VW Anschlussgarantie - Änderung ab 01.01.11?
Verstehe ich es richtig, dass die Lifetime-Garantie durch die VW Anschlussgarantie ersetzt wurde?
Siehe
http://www.volkswagen.de/.../vwb_fl_007_3010_63_02.pdf
wichtig ist aus meiner Sicht dieser Passus:
"Die Produktpakete enthalten dann eine umfassende
Gebrauchtwagengarantie. Sie ist eine Funktionsgarantie,
mit der Ihnen die vollen Lohn- und Material kosten für
nahezu alle mechanischen und elektrischen Bauteile
erstattet werden – ohne Selbstbeteiligung.
Erst ab einem Kilometerstand von 100.000 fallen bei
einem Schadenfall fix 150,– Euro Selbstbeteiligung an.
Ab 200.000 km oder bei einem Fahrzeugalter über
10 Jahre ist die Entschädigung auf maximal 2.000,– Euro
je Versicherungsjahr limitiert."
Kennt jemand viell. schon Preise für die Verlängerung von z.B. 2 Jahren für einen 1.4 TSI (122PS)?
Danke vorab.
Beste Antwort im Thema
Der Nebel lichtet sich. 😉
Bei der Garantieverlängerung (GV) sind die Fahrzeuge anders als bei der LTG eingeteilt! 90 kW TSI und 103 kW TDI sind in einer Klasse, so viel steht fest. Wahrscheinlich gibt es eine Klasse unter- und oberhalb, also bis 90 kW und über 103 kW.
Einen ersten - unvollständigen - Preisüberblick habe ich in meinem Blog erstellt. Warum im Blog? Damit ich die Liste weiter bearbeiten kann.
Golf VI - Preise Garantieverlängerung 2011
Wenn ihr wollt, dass die Liste vollständig wird, postet bitte eure exakten Daten - Danke!
VG myinfo
370 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von myinfo
In den Unterlagen zur Neuwagenanschlußgarantie steht dies als Ausschlußbedingung drin.Ich vermute, dass Fahrzeuge, welche nicht der zweijährigen Herstellergewährleistung ab Erstzulassung unterliegen, auch keine zweijährige Herstellergarantie haben werden.
Ich vermute nochmals, dass daher der Händler als "Ersatz" die Gebrauchtwagengarantie anbietet.
Vielleicht reden wir aneinander vorbei. 😕
Neuwagen haben 2 Jahre Werksgarantie, korrekt? Davon ist bei diesem Gebrauchten "zufällig" noch ein halbes Jahr übrig. Unabhängig davon gibt der Händler 1 Jahr Garantie auf alle Gebrauchtwagen. Ich denke das schreibt VW seinen 🙂 so vor?
Des Weiteren hat er mich darauf aufmerksam gemacht, dass es die Möglichkeit gibt die Werksgarantie zu verlängern und dafür die Preise genannt, die mit deinen Preisen im Blog übereinstimmen.
Die Werksgarantie wäre seiner Aussage nach besser als seine eigene Garantie, da sie mehr Sachen abdeckt. Auch bzgl. Arbeitszeit und Material wäre das besser. Habe die Unterschiede aber nicht mehr genau im Kopf.
Soweit wäre doch alles in Ordnung. Was mich nur stört ist, dass sich beide Garantien überschneiden und ich teilweise doppelt zahle bzw. bei Verlängerung der Werksgarantie (egal wie lange) die Händler Garantie überflüssig ist, aber mitbezahlt würde.
Ich hoffe jetzt ist klar was ich meine.
@Sugur:
"Was mich nur stört ist, dass sich beide Garantien überschneiden und ich teilweise doppelt zahle bzw. bei Verlängerung der Werksgarantie (egal wie lange) die Händler Garantie überflüssig ist, aber mitbezahlt würde."
Da der Händler, in deinem Fall, definitiv einen Vorteil hat, wenn du die Werksgarantie verlängerst (er trägt für ca 1/2 Jahr kein Risiko mehr und kassiert u.U. noch eine Prämie für die neu abgeschlossene, verlängerte Werksgarantie), würde ich versuchen den Kaufpreis entsprechend etwas zu drücken.
Muss ich die Versicherung bei dem Händler abschliessen oder kann ich mich auch direkt an den Volkswagen Versicherungsdienst wenden?
Grüße
K.-H.
Zitat:
Original geschrieben von khschuetze
Muss ich die Versicherung bei dem Händler abschliessen oder kann ich mich auch direkt an den Volkswagen Versicherungsdienst wenden?Grüße
K.-H.
Geht Beides.
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Bislang dachte ich, der Gesamtbetrag ist sofort bei Abschluß und in einer Summe zu zahlen. Angeblich soll es aber auch die Möglichkeit geben, monatlich zu zahlen? Stimmt das bzw. weiss jemand mehr? Ich gehöre nämlich auf Grund der Fahrleistungen pro Jahr zu der "fünfte Jahr / 200.000 km" Fraktion, was in Zahlen ausgedrückt 1354 Euro bedeutet 🙁
Zitat:
Original geschrieben von hoc777
Bislang dachte ich, der Gesamtbetrag ist sofort bei Abschluß und in einer Summe zu zahlen. Angeblich soll es aber auch die Möglichkeit geben, monatlich zu zahlen? Stimmt das bzw. weiss jemand mehr? Ich gehöre nämlich auf Grund der Fahrleistungen pro Jahr zu der "fünfte Jahr / 200.000 km" Fraktion, was in Zahlen ausgedrückt 1354 Euro bedeutet 🙁
Guck da mal rein
https://www.volkswagenbank.de/.../VWB_FL_007-3010-63-02.pdfZitat:
Original geschrieben von Sugur
... Ich hoffe jetzt ist klar was ich meine.
Hallo Sugur,
sorry, ich war die ganze Zeit auf dem falschen Dampfer. 🙁
EZ 02/2010 -> Händler bietet den Wagen in 08/2011 zum Verkauf - mit einer einjährigen Gebrauchtwagengarantie.
Warum? Dies ging mir durch die Birne.
Da jetzt der Groschen gefallen ist, stimme ich Dir und navec vollständig zu. 😉
VG myinfo
Zitat:
Original geschrieben von navec
Da der Händler, in deinem Fall, definitiv einen Vorteil hat, wenn du die Werksgarantie verlängerst (er trägt für ca 1/2 Jahr kein Risiko mehr und kassiert u.U. noch eine Prämie für die neu abgeschlossene, verlängerte Werksgarantie), würde ich versuchen den Kaufpreis entsprechend etwas zu drücken.
Genau das meinte ich. Wenn ich die Werksgarantie velängere trägt er überhaupt kein Risiko mehr, da sich die Garantien im ersten halben Jahr sowieso überschneiden und ich im Fall des Falles die "bessere" VW Garantie in Anspruch nehmen würde. Die Kostendifferenz werde ich bei VVD erfragen.
Die Frage ist nur, darf der Händler überhaupt Gebrauchte ohne Gebrauchtwagengarantie verkaufen? Denke das VW seinen Händler diesbezüglich Vorschriften macht (u.a. Welt Auto Siegel). Weiß das jemand?
Zitat:
Original geschrieben von myinfo
Da jetzt der Groschen gefallen ist, stimme ich Dir und navec vollständig zu. 😉
Hallo myinfo! Freut mich, das wir uns endlich verstehen. 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Sugur
Die Frage ist nur, darf der Händler überhaupt Gebrauchte ohne Gebrauchtwagengarantie verkaufen? Denke das VW seinen Händler diesbezüglich Vorschriften macht (u.a. Welt Auto Siegel). Weiß das jemand?
Ich denke, dass ist eine gesetzliche Vorgabe. Neuwagen mindestens 2 Jahre Gewährleistung, Gebrauchtwagen mindestens 1 Jahr Gewährleistung. Das gilt, soweit ich weiß, auch für Verkauf Privat zu Privat. Allerdings kann man als Privatverkäufer Gewährleistung explizit wieder ausschließen.
Händler dürfen dies bei Verkauf an Privat aber nicht. Deswegen wollen viele Händler bei älteren Fahrzeugen auch nicht so gerne an Privat verkaufen.
Zitat:
Original geschrieben von O2CANDO
Ich denke, dass ist eine gesetzliche Vorgabe. Neuwagen mindestens 2 Jahre Gewährleistung, Gebrauchtwagen mindestens 1 Jahr Gewährleistung. Das gilt, soweit ich weiß, auch für Verkauf Privat zu Privat. Allerdings kann man als Privatverkäufer Gewährleistung explizit wieder ausschließen.Händler dürfen dies bei Verkauf an Privat aber nicht. Deswegen wollen viele Händler bei älteren Fahrzeugen auch nicht so gerne an Privat verkaufen.
Das hört sich alles korrekt an, aber Gewährleistung ist nicht gleich Garantie. Garantie ist ja eine freiwillige Leistung des Verkäufers, aber in diesem Fall könnte es sein, dass es eine Vorgabe von VW an die Vertragshändler ist. Das ist die Frage.
So verstehe ich nämlich die VW Seite http://www.volkswagen.de/.../leistungsversprechen.html
"Sollte ein unvorhergesehener Schaden auftreten, bewahrt Sie die von uns gewährte zwölfmonatige Gebrauchtwagengarantie vor finanziellen Risiken. Die PerfectCar Gebrauchtwagengarantie kann Jahr für Jahr verlängert werden – gemäß den Garantiebedingungen. Wenn ein Konzernfahrzeug mit der Volkswagen LifeTime Garantie ausgestattet ist, können Sie diesen Schutz ebenfalls jährlich erneuern, ein Autoleben lang. Und sollten Sie tatsächlich einmal liegen bleiben, verhilft Ihnen die Mobilitätsgarantie zu einem Ersatzwagen oder einem vorübergehenden Dach über dem Kopf."
Aber was ist PerfectCar und LifeTime Garantie nun wieder? Ersetzt diese Garantieverlängerung http://www.volkswagen.de/.../vwb_fl_007_3010_63_02.pdf beide???
Zitat:
Original geschrieben von Sugur
Guck da mal rein https://www.volkswagenbank.de/.../VWB_FL_007-3010-63-02.pdfZitat:
Original geschrieben von hoc777
Bislang dachte ich, der Gesamtbetrag ist sofort bei Abschluß und in einer Summe zu zahlen. Angeblich soll es aber auch die Möglichkeit geben, monatlich zu zahlen? Stimmt das bzw. weiss jemand mehr? Ich gehöre nämlich auf Grund der Fahrleistungen pro Jahr zu der "fünfte Jahr / 200.000 km" Fraktion, was in Zahlen ausgedrückt 1354 Euro bedeutet 🙁
Geht leider nicht, der Link funktioniert nicht.
Hab es aber gefunden. Danke. Somit bleibt es ein Gerücht 🙂
Zitat:
Original geschrieben von hoc777
Geht leider nicht, der Link funktioniert nicht.Hab es aber gefunden. Danke. Somit bleibt es ein Gerücht 🙂
Bei mir geht der Link. Probier mal den
http://www.volkswagen.de/.../vwb_fl_007_3010_63_02.pdfist dasselbe Dokument.
Aber wenn du es schon selbst gefunden hast auch gut. 🙂
Zitat:
Original geschrieben von hoc777
... Somit bleibt es ein Gerücht 🙂
Hi hoc777,
soweit mir bekannt, geht eine monatl. Zahlung für die Garantieverlängerung (GV) nur im Rahmen des Finanzierungspakets.
Sobald man die GV alleine abschließt, muss der Beitrag für die 1. Vetragsperiode innerhalb von 2 Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins bezahlt werden.
VG myinfo
Also ich habe ja für unseren Polo, die Lifetimegarantie damals bis zum 4 Jahr abgeschlossen, dass 5. Jahr wurde mir für eine Quartalsweise Zahlung angeboten. Wen es interessiert, ich bin froh sie weiter abgeschlossen zu haben, hat sich schon wieder rentiert 😁