Vermehrtes Drängeln bei hohem Tempo
Seit ich den Golf VI mit 160 PS fahre, bin ich auf der Autobahn auch noch bei Tempo 200 meistens von SUV´s und anderen hochwertigen Fahrzeugen gefährlich und nachhaltig bedrängt worden (Sachverhalt der Nötigung).
Meine Erklärung dazu ist.
Ich glaube, seit die Kompaktklasse und Mittelklasse (Opel, Ford VW und andere) mit den leistungsfähigen Motoren im Leistungsgewicht mit den Luxuswagen mithalten können,sind die Geschwindigkeitsdifferenzen beim Beschleunigen und in der V_max so gering geworden, dass die Fahrer von Luxuswagen öfters erkennen, dass sie nicht mehr so zügig wie früher überholen können. Es wird ihnen auch nicht immer nur wegen des vermeintlichen Überholprestiges Platz gemacht...
Was mag im Kopf eines solchen Fahrers vorgehen, der mich bedrängeln muss, auch wenn ich schon mit 200 km/h eine lange Schlange rechts von mir überhole?? Meine Ideen:
1. Ich kann doch noch schneller als dieser Mickergolf?!
2. Der vor mir soll endlich begreifen, dass mein Überholprestige immer noch gilt!
3. Wenn es kracht, bin ich jedenfalls auf der sichereren Seite, weil ich mehr Masse einsetzen kann.
4. Mein Wagen ist so sicher und ich bin ein solcher Fahrer, der diese Tempi gewohnt ist, der da vorne
fährt schon an seiner Grenze, er soll endlich langsamer fahren, damit ich vorbei kann.
5. Ein Wahnsinn, dass die kleinen Wagen alle so schnell fahren können, die sind ja extrem gefährlich.
6. Wenn ich es recht bedenke, ist diese Art der Demokratisierung des Strassenverkehrs eigentlich
ungerecht, denn ich habe viel mehr Geld dafür ausgegeben als der da vorne, also habe ich auch
mehr Recht, meine Vorteile zu nutzen.
Und so drängelt er ohne Unterlass, auch wenn ich nicht nach rechts einscheren kann wegen der Dichte der rechten Schlange auf der rechten Fahrspur.
Letztendlich setze ich den Blinker rechts, beginne vorsichtig mein Tempo zu drosseln und fahre dann in die nächst größere Lücke nach rechts rein, dafür muss der Drängler dann noch viel länger warten als wenn er mich zügig hätte überholen lassen. Schließlich will ich von mir aus das Sicheheitsrisiko des dichten Auffahrens vorzeitig beenden und die Nötigung ohne Todesfolge beenden.
Die möglich Höchstgeschwindigkeit meines Golfs VI von 220 km/h fahre ich nicht beim Überholen, sondern nur auf freier Bahn.
Was denken andere Betroffene darüber?
Gruss whereever
Beste Antwort im Thema
Seit ich den Golf VI mit 160 PS fahre, bin ich auf der Autobahn auch noch bei Tempo 200 meistens von SUV´s und anderen hochwertigen Fahrzeugen gefährlich und nachhaltig bedrängt worden (Sachverhalt der Nötigung).
Meine Erklärung dazu ist.
Ich glaube, seit die Kompaktklasse und Mittelklasse (Opel, Ford VW und andere) mit den leistungsfähigen Motoren im Leistungsgewicht mit den Luxuswagen mithalten können,sind die Geschwindigkeitsdifferenzen beim Beschleunigen und in der V_max so gering geworden, dass die Fahrer von Luxuswagen öfters erkennen, dass sie nicht mehr so zügig wie früher überholen können. Es wird ihnen auch nicht immer nur wegen des vermeintlichen Überholprestiges Platz gemacht...
Was mag im Kopf eines solchen Fahrers vorgehen, der mich bedrängeln muss, auch wenn ich schon mit 200 km/h eine lange Schlange rechts von mir überhole?? Meine Ideen:
1. Ich kann doch noch schneller als dieser Mickergolf?!
2. Der vor mir soll endlich begreifen, dass mein Überholprestige immer noch gilt!
3. Wenn es kracht, bin ich jedenfalls auf der sichereren Seite, weil ich mehr Masse einsetzen kann.
4. Mein Wagen ist so sicher und ich bin ein solcher Fahrer, der diese Tempi gewohnt ist, der da vorne
fährt schon an seiner Grenze, er soll endlich langsamer fahren, damit ich vorbei kann.
5. Ein Wahnsinn, dass die kleinen Wagen alle so schnell fahren können, die sind ja extrem gefährlich.
6. Wenn ich es recht bedenke, ist diese Art der Demokratisierung des Strassenverkehrs eigentlich
ungerecht, denn ich habe viel mehr Geld dafür ausgegeben als der da vorne, also habe ich auch
mehr Recht, meine Vorteile zu nutzen.
Und so drängelt er ohne Unterlass, auch wenn ich nicht nach rechts einscheren kann wegen der Dichte der rechten Schlange auf der rechten Fahrspur.
Letztendlich setze ich den Blinker rechts, beginne vorsichtig mein Tempo zu drosseln und fahre dann in die nächst größere Lücke nach rechts rein, dafür muss der Drängler dann noch viel länger warten als wenn er mich zügig hätte überholen lassen. Schließlich will ich von mir aus das Sicheheitsrisiko des dichten Auffahrens vorzeitig beenden und die Nötigung ohne Todesfolge beenden.
Die möglich Höchstgeschwindigkeit meines Golfs VI von 220 km/h fahre ich nicht beim Überholen, sondern nur auf freier Bahn.
Was denken andere Betroffene darüber?
Gruss whereever
313 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Head8
Solange ich niemanden behindere oder gefährde darf ich auch links fahren! Das Rechtsfahrgebot bezieht sich nur darauf das ich einen schnelleren vorbei lassen muss sobald ich die Möglichkeit hab.Zitat:
Original geschrieben von Stadtaffe
...und selbst wenn großräumig frei sein sollte, so hat man rechts zu fahren😉
falsch. der überholvorgang ist mit dem "am fahrzeug vorbeiziehen" beendet und man hat sich wieder rechts einzuordnen!
Zitat:
Das Rechtsfahrgebot ist übrigens innerhalb geschlossener Ortschaften (Ausnahme Stadtautobahn) außer Kraft gesetzt. Das heißt auf einer 2-spurigen Bundesstrasse innerhalb einer Stadt darf ich auch rechts überholen (macht man nicht, weil provokant und gefährlich, aber man darf es).
jupp das stimmt auch wens fast keiner weis 😉
Zitat:
Die Nötigung kommt meist von hinten angefahren!
jein....der begriff nötigung ist sehr weit gefächert. die stvo sieht vor das ich ein überholen mit lichthupe UND dem signalhorn ANKÜNDIGEN kann/darf/soll. sprich wen ich aus GEBÜHRENDEM ABSTAND dem vor mir fahrenden die luchthupe geb ist das KEINE nötigung. anders isses wen ich ihm aufn arsch auffahre.
eine nötigung liegt aber vor wen man stur auf der linken spur vorsich hin schleicht.
btw raserregel nr1: bist du zu dicht, sieht er die lichthupe nicht 😁
Nein, das Rechtsfahrgebot hat nichts mit dem nachfolgenden Verkehr zu tun. Selbst auf einer völlig freien Autoabahn hast Du nichts auf der linken Spur zu suchen.
Welcher Sinn ergibt sich nun aus diesem Thread?
- die Ichperspektive verklärt so manche Situation
- die Drängler sind auch unter uns
- zu hohe Geschwindigkeitsdifferenzen besitzen hohes Gefahrenpotential
- wer sich über Richtgeschwindigkeit bewegt haftet stets mit bzw. voll
Zu lösen ist das Problem nur mit (zeitlich begrenzten) Überholverbot für Lkw's und mit Einführung eines generellen Tempolimits für alle Kraftfahrzeuge.
Klingt zwar hart aber anders wird das nichts.
@Head8
Auch wenn die Autobahn komlett frei ist darf man nicht links fahren sonder gilt das Rechtsfahrgebot, wie man auch schön in der STVO lesen kann. "Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn<em>".
Zitat:
Original geschrieben von es.ef
- wer sich über Richtgeschwindigkeit bewegt haftet stets mit bzw. voll
Nein, da gibt es wohl auch Ausnahmen, wenn die Geschw. zwar höher war aber eine niedrigere nicht zur Unfallvermeidung geholfen hätte.
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Ist doch eigentlich ganz klar und einfach, und lernt man in der Fahrschule!
.... denen es entfallen ist, sollten hier mal nachlesen:http://www.im.nrw.de/imshop/shopdocs/fb_rechtsfahren2008.pdf
Zitat:
Original geschrieben von es.ef
Nein, das Rechtsfahrgebot hat nichts mit dem nachfolgenden Verkehr zu tun. Selbst auf einer völlig freien Autoabahn hast Du nichts auf der linken Spur zu suchen.
Das dachte ich bisher auch, allerdings hab ich vor meinem Post ein wenig recherchiert, und solange du niemanden behinderst, darfst du sehr wohl auf der linken Spur fahren auf einer völlig freien Autobahn.
Das ist völliger Blödsinn, und ich würde mir auch wünschen, dass es verboten wäre, aber das ist es nicht.
Wieder was dazu gelernt, womit man beim Stammtisch punkten kann 🙂 Der vernünftige Mensch fährt in diesem Fall trotzdem rechts.
Zitat:
Original geschrieben von Head8
Solange ich niemanden behindere oder gefährde darf ich auch links fahren! Das Rechtsfahrgebot bezieht sich nur darauf das ich einen schnelleren vorbei lassen muss
Genau DAS denkt sich die halbe Bundesrepublik und genau deswegen haben wir 25 Millionen notorische Mittelspurschleicher! 😠🙄
Ich werd gleich wieder "Spass" haben mit ein paar solcher Head8s...
Zitat:
Original geschrieben von Olaf1987
Danke für die blumen! Wie gesagt das war vor 2 Jahren und mittlerweile haben sich die bremspunkte weiter nach hinten gelegt bzw. an anderen stellen wird nicht mehr gebremst deswegen auch die diff. zur neuen / alten zeit. Aber wem sage ich das? So wie es sich bei dir anhört ist dir die Nordschleife auch nicht ganz unbekannt!Zitat:
Original geschrieben von Emmet Br0wn
Nicht übel. 🙂
Aber 10:14 min BTG ist schon eine andere Hausnummer als 9:42 min, vor allem mit der geringen Leistung des Golfs damals.
Das hier (9:10 BTG) ist für einen Normal-Golf V schon sehr sehr gut, aber auch teilweise schon recht gewagt gefahren:
Nein, aber du hast wahrscheinlich schon deutlich mehr Runden als ich, wenn das damals bereits deine zehnte war. 😉
Zitat:
Original geschrieben von Olaf1987
Aber ja hier sieht man bei deinem gezeigten clip, das es immer einen gibt der schneller ist! Wenn du jetzt gedacht hast das ich den anderen wagen in meiner Sig schon habe, so muss sagen das ich da noch leider warten muss 😉
Aber der kommt erstmal nicht übern ring ist nämlich doch schon eine ziemlich material schlacht die ich dem neuen nicht antun möchte^^
Das ist aber schade: Erst etliche Runden mit einem 105-PS-TDI auf der NoS zurücklegen und dann, wenn man etwas Erfahrung hat, das dann mit dem sportlicheren GTI einstellen?!
Zitat:
Original geschrieben von Olaf1987
Mittlerweile bin ich schon sehr nah an meiner persönlichen leistung angekommen und durch häufige zuschauen habe ich gelernt das man dort niemals 100 % geben sollte sondern eher nur 98 % damit man immer etwas reserve hat. zumindest habe ich das für mich selber so festgelegt.
Ich würde sogar sagen, bei 98% ist man fast schon zu nah am Limit. Die Nordschleife verzeiht an einigen Stellen keinen Fehler, da wartet sofort die Leitplanke. Aber prinzipiell stimme ich da mit dir überein.
Zitat:
Original geschrieben von es.ef
...Zu lösen ist das Problem nur mit (zeitlich begrenzten) Überholverbot für Lkw's und ...
De facto haben wir das bereits. Denn überholen ist nach der StVO nur zulässig, wenn man mit erheblich höherer Geschwindigkeit fährt als der zu Überholende. Ein LKW mit Tacho 95 ist nicht "erheblich schneller" als ein LKW mit Tacho 90. Es gibt ein Gerichtsurteil, in dem eine Differenz von 9,8 km/h bei stark befahrener Autobahn als "nicht ausreichend schneller" angesehen wurde und ein verhängtes Bußgeld bestätigt wurde. Das Problem der Elefantenrennen (was übrigens gerade auf 2-Spurigen Autobahnen den Verkehr deutlich stärker und länger behindert als ein "120km/h - Überholer"😉 ließe sich also bereits durch konsequente Umsetzung des geltenden Rechts beheben. Man müsste sich nur mal die Mühe machen, alle "Elefantenrenner" rauszufischen und neben dem Bußgeld noch einer "peniblen" Verkehrskontrolle zu unterziehen. Der dadurch entstehende Zeitverlust hat einen viel höheren erzieherischen Effekt als das Bußgeld.
Zitat:
Original geschrieben von Rippa
Das dachte ich bisher auch, allerdings hab ich vor meinem Post ein wenig recherchiert, und solange du niemanden behinderst, darfst du sehr wohl auf der linken Spur fahren auf einer völlig freien Autobahn.Zitat:
Original geschrieben von es.ef
Nein, das Rechtsfahrgebot hat nichts mit dem nachfolgenden Verkehr zu tun. Selbst auf einer völlig freien Autoabahn hast Du nichts auf der linken Spur zu suchen.Das ist völliger Blödsinn, und ich würde mir auch wünschen, dass es verboten wäre, aber das ist es nicht.
Wieder was dazu gelernt, womit man beim Stammtisch punkten kann 🙂 Der vernünftige Mensch fährt in diesem Fall trotzdem rechts.
Hast du dazu Quellen? Mit Behinderung sind es wohl 80 Euro und ein Punkt.
Zitat:
Original geschrieben von Emmet Br0wn
...Ich werd gleich wieder "Spass" haben mit ein paar solcher Head8s...
Zuerst mal: Ich halte mich an das Rechtsfahrgebot! Du wirst also nie Probleme mit mir bekommen. Ich nutze nur Nachts, wenn an der Bahn kein Zaun steht der Wild abhält, den mittleren Streifen. Ich wollte lediglich mal die Gesetzeslage erläutern.
Zitat:
§ 7 Abs. 3c StVO lautet:
„Sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei oder mehr Fahrstreifen mit Zeichen 340 gekennzeichnet, dürfen Kraftfahrzeuge abweichend von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren, den mittleren Fahrstreifen dort durchgängig befahren, wo – auch nur hin und wieder – rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. Den linken Fahrstreifen dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t sowie alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger nur benutzen, wenn sie sich dort zum Zwecke des Linksabbiegens einordnen.“
Wer auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen mit mehreren Spuren in einer Richtung fortgesetzt und grundlos die linke oder, bei drei Spuren, die mittlere Spur benutzt und dadurch andere Verkehrsteilnehmer behindert, begeht einen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot, der mit 80 € Bußgeld und einem Punkt geahndet werden kann.
Daraus lese ich das nur wenn ich jemanden behindere ein Verstoß vorliegt! Weil= links oder mitte fahren
undbehindern sind ein Verstoß. Da steht nicht links oder mitte fahren
oderbehindern! Also wenn ich grundlos links fahre und niemanden behindere ist es auch kein Verstoß. Wo kein Kläger...
Trotzdem halte ich mich ans Rechtsfahrgebot (hoffe es haben jetzt endlich alle verstanden) da es einfach zur Netiquette gehört!
EDIT:
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
falsch. der überholvorgang ist mit dem "am fahrzeug vorbeiziehen" beendet und man hat sich wieder rechts einzuordnen!
Du beziehst dich auf den Gesetzestext zum puren überholen. In dem Fall hast du aber Recht.
Wenn ich schnell fahre dann bleibe ich auch meistens links und mache nur bei Bedarf Platz. Ansonsten ist es oft so, dass Fahrer auf der rechten Spur in den Rückspiegel schauen und dann rüberziehen weil die linke Spur frei ist, obwohl ich gleich hinter ihnen zum überholen ansetzen würde.
Auf sehr leeren Autobahnen fahr ich auch schon mal mittlere Spur (oder links bei zwei Spuren), weil es sich nicht lohnt ständig rechts rüber zu fahren wenn sowieso niemand da ist der mich überholen will. Nur achte ich natürlich darauf, niemanden zu blockieren. Ich bin eigentlich auch ganz dankbar, wenn sehr schnelle Fahrer schon aus der Ferne die Lichthupe betätigen, dann kann ich mich frühzeitig darauf einstellen und sie können vorbei ohne vom Gas zu gehen.
Ich mach jedem der vorbei will schnell Platz, dann sind's zwei Personen weniger die sich aufregen. Von daher kann ich trotz einer Menge Kilometer die ich beruflich (dann aber mit 5er BMW) so runterreiße von einem "vermehrten Drängeln" nicht viel feststellen. Da gehören auch immer zwei zu.
Zitat:
Solange ich niemanden behindere oder gefährde darf ich auch links fahren!
Falsch aber sowas von falsch. Leider sieht man die EInstellungen immer und immer wieder.
Zitat:
Das Rechtsfahrgebot ist übrigens innerhalb geschlossener Ortschaften (Ausnahme Stadtautobahn) außer Kraft gesetzt
Leider. Sowas freut natürlich die linksgeilen Autofahrer und man kann es überall beobachten. Kaum wird es zweispurig, geht es ab nach links. Egal ob es SInn macht oder nicht, egal ob man schnell anfährt oder am rummgammeln ist, hauptsache links🙄
Zitat:
Original geschrieben von Rippa
...solange du niemanden behinderst, darfst du sehr wohl auf der linken Spur fahren auf einer völlig freien Autobahn.
Den Paragraphen der StVO, der dieses Vorgehen erlaubt, hätte ich gerne mal genannt bekommen.
Wo fängt eigentlich behindern an?
Mir ist in letzter Zeit folgendes mehrmals passiert:
- 3-spurige Autobahn
- vor mir auf der Mittelspur einer mit ca 120 kmh (vor ihm kein Auto weit und breit, auf keiner Spur, war halt abends)
- ich nähere mich auf der rechten Spur mit ca 140 kmh
- ich darf jetzt bis ganz nach links wechseln um an dem Kerl vorbeizukommen
tut mir Leid, aber das finde ich hinderlich und ätzend