VW e-up! Style "Plus"
Hallo zusammen,
nach den ganzen Spekulationen usw.
Wer hat jetzt einen bestellt ? Schon ein Liefertermin bekommen ?
Hat jemand kein mehr bekommen (schon ausverkauft) ?
Schreibt einfach mal los,
Danke
460 Antworten
Zitat:
@zemus schrieb am 15. September 2022 um 13:57:29 Uhr:
Adrenalin pur...Problem ist nur, dass das Versenden der Papiere ans AH auch gut und gerne nochmal 1-2 Wochen zusätzlich dauern kann.
Aber die Hoffnung stirbt zuletzt.
Bei mir waren die Papiere vor dem Auto abholbereit.
Hab dein e-Up dann schon am 21.06. angemeldet, und erst am 28.06. abgeholt.
Naja, bei mir waren die Papiere auch vor dem Auto abholbereit.
Das Auto war aber erst 2 Wochen nach dem Termin in der Lounge (Abliefertermin ab Werk) abholbereit, somit Papiere bei mir ca. 1 Woche nach dem in der Lounge genannten Termin. Das meinte ich.
Hoffen wir mal, dass es für alle noch passt.
Zitat:
@zemus schrieb am 15. September 2022 um 15:14:05 Uhr:
Naja, bei mir waren die Papiere auch vor dem Auto abholbereit.
Ah das heißt VW gibt im Dezember noch schnell die Papiere raus zum anmelden und liefert das Auto erst 2023 😉
Naja ich hab gerade nochmal im Kaufvertrag geschaut unverbindlich 08.2022 also schon 2 Wochen drüber...
Zitat:
... Das mit bis zu 14 Tagen Dauer, die bis der Brief im AH ist, ist wurde mir auch mitgeteilt.
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Zitat:
@Karlimann schrieb am 10. September 2022 um 15:31:33 Uhr:
WVWZZZAAZ ND 9***** Mj. 22
WVWZZZAAZ PD 9***** Mj. 23
Da hat sich offenbar ein kleiner Fehler eingeschlichen:
WVWZZZAA1PD9***** Mj. 23 ist jedenfalls bei mir so. Vorm PD kein Z, sondern eine 1.
Ich dachte erst mein freundlicher hatte sich vertippt, aber nein - so konnte ich mich in der lounge anmelden.
Produktionsdaten bekomme ich trotzdem nicht angezeigt - schade!
Auch nicht in der Ersatzlounge...
Moin!
Hab das auch gerade versucht mit der FIN die auf den Zulassungsunterlagen steht.
Geht nicht!?
Hoppla, hier hat etwas nicht geklappt. Bitte versuchen Sie es später noch mal.
Egal ob im Browser oder der App!?
...5PD9... in unserem Fall.
Aber immerhin ist das Auto schon mal da. 🙂
Gruß, René
Zitat:
@Stock- schrieb am 13. Mai 2022 um 12:18:28 Uhr:
Zitat:
@Dave74 schrieb am 12. Mai 2022 um 16:07:08 Uhr:
Die Förderung von e-Autos bis zu einem Kaufpreis von 40.000€ soll 2023 sogar von 6000 auf 10000 erhöht werden.
Ist aber noch nichts in trockenen Tüchern ;-)Das war wohl eine Falschmeldung.
Ja, denke ich auch.
Die e-Auto Förderung wird wohl ehr von 6000€ auf 3000€ fallen.
Aber die Förderung von Hybrid-Fahrzeugen fällt zum 31.12.22 weg, das steht fest.
In meiner Auftragsbestätigung ist der aktuelle Herstelleranteil schon abgezogen, da werde ich notfalls rechtlich gegen vorgehen, falls sich was ändert. Auch überlege sowieso zu klagen, wenn dieses Jahr ein Auto bestellt wird und nicht zugelassen werden muss die Förderung trotzdem gelten egal wann die Zulassung abgeschlossen ist.
Es gibt aber schon einige Hebel. Ist ja nicht so das wir hier leben und der erste der malt bevorteilt werden darf.
Zitat:
@chfaurie schrieb am 23. September 2022 um 07:58:15 Uhr:
In meiner Auftragsbestätigung ist der aktuelle Herstelleranteil schon abgezogen, da werde ich notfalls rechtlich gegen vorgehen, falls sich was ändert. Auch überlege sowieso zu klagen, wenn dieses Jahr ein Auto bestellt wird und nicht zugelassen werden muss die Förderung trotzdem gelten egal wann die Zulassung abgeschlossen ist.
Fakt ist: Die Höhe der Kaufprämie wird am Tag der Erstzulassung anhand der dann geltenden Vorgaben bestimmt.
Die Argumentation "Ich hab einen gültigen Kaufvertrag" mag menschlich nachvollziehbar sein, hat im Bezug auf den Herstelleranteil wohl keinen Rechtsanspruch. Aber das müssen Experten für Vertragsrecht entscheiden.
Es
kannsein, dass die Hersteller freiwillig die Differenz bezahlen - es sind ja nur 892€.
Naja wenn VW Anfang des Jahres den E-Up zurückbringt und sagt werden alle dies Jahr ausgeliefert. Dann könnte man auch als Hersteller hingehen und sagen ok die Differenz übernehmen wir wenn es nicht 2022 klappt.
Den anderen Punkt laut Kaufvertrag bei Lieferverzug:
Zitat:
Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins
oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern, zu liefern. Diese Frist verkürzt sich auf 10 Tage (bei Nutzfahrzeugen auf
zwei Wochen) bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer vorhanden sind. Mit dem Zugang der
Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug.
Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich
dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises.
Hat das schonmal jemand gemacht? Mein unverbindlicher Termin ist Monat 08.2022 gewesen
Konnte auch zu dem Zeitpunkt auch keiner ahnen das die Welt verrückt spielt und es immer noch tut. Also Ball flachhalten. Erste Welt Probleme!