Verkäufer hat sich verkalkuliert!! Vertragsrecht?!

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hallo Gemeinde,
folgendes hat sich bei meinem Bruder beim Kauf eines Golf V erreignet.

Golf V bestellt aus Neuwagenbestand (Aktionsangebot)

Der Verkäufer hat kalkuliert:
Listenpreis, Restwert, Anzahlung, Prämie, Rabatt (das Übliche)
und Vertrag mit 3-Wege-Finanzierung vorgelegt.

Vertrag unterschrieben am Samstag

Am Montag meldet sich der Verkäufer telefonisch und meint er hat sich verkalkuliert und verlangt nochmal 300,-EUR zusätzlich auf die Anzahlung

Im Vertrag sind aber die Angegebenen Werte korrekt
(anscheinend hat er viel zu viel Rabatt gegeben.

KANN er jetzt einfach 300,-EUR mehr verlangen? oder ist der unterschriebene Vertrag maßgebend.
Und wo gehen die 300,- hin wenn ja der Vertrag korrekt ist (Schwarze Kasse???!!!)
Gilt für den Verkäufer ebenfalls ein 2-Wöchiges Rücktrittsrecht?

Was würdet ihr machen.
Die 300,- zahlen
Die 300,- nicht zahlen
Oder die 300,- zahlen und dafür 3 Inspektionen gratis oder ähnliches verlangen.

Eigentlich sollte man meinen wenn ein Kaufmann kalkuliert, und er kalkuliert auf Gewinn bzw. auf Deckungsbeitrag, lässt den Vertrag unterschreiben und merkt erst hinterher dass er minus macht.. das gehört doch bestraft.
Und dann noch die Aussage (mit miesen Ton).
"Jetzt machen wir schon Tage rum, entweder Sie Zahlen die 300,- EUR oder Sie können das ganze bleiben lassen"

Was meint ihr?

Gruß

72 Antworten

So klar ist das eben nicht. Wenn er einen klassischen Kaufvertrag unterschrieben hat, hast du recht. Hat er aber, so wie es i.d.R. bei VW üblich ist, eine VERBINDLICHE VOLSKWAGEN-BESTELLUNG unterschrieben, ist dies noch kein Kaufvertrag. Denn hier ist der Käufer an die Bestellung 10 Tage bei vorhandenen Fahrzeugen und 4 Wochen bei Bestellfahrzeugen gebunden. Der Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn das Fahrzeug innerhalb der genannten Frist übergeben wird oder der Besteller eine Auftragsbestätigung (= Annahme durch das Autohaus) erhält!

Siehe Anhang:

ohje... ich liebe es mich mit nem wirtschaftler zu unterhalten... glaub juristen und bwler vertragen sich eh nicht so...
das macht immer unheimlich spass... mein kumpel studiert bwl... ist immer wieder lustig, wenn er anfängt klugzuscheissen *G*

Zitat:

Du kannst ihm also die Fahrt zum Autohaus und evtl. Telefongebühren in Rechnung stellen.

ja aber auch nur wenn er auf den vertragsschluss bei der fahrt vertraut hat... das vertrauen auf den vertragsschluss war gar nicht mal kausal für die fahrt zum autohaus... auch ohne anfechtung hätte die fahrt evtl. vertan sein können... beim sog. vertrauensschaden ist das negative interesse ersatzfähig... du musst so gestellt werden, wie du stündest, wenn du auf den vertragsschluss nicht vertraut hättest... hätte ich auf den vertragsschluss nicht vertraut, so wäre trotzdem die fahrt dorthin angefallen... anders wenn der händler dich nach dem ersten besuch im autohaus angerufen und dich dorthin gebeten hätten um mit dir den vertrag abzuschliessen...

also bitte wirtschaftler... hört auf mit diesen pauschalisierungen: kümmert euch um eure wirtschaftlichen dinge und überlasst jura den leuten die sich mit sowas auskennen *kleiner scherz nicht bös gemeint*

@kaputer
Nach 12 Semestern Jura mit 1. Staatsexamen sei gesagt:
Du hast grundsätzlich recht,AABER nicht idiesem Fall.

Jeder Händler bedient sich bei Geschäftsabschlüssen der forvormulierten AGB´s, sei es vom Zentralverband des deutschen KFZ Gewerbe oder von Formularen der Rechtsabteilungen des Herstellers.
Und da ist der Käufer immer! der Besteller(nicht der Käufer)---Das ist ein (rechtlicher) Unterschied!
Der Besteller ist in der Regel 10 Tage an seine Bestellung gebunden. Innerhalb dieser Zeit ist ein "Vertrag" solange schwebend unwirksam, bis der Verkäufer dein Bestellangebot annimmt. Entweder schriftlich oder mit Auslieferung.
Das hat den Hintergrund, das sich der Verkäufer nicht in eine Situation bringen möchte, Ware nicht liefern oder zeitg liefern zu können, da er letztlicgh auch vom Hersteller abhängt.
Schaut euch doch mal die" Kauverträge"an, die beim Freundlichen bereitliegen. Du wirst nie ein Pamphlet sehen, wo draufsteht "KAUFVERTAG", sondern immer verbindliche BESTELLUNG"

Wenn dann tatsächlich ein Kaufvertrag zustandegekommen ist, können natürlich verschiedene Mängel oder Zusicherungen, die nicht eingehalten wurden. Gewährleistungs-oder Schadenerstatz- ansprüche auslösen.

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@RS4Racer

Alles klar. Das mit der Bestellung wusste ich nicht. Ich dachte man bestellt Neuwagen und in diesem Fall ist ein Kaufvertrag, da der Wagen schon beim Händler steht.

Also hat man hier keine Chance was zu machen. Der Verkäufer sitzt am längeren Hebel...

Zitat:

Original geschrieben von Corrado-HH


Das mit der "Ahnung" trifft doch hier für die meißten zu - mich eingeschlossen. Davon lebt jedoch das Forum, denn anderenfalls würde hier weder jemand etwas fragen, noch etwas schreiben.

SCNR,

Dann schreibt man aber nicht "das ist so", sondern "meiner Meinung nach...aber ich bin mir nicht sicher".

Zitat:

Original geschrieben von kaputer


Nach einem Semester Wirtschaftsrecht habe ich ein bisschen Ahnung :-)
...

Und genau deshalb dauert ein Jurastudium + Referendariat erheblich länger. 😉

@Gerry71

Zitat:

Das war jetzt [...]ediglich eine Einschätzung von mir...

Ich habe nicht gesagt, dass es so ist. Wir hatten den kaufvertrag schon recht ausführlich besprochen....

300 Euro

Hallo zusammen,

also ich habe mir jetzt alle Kommentare mal durchgelesen, schließlich bin ich der dem das ganze passiert ist.

Ich möchte dazu noch ergänzen, dass ich mehr als 20% in Summe Nachlass erhalten habe. Natürlich geht es mir jetzt nicht um die 300 Euro, daran sollte es nun wirklich nicht scheitern.

Was ich gerne wissen würde ist ob ich verpflichtet bin die 300 zu bezahlen oder nicht !
Wenn ich es nähmlich darauf ankommen lasse und mir den Wagen woanders holen muss, würde ich diese Konditionen niemals bekommen, deshalb machen die jetzt auch son Theater (die müssen vermutlich jetzt drauf zahlen)

Jedenfalls vielen danke für Eure Meinungen

300 Euro

Ach ja es ist übrigends ein Wagen mit Tageszulassung, das ich nicht neu konfigurieren musste.
Und auf den Papieren steht "Verbindliche Bestellung"

Ja das ist natürlich nicht eine juristisch zu beantwortende Frage, sondern diese ist eher wirtschaftlicher Natur.
Wenn du wirklich 20% bekommen hast und es nun an den 300 Piepen scheitern sollte, dann würde ich an deiner Stelle kleine Brötchen backen und dem Händler sofort die 300 Ocken auf den Tisch knallen, um nicht das Top Geschäft für dich entgehen zu lassen.Also mach es! Ich selbst hab nur 11% damals auf meinen GTI bekommen.

Gruß
RS4Racer

Siehst du!!
Als Tageszulassung ist das immer noch ein gutes Angebot.!

Gruß

RS4Racer

Voraussetzung ist, daß du eine verbindliche Volkswagen-Bestellung unterschrieben hast (so wie ich sie gescannt habe). Also es gibt jetzt zwei Möglichkeiten:

Du kannst dich weigern, die 300 Euro bezahlen. Entweder nimmt der Verkäufer den Vertrag duch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder Lieferung trotzdem an oder er lässt es bleiben. Wenn er es bleiben lässt, ist kein Kaufvertrag zustande gekommen.

Wenn du dich bereit erklärst, die 300 Euro zu bezahlen, musst du erstmal eine neue verbindliche Volkswagen-Bestellung mit den genannten Konditionen unterschreiben. Diese bestätigt dann das Autohaus, der Kaufvertrag kommt zustande.

Re: 300 Euro

Zitat:

Original geschrieben von vangelis27


Ich möchte dazu noch ergänzen, dass ich mehr als 20% in Summe Nachlass erhalten habe.

Werde doch mal etwas Konkreter. 20% von welcher Summe ?

Wenns ein Auto für 3000 Eu war sind, die 300 Eu ja bereits 10% ;-)

Er hat mir gesagt, ich soll doch die 300 Euro mitbringen und auf die Anzahlung dazuadieren wenn ich das Fahrzeug in zwei Wochen abhohlen kann, aber dann erfolgt doch die Lieferung.

20% auf ca.19000 Euro

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