Verkehrskontrolle wegen Xenon Nachrüst! *PROBEZEIT*
hallo
ich wurde heute von der polizei angehalten wegen meinem xenon licht! ich habe keine scheinwerferwaschanlage eingebaut. ich wusste vorher nicht, dass es notwendig ist !
hier ein zitat " Richtig ist, dass §50 StVZO sagt:Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit
1.einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,
2.einer Scheinwerferreinigungsanlage und
3.einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,
ausgerüstet sein "
nun meine fragen
1) ist es schwer eine scheinwerferwaschanlage einzubauen, auf was muss ich alles achten, wo kriege ich die her und wie teuer wird das für mich ( wenns geht link angeben wo ich die sachen finde😉 )
2) ich bin in der probezeit 🙁 . der polizist meinte das ich 1-3 punkte bekomme könnte und wahrscheinlich ne strafe bezahlen muss! wie teuer könnte die strafe ausfallen? muss ich damit rechnen, dass ich meinen führerschein für einen monat abgeben muss und muss ich dann eine nachschulung machen? und wird dann meine probezeit verlängert?
es sind viele fragen aber hoffentlich könnt ihr mir helfen . danke schon mal🙂
gruss kumho90
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Mjene
Ich rate dir, mach die alten Scheinwerfer wieder rein und fahr vor.Und wegen der Probezeit würde ich mich ganz dumm stellen, ich würde sagen dass ich das Auto so gekauft habe, mit den Xenon-Scheinwerfern und du wusstest nicht dass du eine SWR dazu brauchst. Woher auch 😉
1-3 Punkte und somit Verlängerung der Probezeit find ich total übertrieben wegen sowas. Lächerlich.
unwissenheit schützt vor strafe nicht🙄🙄
und die strafe ist nicht übertrieben, richtig so! wer die gesetze nicht beachtet, da gibts keine ausnhamen.
88 Antworten
leute ich danke euch erstmal wirklich schon mal, dass ihr so fix seid echt super🙂
aber das mit dem TÜV das stimmt wirklich, wieso soll ich euch anlügen hab da ja keinen grund für!
anscheinend hat der prüfer das schlicht und einfach übersehen ! zu meinem pech, hätte mir lieber schon beim tüv neue h7 lampen oder andere scehinwerfer eingebaut als jetzt son blöden stress zu haben !
ich fahre mal montag zur werkstatt und frage mal nach ob ich einfach h7 lampen einbauen kann oder nicht. im motorraum sind auch jeweils 2 kästen von der größe her ungefähr wie eine zigarettenschachtel! das steht auch xenon drauf ? was hat das damit aufsich? weil ich dachte immer, dass haben nur xenonscheinwerfer!
mach gescheite bilder davon!🙄
Zitat:
Original geschrieben von zonki101
Der Te sollte froh sein das sie ihm sein Auto nicht gleich stillgelegt haben, weil er oh Betriebserlaubnis und somit mit weit eingeschränktem Versicherungschutz durch die Gegend fährt
der schadensersatzanspruch der einem geschädigten gegenüber dem te bzw. seiner haftpflicht besteht ist vollumfänglich zu 100% gegeben!
was die versicherung dann im nachhinein mit dem te macht, geht den geschädigten nix an!
hier ein bild. habe ich jetzt aus dem inet aber is genau das gleiche !
das rot markierte😉
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Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
der schadensersatzanspruch der einem geschädigten gegenüber dem te bzw. seiner haftpflicht besteht ist vollumfänglich zu 100% gegeben!Zitat:
Original geschrieben von zonki101
Der Te sollte froh sein das sie ihm sein Auto nicht gleich stillgelegt haben, weil er oh Betriebserlaubnis und somit mit weit eingeschränktem Versicherungschutz durch die Gegend fährtwas die versicherung dann im nachhinein mit dem te macht, geht den geschädigten nix an!
Volle Zustimmung! Und die BE ist auch nicht erloschen (Rechtsänderung seit 2007!). Allerdings gibt's bei Gefährdung trotzdem Punkte, im Extremfall kann auch die Weiterfahrt untersagt werden!
Zitat:
Original geschrieben von V6Driver
Und die BE ist auch nicht erloschen (Rechtsänderung seit 2008!).
die be IST erloschen!
allerdings ist die be im gegensatz zu früher nichtmehr ein bestandteil der zulassung! die weiterfahrt hätten die beamten dennoch an ort und stelle untersagen können!
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
die be IST erloschen!Zitat:
Original geschrieben von V6Driver
Und die BE ist auch nicht erloschen (Rechtsänderung seit 2007!).
allerdings ist die be im gegensatz zu früher nichtmehr ein bestandteil der zulassung! die weiterfahrt hätten die beamten dennoch an ort und stelle untersagen können!
Jup - so meinte ich (warum schreib ich's dann nicht so?!).
Ärger bedeutet dies in jedem Falle!
Zitat:
Original geschrieben von KumHo90
hier ein bild. habe ich jetzt aus dem inet aber is genau das gleiche !das rot markierte😉
Wo auch immer du das Bild herhast. Aber genau dort steht bestimmt auch beschrieben um was für ein Artikel es sich handelt.
Das Xenon, welches du in deinem Scheinwerfer verbaut hast, sind Xenonbrenner (Lampen) mit einer H7 oder anderen Halogen Fassung. Die kann man, so wie hier geschehen, einfach in einem normalen Halogen Scheinwerfer einsetzen.
Aber die Xenonlampen würden mit der Bordnetzspannung nicht auf leuchten, bzw. entzünden, da sie Hochspannung benötigen. Für diese Hochspannung ist der schwarze Kasten gut. Es ist das sogenannte Zündungsmodul der Xenonlampen.
Dieses ist zwingend notwendig für alle Gasentladungslampen (Xenon).
Da der Scheinwerfer augenscheinlich nicht Xenon geeignet ist und du auch die anderen erfoderlichen Einrichtung (SRA&ALR) nicht vorhanden sind. Würde ich mich von den Xenon trennen und mir wieder Halogen Lampen einsetzen.
Ob du dazu in eine Werkstatt fahren musst oder es selber machst bleibt dir überlassen, aber bei einem 1,4 kann man ohne etwas zu demontieren die Lampen problemlos wechseln.
Gruss
Hi,
die kästen sind die Vorschaltgeräte für die Hochspannung die die Xenon Brenner brauchen.
Das muß alles raus. Dann H7 Birnen rein und die Kabel vom Fahrzeug dort direkt anschließen. Hoffentlich hat keine die original Stecker abgeschnitten,dann wird es etwas teuer.
Gruß Tobias
Zitat:
Original geschrieben von KumHo90
danke schon mal für eure schnellen antworten🙂1) ich habe das auto so gekauft und habe die originalen scheinwerfer nicht!
2) ich war letztes jahr mit den scheinwerfern beim TÜV und es gab keine probleme deswegen !
3) ich würde gern die scheinwerfer behalten und es nachrüsten wenn es nicht zu teuer ist und dann alles legal ist !
klar ich finde es auch lächerlich, aber man weiß nie was sein kann, ich hoffe ich kann meinen führerschein behalten ! und bekomme keine probezeitverlängerung!
Wenn das mit der TÜV Vorführung stimmt, hast Du guten Chancen da ohne Strafe rauszukommen.
Du musst zwar einen gewissen technischen Verstand haben, aber das gehört nicht dazu.
Du hast das Auto gekauft und dem TÜV vorgeführt. Für Dich als Laie hat der TÜV das FZG für STVO Zulässig befunden.
Du solltest nun mal abklären
1. Sind die Xenonscheinwerfer überhaupt zugelassen
2. Anwalt einschalten, falls es wirklich um Punkte geht (einmal wegen der TÜV Sache und einmal wegen dem Verkäufer, dass er Dir sowas verkauft hat)
3. Freundlich mit der Polizei reden, Sachverhalt darlegen und das Fzg. nach- bzw. umrüsten.
Zitat:
Original geschrieben von KumHo90
hier ein bild. habe ich jetzt aus dem inet aber is genau das gleiche !das rot markierte😉
komplett illegal in deinen scheinwerfern!
da brauchst keine reinigungsanlage, machts auch ned legaler......
hattest sogar noch glück, manchen haben sie damit direkt das auto stillgelegt!
mach halogenbirnen rein, fertig ist es. und das am besten gestern schon..
alles klar danke. werde dann normale halogen lampen einbauen. ist zwar nicht so schön wie das xenon aber dann legal und das ist mir am wichtigsten!
wegen der sache mit dem fahrverbot,nachschulung und probezeit verlängerung muss ich mich wohl geduldigen und auf post warten bis das schreiben da ist! hoffe mal, dass ich davon nicht betroffen sein werde!
mit dem bußgeld und den punkten wäre ich ja einverstanden, es ist ein vertoß und gut ist !
Zitat:
Original geschrieben von Sencillo
Wenn das mit der TÜV Vorführung stimmt, hast Du guten Chancen da ohne Strafe rauszukommen.
Du musst zwar einen gewissen technischen Verstand haben, aber das gehört nicht dazu.
Du hast das Auto gekauft und dem TÜV vorgeführt. Für Dich als Laie hat der TÜV das FZG für STVO Zulässig befunden.
Hi,
das mag theoretisch stimmen. Aber wie soll er beweisen das das Xenon zeug beim Tüv montiert war? Das ist schließlich ruck zuck gewechselt. Im Zweifel steht aussage gegen Aussage.
Wie immer Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Stiefel. Wenn es bei 3 Punkten und 100€ bleibt lohnt es sich wohl kaum deswegen einen Rechtsstreit zu riskieren.
Gruß Tobias
Zitat:
Hi,
das mag theoretisch stimmen. Aber wie soll er beweisen das das Xenon zeug beim Tüv montiert war? Das ist schließlich ruck zuck gewechselt. Im Zweifel steht aussage gegen Aussage.
Wie immer Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Stiefel. Wenn es bei 3 Punkten und 100€ bleibt lohnt es sich wohl kaum deswegen einen Rechtsstreit zu riskieren.
Gruß Tobias
sehe ich aus so. nehme das im kauf und gut ist ( so lange ich keine probezeitverlängerung etc. kriege )
hab ich eig ne frist? 2 wochen oder so um das zu erledigen. muss ja trotzdem noch mit dem auto zur arbeit etc. fahren?
der polizist hat dazu nichts gesagt! meinte nur so schnell wie möglich reparieren!