VW Garantie auf Bremsen
Hat jemand hier Erfahrung ob man irgendeinen Garantieanspruch auf die Bremsscheiben hat bei VW?
Wir haben vor ca. 3-4 Monaten vorne die Bremsen komplett neu machen lassen an unserem Vierer, weil sie abgefahren waren. Jetzt seit ca. einer Woche fängt die Scheibe an zu rubbeln und das Lenrkad vibriert deutlich beim Bremsen.
Das sich die Scheiben verzogen haben kann eigentlich nicht an uns liegen da wir immer normal fahren und bremsen mit dem Wagen. Ich hab mich auch hier ein wenig durch die Suchfunktion durchgelesen zu diesem Thema, und scheinbar scheint dies tatsächlich ein Problem zu sein bei VW.
Ist eben schon ein Haufen Geld wenn man innerhalb von nichtmal einem halben Jahr fast 500,-€ zahlen muss für Bremsen vorne...und das obwohl sie ja neu sind. Ganz zu schweigen die Umstände die durch den Werkstattaufenthalt und dem damit verbundenen Ausfall des Wagens für einen Tag entstehen.
40 Antworten
Ich habe vor ca. einem Monat das gleiche Problem gehabt (neue Bremsscheiben rubbelten nach 5 Monaten) und mich hier im Forum schlau gemacht.
Bin dann zur Werkstatt gefahren, die haben den Wagen auf den Bremsentester gestellt und es sofort ohne wenn und aber anerkannt. Der Austausch hat mich natürlich nichts gekostet. Laut Meister kommt das ab und zu mal vor.
Hier wird häufig geschrieben, daß es keine Garantie auf Bremsscheiben o.ä. gibt. Das ist eindeutig falsch! Garantie gibts immer, bei Verschleißteilen i.d.R. aber nur 1/2 Jahr und nicht 2 Jahre. Ohne Garantie kann man nur gebrauchte Teile verkaufen (oder der Verkäufer ist Privatmann).
Ohne Sachmangelhaftung darf ein Gewerbetreibender gar nix verkaufen. 😉
Selbst ne Firma die nix mit Autos am Hut hat muß aufpassen wenn sie einen Wagen an Privat verkauft.
Der Verkauf ist dann nämlich von gewerblich an Privat und somit gilt aus juristischer Sicht die Sachmangelhaftung.
hallo leute
ich hatte absulut die gleichen probleme gehabt. keiner konnte helfen. VW hat 2 mal auf kullanz ausgetaucht danach meinten die könne nicht an den bremsen liegen und kein kullanz mehr. Sehr lange gesucht alles mögliche ausprobiert bis ich eine ausgeleierte achsgelenk gefunden habe. Habe es ausgetauscht und siehe da sogar die verbogenen scheiben haben sich von alleine nach ca. 2000km sich gerade gebogen habe jetzt keine probleme mehr.
Hi Leute , es passte leider nicht ganz zur Sachlage, aber ich lese hier immerwieder ... ne Heisse Bremse wie auf der AB... klar wenn ich ne vollbremsung machen muss in ner Notsituation, denn hab ich ne heisse Bremse, aber das is doch nich die Regel oder???
Also ich muss nirgens so wenig bremsen wie auf der Bahn, wenns gut läuft, mus ich auf der Bahn nach 200km nur kurz am Stoppschild der Ausfahrt bremsen! Den Rest bekomm ich mit vorrausschauendem fahren und der Motorbremse hin.
Oder bin ich der letzte der sein Auto auch mal rollen lässt, wenn ich im Rückspiegel jemand sehe der schneller ist als ich und vor mir jemand hab der langsamer ist, und das überholen den hinter mir auf jeden fall zum bremsen zwingt???
Sorry für meine Frage aberich seh das immer öfter, dass ich vom Gas gehe um nen schnelleren vorbei zu lassen und der Fahrer vormir ( wegen dem ich langsamer werden) rauszieht. Ist das heute normal ?? muss ic meinen Fahrstil auch so hecltisch gestalten?? , ich fahre bi jetzte gerne entspannt und vor allem auch mal gerne mehr als 100tkm mit einem satz Bremsbeläge, trotz c.a. 75% Stadtverkehr.
Ich bin aber für alle Kritik offen, nur kommt mir nicht mit "schleicher" oder so ich hab jeden Tag so "Hobbyreiter" vom Dorf vormir auf der Strasse, dir den Berufsverkehr der super mit 65km/h die bekannten Grünphase durchfährt, ausbremsen aber besagte Hutträger fahren mit 50 und man steht an jeder Ampel, und davon haben wir ne Menge in Berlin so ensteht bei uns der Stau, zumindestens in 90% der Fälle.
*Sorry für das offtopic-gerede, aber das hat sich so angegliedert an die Bremsengeschichte*
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Zitat:
Original geschrieben von deeplyace
Hi Leute , es passte leider nicht ganz zur Sachlage, aber ich lese hier immerwieder ... ne Heisse Bremse wie auf der AB... klar wenn ich ne vollbremsung machen muss in ner Notsituation, denn hab ich ne heisse Bremse, aber das is doch nich die Regel oder???
Also ich muss nirgens so wenig bremsen wie auf der Bahn, wenns gut läuft, mus ich auf der Bahn nach 200km nur kurz am Stoppschild der Ausfahrt bremsen! Den Rest bekomm ich mit vorrausschauendem fahren und der Motorbremse hin.
leider kannst du das nicht pauschal sagen. es kommt immer darauf an, wo du rumkurvst. Wenn du wie wir jeden tag elbtunnel fährst bist du recht oft am bremsen, zudem recht oft sehr stark, weil dir jemand vor die nase zieht. Alles Streckenauslastung...
Wir haben es persönlich noch nie hingekriegt bremse an nem Golf Iv zu verziehen...
Dafür schon 2mal bei ner Fahrt vom Gletscher ins tal....und jeder das mal 25km bergab gefahren ist und sich dann neben dem auto gewährmt hat weiss wie toll sowas ist 😁.
mfg
Zitat:
Original geschrieben von Flieger-Baby
Bei uns gibt es für Verschleißteile ne gesonderte Garantiebestimmung.
Es gibt Garantie für 6 Monate bis max. 6000km.
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Flieger-Baby, was meinst du mit "bei uns"? arbeitest du bei nem hersteller? oder in ner werkstatt?also irgendwie kommts mir so vor dass keiner genau weiß was es mit der garantie auf verschleißteile (in diesem fall bremsscheiben) auf sich hat.
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golfanatiker, du schreibst dass dein freundlicher nun die scheiben gewechselt hat und schreibst außerdem " ...da ich 2 Jahre Garantie darauf habe."
hat dir dein freundlicher gesagt dass du 2 jahre hast? also wenn ja dann muss dass doch überall gelten, oder is sowas von werktatt zu werkstatt verschieden? ich weiß dass dies eig logisch sein dürfte, aber unterschiedliche meinungen zu diesem thema haben doch einige hier in diesem thread.
und mein freundlicher hat mir wieder ganz was anderes verzapft (habe dass prob auch mit den scheiben). er meint es würde nur bis 10.000 km und max 1 jahr garantie gelten. (meine scheiben sind knapp 15.000 km gelaufen und sind am 23. mai 06 gewechselt worden).
also die sache macht mich schon stutzig und natürlich vorallem sauer, weil ich bei meinem freundlichen den verdacht habe, er sucht sich ne ausrede damit er sich nicht mit dem hersteller auseinandersetzen muss.ich bitte um eure antwort wenn ihr euch zu 100% mit den garantieregelungen auskennt oder wisst wo ich eine gültige garantieregelung schwarz auf weiß lesen kann.
allerbesten dank schon mal im vorraus,
Ich meinte bei VW/Audi.
Selbst bei Neuwagen ist die Garantie auf Bremsen , Einstellarbeiten an der Karosserie, usw. auf 6 Monate und 6000km begrenzt.
Wenn sich die Bremsscheibe nach 6000km oder nem halben Jahr nicht verzieht, dann ist sie auch in Ordnung. Zumindest liegt dann kein Defekt ab Werk vor.
Ich wollte nochmal auf folgendes Aufmerksam machen:
Garantie = freiwillige Leistung des Herstellers / Händlers
Gewährleistung / Mängelansprüche = gesetzliche Regelung im BGB.
Der Händler kann gerne seine Garantie auf 6 Monate oder 6000km begrenzen, dass hat mich als Kunde im Grunde nicht zu jucken.
Generell gilt: Die Gewährleistung die der Händler geben muss, lässt sich nur im Rahmen der Gesetze einschränken (hier i.d.R. nur die Beschränkung der Gewährleistung auf 12 Monate bei Gebrauchtwaren) So kenne ich z.B. keine Paragraphen der die Gewährleistung auf Bremsen auf 6000km begrenzt. Innerhalb der ersten 6 Monate muss immer der Händler beweisen, dass der Defekt erst während des Betriebs auftrat, und nicht schon bei/vor Übergabe vorlag. Nach 6 Monaten muss es der Kunde beweisen, dass der Defekt schon bei/vor Übergabe vorliegt.
Klar kann der Händler jetzt argumentieren, dass ab 6000km verzogene Bremsscheiben zum natürlichen Verschleiss der Scheiben gehören, aber ich glaube, dass das recht peinlich für VW werden würde und ein gefundenes Fressen für AutoBild & Co.
Scheinbar ist es gerade bei diversen VAG-Werkstätten beliebtes Spiel irgendwas von Garantie & AGB zu erzählen und den Kunden für dumm zu verkaufen.
Wie immer hilft es auch hier mal ganz nett bei 0800-VOLKSWAGEN anzufragen und freundlich (!!!) Druck zu machen. Hat bei mir schon geholfen.
Just my two Cents. Es sind aber gerade solche Nettigkeiten die mich direkt zu kleinen und freien Schraubern treiben. Im Endeffekt treibt mich das auch komplett von VW zu ner anderen Marke.
Gruss
Holger
ich hatte doch schon geschrieben. garantie oder gewährleistung gibt es auch auf verschleissteile, wenn die nicht im sinne des verschleisses kaputt gehen. zb bremsscheiben sind runter= keine ansprüche. scheiben verziehen sich oder bekommen risse= gewährleistung oder garantie. denn dies wäre keine abnutzung im sinne des verschleisses
Zitat:
Original geschrieben von Golfanatiker
So, ich war eben beim Freundlichen. Ich kann den Wagen morgen vorbeibringen. Die neuen Teile und Einbau kostet mich nichts, da ich 2 Jahre Garantie darauf habe.
Was anderes wäre auch nicht in Frage gekommen, neben den 2 Jahre Garantie /freiwillig) hast du auch Gewährleistung (gesetzlich geregelt) auf Artikel und durchgeführte Arbeiten und im ersten halbe Jahr sogar mit Beweisumkehr, sprich der Händler muss dir beweisen das die Sachen beim Einbau in Ordnung waren, da er dir das Gegenteil wohl kaum beweisen kann hätte es da eh keine große Diskussion geben dürfen, das weiss auch dein Händler und deshalb tauscht er sie dir kostenlos, ich würd auch noch freundlich nach einen Ersatzwagen fragen, aber Anspruch haste da nicht drauf so weit ich weiss.
Zitat:
Original geschrieben von wing2579
Moin,
bremsen = Verschleißartikel = kein Garantieanspruch
stimmt nicht, auch Bremsen unterliegen einer Garantie.
Das bekommt auch gesagt wenn man Bremsen so kauft, in einem gutem Geschäft.
Du kannst backen und scheiben die probleme machen locker nach 4Monaten umtauschen. Kommt aber auf die km drauf ab. ~2000-5000 denke sollte gehen
Deswegen sagt VW 6Monate oder 6000km.
Danach muß der Kunde beweisen daß es vorher schon war.
Und das kann er nicht ! Wär es vorher schon gewesen, hätte er den Mangel sofort melden müssen. Schadenminderungspflicht heißt das Zauberwort. Festgestellte Mängel müssen unverzüglich gemeldet werden um Folgeschäden zu vermeiden.
Ich weiß als 🙂 ja nicht, was der Kunde mit seinem Auto gemacht hat.
Ist er vieleicht 3 Runden Nordschleife gefahren?
Dann ist es logisch daß die Bremsen dem nicht standhalten. Das ist dann unsachgemäßer Gebrauch des Autos.
Wenn sich also nach 6 Monaten die Scheiben verziehen, lag definitiv kein Defekt bei Auslieferung vor.
Zitat:
Original geschrieben von Flieger-Baby
Deswegen sagt VW 6Monate oder 6000km.
1.) Was VW sagt und was VW nicht sagt ist vollkommen egal, das Vertragsverhältnis besteht zwischen Kunde und Händler und sonst niemandem.
2.) Maßgeblich für die Beweislastumkehr sind die 6 Monate und nicht der Km-Stand !
Wenn der Kunde die 6000 KM in 4 Monaten schafft, und im 6. Monat mit 8000 km die Bremsen reklamiert, wird er im Zweifelsfall vor jedem Gericht Recht bekommen. Ganz egal was in den AGB des Händlers steht, oder was der sonst noch so meint.
Wenn der Kunde in 6 Monaten nur 1000 KM fährt und im 7. Monat die Bremsen reklamiert, ist das eine reine Kulanzfrage - denn den Beweis im Sinne der Sachmängelhaftung kann er nicht antreten, also hat´s damit auch nichts zu tun.
Es ist mittlerweile echt zum Kotzen, wie versucht wird, juristisch unbedarfte Kunden über den Tisch zu ziehen. Genau wie das Trauerspiel mit den Gebrauchtwagengarantien, wo sich die Händler vor der Sachmängelhaftung drücken wollen ... alles eindeutig rechtswidrig und doch tägliche Praxis.
Generell gilt: Die Gewährleistung die der Händler geben muss, lässt sich nur im Rahmen der Gesetze einschränken (hier i.d.R. nur die Beschränkung der Gewährleistung auf 12 Monate bei Gebrauchtwaren) So kenne ich z.B. keine Paragraphen der die Gewährleistung auf Bremsen auf 6000km begrenzt. Innerhalb der ersten 6 Monate muss immer der Händler beweisen, dass der Defekt erst während des Betriebs auftrat, und nicht schon bei/vor Übergabe vorlag. Nach 6 Monaten muss es der Kunde beweisen, dass der Defekt schon bei/vor Übergabe vorliegt.
Gruss
Holger wie kann ich dann als kunde beweisen (nach ablauf der ersten 6 monate beweisumkehr bei der gewährleistung), dass evtl. ein defekt bei/vor Übergabe vorlag? oder wie lässt sich sowas jetzt noch rausfinden??
was fest steht ist, dass die bremsscheiben verzogen sind!!, aber das reicht mir nie und nimmer als beweisgrund aus.
welche chancen hab ich denn dann noch um anspruch auf gewährleistung zu haben??
mfg
Gar keine Chance hast du.
Du kannst es definitiv nicht beweisen. Du kannst auch nicht beweisen daß du nicht unsachgemäß damit umgegangen bist.
Du brauchst auch nicht sagen: "Es hat sich vor 2 Monaten schon so komisch angefühlt"
Dann hättest du es vor 2 Monaten schon melden müssen.
In den ersten 6 Monaten hat der Verkäufer keine Chance sich raus zu reden. Danach hast du keine Chance.
Außer du hast den Mangel während der ersten 6 Monate schonmal angesprochen und es wurde von Seiten des Verkäufers nix unternommen.
Aber auch das müßtest du nachweisen.