Verkäufer hat sich verkalkuliert!! Vertragsrecht?!
Hallo Gemeinde,
folgendes hat sich bei meinem Bruder beim Kauf eines Golf V erreignet.
Golf V bestellt aus Neuwagenbestand (Aktionsangebot)
Der Verkäufer hat kalkuliert:
Listenpreis, Restwert, Anzahlung, Prämie, Rabatt (das Übliche)
und Vertrag mit 3-Wege-Finanzierung vorgelegt.
Vertrag unterschrieben am Samstag
Am Montag meldet sich der Verkäufer telefonisch und meint er hat sich verkalkuliert und verlangt nochmal 300,-EUR zusätzlich auf die Anzahlung
Im Vertrag sind aber die Angegebenen Werte korrekt
(anscheinend hat er viel zu viel Rabatt gegeben.
KANN er jetzt einfach 300,-EUR mehr verlangen? oder ist der unterschriebene Vertrag maßgebend.
Und wo gehen die 300,- hin wenn ja der Vertrag korrekt ist (Schwarze Kasse???!!!)
Gilt für den Verkäufer ebenfalls ein 2-Wöchiges Rücktrittsrecht?
Was würdet ihr machen.
Die 300,- zahlen
Die 300,- nicht zahlen
Oder die 300,- zahlen und dafür 3 Inspektionen gratis oder ähnliches verlangen.
Eigentlich sollte man meinen wenn ein Kaufmann kalkuliert, und er kalkuliert auf Gewinn bzw. auf Deckungsbeitrag, lässt den Vertrag unterschreiben und merkt erst hinterher dass er minus macht.. das gehört doch bestraft.
Und dann noch die Aussage (mit miesen Ton).
"Jetzt machen wir schon Tage rum, entweder Sie Zahlen die 300,- EUR oder Sie können das ganze bleiben lassen"
Was meint ihr?
Gruß
72 Antworten
Re: Verkäufer hat sich verkalkuliert!! Vertragsrecht?!
Zitat:
Original geschrieben von JumFrosch
(...)
Und dann noch die Aussage (mit miesen Ton).
"Jetzt machen wir schon Tage rum, entweder Sie Zahlen die 300,- EUR oder Sie können das ganze bleiben lassen"Was meint ihr?
Gruß
Also mal unabhängig, was falsch/ richtig bzw. recht/ unrecht ist; wenn zu mir jemand sagen würde "...oder lass' es bleiben", bei einem Neuwagen, ich würde mit seinem Vorgesetzten sprechen, was der Herr für Manieren hat und würde es zu 100% bleiben lassen und woanders kaufen.
Der Verkäufer kann auch vom Vertrag zurücktreten also einfach mal hinfahren und alles klären und nicht gleich alle als Teufel bezeichnen !!!
Grundsätzlich würde ich erstmal auf Erfüllung des Kaufvertrages bestehen. Kann der Vertrag denn seitens des Verkäufers rückgängig gemacht werden? Wenn ja, kommt es auf das Angebot an.
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Auch der Verkäufer hat innerhalb von 2 Wochen das Recht ohne Gründe zurück zu treten...
Dieses Recht hat nicht nur der Käufer !!!
Mit der AB akzeptiert VW und nicht das Autohaus da das Autohaus im erweiterten Sinne auch nur ein Vermittler ist...
Re: Verkäufer hat sich verkalkuliert!! Vertragsrecht?!
Zitat:
Original geschrieben von JumFrosch
Gilt für den Verkäufer ebenfalls ein 2-Wöchiges Rücktrittsrecht?
Soweit ich weis gilt das 14-tägige Rücktrittsrecht nur bei Fernabsatz- & Haustürgeschäften. Außer es ist im Vertrag anders festgelegt. Ansonsten ist es doch das Pech des Verkäufers wenn er sich selbst übers Ohr haut. Ich würde ersteinmal auf Vertragserfüllung bestehen, oder in die Offensive gehen: "Für 200€ bin ich bereit auf eine Erfüllung des Vertrags zu verzichten".
Tip: Wenn Du ADAC Mitglied bist kannst Du Dich bei denen kostenlos rechtlich beraten lassen.
Re: Verkäufer hat sich verkalkuliert!! Vertragsrecht?!
Zitat:
Original geschrieben von JumFrosch
Gilt für den Verkäufer ebenfalls ein 2-Wöchiges Rücktrittsrecht?
Keine Ahnung, aber zumindestens berechtigt ein Irrtum zur Anfechtung des Kaufvertrages.
Ein Kaufgeschäft mit einem Rechtsstreit zu beginnen halte ich für keine gute Idee, zumal es ja "nur" um 300 EUR geht.
Also ich bin kein Rechtsanwalt aber:
Die Vertragsparteien sind an die Verträge, die sie geschlossen haben, grundsätzlich gebunden. Nur ganz ausnahmsweise, nämlich dann, wenn die Parteien dies so vereinbaren, oder wenn das Gesetz es bestimmt, wird die Bindung der Parteien an ihren Vertrag durchbrochen und es einer oder beiden Parteien gestattet, sich von dem Vertrag zu lösen.
Bei Deiner Geschichte wäre das beispielsweise der Fall eines "Irrtums":
Unterliegt eine Partei beim Vertragsschluss einem Irrtum, weil sie sich über den Inhalt ihrer Erklärung nicht im klaren war, eine Erklärung dieses Inhalts gar nicht abgeben wollte oder über eine wesentliche Eigenschaft im Unklaren war, kann sie zur Anfechtung berechtigt sein.
Und zur Anfechtung steht im BGB:
Der Anfechtende ist zum Schadenersatz verpflichtet, es sei denn der Vertragspartner kannte den Grund für die Anfechtbarkeit des Geschäfts oder mußte ihn kennen (§ 122 BGB).
Wenn Du Rechtschutz hast, dann frag einen Anwalt, kostet nichts. Wenn tatsächlich der Vertrag nichtig sein sollte, dann verlange ein "Entgegenkommen" ansonsten kauf woanders.
Gruß,
SinNombre
Re: Re: Verkäufer hat sich verkalkuliert!! Vertragsrecht?!
Zitat:
Original geschrieben von Corrado-HH
Keine Ahnung, aber zumindestens berechtigt ein Irrtum zur Anfechtung des Kaufvertrages.
So ist es, der Vertrag wird somit gegendstandlos...
Wenn der Verkäufer ein Rabatt reinrechnet (am Computer) dann weiss er auch was er tut (wieviel er geben kann).
Vor allen wenn er sich noch anschliessend vom Vorgesetzten absegnen lässt.
Das ist kein Irrtum
Heute verlangt er 300,-
Morgen will er noch dann 1000,- für seine Schwarzkasse
...