US Standlicht
Hallo leute,🙂
habe mir letzten´s US leuchten Module bei ebay bestellt für 10,50€. Und wollte halt an die leute ein tipp geben die sich gerne soetwas kaufen möchten.
Die Module sind kinderleicht einzubauen gewesen. habe keine 15 Min dafür gebraucht. Also soll keine Werbung für denn VK sein halt ich war sehr zufrieden mit seinem Produkt und er hat auch sehr schnell geliefert.
Hier der Link http://cgi.ebay.de/...093QQcmdZViewItemQQptZAutoteile_Zubeh%C3%B6r?...
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
und genau da liegt dein denkfehler!denn mit beantragung des dafür notwendigen lichttechnischen gutachtens,
und da liegt dein denkfehler: keiner von uns hier hat vor, ein lichttechnisches gutachten erstellen zu lassen... 😉 😁
36 Antworten
Zitat:
Nur weißes. Und das eigentliche Problem ist, dass Blinker nicht dafür gedacht sind, als Standlicht zu dienen. Durch deine Bastelarbeit mit zusätzlicher Lampe verliert der Blinker seine Zulassung sogar gänzlich.
Das ist schon klar, aber wenn man weiße Blinker vorne hat, und orangene Blinklampen drin, und zusätzlich weiße Standlichtlampen, dann wäre das (nur technisch) erlaubt, oder?
Zitat:
Original geschrieben von vladiiiii
Das ist schon klar, aber wenn man weiße Blinker vorne hat, und orangene Blinklampen drin, und zusätzlich weiße Standlichtlampen, dann wäre das (nur technisch) erlaubt, oder?Zitat:
Nur weißes. Und das eigentliche Problem ist, dass Blinker nicht dafür gedacht sind, als Standlicht zu dienen. Durch deine Bastelarbeit mit zusätzlicher Lampe verliert der Blinker seine Zulassung sogar gänzlich.
So habe ich es!!!
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Eine Stilllegung wegen falschem licht gehört ins reich des stammtischgelabers.
es kann sehrwohl die weiterfahrt untersagt werden! und ob das licht (insbesondere wegen manipulierter blinker) eine ablenkung und damit gefährdung darstellt liegt im ermessen des kontrollierenden beamten!
Zitat:
Original geschrieben von FlashbackFM
das eigentliche Problem ist, dass Blinker nicht dafür gedacht sind, als Standlicht zu dienen.
bingo!
der blinker hat lediglich ein zulassung als blinker und nicht als "universal-kirmesbuden-beleuchtung"...
Zitat:
Original geschrieben von vladiiiii
Das ist schon klar, aber wenn man weiße Blinker vorne hat, und orangene Blinklampen drin, und zusätzlich weiße Standlichtlampen, dann wäre das (nur technisch) erlaubt, oder?
solange der blinker keine zulassung als blinker UND standlicht hat, sondern einfach nur die lämpchen in den blinker reingefrickelt wurden ist dies auch NICHT zulässig!
Zitat:
solange der blinker keine zulassung als blinker UND standlicht hat, sondern einfach nur die lämpchen in den blinker reingefrickelt wurden ist dies auch NICHT zulässig!
Mei, manche verstehen's halt schwer 😠😠 Soll ichs wiederholen?
(nur technisch) -> nicht erlaubt -> illegal. Bezieht sich NUR auf die "weißes Licht nach vorne, gelb zum Blinken" Sache
Verstanden?
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Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
es kann sehrwohl die weiterfahrt untersagt werden! und ob das licht (insbesondere wegen manipulierter blinker) eine ablenkung und damit gefährdung darstellt liegt im ermessen des kontrollierenden beamten!
Theorie und Praxis... 😉
Zitat:
Original geschrieben von vladiiiii
Mei, manche verstehen's halt schwer 😠😠 Soll ichs wiederholen?Zitat:
solange der blinker keine zulassung als blinker UND standlicht hat, sondern einfach nur die lämpchen in den blinker reingefrickelt wurden ist dies auch NICHT zulässig!
(nur technisch) -> nicht erlaubt -> illegal. Bezieht sich NUR auf die "weißes Licht nach vorne, gelb zum Blinken" Sache
Verstanden?
Prinzipiell wirds da auch schwer, weil der Frontblinker beim E36 auch zur Seite abstrahlt. Wobei es da auch Autos gibt, die das serienmäßig hben (viele Asiaten der 90er z.B.)... Daher gibt es ein sog. lichttechnisches Gutachten für sämtliche Leuchteinheiten. Und wenn du danach mal googelst, wirst du feststellen, dass sich das für die Einzelabnahme finanziell nicht eignet. 😉
Zitat:
Original geschrieben von FlashbackFM
dass sich das für die Einzelabnahme finanziell nicht eignet.
und nebenbei auch noch ne saftige forderung von dem patentanwalt des herstellers bringt..........
Zitat:
Original geschrieben von FlashbackFM
Prinzipiell wirds da auch schwer, weil der Frontblinker beim E36 auch zur Seite abstrahlt. Wobei es da auch Autos gibt, die das serienmäßig hben (viele Asiaten der 90er z.B.)... Daher gibt es ein sog. lichttechnisches Gutachten für sämtliche Leuchteinheiten. Und wenn du danach mal googelst, wirst du feststellen, dass sich das für die Einzelabnahme finanziell nicht eignet. 😉
Deshalb gibts bei in.pro Blinker die genau das können und dürfen. 😉
Greetz
Cap
Ich kriege Kopfschmerzen🙄 wieso haben es dann viel Volvo Modelle und viele viele Amys die auch in deutschland zugelassen sind? Wenn das komplett verboten wäre weil es ja angeblich andere Autofahrer ablenkt warum auch immer dürfen diese fahrzeuge denn in Deutschland Legal fahren? Kirmesbudenbeleuchtung🙄 wörter gibt´s
Zitat:
Original geschrieben von 328Bayer
wieso haben es dann viel Volvo Modelle und viele viele Amys die auch in deutschland zugelassen sind?
weil diese fahrzeuge original ab werk über diese beleuchtungseinrichtungen verfügen und ihre zulassung bereits mit diesen lampen bekommen haben.
Also ist es ja nicht unmöglich diese einzutragen darauf wollte ich kommen. Das manche es jetzt als gmeingefährlichen umbau bezeichnen und wie eine kirmesbudenbeleichtung finde ich es überhaupt nicht es ist schön dezent
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
weil diese fahrzeuge original ab werk über diese beleuchtungseinrichtungen verfügen und ihre zulassung bereits mit diesen lampen bekommen haben.Zitat:
Original geschrieben von 328Bayer
wieso haben es dann viel Volvo Modelle und viele viele Amys die auch in deutschland zugelassen sind?
Das ist deshalb zugelassen,weil die amerikanischen Autohersteller keine extra Leuchten für den deutschen Markt produziert haben,wo das wegfällt/nicht mehr vorhanden ist und damit eine Ausnahmegenehmigung erteilt bekommen.
Und bei Volvo strahlen die Dinger nur zur Seite ab,wie es gesetzlich auch festgehalten und von Volvo eben auch eingehalten wird.Außerdem leuchten da keine Blinker sondern extra Seitenmarkierungsleuchten und die fallen wieder unter nen anderen Paragraphen wie Blinkleuchten....
Man sollt sich einfach mal mit der StVO auseinandersetzen,dann weiß man das. 😉
Greetz
Cap
Wir leben halt in TÜV-Land. Auch ich finde einige der Bestimmungen leicht übertrieben, obwohl ich persönlich gar nicht sonderlich tuningverrückt bin.
Zitat:
Original geschrieben von 328Bayer
Also ist es ja nicht unmöglich diese einzutragen darauf wollte ich kommen.
wer hat behauptet, das es unmöglich ist?!
die kosten für die dazu notwendige eintragung liegen allerdings um ein vielfaches höher als der durchschnittliche e36 noch wert ist......und ärger mit dem patentanwalt des herstellers von dem blinker ist ebenfalls vorprogrammiert!
mein gott sone aufregung wegen paar leuchtenden blinkern^^
viel schlimmer ist wenn eine geile junge frau im mini am straßen rand steht.. da entstehen viel mehr unfälle...
ick hab die ja auch drinne... ich hab die auch ständig an... und ja auch dann wen ich neben hinter oder vor den fahrzeugen mit den komischen blauen lichter auf dem dach fahre...