Verkehrskontrolle wegen Xenon Nachrüst! *PROBEZEIT*

VW Golf 4 (1J)

hallo

ich wurde heute von der polizei angehalten wegen meinem xenon licht! ich habe keine scheinwerferwaschanlage eingebaut. ich wusste vorher nicht, dass es notwendig ist !

hier ein zitat " Richtig ist, dass §50 StVZO sagt:Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit
1.einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,
2.einer Scheinwerferreinigungsanlage und
3.einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,
ausgerüstet sein "

nun meine fragen

1) ist es schwer eine scheinwerferwaschanlage einzubauen, auf was muss ich alles achten, wo kriege ich die her und wie teuer wird das für mich ( wenns geht link angeben wo ich die sachen finde😉 )

2) ich bin in der probezeit 🙁 . der polizist meinte das ich 1-3 punkte bekomme könnte und wahrscheinlich ne strafe bezahlen muss! wie teuer könnte die strafe ausfallen? muss ich damit rechnen, dass ich meinen führerschein für einen monat abgeben muss und muss ich dann eine nachschulung machen? und wird dann meine probezeit verlängert?

es sind viele fragen aber hoffentlich könnt ihr mir helfen . danke schon mal🙂

gruss kumho90

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Mjene


Ich rate dir, mach die alten Scheinwerfer wieder rein und fahr vor.

Und wegen der Probezeit würde ich mich ganz dumm stellen, ich würde sagen dass ich das Auto so gekauft habe, mit den Xenon-Scheinwerfern und du wusstest nicht dass du eine SWR dazu brauchst. Woher auch 😉

1-3 Punkte und somit Verlängerung der Probezeit find ich total übertrieben wegen sowas. Lächerlich.

unwissenheit schützt vor strafe nicht🙄🙄

und die strafe ist nicht übertrieben, richtig so! wer die gesetze nicht beachtet, da gibts keine ausnhamen.

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Zitat:

Original geschrieben von GolfMH89


sobalds punkte gibt ist die probezeit dahin, kenn mich damit recht gut aus weil meine bereits verlängert ist :P

aber geschieht dir auch ganz recht! unwissheit schüzt nunmal vor einer strafe nicht. und es ist nunmal fakt dass du andere autofahrer mit deinem nachrüst-xenon blendest und somit eine gefahr für den straßenverkehr darstellst!

ja das mit den punkten habe ich auch gehört in der probezeit, deswegen bin ich mir da unsicher!

und wieso soll ich ne gefahr für den straßenverkehr sein? autos mit xenonlicht die schon ab werk so sind haben das auch und dürfen so fahren? wo ist da bitte der unterscheid?

und wo ist da die logik? hätte ich die blöde scheinwerferwaschanlage gehabt, wäre nichts gewesen !

Zitat:

Original geschrieben von Polo6NFDTCiV


Sofern die Leuchtweitenregulierung selbstständig tätig ist, ist schon die halbe Miete im Sack, nur noch die beiden Duschen dran und gut, der Rest wird bei der Abnahme auf der Wache oder beim TÜV geregelt.

eine frage habe ich da noch wegen der leuchtweitenregulierung. weil du ja meinst mit selbstständig! müssen die lichter sich selber verstellen?

der polizist meinte, dass ich das ja habe und es so ok ist, aber um die zu verstellen muss ich das ja sozusagen manuell machen ! mit manuell meine ich jetzt, dass ich an einen verstellrad drehe und die lampen sich selber hoch und runter bewegen !

Zitat:

Original geschrieben von KumHo90



Zitat:

Original geschrieben von Polo6NFDTCiV


Sofern die Leuchtweitenregulierung selbstständig tätig ist, ist schon die halbe Miete im Sack, nur noch die beiden Duschen dran und gut, der Rest wird bei der Abnahme auf der Wache oder beim TÜV geregelt.
eine frage habe ich da noch wegen der leuchtweitenregulierung. weil du ja meinst mit selbstständig! müssen die lichter sich selber verstellen?
der polizist meinte, dass ich das ja habe und es so ok ist, aber um die zu verstellen muss ich das ja sozusagen manuell machen ! mit manuell meine ich jetzt, dass ich an einen verstellrad drehe und die lampen sich selber hoch und runter bewegen !

bei automatischer regelung gibt es kein stellrad mehr.

nützt sowieso alles nichts, wenn das garkeine echten xenon scheinwerfer sind, sondern nur welche in die ein xenon kit eingesetzt wurde, dann gehört das auto stillgelegt! da komplett illegal

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Zitat:

Original geschrieben von GolfMH89


sobalds punkte gibt ist die probezeit dahin, kenn mich damit recht gut aus weil meine bereits verlängert ist :P

dummfug!

hier wird der te zwar 3punkte sowie knapp 75€ strafe erhalten, aber da es sich lediglich um einen b-verstoß handelt zieht das keine weiteren probezeitrechtlichen konsequenzen nach sich!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von GolfMH89


sobalds punkte gibt ist die probezeit dahin, kenn mich damit recht gut aus weil meine bereits verlängert ist :P
dummfug!

hier wird der te zwar 3punkte sowie knapp 75€ strafe erhalten, aber da es sich lediglich um einen b-verstoß handelt zieht das keine weiteren probezeitrechtlichen konsequenzen nach sich!

woher weißt du das? kann man das iwo nachlesen? hast du nen link für mich!

Hi,

wie vermutet sind das Scheinwerfer die nicht für Xenon Betrieb ausgelegt sind. Daher auch keiner SWRA und keine AUTOMATISCHE Leuchtweitenregulierung.

Das Problem ist schlicht und einfach das deine Scheinwerfer net mit der "Lichtmenge" fertig werden die Xenon nun mal produziert. Das heißt du blendest den gegenverkehr und auch dich selbst (streulicht) bei Nebel und Schnee.

Schmeiß den scheiß raus und bau die hochwertige Halogenbirnen rein. Das kostet dich vielleicht 30€ und fertig.

Sei froh das du keinen Unfall hättest. die Versicherung hätte dir ärger machen können,bis zu 5000€ vertragsstrafe sind da möglich.

Gruß Tobias

Zitat:

Original geschrieben von KumHo90


woher weißt du das? kann man das iwo nachlesen?

bundeseinheitlicher tatbestandskatalog.....hab aber keine lust die entsprechende nummer rauszusuchen.....läuft aber auf 3punkte, 50€ (zzgl. verwaltungsaufschlag) undn b-verstoß hinaus.......

nach dem bild bin ich auch der meinung dass das ebay scheinwerfer sind mit H7 xenon-plugin was nicht zulässig ist. Musste mal schauen in den scheinwerfern, da ist sicherlich eine H7 brinen halterung. Dort kannst dann normale halogen H7 birnen einbauen und alles ist wieder legal.

An den Threaderöffner:

Du schreibst, dass dir das der TÜV so einwandfrei abgenommen hast. Auch hast du das Auto gebraucht gekauft. Die Nachweise (Kauf (da steht doch Xenon drauf, oder?), TÜV) hast du ja sicher noch. Die können jetzt sehr wertvoll sein. Wenn du weiterhin nachweisen kannst, dass diese Leuchtmittel schon so lange wie du das Auto besitzt da drin waren und du das ganze nicht wusstest, JETZT aber einsiehst, dass das wirklich dumm von dir war und du alles tust, damit das wieder in Ordnung kommt, dann sollte dir nicht allzu viel passieren. Vielleicht kannst du in diesem Zusammenhang die Polizei *bitten*, auch mal ein Auge zuzudrücken. Polizisten sind auch nur Menschen, das habe ich schon oft erlebt!

Ich würde folgendermaßen vorgehen: Gute Halogenscheinwerfer anstatt der Xenonscheinwerfer einbauen lassen, und zwar so schnell wie möglich und abnehmen lassen. Durch das zeitnahe Datum auf den Belegen (Rechnung der Scheinwerfer, ggf. der Werkstatt, die die eingebaut hat, der Vorführung bei der Polizei) zeigst du, dass du verstanden hast, dass das so nicht okay ist und den Mangel schnellstmöglich behoben hast. Ein Beleg, der die ordnungsgemäß durchgeführte Justage der Scheinwerfer, um den Gegenverkehr nicht zu blenden, nachweist, kann nicht schaden.

Ich fahr selbst Golf IV 1.4 75 PS (als Variant, aber vorne ist ja nicht viel anders) und ich glaube das ist die sinnvollste Lösung. Für echte Xenontauglichkeit musst du ne ganze Menge machen (SRA + _automatische_ Leuchtweitenregulierung). Das lohnt die Mühe nicht, zumal mit guten Halogenscheinwerfern, Reflektoren, Lampen und Justage (so weit wie möglich aber ohne den Gegenverkehr zu blenden!) der Golf IV ein erstaunlich gutes Licht auf die Straße wirft, wie ich finde.

Gruß
Windschatten

PS. Wenn du natürlich wissentlich so rumgefahren sein solltest (ich bezweifle, dass der TÜV sowas nicht erkennt), dann vergiss all meine Tipps bitte, in so einem Fall ist es richtig und gut, dass das Auto aus dem Verkehr gezogen wurde und der Fahrer ggf. Fahrverbot, Nachschulung (weiß nicht wie es da genau aussieht) und Punkte bekommt.

Lieber so einen Denkzettel als später einen Strafrechtsprozeß weil jemand verletzt wurde oder sterben musste.

Zitat:

Original geschrieben von Warndreieck


Die können jetzt sehr wertvoll sein

wofür?!

es ist scheißegal was er für nachweise hat!

einzigst und alleine ER als fahrer (bzw. ferner als halter) ist für den stvzo-konformen IST-zustand des fahrzeuges das er bewegt verantwortlich und damit auch haftbar!

Zitat:

ich bezweifle, dass der TÜV sowas nicht erkennt

damit stehst du alleine da!

das es tüv'ler (und zwar mehr wie einen) gibt, die plaketten erteilen ohne das fahrzeug auch nur einmal gesehen zu haben, dürfte ja nix neues mehr sein....

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

ich bezweifle, dass der TÜV sowas nicht erkennt

damit stehst du alleine da!
das es tüv'ler (und zwar mehr wie einen) gibt, die plaketten erteilen ohne das fahrzeug auch nur einmal gesehen zu haben, dürfte ja nix neues mehr sein....

so ist es und nicht anders!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von Warndreieck


Die können jetzt sehr wertvoll sein
wofür?!
es ist scheißegal was er für nachweise hat!

einzigst und alleine ER als fahrer (bzw. ferner als halter) ist für den stvzo-konformen IST-zustand des fahrzeuges das er bewegt verantwortlich und damit auch haftbar!

Schon mit deiner Wortwahl disqualifizierst du dicht für eine weitere sachliche Diskussion.

Es gibt nicht nur volle Härte und keine Härte. Die Welt ist nicht schwarz-weiss.

Einsicht einen Fehler gemacht zu haben in Verbindung mit Nachweisen, die glaubhaft machen, dass man keine Anhaltspunkte hatte, dass etwas nicht in Ordnung ist, helfen da sehr.

Ein TÜV-Prüfer kann übrigens sehr wohl zur Haftung herangezogen werden.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Warndreieck


Schon mit deiner Wortwahl disqualifizierst du dicht für eine weitere sachliche Diskussion.

ich habe einige tausend meiner posts sachlich auf dieses thema bezogen.....es gibt mehr wie einen thread indem die fargen des te hierzu ausreichend geklärt werden!

Zitat:

Es gibt nicht nur volle Härte und keine Härte. Die Welt ist nicht schwarz-weiss.

es handelt sich bei den strafen aus dem bußgeld- bzw. bundeseinheitlichen tatbestandskatalog um regelsätze....

-golf4

-illegaler xenon umbau

-fahranfänger

sind nunmal 3puntke bei denen die bußgeldstelle bzw. auch jeder richter alle alarmglocken schrillen lässt....unglücklicher gehts garnichtmehr!

Zitat:

Ein TÜV-Prüfer kann übrigens sehr wohl zur Haftung herangezogen werden.

wer für den stvzo-konformen zustand des fahrzeuges verantwortlich (und damit auch haftbar) ist, kannst du der stvo entnehmen! tüv, polizei und der nachbar von nebenan sind allerdings NICHT aufgeführt!

Zitat:

Original geschrieben von Warndreieck



Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



wofür?!
es ist scheißegal was er für nachweise hat!

einzigst und alleine ER als fahrer (bzw. ferner als halter) ist für den stvzo-konformen IST-zustand des fahrzeuges das er bewegt verantwortlich und damit auch haftbar!

Schon mit deiner Wortwahl disqualifizierst du dicht für eine weitere sachliche Diskussion.

Es gibt nicht nur volle Härte und keine Härte. Die Welt ist nicht schwarz-weiss.

Einsicht einen Fehler gemacht zu haben in Verbindung mit Nachweisen, die glaubhaft machen, dass man keine Anhaltspunkte hatte, dass etwas nicht in Ordnung ist, helfen da sehr.

Ein TÜV-Prüfer kann übrigens sehr wohl zur Haftung herangezogen werden.

Gruß

Der TÜV und auch sonst niemand auf dieser Welt ist für das Fahrzeug verantwortlich.

Das ist wie schon geschrieben wurde der Halter und der Fahrer.

Selbst eine Eintragung würde ihm nichts bringen, denn Eintragungen die nicht den Vorschriften und Gesetzen entsprechen sind nichts, aber auch gar nichts wert.

Der Te sollte froh sein das sie ihm sein Auto nicht gleich stillgelegt haben, weil er ohne Betriebserlaubnis und somit mit weit eingeschränktem Versicherungschutz durch die Gegend fährt, an seiner Stelle würd ich das in Ordnung bringen und den Wagen vorführen und die Strafe bezahlen, dann ist das Thema erledigt und sollte ihm eine Lehre für die Zukunft sein.

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