Verkehrskontrolle wegen Xenon Nachrüst! *PROBEZEIT*
hallo
ich wurde heute von der polizei angehalten wegen meinem xenon licht! ich habe keine scheinwerferwaschanlage eingebaut. ich wusste vorher nicht, dass es notwendig ist !
hier ein zitat " Richtig ist, dass §50 StVZO sagt:Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit
1.einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,
2.einer Scheinwerferreinigungsanlage und
3.einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,
ausgerüstet sein "
nun meine fragen
1) ist es schwer eine scheinwerferwaschanlage einzubauen, auf was muss ich alles achten, wo kriege ich die her und wie teuer wird das für mich ( wenns geht link angeben wo ich die sachen finde😉 )
2) ich bin in der probezeit 🙁 . der polizist meinte das ich 1-3 punkte bekomme könnte und wahrscheinlich ne strafe bezahlen muss! wie teuer könnte die strafe ausfallen? muss ich damit rechnen, dass ich meinen führerschein für einen monat abgeben muss und muss ich dann eine nachschulung machen? und wird dann meine probezeit verlängert?
es sind viele fragen aber hoffentlich könnt ihr mir helfen . danke schon mal🙂
gruss kumho90
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Mjene
Ich rate dir, mach die alten Scheinwerfer wieder rein und fahr vor.Und wegen der Probezeit würde ich mich ganz dumm stellen, ich würde sagen dass ich das Auto so gekauft habe, mit den Xenon-Scheinwerfern und du wusstest nicht dass du eine SWR dazu brauchst. Woher auch 😉
1-3 Punkte und somit Verlängerung der Probezeit find ich total übertrieben wegen sowas. Lächerlich.
unwissenheit schützt vor strafe nicht🙄🙄
und die strafe ist nicht übertrieben, richtig so! wer die gesetze nicht beachtet, da gibts keine ausnhamen.
88 Antworten
Wenn schon ein Bußgeldverfahren gestellt wurde wird die Probezeit verlängert. Bei Verwarngeldern passiert nichts außer Geldstrafen. Bei Bußgeldern kommt eine Probezeitverlängerung immer dazu😉
ich verstehe dies nicht so, eher wie MagirusDeutzUlm:
dazu aber eine wirklich sehr gute Seite: Erklärung der Probezeit mit Beispielen
ein B Verstoß macht noch nichts, erst der zweite sollte Probleme bereiten!
dazu auch ein Bild, denn Bilder sagen 1000 mal mehr als Worte: Grafik zum Probezeitverlauf
aber auch egal wie es kommt, der TE wird davon ja in Kenntnis gesetzt^^
Zitat:
Original geschrieben von d-eagle1987
Man darf ein Auto mit Xenon-Scheinwerfer nachrüsten, sobald dieses nur in Verbindung mit Originalen Teilen geschiet. Da ein Golf 4 mit Xenon ausgestattet ist, darf man durch die originalen Xenon-Scheinwerfer, diese ohne es einzutragen einbauen. Das Fgz, welches mit Xenon nachgerüstet wird vor Bj: 1998 ist, kann auch auf die ALWR und die SRA verzichtet werden. Alle Bj: 1998- müssen dieses nachrüsten. Wird jedoch dieses Super-Xenon-Kit von der Essener Motorshow verbaut, ist dieses unzulässig.Zitat:
Original geschrieben von Turbotobi28
Hi,du brauchst net nur eine SWR Anlage sondern auch ein Automatische Leuchtweitenregulierung. Außerdem müssen die Scheinwerfer für Xenon zugelassen sein was sie wahrscheinlich net sind.
Mach mal ein Foto von den Scheinwerfern,wahrscheinlich sind das originale oder Zubehörscheinwerfer die mit einem Xenon Kit "aufgerüstet" worden sind. Dann kannst du den illegalen Scheiß rausschmeißen und normale Halogen Birnen rein machen--> Problem gelöst.
Was die Probezeit angeht gibt es da ja inziwischen A und B verstöße und ich glaube mal gelesen zu haben das das nur ein A Verstoß ist und daher keine Nachschulung fällig wird.
Punkte und Bußgeld mußt du aber bezahlen,rechne mal mit 150€ ich weiß es aber net genau.
Ist zwar blöd für dich das du es net wußtest aber das bringt dir leider nix,die meisten wissen halt genau das es net legal ist. Und dann muß man eben wie ein Mann zu den verdienten Punkten stehen und net rumheulen wie ein mädchen 😉
Ich hoffe mal die Polizei kontrolliert die Scheinwerfer jetzt endlich mal Deutschlandweit viel strenger,die scheiß Xenon Kits gehen mit nämlich gewaltig auf den Sack
Gruß Tobias
Turbotobi: Ich bin da voll deine Meinung, jedes mal wenn ich einen davon sehe mit dem Xenon-Kit von eB... denke ich mir auch immer hoffentlich fährt mit davon keiner in die Karre. Die Versicherung ist erloschen und meistens sind das unsere lieben ... die nicht mal ein Cent auf der Tasche haben. Dann hast deine Karre am Arsch und bekommst keinen Cent von dennen.
Die Polizei sollte dies echt strenger Kontrollieren. Die haben sich schon was dabei gedacht, diese Kits nicht für die Straßenverkehr zuzulassen.
stimm dir schon zu. wenn mir so blendene ebayxenons in nem dreier golf entgegen kommen gibts auch bixenon(original, ist ein a3 8p)
von mir zurück...
im bezug auf versicherungsschutz is das natürlich totaler schwachsinn. die gegnerische versicherung wird natürlich deinen schaden bezahlen und den versicherungsnehmer in regress nehmen
gruß
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Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
liest du eigentlich was andere dir schreiben?! 😕 🙄Zitat:
Original geschrieben von KumHo90
was meint ihr dazu?bereits in meinem ersten post auf seite zwei habe ich dir geschrieben, das es sich hierbei "lediglich" um einen b-verstoß handelt, bei dem du keine probezeitrechtlichen konsequenzen zu erwarten hast!
kla lese ich das nur leider sind nicht alle deiner meinung! das verunsichert mich halt ! hoffe du hast recht.
Zitat:
Original geschrieben von Schyschka
ich verstehe dies nicht so, eher wie MagirusDeutzUlm:dazu aber eine wirklich sehr gute Seite: Erklärung der Probezeit mit Beispielen
ein B Verstoß macht noch nichts, erst der zweite sollte Probleme bereiten!
dazu auch ein Bild, denn Bilder sagen 1000 mal mehr als Worte: Grafik zum Probezeitverlauf
aber auch egal wie es kommt, der TE wird davon ja in Kenntnis gesetzt^^
danke für die seite ist echt gut🙂
Zitat:
Original geschrieben von Trabzonsporvr6
Bei Bußgeldern kommt eine Probezeitverlängerung immer dazu😉
NEIN!
es kommt darauf an ob es sich um einen schwerwiegenden sogenannten "a-verstoß" (bei dem gibts dann das volle programm mit nachschulung, probezeitverlängerung etc.) ODER um einen weniger schwerwiegenden b-verstoß handelt.....und der te hat hier lediglich einen b-verstoß begangen.....
schöne diskusion, wielange soll das noch so weiter gehen?
Rechtsberatung?
einer sagt so, einer so, hier kommt doch nixmehr bei raus
so ganz verstehe ich die grafik aber nicht. vllt ist da ja ein fehler!
beim ersten b-verstoß sind 3 pfeile. einer zeigt nach links einer zeigt nach rechts und einer zeigt nach unten
müsste der pfeil der nach links zeigt weg sein? weil von b auf a verstoß wie soll man dazu kommen?
ich hab das mal auf dem bild rot markiert!
Zitat:
Original geschrieben von schmittlein
schöne diskusion, wielange soll das noch so weiter gehen?
bis diejenigen die keine ahnung haben endlich mal die fre**e halten, anstatt hier mit ihrem halbwissen aufzutrumpfen.....
fakt ist, der te hat lediglich einen b-verstoß begangen....das kann jeder im bußgeldkatalog bzw. dem tatbestandskatalog nachlesen....und solange kein weiterer b-verstoß (oder ein a-verstoß hinzukommt) hat er KEINE probezeitrechtlichen konsequenzen (probezeitverlängerung, nachschulung etc.) zu befürchten....das kann im übrigen auch jeder bei den entsprechenden stellen nachlesen!
lediglich 3punkte und iwas um die 75€ strafe...
Zitat:
Original geschrieben von KumHo90
vllt ist da ja ein fehler!
nein, da ist kein fehler, da du auch trotz dem jetzigen b-verstoß jederzeit einen a-verstoß begehen kannst!
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
NEIN!Zitat:
Original geschrieben von Trabzonsporvr6
Bei Bußgeldern kommt eine Probezeitverlängerung immer dazu😉es kommt darauf an ob es sich um einen schwerwiegenden sogenannten "a-verstoß" (bei dem gibts dann das volle programm mit nachschulung, probezeitverlängerung etc.) ODER um einen weniger schwerwiegenden b-verstoß handelt.....und der te hat hier lediglich einen b-verstoß begangen.....
sehe ich auch so!
Zitat:
im bezug auf versicherungsschutz is das natürlich totaler schwachsinn. die gegnerische versicherung wird natürlich deinen schaden bezahlen und den versicherungsnehmer in regress nehmen
Hi,
es geht eher darum wenn man selbst schuld ist,dann zahlt zwar die eigene Versicherung den Schaden aber es können bis zu 5000€ Vertragsstrafe fällig werden.
Dasselbe gillt wenn man Alkohol getrunken hat,auch dann zahlt die eigene Versicherung an den Unfallgegner verlangt das Geld aber zurück. Entweder Teilweise in extremfällen aber auch komplett.
Je nach Unfallsituation kann man eine Teilschuld bekommen,natürlich vor allem Nachts wenn der Unfallgegner z.B. behauptet er wäre geblendet worden. Ich geb zu das ist recht unwahrscheinlich😉
Ich will jetzt auch net päpstlicher sein als der Papst,an meinem Auto gibt es vielleicht auch das ein oder andere Teil das vielleicht net so 100% der StVO entspricht. Aber damit nerv ich keine anderen Verkehrsteilnehmer und ich persönlich bin mit über die möglichen Konsequenzen durchaus bewußt und akzeptiere das.
Aber gerade für Fahranfänger die net so viel Erfahrung haben können da schon mal böse auf die Nase fallen vor allem mit so was auffälligem wie Xenon Kits.
Gruß Tobias
Zitat:
Original geschrieben von Turbotobi28
Zitat:
Original geschrieben von Turbotobi28
Hi,Zitat:
im bezug auf versicherungsschutz is das natürlich totaler schwachsinn. die gegnerische versicherung wird natürlich deinen schaden bezahlen und den versicherungsnehmer in regress nehmen
es geht eher darum wenn man selbst schuld ist,dann zahlt zwar die eigene Versicherung den Schaden aber es können bis zu 5000€ Vertragsstrafe fällig werden.
Dasselbe gillt wenn man Alkohol getrunken hat,auch dann zahlt die eigene Versicherung an den Unfallgegner verlangt das Geld aber zurück. Entweder Teilweise in extremfällen aber auch komplett.
Je nach Unfallsituation kann man eine Teilschuld bekommen,natürlich vor allem Nachts wenn der Unfallgegner z.B. behauptet er wäre geblendet worden. Ich geb zu das ist recht unwahrscheinlich😉
Ich will jetzt auch net päpstlicher sein als der Papst,an meinem Auto gibt es vielleicht auch das ein oder andere Teil das vielleicht net so 100% der StVO entspricht. Aber damit nerv ich keine anderen Verkehrsteilnehmer und ich persönlich bin mit über die möglichen Konsequenzen durchaus bewußt und akzeptiere das.
Aber gerade für Fahranfänger die net so viel Erfahrung haben können da schon mal böse auf die Nase fallen vor allem mit so was auffälligem wie Xenon Kits.Gruß Tobias
ja kla da haste recht. es ist richtig blöd für mich, aber habe schon dinge daraus gelernt! mit tunig etc. werde ich mich vorher informieren am besten hier bei motor-talk 😉 und werde auch nicht den tüv trauen, normal sind die ja zufälessig aber in meiner situation mit dem licht nicht! werde jetzt deutlich aufpassen, wass ich amchen werde! und solche sätze wie " unwissenheit schützt vor strafe nicht " habe ich mir auch hinter die ohren geschrieben! ist wichtig so etwas zu wissen!
grußß kumho90
Das ist doch ein schönes Schlusswort, mit dem wir diesen Thread hier beenden können 🙂 Es wurde ja nun deutlich dargelegt, dass es illegal ist und welche Konsequenzen erwartet werden können. Und bevor der Ton vielleicht noch kippt, mache ich den Thread mal zu, jede weitere Diskussion kann auch nur alte Argumente aus dem Thread wiederholen.
Gruß Tecci
MT-Moderation