Verkäufer hat sich verkalkuliert!! Vertragsrecht?!
Hallo Gemeinde,
folgendes hat sich bei meinem Bruder beim Kauf eines Golf V erreignet.
Golf V bestellt aus Neuwagenbestand (Aktionsangebot)
Der Verkäufer hat kalkuliert:
Listenpreis, Restwert, Anzahlung, Prämie, Rabatt (das Übliche)
und Vertrag mit 3-Wege-Finanzierung vorgelegt.
Vertrag unterschrieben am Samstag
Am Montag meldet sich der Verkäufer telefonisch und meint er hat sich verkalkuliert und verlangt nochmal 300,-EUR zusätzlich auf die Anzahlung
Im Vertrag sind aber die Angegebenen Werte korrekt
(anscheinend hat er viel zu viel Rabatt gegeben.
KANN er jetzt einfach 300,-EUR mehr verlangen? oder ist der unterschriebene Vertrag maßgebend.
Und wo gehen die 300,- hin wenn ja der Vertrag korrekt ist (Schwarze Kasse???!!!)
Gilt für den Verkäufer ebenfalls ein 2-Wöchiges Rücktrittsrecht?
Was würdet ihr machen.
Die 300,- zahlen
Die 300,- nicht zahlen
Oder die 300,- zahlen und dafür 3 Inspektionen gratis oder ähnliches verlangen.
Eigentlich sollte man meinen wenn ein Kaufmann kalkuliert, und er kalkuliert auf Gewinn bzw. auf Deckungsbeitrag, lässt den Vertrag unterschreiben und merkt erst hinterher dass er minus macht.. das gehört doch bestraft.
Und dann noch die Aussage (mit miesen Ton).
"Jetzt machen wir schon Tage rum, entweder Sie Zahlen die 300,- EUR oder Sie können das ganze bleiben lassen"
Was meint ihr?
Gruß
72 Antworten
hi
zahle die 300.- euronen und verlange dafür zubehör wie winter/sommer-pneus, radio, fussmatten, 1.service, benzin oder dieselgutscheine etc. was du gerne hättest.
schlage deinem netten ;-) verkäufer das mal vor.
ps: alles natürlich schriftlich festhalten ;-)
gruss
chronox
Also mal erlich geht es bei einem Auto um 150€ bzw. 300€ wie stur kann man sein da gehts doch ums Prinzip und nicht um das Geld.
Hoffe das ihr trotzdem noch ne Lösung findet.
Gruß die Fräße
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Diese Panne hatte der Verkäufer meines 🙂 auch (11.04)
Allerdings 500Euro.
Da ich schon fast 14 Jahre mit denen per-DU- bin,
habe ich mich mit dem Verkäufer quasi in der Mitte
getroffen: 250Euro mein Beitrag, dafür Insp.des
Cabrios TDI mit Öl&Zahnriemenwechsel,Fußmatten für
meinen 5er.
Gruß Volker
PS: FETTES MINUS für Verkäufers Spruch....lassen wirs bleiben
Zitat:
Original geschrieben von Gerry71
Dann schreibt man aber nicht "das ist so", sondern "meiner Meinung nach...aber ich bin mir nicht sicher".
Und genau deshalb dauert ein Jurastudium + Referendariat erheblich länger. 😉
Wem sagst Du das! (Susan, die sich gerade in der Zivilprozessstation des Refi befindet und Voten schreiben darf...) 😉 😉
Zum Thema: Stimmt schon, was Carsten zur materiell-rechtlichen Situation geschrieben hat. Da es im dt. Recht nur eingeschränkt Vertragstypisierungen gibt und im übrigen Vertragsautonomie herrscht (von Ausnahmen der §§305ff., 134 BGB..., Sittenwidrigkeit, bes. Formerfordernisse mal abgesehen, die schon rechtshindernd wirken... mal abgesehen), sind die vom Zentralverband KfZ herausgegeben AGBs mit entsprechendem Vorbehalt voll wirksam...Vertrag also erst mit Zeitablauf (10 Tage?) bzw. entsprechender Annahmeerklärung...
Wie der Vertrag überschrieben ist (Kaufvertrag, Werkvertrag, Bestellung etc.) ist somit nur auf der sog. Sekundärebene, also im Leistungsstörungsrecht (SE, Rücktritt etc.) entscheidend...bei der "normalen" Erfüllung (Primärebene) dagegen nicht...
Die Übergabe des KfZ ist demgegenüber unbeachtlich und spielt für die Frage des Eigentums die entscheidende Rolle (es sei denn EV bzw. andere "Spezialkonstellationen"😉...(eben das Abstraktionsprinzip für die Juristen unter uns...😉
Viele Grüße
Susan
Susan denk drann: Hier im Forum darf keine
Juristische Hilfe/Beratung erfolgen😉
Sonst motzt berechtigt der MOD
Zitat:
Original geschrieben von vangelis27
habe ich auch schon angeboten.
Darauf lassen die sich nicht ein, da sie ein Verlustgeschäft machen.
Hast du sie auch mal gefragt, ob sie an der späteren Wartung des Fahrzeuges interessiert sind oder an einem Anschlußgeschäft bei Fahrzeugwechsel in ein paar Jahren? Also konkret, ob sie an einer längerfristigen Geschäftsbeziehung interessiert sind. Wenn ein Händler sich dieses Anschlußgeschäft wegen 300 € entgehen läßt, dann denkt er zu kurzfristig und verliert langfristig gegen die Konkurenz.
@susan... nem laien brauchst du doch nicht mit dem abstraktionsprinzip zu kommen 😁
aber ich bin ehrlich... ich hatte selbst noch bis ins 4 oder 5 sem. hin und wieder mal flüchtigkeitsfehler was die trennung der kausa und des dingl. RG anging... tötlich
Leute, Leute..wenn ich das hier lese " in die schwarze Kasse" muss ich das zahlen?... etc. juristischer Anspruch, ja oder nein.
Warum sollte ich als Autohaus ein Pkw ,wahrscheinlich mit 0,5€ Marche oder 0 abgeben um einen Kunden zu bekommen der so eine Meinung von seinem neuen Geschäftpartner hat.
Mein Mitleid mit jedem Kaufmann der sich solche Leute antun muß!
Ich bin übrigens nicht in der KFZ-Branche tätig!
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von Stg63
Warum sollte ich als Autohaus ein Pkw ,wahrscheinlich mit 0,5€ Marche oder 0 abgeben um einen Kunden zu bekommen der so eine Meinung von seinem neuen Geschäftpartner hat.
Der Kunde könnte langfristig gesehen eine höhere Marge abwerfen.
Wenn man als Kaufmann einen Fehler gemacht hat, sollte man auch dazu stehen. Einige Händler scheinen aber wohl lieber ihr Gesicht zu verlieren als daß sie ihre Starrköpfigkeit aufgeben würden...🙄
Zitat:
Original geschrieben von voller75
Susan denk drann: Hier im Forum darf keine
Juristische Hilfe/Beratung erfolgen😉
Sonst motzt berechtigt der MOD
Manno, ich wollte doch nur (abstrakt...lol!) behilflich sein...😉
Aber hast schon recht, vergesse den Art. 1 §1 I RBerG hin und wieder...hoffe, dass ich mich bald auf § 3 Nr.2 RBerG berufen kann, wenn es ans jur. Beantworten geht...😉
@bugatti
Es gibt wohl laut Dezernatsleiter noch genug Leute, die das Erste erfolgreich(!) hinter sich gebracht haben, ohne Abstr.-/Trennungsprinzip je gecheckt zu haben und sich nun auf der Zivilstation wundern...wie sie denn bei Klagen aus dem EBV vorzugehen haben...da kommt dann echt was von KV etc...kein Witz! 😉
Zurück: Ich wollte eigentlich nur ausdrücken, dass die Übergabe(!) des PKWs was an der *Eigentumslage* ändert und nichts mit dem zugrundeliegenden Kaufvertrag zu tun hat...
Jecke Grüße aus dem nicht jecken Berlin...😉
Susan
Zu der Ausgangsproblematik wurde inzwischen ja genug gepostet, also auf zum Juristen-Stammtisch: 😁
Zitat:
Original geschrieben von Susan27
Wem sagst Du das! (Susan, die sich gerade in der Zivilprozessstation des Refi befindet und Voten schreiben darf...) 😉 😉
Dann steht also bald die Strafstation an und Susan in der Staatsanwalts-Robe. 🙂 Schon aufgeregt?
Welches Bundesland?
BW/Bayern oder ein "Freischein-BL"? 😛 *zwinker @ bugatti*