Verkehrszeichenerkennung (VZE)
... die macht im Großen und Ganzen was sie soll. Nur mit den 30er Zonen, da hat sie so ihre Vorlieben. Ganz oft werden welche angezeigt, obwohl gar nicht vorhanden.
Könnt ihr das bestätigen?
Beste Antwort im Thema
Wozu die Schilder da sind?
Um die neue Reglementierung zu kommunizieren. Ich gleiche die dann mit der VZE ab und gut ist. Die Blechdinger sind kein Erwachsenen-Memory. Reicht mir, dass die VZE sich das merkt. Was hast Du für ein Problem damit, wenn ich im Cruising-Mode solche Speicherung der Elektronik überlasse?
Fahre ich hatte hingegen „sportlichlich/flott“, bin ich mit allen Sinnen u. a. bei den Schildern und ich weiß die Beschränkung auch noch bis zum nächsten Schild. Daher bleibe ich dabei:
Auch im Cruisingmode bin ich kein Risiko für die anderen und daher gilt mein Vorschlag immer noch: Bitte etwas mehr Cooldown und weniger Vorurteile
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...es gibt Berichte, dass ahnungslose VW Werkstätten das bei ihren Kunden auch mit Kufatec Dongles machen...
"Offiziell" wäre, wenn es auf die Fahrgestellnummer rückdokumentiert würde, aber das geht hier nicht.
Hatte auch am Anfang mit dem Gedanken gespielt einen dongle von kufatec oder k-elektronik zu bestellen. Der Kontakt von beiden war überhaupt nicht kompetent. Selbst anhand der FIN konnten die nicht feststellen ob ich die große Kamera verbaut habe oder nicht. Wegen des eventl. Aufwandes, neue Scheibe und Kamera haben sie mir den Dongle nicht empfohlen.
Habe dann selbst in erwin recherchiert, welche Kamera bei mir verbaut ist und hab die VZE von @hadez16 freigeschaltet bekommen. Hätte mir auch ein OBD11 kaufen und selbst freischalten können, jedoch bin ich froh das es mit VCDS codiert wurde. Es wurden vorher die Steuergeräte ausgelesen und eine Kopie erstellt, so das man alle Änderungen wieder Rückgängig machen kann. Günstig ist der dongle auch nicht.
Klar, hier geht’s aber wohl eher um Garantieansprüche wenn bei der Durchführung etwas schief läuft und Aufwand entsteht das wieder geradezubiegen.
Wenn ich also einer Fachwerkstatt den Auftrag zum „VZE Nachrüsten“ gebe und die das annehmen und durchführen ( wie auch immer) sollte der Betrieb auch auftretende Probleme, für den Kunden kostenlos beheben.
Anders eben wenn man es „privat“ beauftragt.
Glaube nicht das kufatec oder k-electronik hier so einfach mögliche Garantieansprüche statt gibt, wenn es schief geht. Hier musst du bestimmt auch erst nachweisen das deine Steuergeräte vorher keinen Fehler hatten.
Bei dir war es vielleicht gut das du in direkter nähe zu kufatec wohnst und konntest es von denen codieren lassen, dann ist auch Kufatec in der Pflicht.
Der dongle ist ja dafür da, die Codierung selbst durchzuführen, ohne das kufatec die Steuergeräte vorher ausgelesen hat. Bestellst du das Teil online und lässt es dir mit einer Installationsanleitung nach Hause schicken, kann kufatec immer noch behaupten das der Fehler durch dich verursacht wurde (z.b. unsachgemäße Handhabe oder auf dem Postweg hat sich auf der Platine etwas gelöst, was auch immer).
Dann wähle ich doch lieber die Option das jemand mit Ahnung die Codierung durchführt, auch wenn das Risko bei mir liegt, habe ich doch das bessere Gefühl dabei.
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Hab jetzt heute Morgen über den Kufatec Dongle mir die VZE an meinem Golf R ohne Probleme freigeschaltet, hat vllt. 30 Sekunden gedauert - nur zur Info für Leute die wo auch mit dem Gedanken spielen.
Hast du dafür wirklich 129 Euro ausgegeben? Die Codierung hättest du sicherlich von einen VCDS User um einiges Preiswerter haben können.
Zitat:
@chevie schrieb am 11. September 2019 um 09:01:18 Uhr:
Zitat:
@schlammeru schrieb am 11. September 2019 um 08:38:42 Uhr:
Dafür kann er viele Schilder garnicht lesen, die meisten eingeschränkten Begrenzungen (Nässe, Tageszeiten oder Wochentage) erkennt er garnicht.
Alle Erweiterungen wie die von dir hier angesprochenen... ... werden von der VZE nicht ausgewertet
Ist ja so nicht richtig:
https://www.motor-talk.de/.../...027-89f4-f6216610d76d-i209905300.html
Ist dir bei deiner Antwort das Datum aufgefallen? Wenn du in deinen Satz das Wort "heute" setzt dann ist er richtig 😉
Weil zum damaligen Zeitpunkt die Software die Zusatzschilder "Bei Nässe" oder Zeitangaben nicht ausgewertet hat. Wenn sie das Heute tut, dann ist bei deiner Antwort der Zusatz "Heute" richtig. Meiner von 08/16 wertet diese Schilder (auch) nicht aus sondern gibt mir die Info wieder als wenn es die Zusatzbeschilderung nicht gäbe. Mitdenken tut also, wenn man Schilder sieht, nicht weh sondern ist hilfreich 😉
Ach so. Ok, wusste ich nicht. Danke.
Allerdings bin ich mir nicht sicher ob das im Selbststudienprogramm nicht anders steht.
Ich komm´ nochmal auf die Anzeige im Kombiinstrument zurück, wer hat diese Anzeige?
https://www.motor-talk.de/.../...027-89f4-f6216610d76d-i209905300.html
Zitat https://www.volkswagen-newsroom.com/de/verkehrszeichenerkennung-3941
Überschrift: Aktuelle Tempolimits, Überholverbote und Zusatzschilder können erkannt, geprüft und dem Fahrer angezeigt werden
[...]Und zwar inklusive aller Zusatzhinweise sowie in einer logischen Reihenfolge: Das direkt greifende Verkehrszeichen (z.B. „130“ km/h) wird an die erste Stelle gesetzt; temporär gültige Zeichen (z.B. „80“ km/h „Bei Nässe“) folgen an zweiter Stelle. Registriert der Regensensor einsetzenden Niederschlag, rückt das nun wirksame Verkehrszeichen mit dem Zusatzhinweis „Bei Nässe“ an die erste Stelle.
[...]Angezeigt werden beispielsweise Geschwindigkeitsbegrenzungen, Ortsausgangsschilder, Überholverbote sowie Zusatzzeichen.[...]
[...]Außerdem berechnet das System, ob Verkehrszeichen plausibel, relevant und aktuell gültig sind.
Zitat:
[...]Außerdem berechnet das System, ob Verkehrszeichen plausibel, relevant und aktuell gültig sind.
Das konnte ich bei mir noch nie feststellen, der Erkennung solcher Kombis liegt bei max 33%. Warnung bei Überschreitung einer Beschränkung bei Nässe (den Zusatz zeigt er wie gesagt gelegentlich an) und tatsächlicher Nässe auf der Strasse hatte ich noch nie, ganz ehrlich, das halte ich auch über den Regensensor für Quatsch, denn ich kann aktuell viel Regen auf der Scheibe, aber noch keine Nässe auf der Strasse (ist ja definiert ab wann es als Nässe gilt) haben und umgekehrt.
Und das zeitliche kann er übergaupt nicht, da er die Zeit auf den Schildern nicht lesen kann.
Gruß Udo
Dichte dem ganzen Quatsch beim Tiguan nicht zu viel Intelligenz an:
Ortsein- und -ausgang werden aufgrund der Navidaten erkannt, nicht am Schild.
Damit ist klar, dass bei Deinem Bild pauschal Tempo 50 gilt.Nun wird gerade noch erkannt, dass es zusätzlich eine zeitliche Beschränkung auf Tempo 30 gibt. Das Zeitfenster, in der das gilt, kann die Kamera nicht erkennen und auswerten!
Also ist hier (unabhängig von der Uhrzeit) immer nur das Symbol der zeitl. Beschränkung angezeigt. Morgens um 5 ist die Reihenfolge exakt so, wie Mittags um 12 oder abends um 19 Uhr.
Eine nasse Fahrbahn (Zusatzschild "bei Nässe"😉 kann das Auto auch nicht erkennen.
Einsetzenden Regen usw kann der Sensor zwar erkennen, aber nicht die Fahrbahnbeschaffenheit.
Nasse Fahrbahn ist gegeben:
- Bei Gischt des Vorausfahrenden
- Fahrspuren der Räder des Vorausfahrenden
- bei Pfützen auf der Fahrbahn.
Nässe gilt nicht bei Feuchtigkeit auf der Bahn wie z.B.:
- (Sprüh-) Regen ohne Gischt bzw Reifenspuren.
Somit ist Nässe nicht erkennbar und auch dieses Schild ist nur als pauschal einschränkendes Symbol am Temposchild dargestellt.
Die Reihenfolge der Schilder ist ganz einfach: Sie werden von oben nach unten erkannt- egal, welches nun gilt.
Weiterhin das einzige Schild wird dargestellt, dann kommt ein neues dazu, das wird nun als erstes dargestellt, das andere rückt nach hinten.
Für das aktuell geltende Schild gibt es als Option Brain 2.0 zu ordern 😉
Was soll das eigentlich hier?
Zitat:
@Veteranenfreund23 schrieb am 10. September 2020 um 07:32:00 Uhr:
Ich komm´ nochmal auf die Anzeige im Kombiinstrument zurück, wer hat diese Anzeige?
Willst Du das nun in allen VW-Foren durch diskutieren?
Du hast das schon im Golf-7-Forum durch, nun hier also noch einmal das gleiche?
Fragst Du Dich jetzt so lange durch, bis Dir jemand Deine Meinung bestätgt (auch, wenn diese falsch ist)?
Führe keinen Krieg, den du nicht gewinnen kannst, Deine falsche Wahrnehmung bzw Schlussfolgerung dazu in der Vergangenheit ist kein Argument gegen den Hersteller 😉