe!

Wie schon gesagt, die entscheidende Instanz für den Prozentsatz ist VW selbst und nicht der Händler! Und es ist VW egal, ob da die Gerichte zwischen Diesel und Benziner unterscheiden!Habe den Unterschied mit dem entsprechenden Urteil auch erwähnt, mit der Reaktion, man könne es ja auf eine rechtliche Auseinandersetzung ankommen lassen! Das hat nur den Nachteil, das dauert,...in der Zwischenzeit wird der Wagen jedoch bewegt,...was zur höheren Kilometerleistung führt, was mich letztlich wesentlich teurer zu stehen kommt, als hätte ich kein Wirbel um 0,18 Prozentpunkte gemacht!

Hoffe, ich konnte das nachvollziehbar darstellen?! MfG

Ich habe eine Vertragsrückabwicklung hinter mir.
VW wollte Anfangs 0,675% /1000km ansetzen, unabhängig davon ob Benziner oder Diesel.
Ich habe ganz klar gesagt, das ich auf keinen Fall bereit bin mehr als 0,5% zu bezahlen, da:
1. die Gerichte bei Dieseln die Mehrleistung berücksichtigen
2. Das Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt erst 3 Monate jung war.
Sie sollten sich das überlegen, ob die Vertragsrückabwicklung aussergerichtlich oder gerichtlich geregelt werden soll.
Nach Rücksprache mit dem Vorgesetzten rief VW mich 2 Tage später zurück und willigte ein.

@Oleander

Noch ein Rückabwickler...willkommen im Club! ;o) Was hatte denn Dein Ver?Dann warst Du das, der das hier schon mal geschrieben hat? ;o)

Hi,

nur zur Information, bei meiner Rückabwicklung wurden 0,5% angesetzt mit der schon erwähnten Begründung. Ich weiss auch nicht was VW damit zu tun hat. Ich habe den Vertrag mit dem Händler abgeschlossen, Ansprüche müssen an den Händler gestellt werden. Hier sind ja Juristen im Forum, die können dir das bestimmt genauer erklären.

Grüße

vielen dank für die antworten.
also werde ich auch auf die 0,5% pochen, mal schauen, was die dazu sagen. am montag will sich der werksbeauftragte dazu äußern...

wenn die sich querstellen und auf 0,67 beharren, dann werde ich vom vertrag zurücktreten und keinen neuen bestellen, sondern das lager wechseln. (rechtsstreit wegen 0,17% dauert zu lange)

alle meine mängel jetzt hier aufzuzählen, würde den rahmen sprengen, es waren insgesamt schon 17, was jetzt noch nicht nachhaltig behoben werden konnte (auch nach 3 versuchen):

jaulende klima
klappernde türverkleidung
vibrierendes lüftungsgitter

mein anwalt ist auch schon im bilde, also mal den montag abwarten...

zur klima: neueste info von VW ist, daß das heizgerät getauscht werden muß... wer´s glaubt wird selig, aber mein 🙂 will´s tauschen (nach der wandlungsentscheidung)

Deine Antwort
Ähnliche Themen