VW Garantie auf Bremsen

VW Golf 4 (1J)

Hat jemand hier Erfahrung ob man irgendeinen Garantieanspruch auf die Bremsscheiben hat bei VW?

Wir haben vor ca. 3-4 Monaten vorne die Bremsen komplett neu machen lassen an unserem Vierer, weil sie abgefahren waren. Jetzt seit ca. einer Woche fängt die Scheibe an zu rubbeln und das Lenrkad vibriert deutlich beim Bremsen.

Das sich die Scheiben verzogen haben kann eigentlich nicht an uns liegen da wir immer normal fahren und bremsen mit dem Wagen. Ich hab mich auch hier ein wenig durch die Suchfunktion durchgelesen zu diesem Thema, und scheinbar scheint dies tatsächlich ein Problem zu sein bei VW.

Ist eben schon ein Haufen Geld wenn man innerhalb von nichtmal einem halben Jahr fast 500,-€ zahlen muss für Bremsen vorne...und das obwohl sie ja neu sind. Ganz zu schweigen die Umstände die durch den Werkstattaufenthalt und dem damit verbundenen Ausfall des Wagens für einen Tag entstehen.

40 Antworten

Zitat:

wie kann ich dann als kunde beweisen (nach ablauf der ersten 6 monate beweisumkehr bei der gewährleistung), dass evtl. ein defekt bei/vor Übergabe vorlag? oder wie lässt sich sowas jetzt noch rausfinden??

was fest steht ist, dass die bremsscheiben verzogen sind!!, aber das reicht mir nie und nimmer als beweisgrund aus.

welche chancen hab ich denn dann noch um anspruch auf gewährleistung zu haben??

Genauso wie der Händler in den ersten 6 Monaten: Mit einem Gutachten von einem vereidigten Sachverständigen. Lohnt sich nicht bei Bremsen für 300 Euro. Ettliche andere Teile Motoren, Getriebe etc. sind aber samt Gutachten schon vor Gericht gelandet.

Gruss
Holger

Zitat:

Original geschrieben von Flieger-Baby


Gar keine Chance hast du.

Du kannst es definitiv nicht beweisen. Du kannst auch nicht beweisen daß du nicht unsachgemäß damit umgegangen bist.

Du brauchst auch nicht sagen: "Es hat sich vor 2 Monaten schon so komisch angefühlt"

Dann hättest du es vor 2 Monaten schon melden müssen.

In den ersten 6 Monaten hat der Verkäufer keine Chance sich raus zu reden. Danach hast du keine Chance.

Außer du hast den Mangel während der ersten 6 Monate schonmal angesprochen und es wurde von Seiten des Verkäufers nix unternommen.
Aber auch das müßtest du nachweisen.

Was Du schreibst ist in Bezug auf die Beweislastumkehr nach 6 Monaten richtig.

Deine Ausführungen zu den Problemen des Kunden zur Schadensminimierung und der 6000km-Begrenzung möchte ich aber stark anzweifeln. Hier hat im Zweifel das Gericht zu entscheiden ab wann der Kunde einen Defekt merken muss bzw. ab wann ein Defekt Verschließbedingt ist

Ganz persönlich bin ich aber der Meinung, dass das das größte Problem von VW ist: VAG-Händler bzw. Mitarbeiter wie Du einer zu seien scheinst. Mit meinem Opa konntet ihr sowas noch abziehen. Mein Vater wurde von uns schon erfolgreich umerzogen solche Händler zu meiden. Mein Bruder & Ich gehören schon zu denen die fleissig von solchen Machenschaften erzählen.

Gruss
Holger

dringi, du machst den eindruck dass du dich gut mit rechtlichen dingen auskennst.

deshalb habe jetzt noch eine weitere frage, komme gleich dazu.

also, dass die garantie eine freiwillige leistung vom verkäufer ist, ist nun klar. mein freundlicher vor ort würde mir laut aussage eines meisters ein halbes jahr auf bremsscheiben geben, in meinem fall wäre diese frist längst überschritten, da die bremsscheiben im mai 06 gewechselt wurden.

und jetzt das aber: die scheiben wurden aber nicht bei meinem freundlichen vor ort gewechselt, sondern das hat noch die erstbesitzerin des fahrzeugs durchführen lassen.. und zwar bei ihrem freundlichen..

besteht jetzt evtl die möglichkeit dass dieser ganz andere garantiebestimmungen hat?
falls ja und dieser würde mir die scheiben unter garantie anstandslos wechseln, müsste ich das dann auch von ihm durchführen lassen oder müsste mein freundlicher die reparatur übernehmen da mir sonst ja evtl unnötige anfahrtskosten entstehen würden?

sehe darin evtl noch eine kleine chance, danke für die tipps bisher,

mfg, Soconder

Achso, noch mal ganz deutlich: Für ALLE meine Beiträge gilt:

KEINE RECHTSBERATUNG! NUR MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG.

Wer qualifizierte Rechtsauskünfte haben will, der möge sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt wenden.

Gruss
Holger

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Zitat:

Original geschrieben von Soconder


dringi, du machst den eindruck dass du dich gut mit rechtlichen dingen auskennst.

deshalb habe jetzt noch eine weitere frage, komme gleich dazu.

also, dass die garantie eine freiwillige leistung vom verkäufer ist, ist nun klar. mein freundlicher vor ort würde mir laut aussage eines meisters ein halbes jahr auf bremsscheiben geben, in meinem fall wäre diese frist längst überschritten, da die bremsscheiben im mai 06 gewechselt wurden.

und jetzt das aber: die scheiben wurden aber nicht bei meinem freundlichen vor ort gewechselt, sondern das hat noch die erstbesitzerin des fahrzeugs durchführen lassen.. und zwar bei ihrem freundlichen..

besteht jetzt evtl die möglichkeit dass dieser ganz andere garantiebestimmungen hat?
falls ja und dieser würde mir die scheiben unter garantie anstandslos wechseln, müsste ich das dann auch von ihm durchführen lassen oder müsste mein freundlicher die reparatur übernehmen da mir sonst ja evtl unnötige anfahrtskosten entstehen würden?

sehe darin evtl noch eine kleine chance, danke für die tipps bisher,

mfg, Soconder

KEINE RECHTSBERATUNG! NUR MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG.

Da Du eh keinen Rechtsanspruch auf Garantie hast, da das eine freiwillige Leistung ist, würde ich mal ganz freundlich Anfragen ob der "alte" Händler dir auf Kulanz irgendwie hilft. Dein jetziger Händler ist bezüglich der Bremsen zu überhaupt nichts verpflichet, da - wenn überhaupt - ein Vertragsverhältnis nur zwischen dem alten Vertragshändler und Dir besteht.

KEINE RECHTSBERATUNG! NUR MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG.

Gruss
Holger

Du darfst doch seit diesem Jahr Rechtsberatung gezielt durchführen. Das Gesetz ist meines Wissens gekippt.

Aber so toll deine Aussage weiter oben auch klingt, ganz richtig ist sie nicht!

Beweise dem Händler nach über 6 Moanten mal, daß die Bremse schon vorher einen Defekt hatte. Das ist schier unmöglich!

Vieleicht kann das ein Sachverständiger bei nem Motorschaden nachweisen, bei Bremsscheiben kann er es sicher nicht.

In einem VAG-Betrieb ist der Umgang mit dem Kunden sehr gut! (Ausnahmen gibt es natürlich immer) Irgend eine kleine Werkstatt streitet vieleicht schon nach nem Monat die Garantie ab oder wird dem Kunden gegenüber frech.

Auch Nacharbeiten werden von VW meist anstandslos durchgeführt. Oder Lackgarantiefälle nach 6 Jahren noch übernommen.

Fahr doch mal nach ner Inspektion zu ner freien Werkstatt und beschwer dich weil irgendwas nicht stimmt oder nen Polster dreckig ist. Die meisten werden es abstreiten.

Ich denke immer noch, daß der Service bei VW/Audi stimmt !!!
(Service ist kein ausländisches Wort für kostenlos !!! 😉 )

Zitat:

Original geschrieben von Flieger-Baby


Du darfst doch seit diesem Jahr Rechtsberatung gezielt durchführen. Das Gesetz ist meines Wissens gekippt.

Aber so toll deine Aussage weiter oben auch klingt, ganz richtig ist sie nicht!

Beweise dem Händler nach über 6 Moanten mal, daß die Bremse schon vorher einen Defekt hatte. Das ist schier unmöglich!

Vieleicht kann das ein Sachverständiger bei nem Motorschaden nachweisen, bei Bremsscheiben kann er es sicher nicht.

In einem VAG-Betrieb ist der Umgang mit dem Kunden sehr gut! (Ausnahmen gibt es natürlich immer) Irgend eine kleine Werkstatt streitet vieleicht schon nach nem Monat die Garantie ab oder wird dem Kunden gegenüber frech.

Auch Nacharbeiten werden von VW meist anstandslos durchgeführt. Oder Lackgarantiefälle nach 6 Jahren noch übernommen.

Fahr doch mal nach ner Inspektion zu ner freien Werkstatt und beschwer dich weil irgendwas nicht stimmt oder nen Polster dreckig ist. Die meisten werden es abstreiten.

Ich denke immer noch, daß der Service bei VW/Audi stimmt !!!
(Service ist kein ausländisches Wort für kostenlos !!! 😉 )

Mit dem gekippten Rechtsberatungsgesetz hast Du nur teilweise Recht: Nach altem Recht war es so, dass nur Rechtsanwälte Rechtsberatung geben dürfen. Nun dürfen auch qualifizierte Personen Rechtsberatung geben: z.B. Architekten in Sachen Hausbau, oder ein KfZ-Meister in Sachen KfZ-Recht.

Privatpersonen dürfen das immer noch nicht.

Bezüglich der Beisbarkeit: Ich gebe DIR vollkommen Recht, dass der Kunde nach den 6 Monaten KEINE Chance mehr hat, dem Händler zu Beweisen, dass die Bremsen bei Übergabe schon defekt ware. Allerdings wird der Händler innerhalb der ersten 6 Monaten das Problem haben dem Kunden zu beweise, dass der Kunde die Bremsen beschädigt hat. Asserdem stelle ich die 6000km-Begrenzung in Frage. Nicht mehr nich weniger.

Bezüglich des Service beim VAG-Händler: Hier scheiden sich natürlich die Meinungen. Komisch finde ich nur, dass in meinem Umfeld einzig Beschwerden über VW/Audi auftauchen, während Toyota, Honda & Co. keine negativen Kommenatre bekommen.
Kann natürlich sein, dass ich nur Pech hatte, aber bei 3 verschiedenen VAG-Werkstätten in Folge mit ganz gravierenden Defiziten im Service glaube ich nicht mehr an Zufall.

Bezüglich der freien Werkstätten wage ich auch zu bezweifeln, ob die sich so ein Vorgehen leisten können. Vieleher glaube ich, dass dies bei großen Werkstätten (nicht nur VAG) verbreiteter ist, da ein unzufriedener Kunde weniger ins Gewicht fällt.

Gruss
Holger

Zitat:

Original geschrieben von Göölf


1.)

Wenn der Kunde die 6000 KM in 4 Monaten schafft, und im 6. Monat mit 8000 km die Bremsen reklamiert, wird er im

6000 im Monat dürfte für viele kein Problem sein.

Im Gewerbesegment wird nach 40tkm oder 3Monate das Fahrzeug gewechselt.

z.b. Mietwagen als Firmenwagen.

Auch ein Privat PKW bekommt sowas schnell hin, wenn man etwa fahren muss bis zu Arbeit.

Ich hab in den letzten 3 Jahren im Schnitt zwischen 25000 und 45000km pro Jahr abgerollt. Teilweise war ich im 3 oder 4 Monatstakt zur 15000km-Inspektion.

Gruss
Holger

Zitat:

Original geschrieben von pinkisworld


6000 im Monat dürfte für viele kein Problem sein.

sag ich ja.

Die 6000 - KM - Grenze ist Unfug. Was zählt sind die 6 Monate und sonst nichts.

@dringi

Ich weis nur daß es bei uns so ist mit den Bremsen. Den Fall mit 5 Monaten und z.B. 8000km hatte ich noch nie! Es gibt bei Originalteilen so gut wie keine Probleme. Wenn ja mal was war, dann nach relativ kurzer Zeit und deutlich unter 6000km.

Zum Thema Service und Zufriedenheit:

Vieleicht ist ein Honda- oder Toyotafahrer auch nicht so anspruchsvoll in Sachen Service wie ein VW- oder Audifahrer.
Den Unterschied zw. nem Seat- und Audikunden merkt man schon ungemein! Der Großteil des Klientels ist grundverschieden.

Sowas macht sich dann auch bei der Kundenzufriedenheitsstudie bemerkbar.

Es wird kein Kunde sagen: "Der Service war bescheiden weil ich den Ersatzwagen bezahlen mußte und das Auto ne halbe Stunde später als vereinbart fertig wurde. Die Arbeit selbst war aber top und die Mitarbeiter sehr nett"

Im Gegenteil: Wenn ein Kunde mit einer Sache unzufrieden ist, trübt das auch die restlichen Beurteilungen beim Test.

Und da VW/Audi Kunden sehr verwöhnt sind, fallen auch die Tests schlechter aus. Obwohl der Service klar besser ist als bei Toyota, Honda oder anderen.
So sehe ich die Sache.

Wir haben ein Karosserie- und Lackierzentrum für alle Marken. Die Unterschiede sind echt rießig !!! Ihr könnt Euch nicht vorstellen wie es einen (als Beispiel) Peugeotfahrer erstaunt, wenn er einen Kaffee angeboten bekommt. Der Audifahrer hingegen erwartet einen Kaffee und empfindet es als schlechten Service wenn er keinen angeboten kriegt. 😉

Nen Bekannter schafft bei Porsche als Kundendienstberater. Er hat keine 20 Autos am Tag abzuarbeiten. Bei ihm sind es höchstens 4. Da wird Service wirklich groß geschrieben!
Jeder Kunde bekommt einen Ersatzwagen und der KD-Berater kann sich in aller Ruhe um das Wohl des Kunden kümmern.

Dafür sind aber auch die Preise nicht von schlechten Eltern!

Kein Wunder also daß Porsche in der Kundenzufriedenheit Marktführer ist. (obwohl auch dort in der Werkstatt öfter mal was schief läuft, Jeder Mensch macht Fehler !)

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