Verkäufer hat sich verkalkuliert!! Vertragsrecht?!
Hallo Gemeinde,
folgendes hat sich bei meinem Bruder beim Kauf eines Golf V erreignet.
Golf V bestellt aus Neuwagenbestand (Aktionsangebot)
Der Verkäufer hat kalkuliert:
Listenpreis, Restwert, Anzahlung, Prämie, Rabatt (das Übliche)
und Vertrag mit 3-Wege-Finanzierung vorgelegt.
Vertrag unterschrieben am Samstag
Am Montag meldet sich der Verkäufer telefonisch und meint er hat sich verkalkuliert und verlangt nochmal 300,-EUR zusätzlich auf die Anzahlung
Im Vertrag sind aber die Angegebenen Werte korrekt
(anscheinend hat er viel zu viel Rabatt gegeben.
KANN er jetzt einfach 300,-EUR mehr verlangen? oder ist der unterschriebene Vertrag maßgebend.
Und wo gehen die 300,- hin wenn ja der Vertrag korrekt ist (Schwarze Kasse???!!!)
Gilt für den Verkäufer ebenfalls ein 2-Wöchiges Rücktrittsrecht?
Was würdet ihr machen.
Die 300,- zahlen
Die 300,- nicht zahlen
Oder die 300,- zahlen und dafür 3 Inspektionen gratis oder ähnliches verlangen.
Eigentlich sollte man meinen wenn ein Kaufmann kalkuliert, und er kalkuliert auf Gewinn bzw. auf Deckungsbeitrag, lässt den Vertrag unterschreiben und merkt erst hinterher dass er minus macht.. das gehört doch bestraft.
Und dann noch die Aussage (mit miesen Ton).
"Jetzt machen wir schon Tage rum, entweder Sie Zahlen die 300,- EUR oder Sie können das ganze bleiben lassen"
Was meint ihr?
Gruß
72 Antworten
aber das mit dem ref geht echt super schnell... mein kumpel hat jetzt seine zivilstation beendet... meinte er hätte null planung und muss jetzt nächte woche oder so den richter spielen... verrückt wie schnell das geht...
so... jetzt wird gefrühstückt, dann setz ich mich nach 2 tagen verwaltungsrecht an strafrecht ran... 🙁
Hallo.ICh hätte da aucheine frage.Mein freundlicher hat mir heute eine rechnung für 600 Euro gesch8ickt,am telefon sagte er irgend etwas über die 1,9 % finanzierung.Was genau soll das denn jetzt sein?
weil die juristen ect. offtopic diesen thread vollspamen muss ich meinen beitrag nochmals posten, damit der threadsteller ihn lesen kann 😉
hi
zahle die 300.- euronen und verlange dafür zubehör wie winter/sommer-pneus, radio, fussmatten, 1.service, benzin oder dieselgutscheine etc. was du gerne hättest.
schlage deinem netten ;-) verkäufer das mal vor.
ps: alles natürlich schriftlich festhalten ;-)
gruss
chronox
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Zitat:
Original geschrieben von ChronoX
zahle die 300.- euronen und verlange dafür zubehör wie winter/sommer-pneus, radio, fussmatten, 1.service, benzin oder dieselgutscheine etc. was du gerne hättest.
schlage deinem netten ;-) verkäufer das mal vor.
Das wird nix ... der Ton des Verkaufsleiters war doch mehr als deutlich - entweder zahlen oder woanders kaufen.
mmmh, wenn der Ton des Verkaufsleiter wirklich so deutlich war, dann gibt es nur noch eine Chance.
Einen anderen freundlicheren suchen 😉
Also wenn mir das passieren würde bräuchte ich gar nicht über Vertragsbedinungen oder irgendwas mit Recht zu diskutieren. Der Verkäufer wäre bei mir unten durch. Wenns schon am Anfang eines Autokaufs Probleme gibt, wie steht es dan mit späteren Dienstleistungen.
Ich suche mir einen anderen der Interesse hat ein Auto zu verkaufen.
PS: kommt mir jetzt nicht mit er macht ein Verlustgeschäft, selbst wenn es so wäre ist es sein Fehler und er hat ihn mit voller Konsequenz zu tragen.
Weiter, mein Vorschlag kommt nicht von ungefähr, in einem Unternehmen gibt es versch. Budgetpositionen, das Budget Autoverkauf wäre gem. meinem Vorschlag sauber 300.-Euro hat er. Jetzt könnte man, wenn der Verkäufer Kundenlieb wäre andere Budgetpositionen belasten wie Garage, Tankstelle, Zubehör etc.
Gruss
Chronox
wer Schreibfehler findet ---> bin Schweizer 😉
Moin,
soweit ich das gelesen habe... würde ich den Wagen sofort wo anders kaufen und noch einen schönen "Dankeschön"-Brief nach Wolfsburg schicken.
Wenn der Verkäufer wegen 300 Euro Differenz ein Verlust- oder Gewinngeschäft macht, hat er sich doch von vornherein verkalkuliert, oder irre ich da?
Grüße,
qp
Nachforderung
Ich würde es lassen,solche leute sind doch keine Vertragspartner.die scheinen doch garnicht mehr zu wissen was sie tun.
sind denn Verkäufer nur eine anhäufung von Idioten,ich weigere mich immer noch standhaft das zu glauben ,aber ich wanke schon bedenklich.
Tachzusammen
Das ist ja gerade der Klu,
ich denke bei 20% ist die Luft schon draussen, arg viel mehr wird wohl nicht drin sein. Deshalb sind denen die 300 Euro so wichtig.
Oder weiss irgend jemand wieviel Spielraum ein Autohaus hat ?
Um nochmal das klarzustellen, möchte ich mir sicher gehen ob ich alles richtig verstanden habe:
Ich habe die zwar die Möglichkeit auf die 300 Euro zu bestehen, und bekomme das Auto für den Preis wie auf der verbindlichen Bestellung unterzeichnet.
Das Autohaus hat aber die Möglichkeit den Vertrag gerichtlich anzufechten. somit wird das Gericht dann entscheiden wem evtl. Nachteile entstanden sind um Schadensersatzanspüche zu stellen.
Ist es soweit richtig ????
Gruß
Vangelis
Keine Eigenschaften sind Preis und Wert, da sie nur Ergebnis aller wertbildenden Faktoren sind èkeine Anfechtung wegen Preisirrtum möglich
Unbeachtlicher Motivirrtum und Kalkulationsirrtum
meiner meinung nch kann der verkäufer hier nicht anfechten. §119 bgb
@vangelis27
siehs mal so, wenn du lust und laune hast, und viiiiiiiiiiiiel zeit und nerven, nimmt den rechtsweg...
aber glaub mir, deine soeben gestartete "beziehung" mit diesem unternehmen steht schon jetzt unter einem schlechten stern.
nimm doch den einfachsten und nervenschonenden weg --> gehe zu einem anderen 😉
gruss
chronox
Zitat:
Original geschrieben von vangelis27
Das ist ja gerade der Klu,
ich denke bei 20% ist die Luft schon draussen, arg viel mehr wird wohl nicht drin sein. Deshalb sind denen die 300 Euro so wichtig.
Oder weiss irgend jemand wieviel Spielraum ein Autohaus hat ?Um nochmal das klarzustellen, möchte ich mir sicher gehen ob ich alles richtig verstanden habe:
Ich habe die zwar die Möglichkeit auf die 300 Euro zu bestehen, und bekomme das Auto für den Preis wie auf der verbindlichen Bestellung unterzeichnet.
Das Autohaus hat aber die Möglichkeit den Vertrag gerichtlich anzufechten. somit wird das Gericht dann entscheiden wem evtl. Nachteile entstanden sind um Schadensersatzanspüche zu stellen.Ist es soweit richtig ????
Gruß
Vangelis
Nein!
nachdem insoweit wohl geklärt wurde, dass es sich nur um eine, wenn auch verbindliche bestellung handelt und nicht bereits um eien kv, gibt es für dich nur zwei möglichkeiten:
1) du bezahlst die euro 300 und bekommst das kfz oder
2) du bezahlst nicht und bekommst auch das kfz nicht von diesem händler..
eine notwendigkeit der anfechtung besteht seitens des autohauses gar nicht. und wenn, se ansprüche wirst du keine haben.. dies wurde aber auch schon richtig ausgeführt, da sich dein se anspruch nur auf das negative interesse bezieht und es demnach unerheblich ist, dass du 20% nachlas ausgehandelt hast...
du würdest demnach weder ein günstiges auto noch geld bekommen!
Grüße
einzig wenn er darlegen könnte, dass ihm im vertrauen auf das geschäft ein anderes gutes geschäft (z.b. am 26.02. hat ihm händler x nur für diesene einen tag 40% rabatt gewährt 😁 )... dann hätte er hier einen schaden, den er über das negative interesse geltend macht...
aber das ist reine theorie... und außerdem haben wir ja klargestellt - was ich selbst nicht wusste... peinlich - dass man noch keinen verbindlichen KV abschliesst, sondern nur ein angebot abgibt, das seitens des autohauses noch angenommen werden muss...