VW Anschlussgarantie - Änderung ab 01.01.11?
Verstehe ich es richtig, dass die Lifetime-Garantie durch die VW Anschlussgarantie ersetzt wurde?
Siehe
http://www.volkswagen.de/.../vwb_fl_007_3010_63_02.pdf
wichtig ist aus meiner Sicht dieser Passus:
"Die Produktpakete enthalten dann eine umfassende
Gebrauchtwagengarantie. Sie ist eine Funktionsgarantie,
mit der Ihnen die vollen Lohn- und Material kosten für
nahezu alle mechanischen und elektrischen Bauteile
erstattet werden – ohne Selbstbeteiligung.
Erst ab einem Kilometerstand von 100.000 fallen bei
einem Schadenfall fix 150,– Euro Selbstbeteiligung an.
Ab 200.000 km oder bei einem Fahrzeugalter über
10 Jahre ist die Entschädigung auf maximal 2.000,– Euro
je Versicherungsjahr limitiert."
Kennt jemand viell. schon Preise für die Verlängerung von z.B. 2 Jahren für einen 1.4 TSI (122PS)?
Danke vorab.
Beste Antwort im Thema
Der Nebel lichtet sich. 😉
Bei der Garantieverlängerung (GV) sind die Fahrzeuge anders als bei der LTG eingeteilt! 90 kW TSI und 103 kW TDI sind in einer Klasse, so viel steht fest. Wahrscheinlich gibt es eine Klasse unter- und oberhalb, also bis 90 kW und über 103 kW.
Einen ersten - unvollständigen - Preisüberblick habe ich in meinem Blog erstellt. Warum im Blog? Damit ich die Liste weiter bearbeiten kann.
Golf VI - Preise Garantieverlängerung 2011
Wenn ihr wollt, dass die Liste vollständig wird, postet bitte eure exakten Daten - Danke!
VG myinfo
370 Antworten
klickZitat:
Original geschrieben von Lacos
Hi zusammen,hat schon jemand eine Anschlussgarantie für einen 1.8 160 PS Benziner
abgeschlossen?
Wie hoch war der Preis? Vielleicht hat ja jemand eine Zahl für 24 Monate und 100.000 km ?Grüße und danke,
Lacos
Danke! Aber es gibt ja 2 118KW Motoren - einmal den 1.4er und den 1.8.
Bei beiden ist der Preis gleich?
Zitat:
Original geschrieben von Lacos
Hi zusammen,hat schon jemand eine Anschlussgarantie für einen 1.8 160 PS Benziner
abgeschlossen?
Wie hoch war der Preis? Vielleicht hat ja jemand eine Zahl für 24 Monate und 100.000 km ?Grüße und danke,
Lacos
Unfassbar, so blind kann man doch gar nicht sein.
Die Antwort zu Deiner Frage steht direkt darüber von "Celler Jung".
Zitat:
Original geschrieben von apple
Unfassbar, so blind kann man doch gar nicht sein.
Die Antwort zu Deiner Frage steht direkt darüber von "Celler Jung".
ja, aber da steht ja 2 jahre. er hat aber nach 24 monaten gefragt🙂😁
Ähnliche Themen
Ja, ich weiß - selten dämlich.. Habe es leider irgendwie überlesen..
Danke für eure Infos..
Hab meinen Golf mit EZ 05.07.2011 wegen Anschlußgarantie beim "freundlichen" gehabt am 04.08.2011
waren die 15% rabatt nicht mehr machbar :-(
4 Wochen?
Hallo!
Ich habe eine Frage zur Garantieverlängerung. Angebot beim Freundlichen: Gebrauchter Golf 6, 1.2 TSI 105 PS, EZ 02/2010, 9.300 km. Also noch Werksgarantie bis 02/2012, Händler Gebrauchtwagengarantie bis 08/2012. Ist irgendwie blöd, dass sich das überschneidet. Aber na ja. Bei Gebrauchten muss man immer Kompromisse eingehen.
Jedenfalls hat mir der Verkäufer folgende Preise für eine Garantieverlängerung genannt:
1 Jahr 130€
2 Jahre 298€
3 Jahre 486€
Jährliche Fahrleistung: 10.000 km
Vetraglich vereinbarte Gesamtfahrleistung: 50.000 km
Das stimmt mit den Angaben von myinfo überein http://www.motor-talk.de/.../...antieverlaengerung-2011-t3056487.html. Sind die Preise bei allen Händlern gleich?
So wie ich http://www.volkswagen.de/.../vwb_fl_007_3010_63_02.pdf verstehe wäre es besser, direkt 3 Jahre zu verlängern anstatt z.B. jedes Jahr um 1 weiteres Jahr. Wegen 1. bzw. 2. Vertragsperiode (Garantieverlängerung / Funktionsgarantie). Richtig?
Wenn ich das mache wäre der Händler komplett freigestellt von seiner Garantie und sollte dementsprechend mit dem Preis runtergehen oder wie seht ihr das?
Zitat:
Original geschrieben von Sugur
....
Wenn ich das mache wäre der Händler komplett freigestellt von seiner Garantie und sollte dementsprechend mit dem Preis runtergehen oder wie seht ihr das?
Warum das? Die Herstellergarantie kommt immer von VW, nicht vom Händler.
Zitat:
Original geschrieben von pirx2
Warum das? Die Herstellergarantie kommt immer von VW, nicht vom Händler.Zitat:
Original geschrieben von Sugur
....
Wenn ich das mache wäre der Händler komplett freigestellt von seiner Garantie und sollte dementsprechend mit dem Preis runtergehen oder wie seht ihr das?
Wenn ich eine Garantieverlängerung abschließe würde sein Risiko, das er für eventuell auftretende Schäden zahlen muss, wegfallen. So wie es jetzt ist bezahle ich zumindest im ersten halben Jahr zwei Garantien. Wenn ich die Herstellergarantie, die bis 02/12 geht verlängere, wäre die Händlergarantie bis 08/12 komplett für die Katz. So gesehen würde ich beim Autokauf für etwas mitbezahlen, was ich niemals nutzen würde. Vorausgesetzt, ich würde die Garantieverlängerung machen. Zumal die Garantieverlängerung besser ist als die Gebrauchtwagengarantie. Deswegen der Gedanke.
Hallo Sugur,
Zitat:
Original geschrieben von Sugur
Hallo!Ich habe eine Frage zur Garantieverlängerung. Angebot beim Freundlichen: Gebrauchter Golf 6, 1.2 TSI 105 PS, EZ 02/2010, 9.300 km. Also noch Werksgarantie bis 02/2012, Händler Gebrauchtwagengarantie bis 08/2012. ...
Zitat:
Original geschrieben von Sugur
... Wenn ich eine Garantieverlängerung [für Neuwagen] abschließe würde sein Risiko, das er für eventuell auftretende Schäden zahlen muss [Gebrauchtwagengarantie], wegfallen. ... So gesehen würde ich beim Autokauf für etwas mitbezahlen, was ich niemals nutzen würde. ...
Sehe ich auch so.
Finde zuerst raus, was diese Gebrauchtwagengarantie kostet (VVD anrufen?), danach kann man besser verhandeln.
Dann, warum der Händler die Gebrauchtwagengarantie anbietet. Wurde der Golf z.B. als Mietwagen genutzt? War er auf einen Betrieb des KFZ-Gewerbes zugelassen? Oder war er ein Leasing-Fahrzeug? Usw. Dann geht die Neuwagenanschlußgarantie nicht.
Was wann geht sollte der VVD wissen (Fahrzeug-Identnummer besorgen).
Auf Aussagen vom Händler würde ich mich auf keinen Fall verlassen.
Viel Erfolg!
VG myinfo
Zitat:
Original geschrieben von myinfo
Finde zuerst raus, was diese Gebrauchtwagengarantie kostet (VVD anrufen?), danach kann man besser verhandeln.
Ist doch die händlereigene Gebrauchtwagengarantie (Ich nehme an, nach VW Standards). Ist ja ein 🙂. Ob der VVD Endkunden sagt, was die (den Händler) kostet???
Zitat:
Dann, warum der Händler die Gebrauchtwagengarantie anbietet. Wurde der Golf z.B. als Mietwagen genutzt? War er auf einen Betrieb des KFZ-Gewerbes zugelassen? Oder war er ein Leasing-Fahrzeug? Usw. Dann geht die Neuwagenanschlußgarantie nicht.
FZ hat 1 Vorbesitzer (VW AG). Kein Mietwagen, Unfallfrei, ohne Beschädigungen (habe ich schriftlich). Ich dachte bei den "Welt Autos" gibt VW vor, das 1 Jahr Gebrauchtwagengarantie gegeben werden
muss. Egal ob das FZ noch Werksgarantie hat oder nicht.
Zitat:
Was wann geht sollte der VVD wissen (Fahrzeug-Identnummer besorgen).
Werde ich machen und VVD fragen.
Ich denke ideal wäre, ich verzichte auf die 1 jährige händlereigene Gebrauchtwagengarantie und bekomme stattdessen eine 1 jährige Garantieverlängerung im Anschluß an die Neuwagen Garantie. Also von 02/12 bis 02/13. Dann hätte ich allerdings das Problem, dass eine weitere Verlängerung nur zu schlechteren Konditionen möglich ist (Funktionsgarantie).
Hallo Sugur,
Zitat:
Original geschrieben von Sugur
... Ist doch die händlereigene Gebrauchtwagengarantie (Ich nehme an, nach VW Standards). Ist ja ein 🙂. Ob der VVD Endkunden sagt, was die (den Händler) kostet???
Auch der Endkunde kann eine Gebrauchtwagengarantie abschließen. Den Preis
könnteman zum Verhandeln ansetzen. 😉
(Wagen darf nicht älter als 5 Jahre sein und muss weniger als 100.000 km haben = KaskoPlus, wenn man den Wagen bei einem Händler kauft.)
Zitat:
Original geschrieben von Sugur
... FZ hat 1 Vorbesitzer (VW AG). Kein Mietwagen, Unfallfrei, ohne Beschädigungen (habe ich schriftlich). Ich dachte bei den "Welt Autos" gibt VW vor, das 1 Jahr Gebrauchtwagengarantie gegeben werden muss. Egal ob das FZ noch Werksgarantie hat oder nicht.
"Die Neuwagenanschlußgarantie geht nicht bei Kraftfahrzeugen, die nicht der zweijährigen Herstellergewährleistung ab Erstzulassung unterliegen."
Ich vermute, dies ist bei diesem Wagen der Fall und daher die Gebrauchtwagengarantie. Der VVD sollte dies mit der Fahrzeug-Identnummer aber sicher sagen können.
Zitat:
Original geschrieben von Sugur
... Ich denke ideal wäre, ich verzichte auf die 1 jährige händlereigene Gebrauchtwagengarantie und bekomme stattdessen eine 1 jährige Garantieverlängerung im Anschluß an die Neuwagen Garantie. Also von 02/12 bis 02/13. Dann hätte ich allerdings das Problem, dass eine weitere Verlängerung nur zu schlechteren Konditionen möglich ist (Funktionsgarantie).
Jede Anschlußgarantie vor dem aktuellen Produkt, das es seit dem 1.01.2011 gibt, war auch "nur" eine Funktionsgarantie. Das Wichtigste deckt diese auch ab. Zudem war sie günstiger.
Besser ein Funktionsgarantie als gar keine. 😉
VG myinfo
Zitat:
Original geschrieben von myinfo
Auch der Endkunde kann eine Gebrauchtwagengarantie abschließen. Den Preis könnte man zum Verhandeln ansetzen. 😉(Wagen darf nicht älter als 5 Jahre sein und muss weniger als 100.000 km haben = KaskoPlus, wenn man den Wagen bei einem Händler kauft.)
Ist beides der Fall. Mal beim VVD fragen was so eine Garantie kostet und dann mit einer 1 jährigen VW Garantieverlängerung gegenrechnen. Wobei es da bestimmt Unterschiede gibt. Der Preis der VW Garantieverlängerung ist ja u.a. Laufleistungsabhängig. Ob die Gebrauchtwagengarantie auch solche Bedingungen hat?
Zitat:
"Die Neuwagenanschlußgarantie geht nicht bei Kraftfahrzeugen, die nicht der zweijährigen Herstellergewährleistung ab Erstzulassung unterliegen."
Ich vermute, dies ist bei diesem Wagen der Fall und daher die Gebrauchtwagengarantie. Der VVD sollte dies mit der Fahrzeug-Identnummer aber sicher sagen können.
Wieso Gewährleistung!? VW gibt doch 2 Jahre
Garantieab Werk? Um die Verlängerung dieser geht es mir.
Zitat:
Jede Anschlußgarantie vor dem aktuellen Produkt, das es seit dem 1.01.2011 gibt, war auch "nur" eine Funktionsgarantie. Das Wichtigste deckt diese auch ab. Zudem war sie günstiger.
Besser ein Funktionsgarantie als gar keine. 😉
Wie gesagt, die 1 jährige Händler Gebrauchtwagengarantie ist im Preis drin. "Zufälligerweise" hat der Wagen noch ein halbes Jahr Werksgarantie. Die 1 jährige Garantie gibt der Händler soweit ich weiß bei allen Gebrauchten. Ich glaube VW schreibt das bei den "Welt Autos" so vor!?
Da die VW Garantie aber mehr umfasst als die Händler Gebrauchtwagengarantie wäre es besser die VW Garantie anstatt der Händlergarantie zu haben, sofern der Preis gleich bleibt. Zumal ich ja wie gesagt (mindestens) im ersten halben Jahr für zwei verschiedene Garantien parallel bezahlen würde.
Werde mich beim VVD erkundigen.
Moin sugur,
Zitat:
Original geschrieben von Sugur
... FZ hat 1 Vorbesitzer (VW AG). ...
Zitat:
Original geschrieben von Sugur
Wieso Gewährleistung!? VW gibt doch 2 Jahre Garantie ab Werk? Um die Verlängerung dieser geht es mir.Zitat:
"Die Neuwagenanschlußgarantie geht nicht bei Kraftfahrzeugen, die nicht der zweijährigen Herstellergewährleistung ab Erstzulassung unterliegen."
Ich vermute, dies ist bei diesem Wagen der Fall und daher die Gebrauchtwagengarantie. Der VVD sollte dies mit der Fahrzeug-Identnummer aber sicher sagen können.
In den Unterlagen zur Neuwagenanschlußgarantie steht dies als Ausschlußbedingung drin.
Ich vermute, dass Fahrzeuge, welche nicht der zweijährigen Herstellergewährleistung ab Erstzulassung unterliegen, auch keine zweijährige Herstellergarantie haben werden.
Ich vermute nochmals, dass daher der Händler als "Ersatz" die Gebrauchtwagengarantie anbietet.
Dies alles ist aber Spekulation. Ich hoffe, der VVD kann dir weiterhelfen.
VG myinfo